Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Teil von Protokoll der 79. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5932)
Haben deutsche Behörden im Jahr 2025 sowie im laufenden Jahr 2026 Geld an die De-facto-Autoritäten Afghanistans bzw. deren Vertreter für die Durchführung von Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung afghanischer Staatsangehöriger (siehe www.tagesschau.de/investigativ/ndr/taliban-deutschland-afghanistan-100.html) gezahlt, insbesondere für die Anhörung der vorgeladenen Personen, die Ausstellung von Dokumenten oder weitere damit verbundene Dienste, und, wenn ja, in welcher Höhe (bitte die Gesamtbeträge je genannter Leistung auflisten und angeben, ob diese bereits ausgezahlt wurden oder noch ausstehen)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Daniela Ludwig:
Der Vollzug des Aufenthaltsrechts obliegt nach der föderalen Kompetenzordnung den Ländern. Die Bundespolizei unterstützt die Länder im Wege der Amtshilfe bei der Passersatzpapierbeschaffung für das Herkunftsland Afghanistan. Bundesbehörden haben kein Geld an die De-facto-Regierung Afghanistans für die Durchführung von Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zwecks Passersatzpapierausstellung afghanischer Staatsangehöriger gezahlt.
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