Schriftliche Frage 32 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stellt die Bundesregierung besondere Anforderungen an das zur Identitätsfeststellung eingesetzte Personal der afghanischen Auslandsvertretun…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 32 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stellt die Bundesregierung besondere Anforderungen an das zur Identitätsfeststellung eingesetzte Personal der afghanischen Auslandsvertretun…
Frage 32 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Stellt die Bundesregierung besondere Anforderungen an das zur Identitätsfeststellung eingesetzte Personal der afghanischen Auslandsvertretung in Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung von afghanischen Staatsangehörigen mit Blick auf Qualifikationen und Legitimierung dieses Personals, und wenn ja, welche, und wie überprüft die Bundesregierung diese Qualifikationen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Mai 2026:
Bei der Identifizierung von Personen, die auf Basis der den zuständigen Behörden vorliegenden Informationen (etwa eigene Angaben der Person, abgelaufene Reisepässe o. Ä.) mutmaßlich Staatsangehörige des Entsendestaates sind, handelt es sich um eine konsularische Tätigkeit. Diese wird von Personal durchgeführt, das zuvor in Deutschland akkreditiert wurde. Mit der Feststellung der Staatsangehörigkeit und der Ausstellung von Passersatzdokumenten schafft der Entsendestaat die Voraussetzung dafür, dass die betreffenden Personen in das Staatsgebiet des Entsendestaates einreisen können.
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