Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin (Antwort zu Drs. 21/4392)
Text
Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin (Antwort zu Drs. 21/4392)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4682
21. Wahlperiode 10.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan
Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4392 –
Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der deutsch-vietnamesischen
diplomatischen Beziehungen fand am 9. Dezember 2025 auf Einladung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) das Deutsch-vietnamesische
Labour Forum in Leipzig statt. Im Fokus der Veranstaltung sollte unter
anderem die „faire Rekrutierung und Anwerbung von Arbeitskräften aus Vietnam“
stehen (www.leipzig.de/kultur-und-freizeit/veranstaltungen/eventsingle/event/
deutsch-vietnamesisches-labour-forum-2025).
Vor diesem Hintergrund treibt die Fragesteller das Verschwinden von jungen
Vietnamesen um, die zur Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe nach
Berlin gekommen sind. Über eine Recherche des „Rundfunks Berlin-
Brandenburg“ (RBB) wurde im Oktober 2025 bundesweit berichtet (www.rbb24.de/po
litik/beitrag/2025/10/vietnam-azubis-berlin-sprachzertifikate.html; vgl. www.t
agesschau.de/inland/azubis-vietnam-berlin-100.html).
Rund 200 von 700 Vietnamesen erscheinen demnach nicht mehr zum
Unterricht an der gastgewerblichen Brillat-Savarin-Schule in Berlin-Weißensee. Es
besteht der Verdacht auf Menschenhandel und Ausbeutung (in
Restaurantküchen über Nagelstudios bis hin zur Prostitution), in denen die Vietnamesen
Schulden von bis zu 20 000 Euro bei privaten Vermittlungsagenturen
abarbeiten müssten (ebd.). Zudem wurde berichtet, dass immer mehr vietnamesische
Auszubildende massive Sprachprobleme haben. Sie könnten dem Unterricht
kaum folgen, obwohl sie mit einem Sprachzertifikat (mindestens B1)
eingereist seien (vgl. Bericht Tagesschau oben).
Ein aktueller Warnhinweis der Bundespolizei zur Einreise von
vietnamesischen Staatsangehörigen legt aus Sicht der Fragesteller nahe, dass hier von
einem systematischen Vorgehen auszugehen ist (vgl. www.tagesschau.de/inve
stigativ/rbb/visa-vietnamesen-menschenhandel-bundespolizei-100.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zum
Verschwinden von vietnamesischen Auszubildenden in Berlin und etwaig
weiteren Orten in Deutschland?
a) Welche Hinweise liegen der Bundesregierung ggf. zum
mutmaßlichen Abtauchen von vietnamesischen Auszubildenden in die
Schwarzarbeit, insbesondere in Nagelstudios, Restaurants oder der
Prostitution, vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet.
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind die zuständigen
Ermittlungsbehörden mit den Fällen befasst. Diese gehen allen verfügbaren Hinweisen auf
die Fälle nach. Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung wurden umgehend mit
Bekanntwerden der Fälle eingeleitet. Hinweise auf einen direkten
Zusammenhang zwischen den bei Prüfungen festgestellten vietnamesischen
Arbeitnehmern und den von der Berufsschule als abwesend berichteten vietnamesischen
Auszubildenden liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung das Anwerben
von vietnamesischen Staatsangehörigen unter der Vorspiegelung
falscher Tatsachen, die Vorlage offensichtlich gefälschter
Sprachzertifikate und die Verrichtung von Schwarzarbeit zum Abarbeiten von
Vermittlungskosten Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen, wenn ja,
inwieweit, mit welchem Ausgang, und wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der
Fragestellung vor. Ermittlungen wegen möglicher Straftaten – etwa im
Zusammenhang mit Täuschungshandlungen im Visumverfahren, der Vorlage gefälschter
Urkunden oder illegaler Beschäftigung – fallen in die Zuständigkeit der
Strafverfolgungsbehörden der Länder.
Soweit den zuständigen Behörden entsprechende Verdachtsfälle bekannt
werden, werden diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geprüft und
bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte strafrechtlich verfolgt. Aussage zu
einzelnen Ermittlungsverfahren oder deren Ausgang trifft die Bundesregierung
grundsätzlich nicht.
c) Wurden ausgebeutete und bzw. oder verschwundene Auszubildende
nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Deutsch-
vietnamesischen Labour Forums am 9. Dezember 2025 thematisiert, und
wenn ja, inwieweit?
Die Thematik wurde in verschiedenen Beiträgen im Rahmen des deutsch-
vietnamesischen Labour Forums am 9. Dezember 2025 angesprochen. Gegenstand
des Forums waren zugleich die guten Erfahrungen, die deutsche Unternehmen
mit vietnamesischen Auszubildenden gemacht haben. Dafür wurden sog. Best
Cases im Bereich der Auszubildendenanwerbung aus Vietnam aufgezeigt, um
deutlich zu machen, wie Anwerbung und Integration für alle Beteiligten
nachhaltig gelingen.
d) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich geförderte
Einrichtungen (zum Beispiel das Kompetenznetzwerk Vietnam in Berlin,
derzeit gefördert aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
[AMIF] der Europäischen Union, 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028) ggf.
proaktiv oder auf Nachfrage zum Erkenntnisgewinn beigetragen, und
wenn ja, inwieweit (vgl. www.via-in-berlin.de/netzwerke/neues-projek
t-kompetenznetzwerk-vietnam-amif-2025-2028/)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
2. Wie stellt die Bundesregierung die Einhaltung der sich aus § 45b
Absatz 1 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. § 299 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ergebenden
Informationspflicht sicher, wie viele Kontrollen auf Einhaltung der
Informationspflicht haben seit 1. Januar 2026 bzw. 1. Januar 2025 stattgefunden, und
wie viele Verstöße gegen die Informationspflicht wurden im
Zusammenhang mit Arbeitnehmern mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit seit
1. Januar 2026 bzw. 1. Januar 2025 ggf. festgestellt (bitte je
Kalendermonat und Bundesland aufschlüsseln)?
In § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG wird die Einrichtung eines
bundesweiten und niedrigschwelligen Angebotes zur arbeits- und sozialrechtlichen
Beratung von Drittstaatsangehörigen geregelt, die sich bereits im Bundesgebiet
aufhalten oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und im
Bundesgebiet arbeiten möchten. Aus dieser Regelung lässt sich keine
Informationspflicht ableiten.
Gemäß § 296 Absatz 2 SGB III muss eine arbeitsuchende Person eine
Vergütung an einen dem deutschen Recht unterliegenden privaten Arbeitsvermittler
nur dann zahlen, wenn durch die Vermittlung tatsächlich ein Arbeitsvertrag
zustande gekommen ist. Bei grenzüberschreitenden Vermittlungen besteht die
Zahlungspflicht außerdem nur, wenn der Vermittler die arbeitsuchende Person
ordnungsgemäß nach § 299 SGB III informiert hat. Nimmt ein Vermittler
vorsätzlich oder fahrlässig eine Vergütung oder einen Vorschuss entgegen, ohne
dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 296 Absatz 2 oder § 296a SGB
III erfüllt sind, handelt er ordnungswidrig (§ 404 Absatz 2 Nummer 11
SGB III). Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu
30.000 Euro geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des
§ 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in diesen
Fällen die Bundesagentur für Arbeit. Diese Regelungen sind sachgerecht und
dienen dem besonderen Schutz der arbeitsuchenden Personen. Statistische
Daten zur Anzahl der Verstöße gegen die Informationspflicht liegen der
Bundesregierung nicht vor.
3. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 1. Januar 2025 das Informations- und
Beratungsangebot „Faire Integration“ persönlich wahrgenommen?
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 haben insgesamt
24 vietnamesische Staatsangehörige das Beratungsangebot von „Faire
Integration“ in Anspruch genommen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum
3. März 2026 liegen noch keine Informationen vor.
4. Wie ist der Umsetzungsstand von Maßnahme 14 im Handlungsfeld I
(Arbeitskräftegewinnung) des „Nationalen Aktionsplans gegen
Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ (Bundestagsdrucksacke 20/14970, S. 11):
„Prüfung möglicher Maßnahmen im Bereich privater
Arbeitsvermittlungsagenturen zur Sicherstellung einer fairen Anwerbung aus
Drittstaaten“?
Deutsche Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung finden auf private
Vermittlungsagenturen mit ausschließlichem Sitz in Drittstaaten keine Anwendung.
Zielführend können Maßnahmen sein, die für mehr Transparenz und
Information auf dem Vermittlungsmarkt sorgen. Bei der OECD hat das BMAS eine
Studie zu Erfahrungen anderer Länder hinsichtlich regulativer sowie auch
anderweitiger Maßnahmen in Auftrag gegeben, die aktuell in Bearbeitung ist.
5. Wie viele „Runde Tische“ (vgl. Bundestagsdrucksacke 20/14970, S. 7,
Nummer 4) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Auftakt
im Juli 2024 zwischen dem BMAS und dem Arbeitsministerium
Vietnams stattgefunden, und wurde dabei oder bei anderer Gelegenheit das
vorliegende Problemfeld gegenüber vietnamesischen Stellen
angesprochen?
Der Runde Tisch zwischen BMAS und den zuständigen Ministerien auf
vietnamesischer Seite dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Verbesserung
der Erwerbsmigration aus Vietnam. Nach dem ersten Runden Tisch im Juli
2024 fand im Dezember 2025 mit dem Deutsch-Vietnamesischen Labour
Forum ein intensivierter Wissensaustausch unter Einbindung zahlreicher
Interessenvertreter statt. Das Thema faire Anwerbung wurde in beiden Formaten
angesprochen.
a) Wurde thematisiert, dass private Vermittlungsagenturen in Vietnam
„den Leuten vor Ort das Blaue vom Himmel versprechen“, wie der
Hauptgeschäftsführer des Berliner Hotel- und Gastronomieverbands es
gegenüber dem „RBB“ ausgedrückt hat (vgl. www.rbb24.de/politik/be
itrag/2025/10/vietnam-azubis-berlin-sprachzertifikate.html )?
Es wurde thematisiert, dass unseriöse private Vermittlungsagenturen mit
falschen Versprechungen arbeiten.
b) Inwieweit wurden ggf. die in Rede stehenden Missstände –
Anwerbung unter falschen Versprechungen, gefälschte Sprachzertifikate,
Verschwinden von Auszubildenden – thematisiert?
Diese Aspekte wurden an unterschiedlichen Stellen im Rahmen des Labour
Forums thematisiert.
c) Was ist das Ergebnis der Prüfung von Ansätzen „zur Erhöhung der
Transparenz im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung mit
Auslandsbezug“, die das BMAS angekündigt hat (vgl. www.tagesschau.de/inla
nd/azubis-vietnam-berlin-100.html)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
d) Wurde nach dem Verbleib der verschwundenen vietnamesischen
Auszubildenen und deren etwaiger Rückreise nach Vietnam gefragt?
Die Situation wurde mit der vietnamesischen Seite besprochen und erläutert,
dass die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Fälle noch andauern.
e) Hat die Bundesregierung Hinweise auf eine Involvierung
vietnamesischer Behörden bzw. Regierungsstellen in die vorliegend behandelten
Vorkommnisse?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Involvierung
vietnamesischer Behörden bzw. Regierungsstellen in die in der Vorbemerkung
der Fragesteller geschilderten Vorkommnisse vor.
6. Ist der Bundesregierung ein derartiges Gebaren von privaten
Vermittlungsagenturen im Bereich der Anwerbung von Auszubildenden oder
Arbeitnehmern auch im Zusammenhang mit weiteren Drittstaaten bekannt?
a) Wenn ja, wurde dies gegenüber Regierungsvertretern dieser
Herkunftsländer bereits thematisiert, und welche Erkenntnisse traten
dabei zu Tage?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet.
Das Ziel einer fairen Anwerbung aus dem Ausland ist der Bundesregierung ein
wichtiges Anliegen und ist das Gebaren privater Vermittlungsagenturen
entsprechend auch Gegenstand des bilateralen Austauschs mit Drittstaaten.
7. Inwieweit steht die Bundesregierung im Austausch mit einer
„verwaltungsübergreifenden Task Force“ in Berlin, mit dem Ziel einer fairen und
transparenten Anwerbung von Auszubildenden (vgl. www.tagesscha
u.de/inland/azubis-vietnam-berlin-100.html)?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Berliner
Behörden.
8. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Anwerbung von Auszubildenden
aus dem Ausland ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit
durchführen zu lassen, eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie
lautet diese (vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/10/vietnam-azubis-
berlin-sprachzertifikate.html)?
Der Vorschlag der NGG ist der Bundesregierung bekannt und fließt in die
Überlegungen der Bundesregierung zur weiteren Ausgestaltung der
Fachkräfteanwerbung aus dem Ausland ein.
9. Sieht die Bundesregierung angesichts der Feststellung des BMAS, dass
die deutschen Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung „auf private
Vermittlungsagenturen mit ausschließlichem Sitz in Vietnam keine
Anwendung“ finden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen
(vgl. www.tagesschau.de/inland/azubis-vietnam-berlin-100.html)?
Die Feststellung, dass die deutschen Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung
auf private Vermittlungsagenturen mit ausschließlichem Sitz in Vietnam keine
Anwendung finden, ist zutreffend. Zielführend können Maßnahmen sein, die
für mehr Transparenz und Information auf dem Vermittlungsmarkt sorgen.
10. Inwiefern steht ein aktueller Warnhinweis der Bundespolizei zur Einreise
von vietnamesischen Staatsangehörigen ggf. im Zusammenhang mit den
vorliegend behandelten Vorgängen (vgl. www.rbb24.de/panorama/beitra
g/2025/12/bundespolizei-kontrollen-vietnamesen-visa-warnhinweis-verd
acht-ausbeutung.html)?
Die Bundespolizei fertigte den Warnhinweis 4/2025 „Missbrauch deutscher,
nationaler Visa durchvietnamesische Staatsangehörige“ aufgrund von bekannt
gewordenen Erkenntnissen. Die Warnhinweise der Bundespolizei sind
polizeiinterne als „NUR FÜR DEN DIENSTLICHEN GEBRAUCH“ eingestufte
Dokumente, die seitens Bundesregierung nicht kommentiert werden.
a) Über welche Erkenntnisse und Fallzahlen verfügt die Bundesregierung
zu einer „anhaltend hohen Zahl erschlichener Visa an
Auslandsvertretungen in Vietnam“ (bitte für die Jahre 2024 und 2025 jeweils nach
Kalendermonat aufschlüsseln)?
In den Jahren 2024 und 2025 (summiert) eröffneten die mit der Kontrolle des
grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden gegen 293
vietnamesische Staatsangehörige aufgrund des Verdachts der Visumerschleichung
polizeiliche Ermittlungsverfahren.
Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
2024 6 6 2 58 44 24 10 5 – 3 10 7 175
2025 5 2 10 18 5 12 3 7 8 5 24 19 118
b) Über welche Erkenntnisse und Fallzahlen verfügt die Bundesregierung
zu fortlaufenden Fällen, „bei denen (Klein-)Unternehmen unplausibel
viele Personen zur Arbeitsaufnahme einladen“ (bitte für die Jahre
2024 und 2025 jeweils nach Kalendermonat aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor.
c) Wie vielen vietnamesischen Staatsangehörigen wurde seit dem
30. September 2025 die Einreise aufgrund der in dem Warnhinweis
(Frage 10) genannten Anzeichen verweigert?
Im Zeitraum vom 30. September 2025 bis 31. Januar 2026 verweigerten die mit
der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden
insgesamt 148 vietnamesischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland.
Es liegen hier keine Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen ein Zusammenhang
zu denen im Warnhinweis genannten Anzeichen bestand.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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