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Schriftliche Frage 138 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung das Netzwerk ProBeweis, welches eine professionelle, vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von häuslicher und…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 138 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung das Netzwerk ProBeweis, welches eine professionelle, vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von häuslicher und… Frage 138 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung das Netzwerk ProBeweis, welches eine professionelle, vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von häuslicher und sexueller Gewalt anbietet, bekannt, und wenn ja, plant die Bundesregierung diesbezüglich eine bundesweite Förderung zu implementieren? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 5. Juni 2026: Das Netzwerk „ProBeweis“ ist der Bundesregierung durch den öffentlichen Auftritt im Internet bekannt (www.probeweis.de/). Die Finanzierung der vertraulichen Spurensicherung gemäß § 27 Absatz 1 Satz 6 und § 132k des Fünften Buches Sozialgesetzbuches (SGB V) erfolgt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. § 132k Satz 1 SGB V sieht vor, dass die Krankenkassen oder ihre Landesverbände gemeinsam und einheitlich auf Antrag des jeweiligen Landes mit dem Land sowie einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzten Verträge über die Erbringung von Leistungen der vertraulichen Spurensicherung schließen. Zur Umsetzung dieser Verträge zur der vertraulichen Spurensicherung gemäß § 132k Satz 1 SGB V tauschen sich die Aufsichtsbehörden der Sozialversicherungsträger auf ihren regelmäßigen Arbeitstagungen aus.

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