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Fanrechte im Fußball stärken - Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4293 · Antrag · Original ↗

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Fanrechte im Fußball stärken - Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern Deutscher Bundestag Drucksache 21/4293 21. Wahlperiode 24.02.2026 Antrag der Abgeordneten Helge Limburg, Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Dr. Konstantin von Notz, Nyke Slawik, Marcel Emmerich und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Fußball ist in Deutschland nicht nur die beliebteste Sportart, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil sozialer und kultureller Teilhabe. Fans tragen durch Engagement, Solidarität und lebendige Fankultur wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Nicht wenige soziale Projekte werden maßgeblich von Fanszenen getragen oder unterstützt. Auch und gerade im Amateursportbereich ist ehrenamtliches Engagement die zentrale Stütze. Gleichzeitig sind wiederholt Diskriminierungen, Ungleichbehandlungen, fehlende demokratische Mitbestimmung, restriktive Sicherheitsmaßnahmen und strukturelle Defizite, gerade im Kontext Profifußball, erkennbar, die demokratische Teilhabe und Grundrechte von Fußballfans, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, beeinträchtigen. Die jüngsten Fanproteste rund um die 226. Sitzung der „Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ – kurz Innenministerkonferenz (IMK) – im Dezember 2025 sowie die damit verbundene friedliche Demonstration verschiedener Fanszenen aus ganz Deutschland am 16.11.25 in Leipzig unter dem Motto „Der Fußball ist sicher“ zeigen deutlich den Wunsch der Fans und Millionen von Zuschauerinnen und Zuschauern, aktiv an Entscheidungen über sie beteiligt zu werden, sei es im Verein oder in der Politik. Eine entsprechende Petition unterzeichneten 84.423 Menschen. Sie alle protestierten zurecht gegen die jüngsten, völlig unverhältnismäßigen Pläne der Innenministerkonferenz, die den Dialog zwischen Fanszenen, Verbänden und Politik sowie hierbei Erreichtes ohne Not massiv gefährden. Dass die entsprechenden Beschlussvorlagen von den Verantwortlichen zurückgezogen und nicht zur Entscheidung gebracht wurden, ist zu begrüßen. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass sie von den Verantwortlichen früher oder später erneut zur Abstimmung gestellt werden. Aus den jüngsten Erfahrungen müssen die Verantwortlichen die richtigen Konsequenzen ziehen. Entscheidungen, die Fans und Millionen von Zuschauerinnen und Zuschauern betreffen, die jede Woche, ob im Amateur- oder Profibereich, friedlich Fußballspiele verfolgen, sich mit viel Engagement und Herzblut einbringen, müssen Gehör finden und ihre Interessen sehr viel stärker als bisher berücksichtigt werden – genauso wie seit Jahren zurückgehende Fallzahlen und Straftaten. Einem immer repressiveren Vorgehen gegen Fans und Zuschauer, das teils in Generalverdacht und Kollektivstrafen gegen ganze Kurven mündet, muss eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wahrung von Grund- und Bürgerrechten ausgerichtete sowie der zentralen Rolle sozialer Arbeit im Fußball gerecht werdende Politik entgegengesetzt werden. Kollektivstrafen, wie kollektive Betretungsverbote und der Ausschluss von Auswärtsfans treffen unverhältnismäßig ganze Fanszenen und Besucher*innen pauschal. Eine ernsthafte Beteiligung und ein Dialog auf Augenhöhe müssen das gemeinsame Ziel aller Beteiligten sein. Das gilt genauso für die Einhaltung von Fanrechten bei Auswärtsspielen in Europa, wo es immer wieder zu massiven Verletzungen kommt. Gleichzeitig muss zielgerichtet gegen diejenigen vorgegangen werden, die den Fußball und ganze Kurven durch Gewalt, Rassismus und Diskriminierung in Verruf bringen. Dafür muss die Rolle sozialpädagogischer Fanprojekte und von Präventionsarbeit gestärkt werden. Gewalt ist kein Teil der Fankultur. Die zugestandenen Freiräume müssen dementsprechend verantwortlich und selbstregulierend wahrgenommen werden. Unter anderem sind die Stadionallianzen ein wichtiger Baustein beim Ausbau der Stadionsicherheit. Vertrauensvolle Bündnisse zwischen Fans, Kommunen, Vereinen und Sicherheitsbehörden stärken die Sicherheit in und um Fußballstadien nicht nur auf symbolischer Ebene. Sie entwickeln konkrete Sicherheitsmaßnahmen, die anlassbezogen sind, unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und auf Augenhöhe umgesetzt werden. Prävention und gute Zusammenarbeit im Vorfeld reduzieren die Einsatzzeiten und Einsatzkosten und erhöhen die Sicherheit für alle im Stadion. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen, sicherzustellen a) Fans, Faninitiativen und besonders Kinder und Jugendliche aktiv in demokratische Prozesse innerhalb von Vereinen, Verbänden und sportpolitischen Entscheidungen einzubinden; hierfür sind verbindliche Beteiligungsrechte und -strukturen zu entwickeln. b) Die Bedeutung von Mitgliedschafts- und Mitbestimmungsrechten in Vereinen zu stärken (z. B. Stärkung der Basisdemokratie analog zur 50+1-Regel). 2. Fanprojekte und Fanhilfen nachhaltig zu stärken a) Die bundesweite Finanzierung der Fanprojekte dauerhaft und verlässlich zu sichern; bestehende Strukturen wie die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) in ihrer Personal- und Fachkapazität deutlich auszubauen. b) Zusätzliche Mittel für niedrigschwellige Fanhilfen, Beratung, sozialpädagogische Arbeit und Präventionsangebote bereitzustellen. c) Länder und Kommunen zur dauerhaften Finanzierung der örtlichen Fanprojekte im Rahmen eines gesicherten Drittelfinanzierungsmodells zu verpflichten. 3. Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeit im Fußball, einschließlich Fanprojekten, zu gewährleisten a) Einen Gesetzentwurf zur Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts in der sozialen Arbeit in die StPO (Strafprozessordnung) vorzulegen, der unter Bezugnahme auf die Bundestagsdrucksache 21/4290 eine entsprechende Ergänzung des § 53 StPO vorsieht. Sozialarbeiter*innen, die in Fanprojekten tätig sind, dürfen nicht mehr gezwungen werden, vertrauliche Informationen aus ihrer Arbeit offenzulegen. Nur so kann die vertrauensvolle sozialpädagogische Arbeit der Fanprojekte gesichert werden. 4. Antidiskriminierung im Fußball weiter zu stärken a) In Zusammenarbeit mit Sportverbänden, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen eine bundesweit koordinierte Antirassismus und Antidiskriminierungsstrategie für den organisierten Fußball zu entwickeln, die alle Formen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit umfasst, die Formulierung einer übergreifenden Definition von Rassismus einschließt und Strukturen beinhaltet, die Spieler*innen nach rassistischen und diskriminierenden Vorfällen auffangen. b) Maßnahmen für antidiskriminierende Bildung, Aufklärung und Sensibilisierung im Jugend- sowie Senior*innenbereich für Vereine, Verbände und Sicherheitsakteure sowie die verbindliche rassismus- und diskriminierungskritische Überprüfung der Vereins- und Verbandsstrukturen flächendeckend zu etablieren. 5. FLINTA-Rechte im Fußball zu stärken a) Förderprogramme, Beteiligungsmöglichkeiten und Schutzkonzepte speziell für Frauen, Mädchen sowie nicht-binäre, trans- und intergeschlechtliche Personen in Fußballvereinen, Verbänden und Fanstrukturen zu unterstützen und auszubauen. b) Gleichstellungspersonen/Beauftragte in Sportverbänden und Fanprojekten zu fördern. 6. Stadionverbote nur lokal und nicht zentralisiert zu regeln a) Bundesweite automatische oder zentral geführte Stadionverbotskommissionen abzulehnen. Stadionverbote dürfen ausschließlich ortsbezogen und unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im Einzelfall verhängt werden. b) Die Rechte der Betroffenen, insbesondere auf Rechtsmittel und transparente Verfahren, weiter zu stärken. 7. Kein personalisiertes Ticketing einzuführen a) Den verpflichtenden Einsatz von personalisiertem Ticketing oder digitalen Identifikationspflichten abzulehnen, da dies unbegründete Überwachungsrisiken schafft und die Freiheit der Stadionbesucher*innen unverhältnismäßig einschränkt. Das Risiko für den Schutz persönlicher Daten wird durch eine drohende und intransparente Weitergabe an internationale Organisationen wie UEFA und FIFA, aber auch an nicht-demokratischer Länder, die Turniere und Spiele ausrichten, verschärft. 8. Keine flächendeckende, intelligente Videoüberwachung in Stadionkontexten einzusetzen a) Der Einsatz flächendeckender, intelligenter Videoüberwachungstechnologien (z. B. Palantir oder vergleichbarer KI-gestützter Systeme) in und um Fußballstadien und in Fanszenen darf nicht erfolgen, um Datenschutz, Grundrechte und freie Teilhabe an sportlichen Großveranstaltungen zu schützen. 9. Datei „Gewalttäter Sport“ grundlegend zu reformieren a) Die Datei „Gewalttäter Sport“ umfassend und regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Personen zu Unrecht erfasst sind, insbesondere in Fällen, in denen Betroffene in einem strafrechtlichen Verfahren freigesprochen oder Verfahren eingestellt wurden. b) Sicherzustellen, dass Personen, die nachweislich keine Straftaten begangen haben oder an den ihnen vorgeworfenen Handlungen nicht beteiligt gewesen sein können, unverzüglich aus der Datei „Gewalttäter Sport“ entfernt werden. c) Transparenz gegenüber den Betroffenen zu gewährleisten, indem diese grundsätzlich über die Speicherung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten in der Datei „Gewalttäter Sport“ informiert werden und ihnen wirksame Auskunfts- und Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt werden. 10. Kosten für Hochrisikospiele nicht einseitig auf Vereine umzulegen a) In geeigneter Weise sicherzustellen, dass Mehraufwendungen für Hochrisikospiele nicht allein den Vereinen auferlegt werden, sondern ressortübergreifend Lösungen gefunden werden, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit der Vereine und die Bedeutung der öffentlichen Sicherheit als zentrale staatliche Aufgabe berücksichtigen. 11. Auf Europäischer Ebene auf die Einhaltung von Rechten deutscher Bürgerinnen und Bürger zu achten a) Sich international dafür einzusetzen, dass die Rechte deutscher Bürgerinnen und Bürger auch bei sogenannten Auslandsspielen geachtet und geschützt werden und bei Verstößen darauf hinzuweisen. Berlin, den 24. Februar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Fußball ist in Deutschland ein zentrales gesellschaftliches, kulturelles und soziales Phänomen. Millionen von Menschen engagieren sich als Fans ehrenamtlich in Vereinen, Faninitiativen, Fanklubs und zivilgesellschaftlichen Strukturen. Diese Formen der Beteiligung leisten einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Kultur, zur Jugendsozialarbeit, zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung sowie zur Förderung von Teilhabe und Integration. Dennoch stehen Fans, insbesondere junge Menschen, Frauen sowie marginalisierte Gruppen, im Fußballkontext immer wieder unter Generalverdacht, erleben Diskriminierung, unzureichende Beteiligungsmöglichkeiten und unverhältnismäßige sicherheitspolitische Maßnahmen. Bereits frühere Bundestagsanträge haben die Bedeutung einer fanorientierten, sozialpädagogischen und grundrechtsbasierten Fan- und Fußballpolitik hervorgehoben. Gleichwohl haben sich in den vergangenen Jahren neue Herausforderungen und Verschärfungen ergeben, die eine Weiterentwicklung und Präzisierung der politischen Rahmenbedingungen erforderlich machen. Der vorliegende Antrag setzt hier an und verfolgt das Ziel, Fanrechte zu stärken, Diskriminierung konsequent entgegenzutreten und demokratische sowie soziale Strukturen im Fußball nachhaltig zu sichern. Demokratische Beteiligung von Fans, insbesondere Kindern und Jugendlichen Fußballvereine und -verbände sind Teil der organisierten Zivilgesellschaft. Ihre Legitimität und Akzeptanz hängen maßgeblich davon ab, inwieweit Mitglieder und Fans an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche erfahren im Fußball häufig erstmals demokratische Mitbestimmung und Verantwortungsübernahme. Diese Potenziale müssen gezielt gefördert werden. Der zunehmende Trend zur Kommerzialisierung und Zentralisierung von Entscheidungsstrukturen steht jedoch einer demokratischen Beteiligung von Fans oftmals entgegen. Der Antrag setzt sich daher für verbindliche Beteiligungsformate und transparente Entscheidungsprozesse ein, die Fans als aktive Akteur*innen und nicht als reine Konsument*innen begreifen. Stärkung von Fanprojekten, Fanhilfen und der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) Fanprojekte leisten seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zur Jugend- und Sozialarbeit im Fußball. Sie fördern Gewaltprävention, politische Bildung, Inklusion und Dialog zwischen Fans, Vereinen, Verbänden und Sicherheitsbehörden. Ihre Arbeit basiert auf Vertrauen, Freiwilligkeit und sozialpädagogischer Professionalität. Dennoch sind viele Fanprojekte strukturell unterfinanziert. Die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) übernimmt eine zentrale Rolle bei der fachlichen Begleitung, Qualitätssicherung und Vernetzung dieser Arbeit auf Bundesebene. Angesichts wachsender Aufgaben und steigender Anforderungen ist eine Verstetigung und Erhöhung der finanziellen Mittel dringend erforderlich. Eine stabile Finanzierung von Fanprojekten, Fanhilfen und der KOS ist eine Investition in Prävention, demokratische Bildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Schutz der Vertraulichkeit sozialer Arbeit – Zeugnisverweigerungsrecht Die Wirksamkeit sozialer Arbeit im Fußball hängt maßgeblich von der Vertraulichkeit der Beziehungen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Adressat*innen ab. Fanprojekte sind keine Ermittlungsbehörden, sondern unabhängige Einrichtungen der Jugend- und Sozialarbeit. Die derzeitige Rechtslage bietet jedoch keinen ausreichenden Schutz vor Zeugniszwang in strafrechtlichen Verfahren. Dies gefährdet das notwendige Vertrauensverhältnis und kann präventive Arbeit nachhaltig beschädigen. Eine Anpassung der Strafprozessordnung, die ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen vorsieht, ist daher sachgerecht und erforderlich. Antidiskriminierung und Gleichstellung im Fußball Diskriminierung in Stadien und im Umfeld des organisierten Fußballs stellt weiterhin ein ernstzunehmendes Problem dar. Rassistische, antisemitische, antimuslimische, sexistische, homo- und transfeindliche sowie weitere diskriminierende Vorfälle gefährden nicht nur die Sicherheit und Würde der Betroffenen, sondern widersprechen den Grundwerten einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Antidiskriminierungsarbeit darf daher nicht als freiwillige Zusatzaufgabe verstanden werden, sondern muss als fester Bestandteil sportpolitischer Verantwortung verankert sein. Der Bund ist gefordert, gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen verbindliche Strategien zur Prävention, Intervention und Nachsorge zu entwickeln und bestehende Projekte dauerhaft abzusichern. Besonderes Augenmerk ist auf die Stärkung der Rechte von Frauen, Mädchen sowie nicht-binären, trans- und intergeschlechtlichen Personen im Fußball zu legen. Trotz positiver Entwicklungen sind sie nach wie vor überdurchschnittlich von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und struktureller Benachteiligung betroffen – sowohl im aktiven Sport als auch in Vereinsstrukturen. Eine gezielte Förderung von Gleichstellungsarbeit, Schutzkonzepten und Beteiligungsmöglichkeiten ist daher unerlässlich. Verhältnismäßigkeit von Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitskonzepte im Fußball müssen sich an den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz orientieren. Pauschale Maßnahmen wie eine zentrale Stadionverbotskommission oder umfassende Überwachungstechnologien tragen nicht zur Deeskalation bei, sondern verstärken Misstrauen und Ausgrenzung. Stadionverbote dürfen nur im konkreten Einzelfall, ortsbezogen und unter Wahrung rechtlicher Standards ausgesprochen werden. Auch vor dem Hintergrund des Jahresberichts 2024 der Bundespolizei, der einen Rückgang der Straftaten im Einsatzumfeld Fußball um neun Prozent aufweist, sowie des Jahresberichts der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zur Fußball-Saison 2024/2025, welcher einen Rückgang der Zahlen von Strafverfahren und Verletzten im Zusammenhang mit Fußballspielen zeigt, scheint eine Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen derzeit nicht geboten. Ebenso lehnt der Antrag eine Ausweitung von verpflichtendem personalisiertem Ticketing und den Einsatz intelligenter Videoüberwachung, wie bspw. Palantir, in Stadien ab. Solche Maßnahmen greifen tief in Grund- und Freiheitsrechte ein, ohne dass ihre Wirksamkeit hinreichend belegt wäre. Fußballstadien sind Orte gesellschaftlicher Teilhabe und dürfen nicht zu Experimentierfeldern für umfassende Überwachung werden. Die polizeiliche Datei „Gewalttäter Sport“ greift weiterhin, auch trotz der jüngsten Gesetzesänderungen zum Bundeskriminalamtgesetz, erheblich in die Grundrechte der Betroffenen ein und kann weitreichende Folgen für deren Bewegungsfreiheit, gesellschaftliche Teilhabe und Stigmatisierung haben. Wiederholt wurde kritisiert, dass Eintragungen teils ohne rechtskräftige Verurteilung erfolgen und Löschungen auch nach Freisprüchen oder Verfahrenseinstellungen nicht konsequent umgesetzt werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Datei, transparente Informationspflichten gegenüber den Betroffenen sowie klare, enge Voraussetzungen für Neueinträge sind erforderlich, um Grundrechte zu schützen sowie Fehl- und Übererfassungen zu verhindern. Datenschutzrechtliche Vorgaben müssen konsequent angewendet und wirksam durchgesetzt werden. Öffentliche Verantwortung und Kostenverteilung Fußballspiele sind öffentliche Großveranstaltungen mit erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine staatliche Aufgabe. Eine einseitige Umlage von Kosten für sogenannte Hochrisikospiele auf Vereine verkennt diese Verantwortung und kann insbesondere kleinere Vereine unverhältnismäßig belasten. Stattdessen bedarf es kooperativer Lösungen zwischen Staat, Vereinen und Verbänden, die Sicherheit gewährleisten, ohne demokratische und soziale Strukturen zu schwächen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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