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Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5209)

dip / drucksache 20.04.2026 · WP 21 · 21/5585 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5209) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5585 21. Wahlperiode 20.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5209 – Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für Startups und Wachstumsunternehmen deutlich zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Vergleich in diesem Bereich zu stärken (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/vereinfachte-regeln-jetzt-soll en-europaeische-start-ups-in-48-stunden-gruenden-koennen-accg-20064288 3.html). Hierzu werden unter anderem neue europäische Gesellschaftsformen sowie Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion diskutiert (www.fa z.net/aktuell/finanzen/stephan-leithner-europa-braucht-jetzt-den-kapitalmarkt- schub-110855736.html). Gleichzeitig bestehen Zweifel, ob die bestehenden und geplanten Maßnahmen tatsächlich geeignet sind, Unternehmensgründungen zu erleichtern, Investitionen zu fördern und Wachstumshemmnisse abzubauen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass nationale regulatorische Hürden, komplexe Verwaltungsverfahren und unterschiedliche Umsetzungspraktiken innerhalb der EU die angestrebten Effekte erheblich beeinträchtigen können (www.spiegel.de/w irtschaft/kapitalmarktunion-bericht-zweifelt-an-europas-wettbewerbsfaehigkei t-im-finanzsektor-a-d5b07355-0710-42b2-96e3-12ed4d09a723). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit Deutschland auf die neuen europäischen Rahmenbedingungen vorbereitet ist und ob bestehende nationale Strukturen und Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups im europäischen und internationalen Vergleich beeinträchtigen.  1. Welche konkreten Initiativen auf EU-Ebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen sind der Bundesregierung bekannt? Die wichtigsten Initiativen auf EU-Ebene zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Startups und Scaleups wurden in der EU Startup und Scaleup Stra- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 17. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tegy vom 28. Mai 2025 gebündelt. Die EU-Kommission schlägt darin eine Reihe von Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern vor: 1. Förderung eines innovationsfreundlichen Umfelds 2. Bessere Finanzierung 3. Unterstützung der Marktakzeptanz und Expansion: Startups und Scaleups müssen schneller vom Labor auf den Markt kommen 4. Anwerbung und Bindung von Spitzenkräften 5. Leichterer Zugang zu Infrastruktur, Netzwerken und Dienstleistungen In diesen Handlungsfeldern wurden zahlreiche Einzelmaßnahmen angekündigt, darunter z. B. der EU Innovation Act, das 28. Regime und der Scaleup Europe Fund.  2. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu diesen Initiativen im Hinblick auf deren Zielsetzung, Unternehmensgründungen zu erleichtern und zu beschleunigen sowie Investitionen zu fördern, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat die EU Startup and Scaleup Strategy grundsätzlich begrüßt und betont, dass die Strategie zahlreiche wichtige Maßnahmen enthält, um die Gründung und die Skalierung von Startups und Scaleups in der EU zu erleichtern und zu fördern.  3. Hat die Bundesregierung eine Position zu möglichen neuen europäischen Gesellschaftsformen (z. B. „EU Inc.“ oder vergleichbare Modelle), und wenn ja, welche? Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage des Vorschlags für eine Verordnung über einen Gesellschaftsrechtsrahmen eines 28. Regime – EU Inc. durch die Europäische Kommission und teilt die Zielsetzung der Initiative. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass die Unternehmensmitbestimmung nicht unterminiert werden darf. Die Einzelheiten des Vorschlags sind zu prüfen.  4. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im deutschen Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit solchen europäischen Initiativen? Die EU Inc. ist von der Europäischen Kommission als Ergänzung des nationalen Gesellschaftsrechts konzipiert, sodass grundsätzlich keine Änderungen der nationalen Rechtsformen erforderlich werden. Die praktische Nutzbarkeit der EU Inc. und die Einbindung in das nationale Registersystem können ergänzende Ausführungsvorschriften im deutschen Gesellschaftsrecht erfordern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  5. Welche rechtlichen oder administrativen Hürden bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für Start-ups und Wachstumsunternehmen in Deutschland? Rechtliche und administrative Hürden für Startups bestehen aktuell insbesondere bei Exits, beim Gründungsprozess, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie bei der Gewinnung von (internationalen) Fachkräften. Die Bundesregierung wird in Kürze eine Startup- und Scaleup-Strategie vorlegen, mit der sie diese Hürden mit konkreten Maßnahmen adressiert. Zudem sieht die Bundesregierung administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten deutscher Startups im Europäischen Binnenmarkt bzw. auf dem europäischen Kapitalmarkt.  6. Inwieweit wurden seit 2020 Maßnahmen ergriffen, um solche Hürden abzubauen, und welche konkreten Ergebnisse wurden seitdem hierbei erzielt? Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 erstmals eine umfassende Startup- Strategie mit über 120 Maßnahmen vorgelegt (siehe: www.bundeswirtschaftsminist erium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Existenzgruendung/start-up-strategie-de r-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Eine Vielzahl der Maßnahmen zielte auf den Abbau rechtlicher und administrativer Hürden. Bis zum Ende der Legislaturperiode wurden über 80 Prozent der Maßnahmen umgesetzt. Die Bundesregierung hat dazu ausführlich in zwei, auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Fortschrittsberichten und einer Schlussbilanz berichtet. Auch in dieser Legislatur wird die Bundesregierung eine Startup- und Scaleup- Strategie vorlegen. Administrative und rechtliche Hürden liegen zum Teil auch auf Ebene der Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 20 verwiesen.  7. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der regulatorischen Rahmenbedingungen für Start-ups? Zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bestehen mit Blick auf die regulatorischen Rahmenbedingungen für Startups (sowie für alle weiteren Unternehmen) teilweise relevante Unterschiede. Die EU Startup and Scaleup Strategy benennt als besonders relevante Beispiele unterschiedliche insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Vorschriften sowie unterschiedliche Steuersysteme.  8. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland im europäischen Vergleich als wettbewerbsfähig, und in welchen Bereichen bestehen Defizite? Die Bundesregierung hält Deutschland im europäischen Vergleich für einen attraktiven Markt und wettbewerbsfähigen Standort. In internationalen Rankings schneidet Deutschland als Startup-Ökosystem gut ab und belegt regelmäßig Plätze im oberen Quartil. Hervorgehoben werden unter anderem die hohe Qualität deutscher Startups (Global Entrepreneurship Monitor), die starke Forschungslandschaft (Bloomberg Innovation Index: Platz 12 von 60), robuste regionale Cluster (Global Startup Ecosystem Report: Platz 7 von 100) sowie ein unterstützendes Umfeld für Startups (StartupBlink: Platz 7 von 100). Die OECD zählt das deutsche Startup-Ökosystem zu den weltweit führenden und verortet Deutschland auf Platz 4 im Bereich Leadership (u. a. Wissenstransfer, Mentoring, Netzwerke) sowie auf Platz 7 im Bereich Markets (u. a. Binnenmarktgröße, Zugang zu Auslandsmärkten) (OECD 2025). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  9. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ggf. die Wirksamkeit bestehender Förder- und Regulierungsmaßnahmen für Start-ups und Wachstumsunternehmen? Die Bewertung erfolgt im Kontext der jeweiligen Förderinstrumente. Die zugrundeliegenden Kriterien unterscheiden sich dabei je nach Zielrichtung und Förderinstrument. Die Bewertung der Wirksamkeit von Regulierungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der Evaluierung des jeweiligen Rechtsaktes. 10. Welche Indikatoren werden zur Messung von Gründungsdynamik, Wachstum und Investitionstätigkeit herangezogen? Das für Gründungen federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verfolgt die Gründungsdynamik von Startups über diverse Studien und Veröffentlichungen, insbesondere auch über die Veröffentlichungen des Bundesverbands Deutsche Startups e. V. (BVDS). Der BVDS veröffentlicht halbjährlich ein Monitoring der Gründungsdynamik im Startup Ökosystem. Als Grundlage dienen Daten von startupdetector, einer Datenbank mit Startups in Deutschland, die über Handelsregisterdaten identifiziert werden. Die Investitionstätigkeit kann anhand der VC-Investitionszahlen nachvollzogen werden, die die KfW regelmäßig veröffentlicht. Grundlage sind hier in der Regel die Zahlen von dealroom.co. 11. Wie haben sich seit 2020 zentrale Kennzahlen (z. B. Anzahl von Gründungen, Investitionsvolumen, Wachstum von Start-ups) entwickelt (bitte nach Jahren und, soweit möglich, im europäischen Vergleich darstellen)? Im Jahr 2025 wurden 3 568 Neugründungen von Startups registriert (Next Generation Report, Startupverband 2026). Dies entspricht einem Anstieg der Neugründungen um 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 2 766 Neugründungen) und markiert damit einen Rekordwert bei Startup-Gründungen in Deutschland. Für die Zeit ab 2020 erfasste der Bundesverband Deutsche Startups im jeweiligen Next Generation Report folgende Zahlen: 2020: 2 732 Neugründungen 2021: 3 196 Neugründungen 2022: 2 619 Neugründungen 2023: 2 489 Neugründungen 2024: 2 766 Neugründungen 2025: 3 568 Neugründungen. Eine Vergleichsbasis auf europäischer Ebene existiert derzeit nicht, da es keine EU-weite allgemeingültige Definition von Startups gibt. Infolgedessen unterscheidet sich die Zählweise von Startups in den verschiedenen EU-Staaten deutlich. Die Entwicklung des Investitionsvolumens auf dem deutschen Venture Capital- Markt seit 2020 veranschaulicht nachfolgende Abbildung: Quelle: KfW Research „Venture Capital – Markttrends 2026“ Laut KfW zeigte sich das Investitionsvolumen in den letzten Jahren stabil. 2025 belief es sich auf rund 7,2 Mrd. Euro, was etwa dem Niveau der beiden Vorjahre entspricht. Nach der coronabedingten Krise 2020 folgte 2021 ein Ausnahmejahr mit Rekordinvestitionsvolumina, die besonders durch einige Mega- Deals getrieben waren. Im Verhältnis zum BIP entsprachen die deutschen VC-Investitionen seit 2020 in den meisten Jahren etwa dem europäischen Durchschnitt, 2021 und 2022 lagen sie etwas darüber (Quelle: KfW Research basierend auf Dealroom.co). 12. Inwieweit werden ggf. die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen auf Start-ups systematisch erfasst und ausgewertet, und wenn eine solche systematische Erfassung nicht erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet? Die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen werden systematisch als Teil des Gesetzgebungsprozesses geprüft und erfasst. Dabei erfolgt eine Erfassung der Auswirkungen auf Startups bei entsprechender Relevanz. Eine darüberhinausgehende allgemeine Erfassung entfaltet keinen zusätzlichen Mehrwert. 13. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Zugang von Start-ups zu Kapital zu verbessern? Die Bundesregierung hat eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten für Startups aufgelegt, die komplementär zueinander aufgesetzt sind. Sie adressieren die verschiedenen Unternehmensphasen und unterschiedliche Zielgruppen. Gemein ist den Programmen, dass sie branchenoffen ausgestaltet sind. Eine Übersicht ist in der Förderdatenbank des Bundes und der Länder zu finden (www.foerder datenbank.de/). Das Instrumentarium wird beständig weiterentwickelt, um sich verändernde Markterfordernisse zu berücksichtigen. Im Jahr 2021 ist der Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien – der „Zukunftsfonds“ gestartet, der über verschiedene Bausteine bis zum Jahr 2030 bis zu 10 Mrd. Euro öffentliche Mittel in den deutschen VC-Markt investiert und zugleich privates Kapital mobilisiert. Der Zukunftsfonds stärkt insbesondere die Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase. Zuletzt neu gestartet sind die Programme Scale-up Direct im Rahmen des Deutschlandfonds sowie EIF German Equity mit einem Volumen von insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Mit Scaleup Direct investiert KfW Capital direkt mit privaten Kapitalgebern in deutsche Startups. Mit EIF German Equity beteiligt sich der Europäische Investitionsfonds mit den Mitteln des Bundes an europäischen Wagniskapitalfonds, die in junge Technologieunternehmen vorwiegend aus Deutschland investieren. Darüber hinaus haben im September 2024 die Bundesregierung sowie zahlreiche Unternehmen und Verbände eine gemeinsame Erklärung zur WIN-Initiative (Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) unterzeichnet. Ziel der WIN-Initiative ist es, durch ein wirksames Maßnahmenpaket die Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital in Deutschland so zu verbessern, dass junge innovative Unternehmen leichter an privates Kapital kommen. Zugleich wollen die teilnehmenden Unternehmen bis zum Jahr 2030 rund 12 Mrd. Euro in die weitere Stärkung des deutschen Venture Capital- Ökosystems investieren. Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Ende 2023 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen einer Kapitalmarktfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen und Startups ergriffen. Neuerungen wie die Möglichkeit der Ausgabe von Mehrstimmrechtsaktien, die Erleichterungen bei der Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und beim Börsengang sowie Innovationen wie die eAktie haben die Finanzierungsbedingungen verbessert. Das Standortfördergesetz, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist, verbessert die Rahmenbedingungen für private Investitionen, unter anderem in Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) und entlastet Unternehmen im Finanzmarktbereich von unnötiger Bürokratie; dadurch verbessert es auch für Startups den Zugang zu Kapital. 14. Inwieweit bewertet die Bundesregierung ggf. die bestehenden Strukturen der Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland als ausreichend? Über die in der Antwort zu Frage 13 erläuterten Maßnahmen hinaus setzt sich die Bundesregierung kontinuierlich aktiv im Rahmen der europäischen Spar- und Investitionsunion für eine Ausweitung der Kapitalmarktfinanzierung insgesamt ein. 15. Welche Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim Zugang zu Wagniskapital im europäischen Vergleich? Zuletzt haben im Januar 2026 der Ehren-Gouverneur der Banque de France Christian Noyer und der Finanzminister d. h. Dr. Jörg Kukies einen umfassenden Bericht zur Finanzierung innovativer Wachstumsunternehmen in Europa vorgelegt („Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“; www.bundesfin anzministerium.de/Content/DE/Downloads/Europa/abschlussbericht-five-taskf orce.pdf?__blob=publicationFile&v=11). Zu den darin identifizierten Hemmnissen zählen beispielsweise die nur begrenzten VC-Investitionen hiesiger Kapitalsammelstellen wie Pensionskassen und das Erfordernis einer tieferen Integration der europäischen Kapitalmärkte. 16. Sieht die Bundesregierung das Zukunftsfinanzierungsgesetz I und II (ZuFinG I bzw. ZuFinG II) als ausreichend, um die Ziele der Kapitalmarktunion in Deutschland umzusetzen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13, 14 und 17 verwiesen. 17. Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von der Weiterentwicklung der europäischen Kapitalmarktunion für Start-ups? Die Bundesregierung erwartet von einer vertieften Spar- und Investitionsunion (vormals Kapitalmarktunion) einen besseren Zugang zu Wachstumskapital für Unternehmen, insbesondere für Startups, da fragmentierte nationale Märkte bislang grenzüberschreitende Investitionen erschweren. 18. Welche durchschnittlichen Zeiträume sind nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmensgründungen und zentrale Genehmigungsverfahren in Deutschland anzusetzen? 19. Inwieweit werden solche Verfahrensdauern systematisch erfasst und ausgewertet, und wenn keine systematische Erfassung erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Gemäß einer Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn aus dem Jahr 2019 ist die Gründung eines Unternehmens (UG) in sieben bis acht Werktagen möglich. Zur durchschnittlichen Dauer einer Unternehmensgründung liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Die Aussagekraft einer durchschnittlichen Gründungsdauer wäre ohnehin insofern begrenzt, als sich die Dauer des Gründungsprozesses abhängig von der gewählten Rechtsform sowie dem etwaigen Vorhandensein von Genehmigungserfordernissen bzw. Erlaubnisverfahren erheblich unterscheiden kann. 20. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um Verwaltungsverfahren für Start-ups zu beschleunigen und zu vereinfachen? Die Bundesregierung hat in zwei Fortschrittsberichten sowie einer Schlussbilanz zur Startup-Strategie 2022 über Vereinfachungen bei Verwaltungsverfahren berichtet. Auch die Modernisierungsagenda der Bundesregierung schafft zahlreiche Erleichterungen mit Blick auf die Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, von denen gerade auch Startups profitieren. 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen in Deutschland im Kontext europäischer Initiativen? In den letzten Jahren wurden sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene wichtige Maßnahmen eingeleitet, um die regulatorischen Rahmenbedingungen für Startups weiter zu verbessern. Die Startup-Strategie 2022 konnte zu über 80 Prozent umgesetzt werden. Die EU Startup and Scaleup Strategy befindet sich derzeit in der Umsetzungsphase. Weitere Maßnahmen werden folgen, insbesondere mit der kommenden Startup- und Scaleup-Strategie der Bundesregierung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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