Fanrechte im Fußball stärken - Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern
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Fanrechte im Fußball stärken - Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4293
21. Wahlperiode 24.02.2026
Antrag
der Abgeordneten Helge Limburg, Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick,
Dr. Konstantin von Notz, Nyke Slawik, Marcel Emmerich und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen,
demokratische Beteiligung fördern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Fußball ist in Deutschland nicht nur die beliebteste Sportart, sondern auch ein
wesentlicher Bestandteil sozialer und kultureller Teilhabe. Fans tragen durch Engagement,
Solidarität und lebendige Fankultur wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt
bei. Nicht wenige soziale Projekte werden maßgeblich von Fanszenen getragen oder
unterstützt. Auch und gerade im Amateursportbereich ist ehrenamtliches Engagement
die zentrale Stütze.
Gleichzeitig sind wiederholt Diskriminierungen, Ungleichbehandlungen, fehlende
demokratische Mitbestimmung, restriktive Sicherheitsmaßnahmen und strukturelle
Defizite, gerade im Kontext Profifußball, erkennbar, die demokratische Teilhabe und
Grundrechte von Fußballfans, insbesondere von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, beeinträchtigen.
Die jüngsten Fanproteste rund um die 226. Sitzung der „Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder“ – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – im
Dezember 2025 sowie die damit verbundene friedliche Demonstration verschiedener
Fanszenen aus ganz Deutschland am 16.11.25 in Leipzig unter dem Motto „Der
Fußball ist sicher“ zeigen deutlich den Wunsch der Fans und Millionen von
Zuschauerinnen und Zuschauern, aktiv an Entscheidungen über sie beteiligt zu werden, sei es im
Verein oder in der Politik. Eine entsprechende Petition unterzeichneten 84.423
Menschen.
Sie alle protestierten zurecht gegen die jüngsten, völlig unverhältnismäßigen Pläne der
Innenministerkonferenz, die den Dialog zwischen Fanszenen, Verbänden und Politik
sowie hierbei Erreichtes ohne Not massiv gefährden. Dass die entsprechenden
Beschlussvorlagen von den Verantwortlichen zurückgezogen und nicht zur Entscheidung
gebracht wurden, ist zu begrüßen. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass sie von den
Verantwortlichen früher oder später erneut zur Abstimmung gestellt werden.
Aus den jüngsten Erfahrungen müssen die Verantwortlichen die richtigen
Konsequenzen ziehen. Entscheidungen, die Fans und Millionen von Zuschauerinnen und
Zuschauern betreffen, die jede Woche, ob im Amateur- oder Profibereich, friedlich
Fußballspiele verfolgen, sich mit viel Engagement und Herzblut einbringen, müssen Gehör
finden und ihre Interessen sehr viel stärker als bisher berücksichtigt werden – genauso
wie seit Jahren zurückgehende Fallzahlen und Straftaten.
Einem immer repressiveren Vorgehen gegen Fans und Zuschauer, das teils in
Generalverdacht und Kollektivstrafen gegen ganze Kurven mündet, muss eine am
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wahrung von Grund- und Bürgerrechten
ausgerichtete sowie der zentralen Rolle sozialer Arbeit im Fußball gerecht werdende Politik
entgegengesetzt werden. Kollektivstrafen, wie kollektive Betretungsverbote und der
Ausschluss von Auswärtsfans treffen unverhältnismäßig ganze Fanszenen und
Besucher*innen pauschal. Eine ernsthafte Beteiligung und ein Dialog auf Augenhöhe
müssen das gemeinsame Ziel aller Beteiligten sein. Das gilt genauso für die Einhaltung
von Fanrechten bei Auswärtsspielen in Europa, wo es immer wieder zu massiven
Verletzungen kommt.
Gleichzeitig muss zielgerichtet gegen diejenigen vorgegangen werden, die den Fußball
und ganze Kurven durch Gewalt, Rassismus und Diskriminierung in Verruf bringen.
Dafür muss die Rolle sozialpädagogischer Fanprojekte und von Präventionsarbeit
gestärkt werden. Gewalt ist kein Teil der Fankultur. Die zugestandenen Freiräume
müssen dementsprechend verantwortlich und selbstregulierend wahrgenommen werden.
Unter anderem sind die Stadionallianzen ein wichtiger Baustein beim Ausbau der
Stadionsicherheit. Vertrauensvolle Bündnisse zwischen Fans, Kommunen, Vereinen und
Sicherheitsbehörden stärken die Sicherheit in und um Fußballstadien nicht nur auf
symbolischer Ebene. Sie entwickeln konkrete Sicherheitsmaßnahmen, die
anlassbezogen sind, unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und auf Augenhöhe
umgesetzt werden. Prävention und gute Zusammenarbeit im Vorfeld reduzieren die
Einsatzzeiten und Einsatzkosten und erhöhen die Sicherheit für alle im Stadion.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen,
sicherzustellen
a) Fans, Faninitiativen und besonders Kinder und Jugendliche aktiv in
demokratische Prozesse innerhalb von Vereinen, Verbänden und sportpolitischen
Entscheidungen einzubinden; hierfür sind verbindliche Beteiligungsrechte
und -strukturen zu entwickeln.
b) Die Bedeutung von Mitgliedschafts- und Mitbestimmungsrechten in
Vereinen zu stärken (z. B. Stärkung der Basisdemokratie analog zur 50+1-Regel).
2. Fanprojekte und Fanhilfen nachhaltig zu stärken
a) Die bundesweite Finanzierung der Fanprojekte dauerhaft und verlässlich zu
sichern; bestehende Strukturen wie die Koordinationsstelle Fanprojekte
(KOS) in ihrer Personal- und Fachkapazität deutlich auszubauen.
b) Zusätzliche Mittel für niedrigschwellige Fanhilfen, Beratung,
sozialpädagogische Arbeit und Präventionsangebote bereitzustellen.
c) Länder und Kommunen zur dauerhaften Finanzierung der örtlichen
Fanprojekte im Rahmen eines gesicherten Drittelfinanzierungsmodells zu
verpflichten.
3. Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeit im Fußball, einschließlich
Fanprojekten, zu gewährleisten
a) Einen Gesetzentwurf zur Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts in
der sozialen Arbeit in die StPO (Strafprozessordnung) vorzulegen, der unter
Bezugnahme auf die Bundestagsdrucksache 21/4290 eine entsprechende
Ergänzung des § 53 StPO vorsieht. Sozialarbeiter*innen, die in Fanprojekten
tätig sind, dürfen nicht mehr gezwungen werden, vertrauliche Informationen
aus ihrer Arbeit offenzulegen. Nur so kann die vertrauensvolle
sozialpädagogische Arbeit der Fanprojekte gesichert werden.
4. Antidiskriminierung im Fußball weiter zu stärken
a) In Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Vereinen und
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen eine bundesweit koordinierte Antirassismus und
Antidiskriminierungsstrategie für den organisierten Fußball zu entwickeln, die
alle Formen von Diskriminierung und gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit umfasst, die Formulierung einer übergreifenden Definition von
Rassismus einschließt und Strukturen beinhaltet, die Spieler*innen nach
rassistischen und diskriminierenden Vorfällen auffangen.
b) Maßnahmen für antidiskriminierende Bildung, Aufklärung und
Sensibilisierung im Jugend- sowie Senior*innenbereich für Vereine, Verbände und
Sicherheitsakteure sowie die verbindliche rassismus- und
diskriminierungskritische Überprüfung der Vereins- und Verbandsstrukturen flächendeckend zu
etablieren.
5. FLINTA-Rechte im Fußball zu stärken
a) Förderprogramme, Beteiligungsmöglichkeiten und Schutzkonzepte speziell
für Frauen, Mädchen sowie nicht-binäre, trans- und intergeschlechtliche
Personen in Fußballvereinen, Verbänden und Fanstrukturen zu unterstützen
und auszubauen.
b) Gleichstellungspersonen/Beauftragte in Sportverbänden und Fanprojekten
zu fördern.
6. Stadionverbote nur lokal und nicht zentralisiert zu regeln
a) Bundesweite automatische oder zentral geführte
Stadionverbotskommissionen abzulehnen. Stadionverbote dürfen ausschließlich ortsbezogen und
unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im Einzelfall verhängt werden.
b) Die Rechte der Betroffenen, insbesondere auf Rechtsmittel und transparente
Verfahren, weiter zu stärken.
7. Kein personalisiertes Ticketing einzuführen
a) Den verpflichtenden Einsatz von personalisiertem Ticketing oder digitalen
Identifikationspflichten abzulehnen, da dies unbegründete
Überwachungsrisiken schafft und die Freiheit der Stadionbesucher*innen unverhältnismäßig
einschränkt. Das Risiko für den Schutz persönlicher Daten wird durch eine
drohende und intransparente Weitergabe an internationale Organisationen
wie UEFA und FIFA, aber auch an nicht-demokratischer Länder, die
Turniere und Spiele ausrichten, verschärft.
8. Keine flächendeckende, intelligente Videoüberwachung in Stadionkontexten
einzusetzen
a) Der Einsatz flächendeckender, intelligenter
Videoüberwachungstechnologien (z. B. Palantir oder vergleichbarer KI-gestützter Systeme) in und um
Fußballstadien und in Fanszenen darf nicht erfolgen, um Datenschutz,
Grundrechte und freie Teilhabe an sportlichen Großveranstaltungen zu
schützen.
9. Datei „Gewalttäter Sport“ grundlegend zu reformieren
a) Die Datei „Gewalttäter Sport“ umfassend und regelmäßig daraufhin zu
überprüfen, ob Personen zu Unrecht erfasst sind, insbesondere in Fällen, in denen
Betroffene in einem strafrechtlichen Verfahren freigesprochen oder
Verfahren eingestellt wurden.
b) Sicherzustellen, dass Personen, die nachweislich keine Straftaten begangen
haben oder an den ihnen vorgeworfenen Handlungen nicht beteiligt gewesen
sein können, unverzüglich aus der Datei „Gewalttäter Sport“ entfernt
werden.
c) Transparenz gegenüber den Betroffenen zu gewährleisten, indem diese
grundsätzlich über die Speicherung und Verwendung ihrer
personenbezogenen Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ informiert werden und ihnen
wirksame Auskunfts- und Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt werden.
10. Kosten für Hochrisikospiele nicht einseitig auf Vereine umzulegen
a) In geeigneter Weise sicherzustellen, dass Mehraufwendungen für
Hochrisikospiele nicht allein den Vereinen auferlegt werden, sondern
ressortübergreifend Lösungen gefunden werden, welche die finanzielle
Leistungsfähigkeit der Vereine und die Bedeutung der öffentlichen Sicherheit als zentrale
staatliche Aufgabe berücksichtigen.
11. Auf Europäischer Ebene auf die Einhaltung von Rechten deutscher Bürgerinnen
und Bürger zu achten
a) Sich international dafür einzusetzen, dass die Rechte deutscher Bürgerinnen
und Bürger auch bei sogenannten Auslandsspielen geachtet und geschützt
werden und bei Verstößen darauf hinzuweisen.
Berlin, den 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Fußball ist in Deutschland ein zentrales gesellschaftliches, kulturelles und soziales Phänomen. Millionen von
Menschen engagieren sich als Fans ehrenamtlich in Vereinen, Faninitiativen, Fanklubs und
zivilgesellschaftlichen Strukturen. Diese Formen der Beteiligung leisten einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur, zur
Jugendsozialarbeit, zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung sowie zur Förderung von Teilhabe und
Integration. Dennoch stehen Fans, insbesondere junge Menschen, Frauen sowie marginalisierte Gruppen, im
Fußballkontext immer wieder unter Generalverdacht, erleben Diskriminierung, unzureichende
Beteiligungsmöglichkeiten und unverhältnismäßige sicherheitspolitische Maßnahmen.
Bereits frühere Bundestagsanträge haben die Bedeutung einer fanorientierten, sozialpädagogischen und
grundrechtsbasierten Fan- und Fußballpolitik hervorgehoben. Gleichwohl haben sich in den vergangenen Jahren neue
Herausforderungen und Verschärfungen ergeben, die eine Weiterentwicklung und Präzisierung der politischen
Rahmenbedingungen erforderlich machen. Der vorliegende Antrag setzt hier an und verfolgt das Ziel, Fanrechte
zu stärken, Diskriminierung konsequent entgegenzutreten und demokratische sowie soziale Strukturen im
Fußball nachhaltig zu sichern.
Demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen
Fußballvereine und -verbände sind Teil der organisierten Zivilgesellschaft. Ihre Legitimität und Akzeptanz
hängen maßgeblich davon ab, inwieweit Mitglieder und Fans an Entscheidungsprozessen beteiligt werden.
Insbesondere Kinder und Jugendliche erfahren im Fußball häufig erstmals demokratische Mitbestimmung und
Verantwortungsübernahme. Diese Potenziale müssen gezielt gefördert werden. Der zunehmende Trend zur
Kommerzialisierung und Zentralisierung von Entscheidungsstrukturen steht jedoch einer demokratischen Beteiligung
von Fans oftmals entgegen. Der Antrag setzt sich daher für verbindliche Beteiligungsformate und transparente
Entscheidungsprozesse ein, die Fans als aktive Akteur*innen und nicht als reine Konsument*innen begreifen.
Stärkung von Fanprojekten, Fanhilfen und der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS)
Fanprojekte leisten seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zur Jugend- und Sozialarbeit im Fußball. Sie
fördern Gewaltprävention, politische Bildung, Inklusion und Dialog zwischen Fans, Vereinen, Verbänden und
Sicherheitsbehörden. Ihre Arbeit basiert auf Vertrauen, Freiwilligkeit und sozialpädagogischer Professionalität.
Dennoch sind viele Fanprojekte strukturell unterfinanziert.
Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) übernimmt eine zentrale Rolle bei der fachlichen Begleitung,
Qualitätssicherung und Vernetzung dieser Arbeit auf Bundesebene. Angesichts wachsender Aufgaben und steigender
Anforderungen ist eine Verstetigung und Erhöhung der finanziellen Mittel dringend erforderlich. Eine stabile
Finanzierung von Fanprojekten, Fanhilfen und der KOS ist eine Investition in Prävention, demokratische Bildung
und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Schutz der Vertraulichkeit sozialer Arbeit – Zeugnisverweigerungsrecht
Die Wirksamkeit sozialer Arbeit im Fußball hängt maßgeblich von der Vertraulichkeit der Beziehungen zwischen
Sozialarbeiter*innen und ihren Adressat*innen ab. Fanprojekte sind keine Ermittlungsbehörden, sondern
unabhängige Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit. Die derzeitige Rechtslage bietet jedoch keinen
ausreichenden Schutz vor Zeugniszwang in strafrechtlichen Verfahren. Dies gefährdet das notwendige Vertrauensverhältnis
und kann präventive Arbeit nachhaltig beschädigen. Eine Anpassung der Strafprozessordnung, die ein
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen vorsieht, ist daher sachgerecht und erforderlich.
Antidiskriminierung und Gleichstellung im Fußball
Diskriminierung in Stadien und im Umfeld des organisierten Fußballs stellt weiterhin ein ernstzunehmendes
Problem dar. Rassistische, antisemitische, antimuslimische, sexistische, homo- und transfeindliche sowie weitere
diskriminierende Vorfälle gefährden nicht nur die Sicherheit und Würde der Betroffenen, sondern widersprechen
den Grundwerten einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Antidiskriminierungsarbeit darf daher nicht
als freiwillige Zusatzaufgabe verstanden werden, sondern muss als fester Bestandteil sportpolitischer
Verantwortung verankert sein. Der Bund ist gefordert, gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und zivilgesellschaftlichen
Akteur*innen verbindliche Strategien zur Prävention, Intervention und Nachsorge zu entwickeln und bestehende
Projekte dauerhaft abzusichern.
Besonderes Augenmerk ist auf die Stärkung der Rechte von Frauen, Mädchen sowie nicht-binären, trans- und
intergeschlechtlichen Personen im Fußball zu legen. Trotz positiver Entwicklungen sind sie nach wie vor
überdurchschnittlich von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und struktureller Benachteiligung betroffen –
sowohl im aktiven Sport als auch in Vereinsstrukturen. Eine gezielte Förderung von Gleichstellungsarbeit,
Schutzkonzepten und Beteiligungsmöglichkeiten ist daher unerlässlich.
Verhältnismäßigkeit von Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheitskonzepte im Fußball müssen sich an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit
und Transparenz orientieren. Pauschale Maßnahmen wie eine zentrale Stadionverbotskommission oder
umfassende Überwachungstechnologien tragen nicht zur Deeskalation bei, sondern verstärken Misstrauen und
Ausgrenzung. Stadionverbote dürfen nur im konkreten Einzelfall, ortsbezogen und unter Wahrung rechtlicher
Standards ausgesprochen werden.
Auch vor dem Hintergrund des Jahresberichts 2024 der Bundespolizei, der einen Rückgang der Straftaten im
Einsatzumfeld Fußball um neun Prozent aufweist, sowie des Jahresberichts der Zentralen Informationsstelle
Sporteinsätze zur Fußball-Saison 2024/2025, welcher einen Rückgang der Zahlen von Strafverfahren und
Verletzten im Zusammenhang mit Fußballspielen zeigt, scheint eine Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen
derzeit nicht geboten.
Ebenso lehnt der Antrag eine Ausweitung von verpflichtendem personalisiertem Ticketing und den Einsatz
intelligenter Videoüberwachung, wie bspw. Palantir, in Stadien ab. Solche Maßnahmen greifen tief in Grund- und
Freiheitsrechte ein, ohne dass ihre Wirksamkeit hinreichend belegt wäre. Fußballstadien sind Orte
gesellschaftlicher Teilhabe und dürfen nicht zu Experimentierfeldern für umfassende Überwachung werden.
Die polizeiliche Datei „Gewalttäter Sport“ greift weiterhin, auch trotz der jüngsten Gesetzesänderungen zum
Bundeskriminalamtgesetz, erheblich in die Grundrechte der Betroffenen ein und kann weitreichende Folgen für
deren Bewegungsfreiheit, gesellschaftliche Teilhabe und Stigmatisierung haben. Wiederholt wurde kritisiert,
dass Eintragungen teils ohne rechtskräftige Verurteilung erfolgen und Löschungen auch nach Freisprüchen oder
Verfahrenseinstellungen nicht konsequent umgesetzt werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Datei,
transparente Informationspflichten gegenüber den Betroffenen sowie klare, enge Voraussetzungen für Neueinträge sind
erforderlich, um Grundrechte zu schützen sowie Fehl- und Übererfassungen zu verhindern.
Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen konsequent angewendet und wirksam durchgesetzt werden.
Öffentliche Verantwortung und Kostenverteilung
Fußballspiele sind öffentliche Großveranstaltungen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Die
Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe. Eine einseitige Umlage von Kosten für
sogenannte Hochrisikospiele auf Vereine verkennt diese Verantwortung und kann insbesondere kleinere Vereine
unverhältnismäßig belasten. Stattdessen bedarf es kooperativer Lösungen zwischen Staat, Vereinen und Verbänden,
die Sicherheit gewährleisten, ohne demokratische und soziale Strukturen zu schwächen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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