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Schriftliche Frage 60 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die massive regionale Ungleichverteilung bei der Entlastung durch die Stromnetzent…

dip / schriftliche_frage 22.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 60 von Dr. Rainer Kraft (AfD): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die massive regionale Ungleichverteilung bei der Entlastung durch die Stromnetzent… Frage 60 (Dr. Rainer Kraft, AfD): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die massive regionale Ungleichverteilung bei der Entlastung durch die Stromnetzentgelte, die zum Beispiel in Hamburg um 30,7 Prozent sinken, in Dresden aber nur um 18,5 Prozent, und welche Planungen verfolgt die Bundesregierung, um diese strukturelle Ungleichheit zu beseitigen (https://beschaffung-aktuell.industrie.de/arti kel/netzentgelte-2026-strom-sinkt-gas-steigt/)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 22. Mai 2026: Der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Mrd. Euro für das Jahr 2026 wird an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) gezahlt und senkt die Übertragungsnetzentgelte im Vergleich zu 2025 um mehr als die Hälfte. Davon profitieren unmittelbar die an das Übertragungsnetz angeschlossenen Großverbraucher. Auch die Verteilnetze sind an das Übertragungsnetz angeschlossen. Für die Nutzung der vorgelagerten Übertragungsnetze zahlen die Verteilnetzbetreiber ebenfalls Entgelte, die sie über ihre eigenen Netzentgelte weitergeben. Dadurch führt die Senkung der Übertragungsnetzentgelte mittelbar auch zu niedrigeren Verteilnetzentgelten. Der Zuschuss senkt die einheitlichen Übertragungsnetzentgelte bundesweit gleichermaßen. Auf Ebene der Verteilnetze unterscheiden sich die Netzentgelte jedoch zwischen den mehr als 800 Verteilnetzbetreibern und auch der Zuschuss entfaltet auf regionaler Ebene eine unterschiedliche Wirkung. So profitieren insbesondere die Stromkunden derjenigen Verteilnetzbetreiber stärker, die einen höheren Anteil an den Übertragungsnetzkosten tragen. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass bereits seit Anfang 2025 Regionen entlastet werden, die besonders hohe Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien tragen. Dies betrifft vor allem Regionen in Nordund Ostdeutschland. Die entsprechenden Kosten werden über den bundesweiten „Aufschlag für besondere Netznutzung“ verteilt. Dieser Mechanismus entlastet bereits insbesondere Regionen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien, die weniger Strom aus vorgelagerten Netzebenen beziehen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur führt diese Regelung im Jahr 2026 zu einer Entlastung von rund 2,7 Mrd. Euro bei mehr als 230 Verteilnetzbetreibern. Während über diesen Verteilungsmechanismus vor allem Kunden in Regionen mit hoher Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien profitieren, entlastet der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten stärker die Kunden von Verteilnetzbetreibern mit hohem Strombezug aus dem Übertragungsnetz.

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