Schriftliche Frage 104 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche konkreten Kenntnisse hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales inzwischen über das Verschwinden und den Verbleib vietnamesisc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 104 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche konkreten Kenntnisse hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales inzwischen über das Verschwinden und den Verbleib vietnamesisc…
Frage 104 (Pascal Meiser, Die Linke):
Welche konkreten Kenntnisse hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales inzwischen über das Verschwinden und den Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin (www.tagess chau.de/investigativ/rbb/vietnam-auszubildende-a usbeutung-100.html) infolge des im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 12. November 2025 erwähnten Austauschs mit dem Bundesland Berlin, dem Auswärtigen Amt, der Bundesagentur für Arbeit, der Fachstelle „Faire Integration“ sowie den vietnamesischen Behörden, und welche Ergebnisse hat insbesondere die in der gleichen Sitzung genannte Überprüfung der in diesem Zusammenhang erfolgten Arbeitsmarktzulassungen durch die Bundesagentur für Arbeit ergeben (bitte zum Beispiel darlegen, ob diesbezüglich Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren eingeleitet oder Strafanzeige gegen beteiligte private Arbeitsvermittler gestellt wurden und welchen Verfahrensstand diese aktuell haben, in welchen Fällen es der Bundesagentur für Arbeit oder anderen Behörden möglich ist, bei festgestellten Rechtsverstößen die weitere Betätigung als privater Arbeitsvermittler für Beschäftigte aus Drittstaaten zu untersagen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 26. Mai 2026:
Bei dem durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführten, nachgelagerten Auskunftsersuchen handelt es sich um ein schriftliches Verfahren. Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, der BA auf Fragen zu Arbeitsbedingungen aus dem Beschäftigungsverhältnis zu antworten. Der BA selbst obliegen keine Ermittlungsbefugnisse. Die Ergebnisse des nachgelagerten Auskunftsersuchens der BA führten zu keinen Erkenntnissen, die darauf schließen ließen, dass es systematischen Missbrauch im größeren Umfang gab. Es wurden bei der BA Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die andauern.
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