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Schriftliche Frage 62 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung in der Kommissionsempfehlung C(2026) 1800 vom 18. März 2026, wonach einheitliche EU- Definitionen…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 62 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung in der Kommissionsempfehlung C(2026) 1800 vom 18. März 2026, wonach einheitliche EU- Definitionen… Frage 62 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung in der Kommissionsempfehlung C(2026) 1800 vom 18. März 2026, wonach einheitliche EU- Definitionen für innovative Startups und Scaleups notwendig sind, um grenzüberschreitende Förderinkonsistenzen zu vermeiden, und wenn ja, plant sie, diese Definitionen verbindlich in nationale Förderinstrumente – etwa in den Zukunftsfonds, INVEST oder die geplante Startup-Scaleup- Strategie – zu übernehmen, und setzt sie sich dafür ein, dass diese Definitionen auch im Rahmen der laufenden Ratsverhandlungen zum EU-Inc.- Vorschlag (COM(2026) 321 final) als verbindliche Grundlage für den Zugang zur neuen Gesellschaftsform verankert werden? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Mai 2026: Aus Sicht der Bundesregierung kann eine Definition für innovative Startups und Scaleups grundsätzlich hilfreich sein. Sie kann dazu beitragen, die Gruppen der Startups und Scaleups für unterschiedliche Zwecke abzugrenzen – beispielsweise auch, um Ausnahmen von bestimmten Regelungen und bürokratischen Anforderungen zu ermöglichen. Aktuell prüft die Bundesregierung die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Definition von innovativen Startups und Scaleups sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf mögliche Anwendungsfälle. Sie bezieht dabei auch die Stakeholder mit ein. Aktuell steht nicht zur Diskussion, den Zugang zur EU-Inc. auf innovative Startups und Scaleups im Sinne der genannten Definitionen zu beschränken.

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