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Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.

lobbyregister / register_entry 27.02.2025 · Original ↗

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Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V. Tätigkeit: Berufsverband Durch Übermittlung von Positionspapieren, Stellungnahmen und Pressemitteilungen lenken wir die Aufmerksamkeit der Politiker*innen auf Themen und Handlungsbedarfe und suchen den Kontakt insbesondere mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie fachlichen Sprecher*innen der Parteien. Darüber hinaus wird der fachliche Austausch in digitalen oder Präsenztreffen umgesetzt. Dies mit dem Ziel, Soziale Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern zu stärken und weiterzuentwickeln sowie die Profession und Disziplin übergreifend und in den einzelnen Handlungsfeldern zu fördern. Damit soll die Qualität und Fachlichkeit der sozialarbeiterischen Angebote und Rahmenbedingungen bedarfsgerecht verbessert werden. Interessenbereiche: Familienpolitik; Hochschulbildung; Integration; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Religion/Weltanschauung; Migration; Seniorenpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Arbeitslosenversicherung; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; EU-Gesetzgebung; Verbraucherschutz; Diversitätspolitik; Geschlechterpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Grundsicherung; Gesundheitsförderung; Kinder- und Jugendpolitik Regelungsvorhaben: - Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts: Wir setzen uns für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und damit für eine Reform des § 53 StPO ein. Ziel ist die Aufnahme von Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO. - Vergütung der studienintegrierten Praxissemester zur Erlangung der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter*in: Ein Praxissemester ist Pflicht in allen Studiengängen der Sozialen Arbeit, die zur staatlichen Anerkennung führen. Die angehenden Fachkräfte werden dabei zumeist schlecht oder gar nicht bezahlt. Ohne die finanzielle Unterstützung durch BAföG-Leistungen oder das Elternhaus finden sich Studierende in sehr prekären Lebenslagen wieder. Durch die steigenden Lebenshaltungskosten reicht auch die BAföG-Förderung ohne Zusatzverdienst an vielen Standorten während des Praxissemesters nicht aus. Wir fordern: - eine bundeseinheitliche Vergütung des Praxissemesters, sodass Studierende sich auf Ihre Ausbildung fokussieren können, ohne selbst Existenzängsten ausgesetzt zu sein. - keine Anrechnung von Praxisvergütungen auf das BAföG, solange das Existenzminimum unterschritten ist - Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz: Mit der Strukturreform soll die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch bei knappen Ressourcen einerseits sichergestellt und andererseits der Zusammenführung der Bereiche Kinder- und Jugendhilfe und Inklusion in die Praxis adäquat umgesetzt werden. Es soll die Verwaltung vereinfacht und die Komplexität an Schnittstellen reduziert werden. Das SGB VIII richtet sich künftig an alle Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, die Unterstützung benötigen. Zu den Entwürfen haben wir Stellung bezogen, schriftlich und bei einer Anhörung.

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