Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5209)
Text
Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/5209)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5585
21. Wahlperiode 20.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Dr. Malte
Kaufmann, Bernd Schattner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5209 –
Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für
Startups und Wachstumsunternehmen deutlich zu verbessern und die
Wettbewerbsfähigkeit Europas im internationalen Vergleich in diesem Bereich zu stärken
(www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/vereinfachte-regeln-jetzt-soll
en-europaeische-start-ups-in-48-stunden-gruenden-koennen-accg-20064288
3.html). Hierzu werden unter anderem neue europäische Gesellschaftsformen
sowie Maßnahmen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion diskutiert (www.fa
z.net/aktuell/finanzen/stephan-leithner-europa-braucht-jetzt-den-kapitalmarkt-
schub-110855736.html).
Gleichzeitig bestehen Zweifel, ob die bestehenden und geplanten Maßnahmen
tatsächlich geeignet sind, Unternehmensgründungen zu erleichtern,
Investitionen zu fördern und Wachstumshemmnisse abzubauen. Insbesondere wird
darauf hingewiesen, dass nationale regulatorische Hürden, komplexe
Verwaltungsverfahren und unterschiedliche Umsetzungspraktiken innerhalb der EU
die angestrebten Effekte erheblich beeinträchtigen können (www.spiegel.de/w
irtschaft/kapitalmarktunion-bericht-zweifelt-an-europas-wettbewerbsfaehigkei
t-im-finanzsektor-a-d5b07355-0710-42b2-96e3-12ed4d09a723).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Deutschland auf die neuen europäischen Rahmenbedingungen vorbereitet ist
und ob bestehende nationale Strukturen und Rahmenbedingungen die
Wettbewerbsfähigkeit von Start-ups im europäischen und internationalen Vergleich
beeinträchtigen.
1. Welche konkreten Initiativen auf EU-Ebene zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen sind der
Bundesregierung bekannt?
Die wichtigsten Initiativen auf EU-Ebene zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Startups und Scaleups wurden in der EU Startup und Scaleup Stra-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 17. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tegy vom 28. Mai 2025 gebündelt. Die EU-Kommission schlägt darin eine
Reihe von Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern vor:
1. Förderung eines innovationsfreundlichen Umfelds
2. Bessere Finanzierung
3. Unterstützung der Marktakzeptanz und Expansion: Startups und Scaleups
müssen schneller vom Labor auf den Markt kommen
4. Anwerbung und Bindung von Spitzenkräften
5. Leichterer Zugang zu Infrastruktur, Netzwerken und Dienstleistungen
In diesen Handlungsfeldern wurden zahlreiche Einzelmaßnahmen angekündigt,
darunter z. B. der EU Innovation Act, das 28. Regime und der Scaleup Europe
Fund.
2. Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu diesen Initiativen im
Hinblick auf deren Zielsetzung, Unternehmensgründungen zu erleichtern
und zu beschleunigen sowie Investitionen zu fördern, und wenn ja,
welche?
Die Bundesregierung hat die EU Startup and Scaleup Strategy grundsätzlich
begrüßt und betont, dass die Strategie zahlreiche wichtige Maßnahmen enthält,
um die Gründung und die Skalierung von Startups und Scaleups in der EU zu
erleichtern und zu fördern.
3. Hat die Bundesregierung eine Position zu möglichen neuen europäischen
Gesellschaftsformen (z. B. „EU Inc.“ oder vergleichbare Modelle), und
wenn ja, welche?
Die Bundesregierung begrüßt die Vorlage des Vorschlags für eine Verordnung
über einen Gesellschaftsrechtsrahmen eines 28. Regime – EU Inc. durch die
Europäische Kommission und teilt die Zielsetzung der Initiative. Es muss
insbesondere sichergestellt werden, dass die Unternehmensmitbestimmung nicht
unterminiert werden darf. Die Einzelheiten des Vorschlags sind zu prüfen.
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. Anpassungsbedarf im
deutschen Gesellschaftsrecht im Zusammenhang mit solchen europäischen
Initiativen?
Die EU Inc. ist von der Europäischen Kommission als Ergänzung des
nationalen Gesellschaftsrechts konzipiert, sodass grundsätzlich keine Änderungen der
nationalen Rechtsformen erforderlich werden. Die praktische Nutzbarkeit der
EU Inc. und die Einbindung in das nationale Registersystem können
ergänzende Ausführungsvorschriften im deutschen Gesellschaftsrecht erfordern. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
5. Welche rechtlichen oder administrativen Hürden bestehen nach Kenntnis
der Bundesregierung derzeit für Start-ups und Wachstumsunternehmen
in Deutschland?
Rechtliche und administrative Hürden für Startups bestehen aktuell
insbesondere bei Exits, beim Gründungsprozess, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
sowie bei der Gewinnung von (internationalen) Fachkräften. Die
Bundesregierung wird in Kürze eine Startup- und Scaleup-Strategie vorlegen, mit der sie
diese Hürden mit konkreten Maßnahmen adressiert. Zudem sieht die
Bundesregierung administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten
deutscher Startups im Europäischen Binnenmarkt bzw. auf dem europäischen
Kapitalmarkt.
6. Inwieweit wurden seit 2020 Maßnahmen ergriffen, um solche Hürden
abzubauen, und welche konkreten Ergebnisse wurden seitdem hierbei
erzielt?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 erstmals eine umfassende Startup-
Strategie mit über 120 Maßnahmen vorgelegt (siehe: www.bundeswirtschaftsminist
erium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Existenzgruendung/start-up-strategie-de
r-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Eine Vielzahl der
Maßnahmen zielte auf den Abbau rechtlicher und administrativer Hürden. Bis zum
Ende der Legislaturperiode wurden über 80 Prozent der Maßnahmen
umgesetzt. Die Bundesregierung hat dazu ausführlich in zwei, auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlichten
Fortschrittsberichten und einer Schlussbilanz berichtet.
Auch in dieser Legislatur wird die Bundesregierung eine Startup- und Scaleup-
Strategie vorlegen.
Administrative und rechtliche Hürden liegen zum Teil auch auf Ebene der
Länder. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 13 und 20 verwiesen.
7. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der
regulatorischen Rahmenbedingungen für Start-ups?
Zwischen den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten bestehen mit Blick auf die
regulatorischen Rahmenbedingungen für Startups (sowie für alle weiteren
Unternehmen) teilweise relevante Unterschiede. Die EU Startup and Scaleup
Strategy benennt als besonders relevante Beispiele unterschiedliche insolvenz- und
gesellschaftsrechtliche Vorschriften sowie unterschiedliche Steuersysteme.
8. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland im
europäischen Vergleich als wettbewerbsfähig, und in welchen Bereichen
bestehen Defizite?
Die Bundesregierung hält Deutschland im europäischen Vergleich für einen
attraktiven Markt und wettbewerbsfähigen Standort. In internationalen Rankings
schneidet Deutschland als Startup-Ökosystem gut ab und belegt regelmäßig
Plätze im oberen Quartil. Hervorgehoben werden unter anderem die hohe
Qualität deutscher Startups (Global Entrepreneurship Monitor), die starke
Forschungslandschaft (Bloomberg Innovation Index: Platz 12 von 60), robuste
regionale Cluster (Global Startup Ecosystem Report: Platz 7 von 100) sowie ein
unterstützendes Umfeld für Startups (StartupBlink: Platz 7 von 100).
Die OECD zählt das deutsche Startup-Ökosystem zu den weltweit führenden
und verortet Deutschland auf Platz 4 im Bereich Leadership (u. a.
Wissenstransfer, Mentoring, Netzwerke) sowie auf Platz 7 im Bereich Markets (u. a.
Binnenmarktgröße, Zugang zu Auslandsmärkten) (OECD 2025).
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ggf. die
Wirksamkeit bestehender Förder- und Regulierungsmaßnahmen für Start-ups und
Wachstumsunternehmen?
Die Bewertung erfolgt im Kontext der jeweiligen Förderinstrumente. Die
zugrundeliegenden Kriterien unterscheiden sich dabei je nach Zielrichtung und
Förderinstrument. Die Bewertung der Wirksamkeit von
Regulierungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der Evaluierung des jeweiligen Rechtsaktes.
10. Welche Indikatoren werden zur Messung von Gründungsdynamik,
Wachstum und Investitionstätigkeit herangezogen?
Das für Gründungen federführende Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie verfolgt die Gründungsdynamik von Startups über diverse Studien und
Veröffentlichungen, insbesondere auch über die Veröffentlichungen des
Bundesverbands Deutsche Startups e. V. (BVDS). Der BVDS veröffentlicht
halbjährlich ein Monitoring der Gründungsdynamik im Startup Ökosystem. Als
Grundlage dienen Daten von startupdetector, einer Datenbank mit Startups in
Deutschland, die über Handelsregisterdaten identifiziert werden. Die
Investitionstätigkeit kann anhand der VC-Investitionszahlen nachvollzogen werden, die
die KfW regelmäßig veröffentlicht. Grundlage sind hier in der Regel die Zahlen
von dealroom.co.
11. Wie haben sich seit 2020 zentrale Kennzahlen (z. B. Anzahl von
Gründungen, Investitionsvolumen, Wachstum von Start-ups) entwickelt (bitte
nach Jahren und, soweit möglich, im europäischen Vergleich darstellen)?
Im Jahr 2025 wurden 3 568 Neugründungen von Startups registriert (Next
Generation Report, Startupverband 2026). Dies entspricht einem Anstieg der
Neugründungen um 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 2 766
Neugründungen) und markiert damit einen Rekordwert bei Startup-Gründungen in
Deutschland. Für die Zeit ab 2020 erfasste der Bundesverband Deutsche
Startups im jeweiligen Next Generation Report folgende Zahlen:
2020: 2 732 Neugründungen
2021: 3 196 Neugründungen
2022: 2 619 Neugründungen
2023: 2 489 Neugründungen
2024: 2 766 Neugründungen
2025: 3 568 Neugründungen.
Eine Vergleichsbasis auf europäischer Ebene existiert derzeit nicht, da es keine
EU-weite allgemeingültige Definition von Startups gibt. Infolgedessen
unterscheidet sich die Zählweise von Startups in den verschiedenen EU-Staaten
deutlich.
Die Entwicklung des Investitionsvolumens auf dem deutschen Venture Capital-
Markt seit 2020 veranschaulicht nachfolgende Abbildung:
Quelle: KfW Research „Venture Capital – Markttrends 2026“
Laut KfW zeigte sich das Investitionsvolumen in den letzten Jahren stabil.
2025 belief es sich auf rund 7,2 Mrd. Euro, was etwa dem Niveau der beiden
Vorjahre entspricht. Nach der coronabedingten Krise 2020 folgte 2021 ein
Ausnahmejahr mit Rekordinvestitionsvolumina, die besonders durch einige Mega-
Deals getrieben waren.
Im Verhältnis zum BIP entsprachen die deutschen VC-Investitionen seit 2020
in den meisten Jahren etwa dem europäischen Durchschnitt, 2021 und 2022
lagen sie etwas darüber (Quelle: KfW Research basierend auf Dealroom.co).
12. Inwieweit werden ggf. die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen
auf Start-ups systematisch erfasst und ausgewertet, und wenn eine solche
systematische Erfassung nicht erfolgt, aus welchen Gründen wird darauf
verzichtet?
Die Auswirkungen regulatorischer Maßnahmen werden systematisch als Teil
des Gesetzgebungsprozesses geprüft und erfasst. Dabei erfolgt eine Erfassung
der Auswirkungen auf Startups bei entsprechender Relevanz. Eine
darüberhinausgehende allgemeine Erfassung entfaltet keinen zusätzlichen Mehrwert.
13. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um den Zugang von
Start-ups zu Kapital zu verbessern?
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Finanzierungsinstrumenten für
Startups aufgelegt, die komplementär zueinander aufgesetzt sind. Sie adressieren die
verschiedenen Unternehmensphasen und unterschiedliche Zielgruppen. Gemein
ist den Programmen, dass sie branchenoffen ausgestaltet sind. Eine Übersicht
ist in der Förderdatenbank des Bundes und der Länder zu finden (www.foerder
datenbank.de/). Das Instrumentarium wird beständig weiterentwickelt, um sich
verändernde Markterfordernisse zu berücksichtigen.
Im Jahr 2021 ist der Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien – der
„Zukunftsfonds“ gestartet, der über verschiedene Bausteine bis zum Jahr 2030 bis
zu 10 Mrd. Euro öffentliche Mittel in den deutschen VC-Markt investiert und
zugleich privates Kapital mobilisiert. Der Zukunftsfonds stärkt insbesondere
die Finanzierungsmöglichkeiten in der Wachstumsphase.
Zuletzt neu gestartet sind die Programme Scale-up Direct im Rahmen des
Deutschlandfonds sowie EIF German Equity mit einem Volumen von
insgesamt 2,6 Mrd. Euro. Mit Scaleup Direct investiert KfW Capital direkt mit
privaten Kapitalgebern in deutsche Startups. Mit EIF German Equity beteiligt sich
der Europäische Investitionsfonds mit den Mitteln des Bundes an europäischen
Wagniskapitalfonds, die in junge Technologieunternehmen vorwiegend aus
Deutschland investieren.
Darüber hinaus haben im September 2024 die Bundesregierung sowie
zahlreiche Unternehmen und Verbände eine gemeinsame Erklärung zur WIN-Initiative
(Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland) unterzeichnet. Ziel der
WIN-Initiative ist es, durch ein wirksames Maßnahmenpaket die
Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital in Deutschland so zu
verbessern, dass junge innovative Unternehmen leichter an privates Kapital
kommen. Zugleich wollen die teilnehmenden Unternehmen bis zum Jahr 2030 rund
12 Mrd. Euro in die weitere Stärkung des deutschen Venture Capital-
Ökosystems investieren.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Ende 2023 in Kraft getreten ist, hat
die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen einer Kapitalmarktfinanzierung für kleine und mittlere Unternehmen
und Startups ergriffen. Neuerungen wie die Möglichkeit der Ausgabe von
Mehrstimmrechtsaktien, die Erleichterungen bei der Besteuerung von
Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und beim Börsengang sowie Innovationen wie die
eAktie haben die Finanzierungsbedingungen verbessert.
Das Standortfördergesetz, das am 10. Februar 2026 in Kraft getreten ist,
verbessert die Rahmenbedingungen für private Investitionen, unter anderem in
Wagnis- und Wachstumskapital (Venture Capital) und entlastet Unternehmen
im Finanzmarktbereich von unnötiger Bürokratie; dadurch verbessert es auch
für Startups den Zugang zu Kapital.
14. Inwieweit bewertet die Bundesregierung ggf. die bestehenden Strukturen
der Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland als ausreichend?
Über die in der Antwort zu Frage 13 erläuterten Maßnahmen hinaus setzt sich
die Bundesregierung kontinuierlich aktiv im Rahmen der europäischen Spar-
und Investitionsunion für eine Ausweitung der Kapitalmarktfinanzierung
insgesamt ein.
15. Welche Hindernisse bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung beim
Zugang zu Wagniskapital im europäischen Vergleich?
Zuletzt haben im Januar 2026 der Ehren-Gouverneur der Banque de France
Christian Noyer und der Finanzminister d. h. Dr. Jörg Kukies einen
umfassenden Bericht zur Finanzierung innovativer Wachstumsunternehmen in Europa
vorgelegt („Financing Innovative Ventures in Europe – FIVE“; www.bundesfin
anzministerium.de/Content/DE/Downloads/Europa/abschlussbericht-five-taskf
orce.pdf?__blob=publicationFile&v=11). Zu den darin identifizierten
Hemmnissen zählen beispielsweise die nur begrenzten VC-Investitionen hiesiger
Kapitalsammelstellen wie Pensionskassen und das Erfordernis einer tieferen
Integration der europäischen Kapitalmärkte.
16. Sieht die Bundesregierung das Zukunftsfinanzierungsgesetz I und II
(ZuFinG I bzw. ZuFinG II) als ausreichend, um die Ziele der
Kapitalmarktunion in Deutschland umzusetzen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13, 14 und 17 verwiesen.
17. Welche konkreten Verbesserungen erwartet die Bundesregierung von der
Weiterentwicklung der europäischen Kapitalmarktunion für Start-ups?
Die Bundesregierung erwartet von einer vertieften Spar- und Investitionsunion
(vormals Kapitalmarktunion) einen besseren Zugang zu Wachstumskapital für
Unternehmen, insbesondere für Startups, da fragmentierte nationale Märkte
bislang grenzüberschreitende Investitionen erschweren.
18. Welche durchschnittlichen Zeiträume sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für Unternehmensgründungen und zentrale
Genehmigungsverfahren in Deutschland anzusetzen?
19. Inwieweit werden solche Verfahrensdauern systematisch erfasst und
ausgewertet, und wenn keine systematische Erfassung erfolgt, aus welchen
Gründen wird darauf verzichtet?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß einer Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn aus
dem Jahr 2019 ist die Gründung eines Unternehmens (UG) in sieben bis acht
Werktagen möglich. Zur durchschnittlichen Dauer einer
Unternehmensgründung liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Die Aussagekraft einer
durchschnittlichen Gründungsdauer wäre ohnehin insofern begrenzt, als sich
die Dauer des Gründungsprozesses abhängig von der gewählten Rechtsform
sowie dem etwaigen Vorhandensein von Genehmigungserfordernissen bzw.
Erlaubnisverfahren erheblich unterscheiden kann.
20. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 ergriffen, um
Verwaltungsverfahren für Start-ups zu beschleunigen und zu vereinfachen?
Die Bundesregierung hat in zwei Fortschrittsberichten sowie einer
Schlussbilanz zur Startup-Strategie 2022 über Vereinfachungen bei
Verwaltungsverfahren berichtet. Auch die Modernisierungsagenda der Bundesregierung schafft
zahlreiche Erleichterungen mit Blick auf die Vereinfachung und
Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, von denen gerade auch Startups profitieren.
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
bisherigen Erkenntnissen für die Weiterentwicklung der regulatorischen
Rahmenbedingungen für Start-ups und Wachstumsunternehmen in
Deutschland im Kontext europäischer Initiativen?
In den letzten Jahren wurden sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene
wichtige Maßnahmen eingeleitet, um die regulatorischen Rahmenbedingungen
für Startups weiter zu verbessern. Die Startup-Strategie 2022 konnte zu über
80 Prozent umgesetzt werden. Die EU Startup and Scaleup Strategy befindet
sich derzeit in der Umsetzungsphase. Weitere Maßnahmen werden folgen,
insbesondere mit der kommenden Startup- und Scaleup-Strategie der
Bundesregierung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Umsetzung und Auswirkungen neuer EU-Regelungen für Start-ups in Deutschland (Antwort)