Schriftliche Frage 113 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen Stand der Einführung des digitalen Führerscheins auf EU-Ebene vor, und in welch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 113 von Maximilian Kneller (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen Stand der Einführung des digitalen Führerscheins auf EU-Ebene vor, und in welch…
Frage 113 (Maximilian Kneller, AfD):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum aktuellen Stand der Einführung des digitalen Führerscheins auf EU-Ebene vor, und in welchem Umfang sind die national zuständigen Behörden auf die Nutzung digital verifizierbarer Führerscheindaten vorbereitet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 26. Mai 2026:
Mit der am 25. November 2025 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2025/2205 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 (sog. 4. EU-Führerscheinrichtlinie) wird der Führerschein in digitalem Format (digitaler Führerschein) EU-weit eingeführt. Für die Einzelmaßnahmen der 4. EU-Führerscheinrichtlinie gilt generell eine Umsetzungsfrist bis zum 26. November 2028 und eine Anwendungsfrist ab dem 26. November 2029. Besondere Fristen betreffen die Einführung des EU-weit gültigen digitalen Führerscheins: 54 Monate nach Erlass des 1. Durchführungsrechtsakts der EU-Kommission (bis 26. November 2026), d. h. bis spätestens Mai 2031. Der konkrete Umsetzungsstand auf EU-Ebene ist derzeit durch laufende Arbeiten an Durchführungsrechtsakten sowie technischen Spezifikationen geprägt. Bei der Umsetzung in nationales Recht werden die für den Praxisvollzug zuständigen Länder einbezogen.
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