Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Text
Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit setzt sich gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Landesregierungen für eine Reform des § 53 StPO ein, damit Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgruppen aufgenommen werden.
Durch fachpolitische Stellungnahmen, Rechtsgutachten, Öffentlichkeitsarbeit, die Sammlung und Auswertung von Fallbeispielen sowie durch Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und deren Mitarbeitenden macht das Bündnis auf die Gefährdung professioneller Vertrauensbeziehungen und Arbeitsgrundlagen in der Sozialen Arbeit aufmerksam und wirbt für gesetzliche Regelungen, die den Schutz dieser Beziehungen und eine wirksame Aufgabenerfüllung der Sozialen Arbeit sichern.
Interessenbereiche: Rechtspolitik; Strafrecht
Regelungsvorhaben:
- Reform des § 53 StPO: Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des § 53 StPO, um Fachkräfte der Sozialen Arbeit ausdrücklich in den Kreis der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen. Hierzu soll § 53 StPO um eine entsprechende Berufsgruppe ergänzt bzw. eine neue Nummer eingefügt werden, die professionelle Soziale Arbeit als eigenständigen Tatbestand des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts normiert. Gegenstand der Einflussnahme ist somit die Erweiterung des gesetzlichen Umfangs des Zeugnisverweigerungsrechts zugunsten der in der Sozialen Arbeit tätigen Fachkräfte.
Relationen
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