polradar

Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin (Antwort zu Drs. 21/4392)

dip / drucksache 10.03.2026 · WP 21 · 21/4682 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin (Antwort zu Drs. 21/4392) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4682 21. Wahlperiode 10.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer, Jan Feser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4392 – Ungeklärter Verbleib vietnamesischer Auszubildender in Berlin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der deutsch-vietnamesischen diplomatischen Beziehungen fand am 9. Dezember 2025 auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) das Deutsch-vietnamesische Labour Forum in Leipzig statt. Im Fokus der Veranstaltung sollte unter anderem die „faire Rekrutierung und Anwerbung von Arbeitskräften aus Vietnam“ stehen (www.leipzig.de/kultur-und-freizeit/veranstaltungen/eventsingle/event/ deutsch-vietnamesisches-labour-forum-2025). Vor diesem Hintergrund treibt die Fragesteller das Verschwinden von jungen Vietnamesen um, die zur Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe nach Berlin gekommen sind. Über eine Recherche des „Rundfunks Berlin- Brandenburg“ (RBB) wurde im Oktober 2025 bundesweit berichtet (www.rbb24.de/po litik/beitrag/2025/10/vietnam-azubis-berlin-sprachzertifikate.html; vgl. www.t agesschau.de/inland/azubis-vietnam-berlin-100.html). Rund 200 von 700 Vietnamesen erscheinen demnach nicht mehr zum Unterricht an der gastgewerblichen Brillat-Savarin-Schule in Berlin-Weißensee. Es besteht der Verdacht auf Menschenhandel und Ausbeutung (in Restaurantküchen über Nagelstudios bis hin zur Prostitution), in denen die Vietnamesen Schulden von bis zu 20 000 Euro bei privaten Vermittlungsagenturen abarbeiten müssten (ebd.). Zudem wurde berichtet, dass immer mehr vietnamesische Auszubildende massive Sprachprobleme haben. Sie könnten dem Unterricht kaum folgen, obwohl sie mit einem Sprachzertifikat (mindestens B1) eingereist seien (vgl. Bericht Tagesschau oben). Ein aktueller Warnhinweis der Bundespolizei zur Einreise von vietnamesischen Staatsangehörigen legt aus Sicht der Fragesteller nahe, dass hier von einem systematischen Vorgehen auszugehen ist (vgl. www.tagesschau.de/inve stigativ/rbb/visa-vietnamesen-menschenhandel-bundespolizei-100.html). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zum Verschwinden von vietnamesischen Auszubildenden in Berlin und etwaig weiteren Orten in Deutschland? a) Welche Hinweise liegen der Bundesregierung ggf. zum mutmaßlichen Abtauchen von vietnamesischen Auszubildenden in die Schwarzarbeit, insbesondere in Nagelstudios, Restaurants oder der Prostitution, vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind die zuständigen Ermittlungsbehörden mit den Fällen befasst. Diese gehen allen verfügbaren Hinweisen auf die Fälle nach. Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung wurden umgehend mit Bekanntwerden der Fälle eingeleitet. Hinweise auf einen direkten Zusammenhang zwischen den bei Prüfungen festgestellten vietnamesischen Arbeitnehmern und den von der Berufsschule als abwesend berichteten vietnamesischen Auszubildenden liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung das Anwerben von vietnamesischen Staatsangehörigen unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen, die Vorlage offensichtlich gefälschter Sprachzertifikate und die Verrichtung von Schwarzarbeit zum Abarbeiten von Vermittlungskosten Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen, wenn ja, inwieweit, mit welchem Ausgang, und wenn nein, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Ermittlungen wegen möglicher Straftaten – etwa im Zusammenhang mit Täuschungshandlungen im Visumverfahren, der Vorlage gefälschter Urkunden oder illegaler Beschäftigung – fallen in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Länder. Soweit den zuständigen Behörden entsprechende Verdachtsfälle bekannt werden, werden diese nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geprüft und bei Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte strafrechtlich verfolgt. Aussage zu einzelnen Ermittlungsverfahren oder deren Ausgang trifft die Bundesregierung grundsätzlich nicht. c) Wurden ausgebeutete und bzw. oder verschwundene Auszubildende nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Deutsch- vietnamesischen Labour Forums am 9. Dezember 2025 thematisiert, und wenn ja, inwieweit? Die Thematik wurde in verschiedenen Beiträgen im Rahmen des deutsch- vietnamesischen Labour Forums am 9. Dezember 2025 angesprochen. Gegenstand des Forums waren zugleich die guten Erfahrungen, die deutsche Unternehmen mit vietnamesischen Auszubildenden gemacht haben. Dafür wurden sog. Best Cases im Bereich der Auszubildendenanwerbung aus Vietnam aufgezeigt, um deutlich zu machen, wie Anwerbung und Integration für alle Beteiligten nachhaltig gelingen. d) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung öffentlich geförderte Einrichtungen (zum Beispiel das Kompetenznetzwerk Vietnam in Berlin, derzeit gefördert aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds [AMIF] der Europäischen Union, 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2028) ggf. proaktiv oder auf Nachfrage zum Erkenntnisgewinn beigetragen, und wenn ja, inwieweit (vgl. www.via-in-berlin.de/netzwerke/neues-projek t-kompetenznetzwerk-vietnam-amif-2025-2028/)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  2. Wie stellt die Bundesregierung die Einhaltung der sich aus § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bzw. § 299 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) ergebenden Informationspflicht sicher, wie viele Kontrollen auf Einhaltung der Informationspflicht haben seit 1. Januar 2026 bzw. 1. Januar 2025 stattgefunden, und wie viele Verstöße gegen die Informationspflicht wurden im Zusammenhang mit Arbeitnehmern mit vietnamesischer Staatsangehörigkeit seit 1. Januar 2026 bzw. 1. Januar 2025 ggf. festgestellt (bitte je Kalendermonat und Bundesland aufschlüsseln)? In § 45b Absatz 1 Satz 1 und 2 AufenthG wird die Einrichtung eines bundesweiten und niedrigschwelligen Angebotes zur arbeits- und sozialrechtlichen Beratung von Drittstaatsangehörigen geregelt, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und im Bundesgebiet arbeiten möchten. Aus dieser Regelung lässt sich keine Informationspflicht ableiten. Gemäß § 296 Absatz 2 SGB III muss eine arbeitsuchende Person eine Vergütung an einen dem deutschen Recht unterliegenden privaten Arbeitsvermittler nur dann zahlen, wenn durch die Vermittlung tatsächlich ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Bei grenzüberschreitenden Vermittlungen besteht die Zahlungspflicht außerdem nur, wenn der Vermittler die arbeitsuchende Person ordnungsgemäß nach § 299 SGB III informiert hat. Nimmt ein Vermittler vorsätzlich oder fahrlässig eine Vergütung oder einen Vorschuss entgegen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 296 Absatz 2 oder § 296a SGB III erfüllt sind, handelt er ordnungswidrig (§ 404 Absatz 2 Nummer 11 SGB III). Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist in diesen Fällen die Bundesagentur für Arbeit. Diese Regelungen sind sachgerecht und dienen dem besonderen Schutz der arbeitsuchenden Personen. Statistische Daten zur Anzahl der Verstöße gegen die Informationspflicht liegen der Bundesregierung nicht vor.  3. Wie viele vietnamesische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1. Januar 2025 das Informations- und Beratungsangebot „Faire Integration“ persönlich wahrgenommen? Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 haben insgesamt 24 vietnamesische Staatsangehörige das Beratungsangebot von „Faire Integration“ in Anspruch genommen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 3. März 2026 liegen noch keine Informationen vor.  4. Wie ist der Umsetzungsstand von Maßnahme 14 im Handlungsfeld I (Arbeitskräftegewinnung) des „Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit“ (Bundestagsdrucksacke 20/14970, S. 11): „Prüfung möglicher Maßnahmen im Bereich privater Arbeitsvermittlungsagenturen zur Sicherstellung einer fairen Anwerbung aus Drittstaaten“? Deutsche Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung finden auf private Vermittlungsagenturen mit ausschließlichem Sitz in Drittstaaten keine Anwendung. Zielführend können Maßnahmen sein, die für mehr Transparenz und Information auf dem Vermittlungsmarkt sorgen. Bei der OECD hat das BMAS eine Studie zu Erfahrungen anderer Länder hinsichtlich regulativer sowie auch anderweitiger Maßnahmen in Auftrag gegeben, die aktuell in Bearbeitung ist.  5. Wie viele „Runde Tische“ (vgl. Bundestagsdrucksacke 20/14970, S. 7, Nummer 4) haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Auftakt im Juli 2024 zwischen dem BMAS und dem Arbeitsministerium Vietnams stattgefunden, und wurde dabei oder bei anderer Gelegenheit das vorliegende Problemfeld gegenüber vietnamesischen Stellen angesprochen? Der Runde Tisch zwischen BMAS und den zuständigen Ministerien auf vietnamesischer Seite dient dem Wissens- und Erfahrungsaustausch zur Verbesserung der Erwerbsmigration aus Vietnam. Nach dem ersten Runden Tisch im Juli 2024 fand im Dezember 2025 mit dem Deutsch-Vietnamesischen Labour Forum ein intensivierter Wissensaustausch unter Einbindung zahlreicher Interessenvertreter statt. Das Thema faire Anwerbung wurde in beiden Formaten angesprochen. a) Wurde thematisiert, dass private Vermittlungsagenturen in Vietnam „den Leuten vor Ort das Blaue vom Himmel versprechen“, wie der Hauptgeschäftsführer des Berliner Hotel- und Gastronomieverbands es gegenüber dem „RBB“ ausgedrückt hat (vgl. www.rbb24.de/politik/be itrag/2025/10/vietnam-azubis-berlin-sprachzertifikate.html )? Es wurde thematisiert, dass unseriöse private Vermittlungsagenturen mit falschen Versprechungen arbeiten. b) Inwieweit wurden ggf. die in Rede stehenden Missstände – Anwerbung unter falschen Versprechungen, gefälschte Sprachzertifikate, Verschwinden von Auszubildenden – thematisiert? Diese Aspekte wurden an unterschiedlichen Stellen im Rahmen des Labour Forums thematisiert. c) Was ist das Ergebnis der Prüfung von Ansätzen „zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung mit Auslandsbezug“, die das BMAS angekündigt hat (vgl. www.tagesschau.de/inla nd/azubis-vietnam-berlin-100.html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. d) Wurde nach dem Verbleib der verschwundenen vietnamesischen Auszubildenen und deren etwaiger Rückreise nach Vietnam gefragt? Die Situation wurde mit der vietnamesischen Seite besprochen und erläutert, dass die Ermittlungen zur Aufklärung dieser Fälle noch andauern. e) Hat die Bundesregierung Hinweise auf eine Involvierung vietnamesischer Behörden bzw. Regierungsstellen in die vorliegend behandelten Vorkommnisse? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Involvierung vietnamesischer Behörden bzw. Regierungsstellen in die in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Vorkommnisse vor.  6. Ist der Bundesregierung ein derartiges Gebaren von privaten Vermittlungsagenturen im Bereich der Anwerbung von Auszubildenden oder Arbeitnehmern auch im Zusammenhang mit weiteren Drittstaaten bekannt? a) Wenn ja, wurde dies gegenüber Regierungsvertretern dieser Herkunftsländer bereits thematisiert, und welche Erkenntnisse traten dabei zu Tage? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet. Das Ziel einer fairen Anwerbung aus dem Ausland ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen und ist das Gebaren privater Vermittlungsagenturen entsprechend auch Gegenstand des bilateralen Austauschs mit Drittstaaten.  7. Inwieweit steht die Bundesregierung im Austausch mit einer „verwaltungsübergreifenden Task Force“ in Berlin, mit dem Ziel einer fairen und transparenten Anwerbung von Auszubildenden (vgl. www.tagesscha u.de/inland/azubis-vietnam-berlin-100.html)? Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Austausch mit den Berliner Behörden.  8. Hat sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die Anwerbung von Auszubildenden aus dem Ausland ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit durchführen zu lassen, eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/10/vietnam-azubis- berlin-sprachzertifikate.html)? Der Vorschlag der NGG ist der Bundesregierung bekannt und fließt in die Überlegungen der Bundesregierung zur weiteren Ausgestaltung der Fachkräfteanwerbung aus dem Ausland ein.  9. Sieht die Bundesregierung angesichts der Feststellung des BMAS, dass die deutschen Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung „auf private Vermittlungsagenturen mit ausschließlichem Sitz in Vietnam keine Anwendung“ finden, gesetzgeberischen Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen (vgl. www.tagesschau.de/inland/azubis-vietnam-berlin-100.html)? Die Feststellung, dass die deutschen Gesetze zur privaten Arbeitsvermittlung auf private Vermittlungsagenturen mit ausschließlichem Sitz in Vietnam keine Anwendung finden, ist zutreffend. Zielführend können Maßnahmen sein, die für mehr Transparenz und Information auf dem Vermittlungsmarkt sorgen. 10. Inwiefern steht ein aktueller Warnhinweis der Bundespolizei zur Einreise von vietnamesischen Staatsangehörigen ggf. im Zusammenhang mit den vorliegend behandelten Vorgängen (vgl. www.rbb24.de/panorama/beitra g/2025/12/bundespolizei-kontrollen-vietnamesen-visa-warnhinweis-verd acht-ausbeutung.html)? Die Bundespolizei fertigte den Warnhinweis 4/2025 „Missbrauch deutscher, nationaler Visa durchvietnamesische Staatsangehörige“ aufgrund von bekannt gewordenen Erkenntnissen. Die Warnhinweise der Bundespolizei sind polizeiinterne als „NUR FÜR DEN DIENSTLICHEN GEBRAUCH“ eingestufte Dokumente, die seitens Bundesregierung nicht kommentiert werden. a) Über welche Erkenntnisse und Fallzahlen verfügt die Bundesregierung zu einer „anhaltend hohen Zahl erschlichener Visa an Auslandsvertretungen in Vietnam“ (bitte für die Jahre 2024 und 2025 jeweils nach Kalendermonat aufschlüsseln)? In den Jahren 2024 und 2025 (summiert) eröffneten die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden gegen 293 vietnamesische Staatsangehörige aufgrund des Verdachts der Visumerschleichung polizeiliche Ermittlungsverfahren. Jahr Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 2024 6 6  2 58 44 24 10 5 – 3 10  7 175 2025 5 2 10 18 5 12  3 7 8 5 24 19 118 b) Über welche Erkenntnisse und Fallzahlen verfügt die Bundesregierung zu fortlaufenden Fällen, „bei denen (Klein-)Unternehmen unplausibel viele Personen zur Arbeitsaufnahme einladen“ (bitte für die Jahre 2024 und 2025 jeweils nach Kalendermonat aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. c) Wie vielen vietnamesischen Staatsangehörigen wurde seit dem 30. September 2025 die Einreise aufgrund der in dem Warnhinweis (Frage 10) genannten Anzeichen verweigert? Im Zeitraum vom 30. September 2025 bis 31. Januar 2026 verweigerten die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden insgesamt 148 vietnamesischen Staatsangehörigen die Einreise nach Deutschland. Es liegen hier keine Erkenntnisse vor, in wie vielen Fällen ein Zusammenhang zu denen im Warnhinweis genannten Anzeichen bestand. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen