Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie - Den Standort Europa wählen für Start-ups und Scale-ups
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie - Den Standort Europa wählen für Start-ups und Scale-ups
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 259/25
23.06.25
EU - In - K - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Start-up- und
Scale-up-Strategie - Den Standort Europa wählen für Start-ups und Scale-ups
COM(2025) 270 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 704/16 = AE-Nr. 161032
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 28.5.2025
COM(2025) 270 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie
Den Standort Europa wählen für Start-ups und Scale-ups
{SWD(2025) 138 final}
1
1. EINLEITUNG
Kontext
Es ist an der Zeit, dass Europa zu einem unumgänglichen Standort für Start-ups wird.
Unsere Wettbewerbsfähigkeit und letztlich unser Wohlstand hängen davon ab. Ein
florierendes Ökosystem für Start-ups und Scale-ups kann die europäische Wirtschaft
verändern, indem es die Produktivität erhöht, hochwertige Arbeitsplätze schafft und Talente
und Investitionen anzieht. Es kann auch eine Schlüsselrolle im Hinblick auf das in den
politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen festgelegte Ziel spielen, die technische
Souveränität zu steigern und Innovationen ins Zentrum unserer Wirtschaft zu stellen. Es ist
ein wesentlicher Bestandteil der Aufforderung des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit,
wieder eine positive Innovationsdynamik in Gang zu setzen.
Europas Start-ups und Scale-ups fördern bereits jetzt Innovation und Kreativität in
unserer gesamten Wirtschaft. Die 35 000 Unternehmen in der Anfangsphase in der
gesamten Union sowie die 3 400 zusätzlichen Technologieunternehmen in der
Wachstumsphase sind eine wichtige Quelle für neue Produkte und Dienstleistungen1. Sie
bieten innovative Lösungen für Kundenherausforderungen, richten sich an Nischenmärkte
oder aufstrebende Märkte und lösen Probleme, die von größeren Unternehmen oft übersehen
werden. Sie sind der Motor disruptiver Innovationen und schaffen neue Märkte, in denen die
EU eine weltweite Führungsrolle übernehmen kann. Sie fördern auch Innovationen in
größeren, etablierten Unternehmen durch Zusammenarbeit, Wettbewerb und Übernahmen.
Ein florierendes Start-up- und Scale-up-Ökosystem in Europa ist auch für unsere
umfassendere strategische Autonomie und Resilienz von entscheidender Bedeutung.
Europäische Start-ups und Scale-ups stärken die industrielle Kapazität und Produktivität der
EU und tragen dazu bei, Abhängigkeiten in Schlüsselsektoren und bei kritischen
Technologien zu verringern. Wichtig ist, dass sie auch eine entscheidende Rolle bei der
Schaffung von Arbeitsplätzen für die Europäerinnen und Europäer spielen. In den letzten zehn
Jahren wurden allein von Technologie-Start-ups 3 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Dieser
Wandel kann durch die schrittweise Integration von Bewerberländern weiter verstärkt werden,
wodurch die Reichweite des wettbewerbsfähigen Ökosystems der Union ausgedehnt wird.
Die Diagnose: solide Grundlagen, anhaltende Herausforderungen
Start-ups und Scale-ups verfügen über eine solide Grundlage, um in der EU erfolgreich
zu sein, darunter hoch qualifizierte Arbeitskräfte und ein stabiles Regulierungssystem.
Die EU ist eine auf Rechtsstaatlichkeit gründende globale Wirtschaftsmacht mit einer
Führungsposition in Forschung und Innovation, einem Binnenmarkt mit 450 Millionen
Verbrauchern, einem wirksamen und fairen Wettbewerb, beträchtlichen Sparguthaben der
privaten Haushalte sowie einem vorhersehbaren Investitions- und Unternehmensumfeld. Das
technologische Unternehmertum floriert, wobei jährlich mehr Start-ups als in den USA
gegründet werden und sich die Zahl der Unternehmen in der Anfangsphase seit 2015
vervierfacht hat2.
1 Atomico (2024), State of the European Tech 2024.
2 Dealroom – Accelerating Europe report, 2025.
2
Die Politik der EU und ihrer Mitgliedstaaten hat das Ökosystem für Start-ups erheblich
verbessert3,4. Seit 2007 haben EU-finanzierte Start-ups, die Spitzentechnologien entwickeln,
über 70 Mrd. EUR an Risikokapital mobilisiert und mehr als 500 Mrd. EUR an
Unternehmenswert generiert. Der Europäische Innovationsrat (EIC), der 2018 mit einem
Budget von 10,1 Mrd. EUR ins Leben gerufen wurde, unterstützt disruptive Innovationen von
der Forschung bis zur Skalierung. Heute ist der Fonds des Europäische Innovationsrats einer
der größten technologieintensiven Risikokapitalfonds in der EU, mit dem bis 2027 bis zu
20 Mrd. EUR für Start-ups mobilisiert werden sollen. InvestEU, das größte EU-Programm zur
Unterstützung von Unternehmen in allen Entwicklungsstadien, ergänzt dies durch die
Förderung von Startkapital, Wachstum, Expansion, Fertigung und Einführung5. Über Partner
wie den Europäischen Investitionsfonds ist InvestEU von entscheidender Bedeutung für die
Entwicklung des europäischen Risikokapital-Ökosystems, während die European Tech
Champions Initiative öffentliche Mittel erfolgreich gebündelt hat, um europäische
Risikokapitalfonds zu unterstützen.
Doch die Gründung und Expansion innovativer Unternehmen in Europa sind heute
nach wie vor schwierig. Vom Übergang vom Labor zum Markt über den Zugang zu Kapital
und Talenten bis hin zu einem erfolgreichen Ausstieg stehen europäische Start-ups und
Scaleups weiterhin vor großen Herausforderungen. Der Markt ist nach wie vor fragmentiert, mit
regionalen Ungleichgewichten, und die Bemühungen der EU, die Forschung in marktfähige
Produkte umzusetzen und Unternehmen zu vergrößern, werden durch einen unvollständigen
Binnenmarkt – auch in Bezug auf Kapital –, regulatorische Fragmentierung, geringere
Risikobereitschaft seitens der Investoren, langsame Einführung von Innovationen und
unzureichende Nutzung des öffentlichen Auftragswesens behindert.
Europäische Start-ups haben häufig zwei „Täler des Todes“ zu überwinden
(Abbildung 1). Das erste Tal tritt auf, wenn Innovationen nicht zu marktfähigen Produkten
werden, während das zweite, in Europa besonders schwierige Tal auftritt, wenn Unternehmen
Schwierigkeiten haben, zu expandieren. Zwischen 2008 und 2021 sind fast 30 % der
europäischen „Einhörner“6- in Länder außerhalb der EU umgesiedelt7, und weltweit haben nur
8 % der Scale-ups ihren Sitz in Europa. Bei strategischen Technologien droht Europa
zurückzufallen, da es schwierig ist, Scale-ups mit hohem Potenzial zu halten und anzuziehen.
3 Beispielsweise die European Startup Nations Alliance (ESNA), deren Aufgabe es ist, bewährte politische
Verfahren für Start-ups zu ermitteln, auszutauschen und umzusetzen und die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei
ihrer Umsetzung im Rahmen nationaler Zuständigkeiten zu überwachen.
4 Europäische Kommission — Mitteilung der Kommission über Europas Marktführer von morgen: die Start-up-
und die Scale-up-Initiative (COM(2016) 733 final), 22. November 2015; die Initiative Startup Europe
(https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/startup-europe).
5 Rund 40 % der InvestEU-Garantie in Höhe von 26,2 Mrd. EUR werden zur Unterstützung von risikoreichen
Risikokapitalfinanzierungen, Quasi-Beteiligungskapital und Beteiligungsinvestitionen verwendet, die von
Durchführungspartnern im Rahmen von Risikoteilungsvereinbarungen mit dem EU-Haushalt getätigt werden.
6 Ein Einhorn ist ein privates Unternehmen – Start-up – mit einer Marktbewertung von mindestens 1 Mrd. EUR.
7 „In search of the EU unicorns – what do we know about them?“ Technischer Bericht der JRC, 2022,
https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC127712.
3
Abbildung 1: Vereinfachte Darstellung der beiden Täler des Todes für Start-ups
Die Vision: Die EU zu einem unumgänglichen Standort für Start-ups und Scale-ups machen
Die EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups soll Europa zum attraktivsten Standort
der Welt für die Gründung und Expansion weltweit aufgestellter technologieorientierter
Unternehmen, einschließlich technologieintensiver Unternehmen, machen. Sie
konzentriert sich darauf, Innovatoren, Gründern und Investoren dabei zu helfen, sich für
Europa zu entscheiden, indem die Bedingungen für Start-up- und Scale-up-Unternehmen
verbessert und es ihnen ermöglicht wird, neue geopolitische Möglichkeiten zu nutzen,
während gleichzeitig den Gründen für eine Verlagerung in Länder außerhalb der EU
entgegengewirkt werden soll. Dies ist von entscheidender Bedeutung für strategische
Technologien wie künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, fortgeschrittene Halbleiter,
Medizintechnologie, Biotechnologie, Bioökonomie-Anwendungen, saubere Technologien und
Energie (einschließlich Nukleartechnologie), Wasser- und blaue Technologien, Sicherheit,
Verteidigung, Weltraum, Robotik und fortgeschrittene Werkstoffe8.
Aufbauend auf der Binnenmarktstrategie der Kommission9 und ihren anderen Bemühungen
zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen konzentriert sich die Strategie
auf die Verbesserung des Zugangs zum europäischen Binnenmarkt, der über ein enormes
Potenzial verfügt, Innovationen voranzutreiben und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit
europäischer Unternehmen zu erhalten. Sie ermöglicht es Start-ups und Scale-ups, zu
wachsen und die Größe zu erreichen, die für die Wettbewerbsfähigkeit erforderlich ist.
Zu diesem Zweck zielt die Strategie darauf ab, die europäische Wirtschaft auf ein stärker
unternehmerisch geprägtes, innovatives Modell umzustellen. Sie ist darauf ausgerichtet, ein
dynamisches Ökosystem zu schaffen, in dem mutige Visionen und kalkulierte
8 Einschließlich aller Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck.
9 Binnenmarktstrategie.
MarktreifeKommerzialisierung
Produktentwicklung
PrototypForschung
TECHNOLOGIERISIKO AM
NIEDRIGSTEN
Regierung
Business
Angel
Risikokapital
Privater Sektor
Banken,
Kapitalmärkte
Inkubator
Öffentliche und
private
Auftragsvergabe
Lücke bei der
Expansion
Lücke vor der
Vermarktung
DIE BEIDEN TÄLER DES TODES FÜR START-UPS
FI
N
A
N
ZI
N
V
ES
T
IT
IO
N
AM
HÖCHSTEN
4
Risikobereitschaft gefördert werden und ein Scheitern als notwendiger Schritt zum Fortschritt
angesehen wird. Die Strategie wird politische und regulatorische Veränderungen in der
gesamten EU vorantreiben, wobei die Kommission mit gutem Beispiel vorangeht. Ziel ist es,
den Weg für eine nächste Generation europäischer Start-ups, Zentauren und Einhörner zu
ebnen, die das Potenzial haben, sich zu globalen Technologieführern zu entwickeln.
Die Strategie enthält eine Reihe legislativer, politischer und finanzieller Maßnahmen zur
Unterstützung europäischer Start-ups und Scale-ups sowohl auf EU-Ebene als auch auf
Ebene der Mitgliedstaaten. Die Auswirkungen werden gemessen anhand 1) des Anstiegs
der Zahl der Start-ups in der EU, 2) der Zunahme der Zahl der Zentauren10 in der EU und 3)
der Zunahme der Zahl der Einhörner in der EU sowie daran, wie sie im Vergleich zu globalen
Wettbewerbern der EU abschneiden.
Die Strategie ist nach den unterschiedlichen Bedürfnissen strukturiert, mit denen ein
innovatives Unternehmen während seines Lebenszyklus konfrontiert sein kann, von der
Gründung über die Expansion bis hin zur Reifung und zum Erfolg in der EU:
1) innovationsfreundliche Regulierung,
2) bessere Finanzierung,
3) rasche Marktakzeptanz und Expansion,
4) Unterstützung herausragender Talente und
5) Zugang zu Infrastrukturen, Netzen und Diensten.
Der Strategie ist eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt.
10 Ein Zentaur ist ein privates Unternehmen – Start-up – mit einer Marktbewertung von mindestens
100 Mio. EUR.
5
2. INNOVATIONSFREUNDLICHE REGULIERUNG
Europa ist für seine strengen Regulierungsstandards anerkannt, die Stabilität und
Vertrauen für Investoren aus EU- und Nicht-EU-Staaten bieten. Der EU-Rechtsrahmen
gewährleistet auch Sicherheit und Klarheit für Start-ups und fördert Innovation und
Unternehmertum. Gleichzeitig verringert die Kommission den Verwaltungsaufwand aktiv und
strebt eine Verringerung um 25 % für Unternehmen und um 35 % für KMU an, wodurch die
Agilität verbessert wird. Die Binnenmarktstrategie11 befasst sich mit der Fragmentierung und
den Hindernissen für den freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen und bietet eine
solide Grundlage für Wachstum.
Um in der sich rasch wandelnden globalen Technologielandschaft wettbewerbsfähig zu
bleiben, muss die EU verschiedene Herausforderungen bewältigen. Die Fragmentierung
der Rechtsvorschriften zwischen den Mitgliedstaaten erschwert Start-ups und Scale-ups eine
effiziente Betätigung im Binnenmarkt. Unterschiedliche nationale Rechtssysteme,
insbesondere in Bereichen wie Besteuerung, Gesellschaftsrecht und Wertpapierrecht, schaffen
Hindernisse für Investoren und schränken den Kapitalfluss ein. Start-ups haben auch
Schwierigkeiten angesichts von Unterschieden im Arbeitsrecht und hohen Ausfallkosten, was
sowohl für Gründer als auch für Investoren die Unsicherheit erhöht. Darüber hinaus
behindern schwerfällige Genehmigungsverfahren für neue Technologien ebenso wie
bestehende Rechtsrahmen, die nicht schnell an Innovationen angepasst werden, die
Einführung disruptiver Produkte und Dienstleistungen.
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, muss die EU ihre regulatorische
Flexibilität verbessern. Der geplante europäische Rechtsakt zur Innovation und die
28. Regelung werden die Entwicklung von Start-ups und Scale-ups in der gesamten EU
unterstützen. Die Annahme der Insolvenzrichtlinie wird Insolvenzverfahren vereinfachen, was
auch Start-ups zugutekommt, da die Komplexität und die Kosten verringert werden. Die im
Rahmen des Deals für eine saubere Industrie anstehende Steuerempfehlung wird die
Empfehlung enthalten, die sofortige erfolgswirksame Aufwandsverrechnung und
beschleunigte Abschreibung zu begünstigen und Anreize für Steuergutschriften zur
Unterstützung von Investitionstätigkeiten von Start-ups und Scale-ups zu schaffen. Darüber
hinaus können Reallabore12 Start-ups reale Testumgebungen bieten, die es ihnen
ermöglichen, ihre Innovationen zu verfeinern, während die Regulierungsbehörden die
Anforderungen neu entstehender Innovationen besser verstehen und die Vorschriften
anpassen können, um besser auf diese Herausforderungen zu reagieren. Reallabore
unterstützen daher nicht nur Start-ups13, sondern fördern auch eine engere Zusammenarbeit
mit den Behörden, indem sie Vertrauen aufbauen und Investitionen anziehen. Im Falle von
11 Der Binnenmarkt: unser europäischer Heimatmarkt in einer unsicheren Welt (COM(2025) 500 final).
12 Schlussfolgerungen des Rates zu Reallaboren und Experimentierklauseln als Instrumente für einen
innovationsfreundlichen, zukunftssicheren und resilienten Rechtsrahmen zur Bewältigung disruptiver
Herausforderungen im digitalen Zeitalter 2020/C 447/01 (ABl. C 447 vom 23.12.2020, S. 1).
13 So konnten beispielsweise mehr als 60 % der FinTech-Start-ups, die sich an Reallaboren beteiligten, in den
ersten sechs Monaten ihrer Erprobung Investitionen anziehen (https://www.jbs.cam.ac.uk/faculty-
research/centres/alternative-finance/publications/early-lessons-on-regulatory-innovation-to-enable-
inclusivefintech/), und durch die Beteiligung an Reallaboren erhöhten sich ihre Chancen, Finanzmittel anzuziehen, um
50 % (https://www.bis.org/publ/work901.pdf).
6
ortsbezogenen Innovationen können sie zudem die lokale Entwicklung auf territorialer Ebene
vorantreiben.
Die Kommission wird im Rahmen des Europäischen Semesters länderspezifische
Empfehlungen zur Verbesserung der Innovationspolitik und zur Vereinfachung des
Unternehmensumfelds in den Mitgliedstaaten vorschlagen. Die Kommission wird die
Verwaltungskapazität der Mitgliedstaaten durch das Instrument für technische Unterstützung
weiter stärken. Darüber hinaus wird die Kommission darauf hinarbeiten, die
Normungsverfahren der EU zu beschleunigen, um mit dem technologischen Fortschritt Schritt
zu halten und sicherzustellen, dass der Markteintritt und die Expansion von Start-ups im
gesamten Binnenmarkt reibungsloser und schneller werden.
Maßnahmen
Die Kommission wird eine 28. europäische Regelung vorschlagen, die ein
einheitliches Regelwerk für Unternehmen bieten wird. Es würde einen EU-
Rechtsrahmen für Unternehmen umfassen, der auf standardmäßig digitalen Lösungen
beruht, und es wird Unternehmen helfen, Hindernisse bei der Gründung, der
Expansion und der Tätigkeit im gesamten Binnenmarkt zu überwinden. Zu diesem
Zweck werden die geltenden Vorschriften vereinfacht und die Kosten beim Scheitern
eines Unternehmens reduziert, indem spezifische Aspekte in einschlägigen legislativen
Bereichen wie Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht überarbeitet werden. Sie wird die
Möglichkeit prüfen, die Voraussetzungen für eine raschere Niederlassung von
Unternehmen in Europa – idealerweise innerhalb von 48 Stunden – zu schaffen
(1. Quartal 2026).
Die Kommission wird die Europäische Brieftasche für Unternehmen als
entscheidendes Instrument für die einfache und digitale Abwicklung von Geschäften
in der EU vorschlagen. Sie soll eine digitale Identität für alle Wirtschaftsakteure
schaffen und einen Rahmen für den Austausch verifizierter Daten und Zertifikate
bieten, um eine nahtlose digitale Interaktion zwischen Wirtschaftsakteuren und
öffentlichen Verwaltungen in der gesamten Union zu ermöglichen (4. Quartal 2025).
Die Kommission wird einen europäischen Rechtsakt zur Innovation vorschlagen,
mit dem auch Reallabore gefördert werden, damit Innovatoren neue Ideen entwickeln
und erproben können. Er wird eine gemeinsame rechtliche Definition und
Grundprinzipien für die Einrichtung von Reallaboren, einschließlich
grenzüberschreitender oder ortsbezogener Reallabore, enthalten und gleichzeitig
sektorspezifische Bedürfnisse berücksichtigen (1. Quartal 2026).
Die Kommission wird den Mitgliedstaaten einen freiwilligen
„Innovationsstresstest“ vorschlagen, der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten
umfasst, bei der Ausarbeitung neuer oder überarbeiteter nationaler Rechtsvorschriften
die potenziellen Auswirkungen auf Innovationen systematisch zu bewerten (1. Quartal
2026).
Die Kommission wird Vorschläge zur Verringerung der regulatorischen Hürden in
strategischen Sektoren vorlegen, und zwar durch künftige sektorspezifische
legislative und nichtlegislative Vorschläge wie den Biotech-Rechtsakt der EU), die
Bioökonomie-Strategie der EU, die Biowissenschaftsstrategie der EU, den Rechtsakt
7
über fortgeschrittene Werkstoffe, die Verordnung über Medizinprodukte und das
Omnibus-Vereinfachungspaket im Verteidigungsbereich (ab 2025).
Die Kommission wird die Normungsverordnung überarbeiten, um
Normungsverfahren schneller und zugänglicher zu gestalten, insbesondere für KMU
und Start-ups (2. Quartal 2026).
Die Kommission wird eine Studie in Auftrag geben, um zu bewerten, inwieweit die
Art und Weise, in der Unternehmensumstrukturierungen auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten organisiert und reguliert werden, Hürden für die Anpassung und
Innovation von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen in verschiedenen
Wirtschaftszweigen darstellt, und zwar auf der Grundlage unternehmensbezogener
Daten (2026). Diese Studie wird die Umsetzung des Fahrplans für hochwertige
Arbeitsplätze und des Pakets zur gerechten Arbeitskräftemobilität unterstützen.
8
3. BESSERE FINANZIERUNG FÜR START-UPS UND SCALE-UPS
Europäische Risikokapitalinvestitionen haben stark abgeschnitten, wobei die Renditen
nun denen von Nicht-EU-Ländern entsprechen oder diese übertreffen14. Der öffentliche
Sektor der EU hat mit Initiativen wie dem Fonds „InvestEU“, mit dem privates Kapital für
Investitionen in KMU und Scale-ups mobilisiert wurde, maßgeblich zur Ankurbelung des
Risikokapitalmarktes beigetragen. Der Europäische Innovationsrat (EIC) hat
technologieintensive Start-ups mit Finanzhilfen und Beteiligungsinvestitionen in Höhe von
bis zu 30 Mio. EUR unterstützt, und im Rahmen der European Tech Champions Initiative
wurden öffentliche Mittel erfolgreich gebündelt, um europäische Risikokapitalfonds zu
unterstützen. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) hat in den vergangenen 30 Jahren das
Wachstum der Risikokapitalbranche vorangetrieben und in ganz Europa jährlich bis zu
7 Mrd. EUR an Mitteln bereitgestellt. Diese Erfahrungen zeigen die Vorteile einer
Kombination von Unterstützung durch Finanzintermediäre, wie im Rahmen von InvestEU,
die zur Entwicklung des Risikokapital-Ökosystems insgesamt beitragen, mit direkten
Beteiligungsinvestitionen des EIC-Fonds, die strategische Entscheidungen bei der Auswahl
von Unternehmen für Investitionen, bei den Investitionspartnern und in den
Investitionsleitlinien ermöglichen, sowie mit Fonds mit geteilter Mittelverwaltung, vor allem
dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, der durch Finanzhilfen und
Finanzierungsinstrumente als Katalysator für die Mobilisierung zusätzlicher privater Mittel
fungiert. Ausländische Risikokapitalinvestitionen in europäische Unternehmen nehmen seit
2016 zu15. In der EU gibt es immer mehr Business Angels, insbesondere erfolgreiche
Gründer, die bereit sind, in die neue Generation von Start-ups zu investieren, und als
Mentoren fungieren16.
Das Finanzsystem der EU ist jedoch nach wie vor überwiegend bankenzentriert, wobei
sich die Vermögenswerte der Banken auf 300 % des BIP der EU belaufen, gegenüber nur
85 % in den USA 17.Die geringe Größe des EU-Risikokapitalmarkts ist auf einen Mangel an
Eigenkapitalkultur, Risikoaversion und die Fragmentierung der Kapitalmärkte aufgrund
unterschiedlicher nationaler Vorschriften zurückzuführen18. Diese regulatorische
Fragmentierung umfasst unterschiedliche Insolvenz- und Unternehmensgesetze,
Steuersysteme und öffentliche Märkte, welche die Möglichkeiten zum Ausstieg aus
Investitionen einschränken19. Es gibt große geografische Unterschiede in Bezug auf die
Verfügbarkeit solcher Finanzmittel, wobei einige Mitgliedstaaten in allen Phasen der
Mittelbeschaffung nach wie vor mit erheblichen Problemen konfrontiert sind. Der Umfang
grenzüberschreitender Investitionen ist weiterhin gering, was auch die
14 InvestEurope, 2024.
15 EU plus Vereinigtes Königreich.
16 Die Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen erleichtert eine
effizientere Vermittlung und Herstellung von Kontakten, auch zwischen Business Angels und Start-ups auf
gesamteuropäischer Ebene.
17 EIB (2024), The scaleup gap: financial market constraints holding back innovative firms in the European
Union, European Investment Bank, https://data.europa.eu/doi/10.2867/382579.
18 EIB (2024), The scaleup gap: financial market constraints holding back innovative firms in the European
Union, European Investment Bank, https://data.europa.eu/doi/10.2867/382579.
19 Siehe die Zusammenfassung der Konsultation in der dieser Strategie beigefügten Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen.
9
Wachstumsperspektiven dämpft und innovative Unternehmen dazu veranlassen könnte,
größere Märkte und einfachere Finanzierungen außerhalb Europas zu suchen.
Bei der Aufstockung der Finanzierung von risikoreichen, kapitalintensiven
Technologien, die Investitionen von über 100 Mio. EUR erfordern, besteht nach wie vor
eine eindeutige Finanzierungslücke20. Der Mangel an breiterer Zugänglichkeit von
Scaleup- oder Wachstumskapital birgt mehrere Risiken für die EU, nämlich i) den Verlust von
Unternehmen, die Europa in der ersten Wachstumsphase gefördert hat, und ii) den Verlust
kritischer Technologien, die von entscheidender Bedeutung für unseren künftigen Wohlstand
sind. Um diese Lücke zu schließen und die wirtschaftliche Sicherheit sowie die
technologische Souveränität der EU zu stärken, ist ein europäischer Scale-up-Fonds mit einer
kritischen Masse erforderlich, der unter Marktbedingungen tätig ist. Darüber hinaus wird die
Kommission, wie in der Spar- und Investitionsunion angekündigt, nach Möglichkeiten
suchen, die ETCI 2.0 mit einer tieferen und ehrgeizigeren Fondsstruktur, bei der Kapital von
privaten und öffentlichen Investoren gebündelt wird, zu unterstützen. Sie soll vom EIF bis
2026 ins Leben gerufen werden. Es wird eine enge Zusammenarbeit und Komplementarität
zwischen der ETCI 2.0 und dem neuen europäischen Scale-up-Fonds sichergestellt, um die
Wirkung und Flexibilität zu maximieren, insbesondere im Hinblick auf den künftigen
Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit.
Die Nachfrage technologieintensiver Start-ups nach Finanzierungen ist ebenfalls
weiterhin hoch. Obwohl der EIC-Fonds in nur vier Jahren zu einem der wichtigsten
Investoren Europas in technologieintensive Unternehmen geworden ist, kann die Nachfrage
herausragender technologieintensiver Unternehmen nach EIC-Unterstützung derzeit nicht
gedeckt werden21. Gleichzeitig muss der EIC seine Verfahren vereinfachen und
beschleunigen, um besser auf die Bedürfnisse seiner Antragsteller und potenziellen
Beteiligungsunternehmen eingehen zu können. Darüber hinaus wird sich der EIC an
Verfahren vom Typ ARPA orientieren und eng mit seinen vertrauenswürdigen Investoren,
Unternehmenspartnern und den erfolgreichsten europäischen Innovatoren zusammenarbeiten,
um neue technologische Trends und disruptive Technologien zu ermitteln, die für die
Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie Europas von entscheidender Bedeutung
sind22.
Insbesondere Unternehmerinnen und Investorinnen sind beim Zugang zu Finanzmitteln
nach wie vor mit erheblichen Hindernissen konfrontiert. So dominieren beispielsweise bei
Kapitalinvestitionen in Technologie-Start-ups nach wie vor ausschließlich aus Männern
bestehende Gründerteams. Gründerteams mit gemischten Geschlechtern erhalten 15 % der
Mittel und ausschließlich aus Frauen bestehende Gründerteams erhalten nur 3 % der Mittel23.
Um dieses anhaltende Kluft zwischen den Geschlechtern zu schließen, ist es von
20 EIF-Bericht zur Finanzierungslücke bei Scale-ups, Scale-up financing gap.
21 Nur 5,9 % der Anträge beim EIC-„Accelerator“ waren zum jüngsten Stichtag (Oktober 2024) erfolgreich, was
mit früheren Berücksichtigungsgrenzwerten übereinstimmt.
22 Die ARPA (Advanced Research Projects Agency) ist eine US-Regierungsagentur, die hochriskante Forschung
mit hohen Ertragschancen finanziert, um bahnbrechende Innovationen in Wissenschaft und Technologie
voranzutreiben. Sie wurde ursprünglich als ARPA (jetzt DARPA) unter dem Dach des
Verteidigungsministeriums gegründet und später in anderen Bereichen wie Energie (ARPA-E) und Gesundheit
(ARPA-H) repliziert.
23 Europäische Kommission: Generaldirektion Forschung und Innovation, She Figures 2024 – Policy Report,
Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2025.
10
entscheidender Bedeutung, den Zugang von Frauen zu Finanzmitteln zu verbessern, ihre
Vertretung in Entscheidungspositionen im Finanzwesen zu stärken und von Frauen geführte
Investitionsnetzwerke zu fördern. Auch im Rahmen des Aktionsplans für die Sozialwirtschaft
und seiner bevorstehenden Überarbeitung (2026) wird eine verstärkte Unterstützung sozialer
Innovation angestrebt.
Heute spielen europäische institutionelle Anleger, einschließlich Renten- und
Versicherungsfonds, auf dem europäischen Risikokapitalmarkt nur eine untergeordnete
Rolle. Zwischen 2013 und 2023 machten Rentenfonds nur 7 % der Risikokapitalfinanzierung
in der EU aus24. Einige EU-Mitgliedstaaten haben jedoch bereits damit begonnen, Initiativen
zu ergreifen25, um institutionelle Investoren für die Beteiligung an Risikokapitalinvestitionen
zu mobilisieren.
Viele Start-ups haben Schwierigkeiten, ihre immateriellen Vermögenswerte wie geistiges
Eigentum als Sicherheiten zur Beschaffung von Finanzmitteln zu nutzen. Grund dafür
sind i) restriktive Bankpraktiken, ii) ein unterentwickeltes Ökosystem für die Bewertung von
Rechten des geistigen Eigentums, iii) mangelndes Vertrauen in Methoden zur Bewertung von
Rechten des geistigen Eigentums, iv) ein geringes Bewusstsein für international anerkannte
Bewertungsmethoden im Bereich des geistigen Eigentums und ganz allgemein v) die
begrenzte Marktanerkennung von IP-gestützten Finanzierungen auf dem Markt. In der EU
mangelt es an Anreizen für Banken und institutionelle Investoren, sich an auf geistiges
Eigentum gestützten Finanzierungen zu beteiligen.
Das Potenzial europäischer Business Angels wird nach wie vor durch Hürden für
grenzüberschreitende Investitionen und Geschäftspraktiken begrenzt, die Investitionen
von Business Angels über einen langen Zeitraum binden.
EU-Rechtsvorschriften wie die Vorschriften für die Überprüfung ausländischer
Direktinvestitionen (ADI) und für staatliche Beihilfen sind unabdingbar, um die
Sicherheit, die strategischen Interessen und die Fairness des EU-Binnenmarkts zu
gewährleisten. Dies gilt auch für ausländische Direktinvestitionen in Start-ups und Scale-ups,
bei denen Fragen der Inhaberschaft von Rechten des geistigen Eigentums und des lokalen
Mehrwerts von entscheidender Bedeutung sind. Allerdings kann die Umsetzung dieser
Vorschriften manchmal von Start-ups als zu aufwendig und belastend wahrgenommen
werden. Daher ist es wichtig, dass diese Instrumente auf ihre Ziele ausgerichtet bleiben. In
diesem Sinne zielt die laufende Überarbeitung der Verordnung über die Überprüfung
ausländischer Direktinvestitionen darauf ab, die Überprüfungsverfahren in allen
Mitgliedstaaten zu harmonisieren und die EU-weite Zusammenarbeit zu verbessern. Die
Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die
Verfahren zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen wirksam, verhältnismäßig und
vorhersehbar sind und nicht von rechtmäßigen Investitionen abschrecken. Die Vorschriften
für staatliche Beihilfen bieten bereits eine gewisse Flexibilität für Start-ups, indem sie
Ausnahmen von den allgemeinen Beschränkungen für Beihilfen an „Unternehmen „in
Schwierigkeiten“ zulassen. Da die derzeitigen Definitionen jedoch auf statischen
Finanzkennzahlen beruhen, wird die Kommission prüfen, wie diese Regeln besser angepasst
werden können, um das Wachstum von Start-ups zu unterstützen.
24 France Digitale, 2024.
25 Beispielsweise die TIBI-Initiative in Frankreich oder die WIN-Initiative in Deutschland.
11
Die begrenzte Verfügbarkeit geeigneter Ausstiegsmöglichkeiten stellt ein großes
Hindernis für das Wachstum von Risiko- und Wachstumskapital in der EU dar.
Während das Volumen der Börsengänge in Europa in den letzten zehn Jahren erheblich – auf
über 320 Mrd. EUR – gestiegen ist, kommen Rückzüge von der Börse nach wie vor gehäuft in
einigen wenigen Ländern vor, und auf den EU-Aktienmarkt entfallen nur 55 % des BIP der
EU, gegenüber 147 % in den USA. Nur 11 % der Börsengänge weltweit erfolgen in der EU.
Um die wichtigsten Herausforderungen für das Funktionieren der EU-Kapitalmärkte zu
bewältigen, setzt die Kommission die Strategie der Spar- und Investitionsunion um26. Die
Spar- und Investitionsunion wird die Marktfragmentierung verringern, bessere
Investitionsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger schaffen und dazu beitragen, die
Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen auszuweiten. Sie wird insbesondere darauf
abzielen, den Zugang zu Beteiligungs- und Fremdfinanzierungen für Start-ups und Scale-ups
zu verbessern, die Rolle von Risikokapital und institutionellen Investoren zu stärken und die
öffentlichen Finanzierungsinstrumente der EU besser auf die Ziele der Spar- und
Investitionsunion abzustimmen.
Schließlich spielen Fusionen und Übernahmen eine Schlüsselrolle bei der Reinvestition
und Skalierung von Innovationen, doch werden mehr als 60 % der europäischen Start-up-
Buyouts von Nicht-EU-Unternehmen übernommen. Damit die EU ihre technologische
Souveränität wahren und das Wachstum heimischer Innovation fördern kann, müssen
europäische Unternehmen stärker in Wettbewerb treten, um Talente und Technologien auf
unserem Kontinent zu halten, und gleichzeitig dafür sorgen, dass junge Unternehmen ihre
eigenen Wachstums- und Ausstiegsstrategien wählen können, ohne den Ehrgeiz zu schmälern.
Maßnahmen
Die Kommission wird den Europäischen Innovationsrat ausbauen und seine
Vorschriften vereinfachen. Der EIC wird sich durch die Einführung von stärker an die
ARPA angelehnten Verfahren vermehrt auf die auf Herausforderungen ausgerichtete,
stufenweise Finanzierung von Innovationen mit hohem Risiko konzentrieren. Er wird
auch sein Netzwerk vertrauenswürdiger Investoren erweitern und bei politischem
Feedback enger mit Zentauren und Einhörnern in der EU zusammenarbeiten (2025).
Die Kommission wird mit privaten Investoren zusammenarbeiten, um im Rahmen des
EIC-Fonds einen marktbasierten, privat verwalteten und privat kofinanzierten Scaleup
Europe Fund27 mit einer fokussierten Investitionsstrategie einzurichten, die darauf
abzielt, die Finanzierungslücke bei technologieintensiven Scale-ups zu schließen. Der
„Scaleup Europe Fund wird erhebliche private Mittel mobilisieren und direkte
Beteiligungsinvestitionen in strategischen Sektoren tätigen28, um zur technologischen
Souveränität und wirtschaftlichen Sicherheit Europas beizutragen. Die Bereitstellung
26 Spar- und Investitionsunion – Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher
Wettbewerbsfähigkeit in der EU (COM(2025) 124 final).
27 Dieser Fonds wurde in früheren Mitteilungen der Kommission, z. B. dem Deal für eine saubere Industrie, als
„TechEU Scaleup Fund“ bezeichnet – das Konzept ist dasselbe. Über die interne Verwaltung des Fonds durch
die Kommission wird nach Annahme der Strategie entschieden.
28 Beispielsweise künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, fortgeschrittene Halbleiter, Medizintechnologie,
Biotechnologie, Bioökonomie-Anwendungen, saubere Technologien und Energie (einschließlich
Nukleartechnologie), Wasser- und blaue Technologien, Sicherheit, Verteidigung, Weltraum, Robotik und
fortgeschrittene Werkstoffe sowie alle Anwendungen mit doppeltem Verwendungszweck.
12
des „Scaleup Europe Fund“ erfolgt unbeschadet des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens. Der „Scaleup-Europe Fund“ wird eng mit InvestEU
zusammenarbeiten und die European Tech Champions Initiative und andere
Instrumente der EIB-Gruppe ergänzen (2026).
Die Kommission wird in Abstimmung mit der EIB-Gruppe mit großen institutionellen
Investoren zusammenarbeiten, um einen freiwilligen Europäischen
Innovationsinvestitionspakt für diejenigen zu entwickeln, die sich verpflichten,
einen Teil ihrer verwalteten Vermögenswerte in EU-Fonds, Risikokapitalfonds und
nicht börsennotierte Scale-ups zu investieren (2026).
Die Kommission wird bestehende Instrumente nutzen und stärken und neue
Instrumente entwickeln, um im Einklang mit dem Weißbuch zur Verteidigung29 und
auf der Grundlage des anstehenden Omnibus-Vereinfachungspakets im
Verteidigungsbereich in europäische Start-ups und Scale-ups im Bereich der
Sicherheit und Verteidigung zu investieren. Diese Instrumente könnten flexiblere
und anpassungsfähigere Finanzierungskonzepte für aufstrebende Innovatoren im
Verteidigungsbereich – auch aus der Ukraine – umfassen, wie etwa die gezielte
Unterstützung einzelner Einrichtungen, sowie eine Stärkung und Erweiterung des
Anwendungsbereichs der verfügbaren EU-Finanzierungsoptionen, einschließlich
Eigenkapital- und Fremdkapitalinstrumenten (2026).
Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit dem Amt der Europäischen Union für
geistiges Eigentum einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen
Eigentums für durch geistiges Eigentum gestützte Finanzierungen entwickeln.
Außerdem wird sie die Evidenzbasis erweitern, um konkrete
Finanzierungsinstrumente im Bereich des geistigen Eigentums zu entwickeln.
(2. Quartal 2027).
Die Kommission wird europäische Business Angels und ihre Netzwerke
unterstützen, um jungen Start-ups mehr Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen (2026).
Die Kommission wird im Rahmen der bevorstehenden Überprüfung der Leitlinien zur
Rettung und Umstrukturierung die Definition des Begriffs „Unternehmen in
Schwierigkeiten“ überprüfen und dabei die möglichen Hürden für bestimmte
Startups und Scale-ups, die nicht Gefahr laufen, ihre Geschäftstätigkeit einzustellen,
berücksichtigen, um andere Arten staatlicher Beihilfen nutzen zu können (ab dem
2. Quartal 2025).
Die Kommission wird die Leitlinien für horizontale und nichthorizontale
Zusammenschlüsse unter Berücksichtigung dynamischer Kriterien wie des
Innovationswettbewerbs überprüfen (2027).
Die Kommission wird ein europäisches Unternehmensnetzwerk einrichten, um
Großunternehmen, Risikokapitalinvestoren und Beschaffer besser in das
Innovationsystem der EU zu integrieren und aus von Start-ups entwickelten
29 Europäische Kommission, Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030, 19. März 2025,
https://commission.europa.eu/document/download/e6d5db69-e0ab-4bec-9dc0-
3867b4373019_en?filename=White%20paper%20for%20European%20defence%20%E2%80%93%20Readines
s%202030.pdf.
13
innovativen Lösungen Nutzen zu ziehen. Die Mitglieder des Netzwerks würden zu
einer entsprechenden Politik beraten, sich um die Vermittlung von Start-ups kümmern
und sich freiwillig verpflichten, zu bevorzugen, wenn sie innovative Lösungen in
Anspruch nehmen, beschaffen und in diese investieren, insbesondere wenn sie
öffentliche Mittel nutzen oder kritische Forschungs- oder Technologieinfrastrukturen
betreiben (2026).
14
4. RASCHE MARKTAKZEPTANZ UND EXPANSION
Die erfolgreiche Vermarktung innovativer Produkte beruht auf einer Mischung aus
unternehmerischem Antrieb, risikotolerantem Kapital, Marktnachfrage und
öffentlicher Unterstützung. Hochschulen30 spielen in diesem Ökosystem eine
entscheidende Rolle. Mit mehr als 157 000 Spin-offs und Start-ups von Alumni schaffen sie
in den nächsten zehn Jahren 6,1 Millionen potenzielle Arbeitsplätze31. Die EU verfügt über
eine langjährige Erfolgsbilanz bei Initiativen und öffentlichen Maßnahmen zur Unterstützung
von Innovationssystemen. Das 2023 eingeführte einheitliche europäische Patentsystem
dürfte die Patentkosten erheblich senken, einen einheitlichen Schutz bieten und die
Vermarktung von Technologien in der gesamten EU beschleunigen.
In Europa ist die Umsetzung der Forschung in kommerzielle Unternehmungen
außerhalb der leistungsstarken Innovationscluster nach wie vor gering. Das Europäische
Innovations- und Technologieinstitut32, das Enterprise Europe Network33, die Europäische
Plattform für Cluster-Zusammenarbeit und die Europäische an digitalen Innovationszentren
unterstützen bereits Unternehmertum und akademische Start-ups, aber die zentralen Probleme
bestehen weiterhin. Während mehr als 10 % der beim Europäischen Patentamt eingereichten
Patente auf Hochschulen entfallen, wird nur ein Drittel dieser Patente kommerziell genutzt.
Ein zentrales Problem ist das Fehlen einer innovationsfreundlichen Denkweise an vielen
Hochschulen, wo es für Forschende keine ausreichenden Anreize gibt, ihre Arbeit zu
vermarkten. Die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für
akademische Spin-offs sind in Europa unterschiedlich, was zu einer uneinheitlichen
Landschaft auf dem gesamten Kontinent führt. Darüber hinaus ist das öffentliche
Beschaffungswesen in vielen EU-Ländern übermäßig risikoscheu und begünstigt etablierte
Anbieter gegenüber Start-ups. Dies schränkt den Zugang von Start-ups zu öffentlichen
Aufträgen für innovative Lösungen ein. Vergabeverfahren von Unternehmen behindern auch
die Expansionsfähigkeit von Start-ups, wobei Innovationen oft durch risikoscheue Praktiken
gehemmt werden.
Um ein kohärenteres Innovationsumfeld zu ermöglichen, muss die EU stärkere
vernetzte Ökosysteme fördern, indem sie Hochschulen, Forschungseinrichtungen und
Start-ups stärker unterstützt. Das einheitliche Patentsystem muss von allen EU-
Mitgliedstaaten vollständig übernommen werden, um die Patentkosten zu senken und die
Vermarktung von Forschung zu erleichtern. Was die Vergabe öffentlicher Aufträge betrifft,
beabsichtigt die Kommission, Rechtsvorschriften und nichtlegislative Maßnahmen zum
öffentlichen und privaten Beschaffungswesen zu überarbeiten bzw. vorzuschlagen. Dies wird
auch zu einer besseren Unterstützung von Start-ups und Scale-ups beitragen, indem mögliche
30 Einschließlich Fachhochschulen sowie Forschungs- und Technologieorganisationen.
31 Redstone University Startup Index - Europe's Trillion Euro Opportunity, 2024 –
https://www.redstone.vc/research/redstone-university-startup-index.
32 Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) unterstützte direkt mehr als 9 900 Start-ups und
Scale-ups, die zusammen fast 10 Mrd. EUR an externen Finanzmitteln mobilisiert haben, wodurch Einhörner
und innovative Unternehmen im Wert von heute 71,2 Mrd. EUR entstehen konnten.
33 Mehr als 3 500 Berater des Enterprise Europe Network bieten Start-ups und Scale-ups in fast 60 Ländern
kostenlose Hilfe. Mehr als 1 500 Cluster fördern auch Innovation und Wettbewerbsfähigkeit unter den
Interessenträgern, auch für Start-ups.
15
Hindernisse abgebaut und Innovationen gefördert werden. Ergänzende nichtlegislative
Maßnahmen werden die Überwachung, die Finanzierung und die nationalen Kompetenznetze
in den Mitgliedstaaten verbessern. Durch die Unterstützung der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit innerhalb der EU und die Vereinfachung des Zugangs zu Vergabeverfahren
kann die EU ein günstigeres Umfeld für das Wachstum und die Expansion von Start-ups
schaffen. Um die Zusammenarbeit zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen zu
verbessern, sollten strategische Partnerschaften gefördert werden, die es Start-ups erleichtern,
sich ihre ersten Kunden zu sichern und zu wachsen. Die Kohäsionspolitik kann ebenfalls
dazu beitragen, regionale und nationale Akteure miteinander zu verbinden, die territoriale
Vernetzung zu fördern und Start-ups bei der Expansion zu unterstützen. Die
Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik ist ein wichtiger Schritt zur Abstimmung der
regionalen und nationalen Anstrengungen, um Start-ups dabei zu unterstützen, sich mit
größeren Unternehmen zu verbinden und neue Märkte zu erschließen.
Schließlich wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Auswärtigen
Dienst und den Mitgliedstaaten Start-ups beim Zugang zu globalen Märkten unterstützen,
unter anderem durch die Nutzung von Handelsabkommen sowie durch die Mobilisierung über
EU-Delegationen, Netzwerke der Mitgliedstaaten und spezielle EU-Instrumenten34. Die
Kommission wird außerdem darauf hinarbeiten, innovative Lösungen von Start-ups und
Scale-ups besser in die Wertschöpfungsketten von Global Gateway einzubinden und aus
seinen unterstützenden Finanzinstrumente Nutzen zu ziehen, um den Zugang dieser
Unternehmen zu sich entwickelnden Märkten zu verbessern.
Maßnahmen
Die Kommission wird die Initiative „Lab to Unicorn“ (Vom Labor zum Einhorn) ins
Leben rufen, um die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen zu
beschleunigen. Im Rahmen dieser Initiative wird die Kommission
o führende europäische Start-up- und Scale-up-Hubs unterstützen, die in
starken Hochschulökosystemen verwurzelt sind, damit sie sich über Grenzen
hinweg vernetzen und zusammenarbeiten können, um Start-ups und Scale-ups
Zugang zu den Diensten, Infrastrukturen und Unternehmen der jeweils anderen
Seite zu gewähren. Gegebenenfalls werden Synergien mit bestehenden
Netzwerken genutzt (2026);
o ein Konzept für die Lizenzvergabe, die Aufteilung von Lizenzgebühren
und -einnahmen sowie die Beteiligung akademischer Einrichtungen und
ihrer Erfinder bei der Vermarktung von geistigem Eigentum und der
Gründung von Spin-offs nach bewährten Geschäftspraktiken entwickeln. Die
Kommission wird den Aufbau von Kapazitäten von Technologietransfer-Büros
und die Schaffung von Rollen für das „Venture Building“ in Organisationen
unterstützen, die Forschung betreiben, einschließlich Forschungs- und
Technologieorganisationen, Forschungsinfrastrukturen und Hochschulen
(2026);
34 Dazu gehören Online-Plattformen wie das Portal Access2Markets der Kommission, spezielle Helpdesks in
Nicht-EU-Ländern, von der Kommission unterstützte Netzwerke wie das Enterprise Europe Network oder
nationale oder europäische Handelskammern innerhalb der EU oder auf potenziellen ausländischen Märkten.
16
o rechtliche und umsetzungsbezogene Leitlinien zu den geltenden
Vorschriften über staatliche Beihilfe bereitstellen, um Start-ups dabei zu
unterstützen, zu klären, unter welchen Bedingungen Hochschulen und
öffentliche Forschungseinrichtungen Rechte des geistigen Eigentums im
Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen gewähren können
(2026).
Die Kommission wird eine Reihe von Maßnahmen zur innovationsfördernden
Auftragsvergabe vorschlagen. Das betrifft insbesondere Folgendes:
o Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Richtlinien über die
Vergabe öffentlicher Aufträge wird die Kommission nach Wegen suchen,
um den Zugang zur öffentlichen Auftragsvergabe zu verbessern und zu
vereinfachen und dabei den Bedürfnissen von Start-ups und Scale-ups
Rechnung zu tragen. In der öffentlichen Konsultation würden auch Anliegen
berücksichtigt, die für Start-ups und Scale-ups besonders relevant sind, wie
etwa die Begrenzung einer übermäßigen Spezifikation und übermäßiger
finanzieller Anforderungen in Ausschreibungsunterlagen sowie die Einführung
innovationsfreundlicherer Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums
und der Wertanalyse (Value Engineering).
o Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der EU-Richtlinie über die
Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit
wird die Kommission nach Wegen suchen, die Einbeziehung von Start-ups und
Scale-ups in die Auftragsvergabe zu fördern und einen möglichen EU-Vorzug
bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen, um die Wettbewerbsfähigkeit und
die technologische Souveränität der EU zu stärken.
o Im Zusammenhang mit dem Vorstehendes ergänzenden europäischen
Rechtsakt zur Innovation wird die Kommission Möglichkeiten prüfen, die
Gesamtinvestitionen in die öffentliche und private innovationsfördernde
Auftragsvergabe in ganz Europa zu erhöhen, i) ein beschleunigtes Verfahren
für die Vergabe öffentlicher Aufträge für FuE-Dienstleistungen, die nicht unter
die EU-Vergaberichtlinien fallen, einschließlich der vorkommerziellen
Auftragsvergabe, bereitzustellen und ii) Anreize für innovationsorientierte
Beschaffungsstrategien für private Auftraggeber schaffen.
Die Kommission wird die oben genannten legislativen Maßnahmen mit nichtlegislativen
Unterstützungsmaßnahmen untermauern, z. B. durch i) die Fortsetzung der EU-weiten
Überwachung der nationalen politischen Rahmen und Investitionen im Bereich der
innovationsfördernden Auftragsvergabe und deren Integration in den Europäischen
Forschungsraum und die Anzeiger des Europäischen Innovationssystems, ii) die Stärkung der
Unterstützung aus EU-Mitteln für Forschung und Innovation für öffentliche Auftraggeber, um
eine gemeinsame innovationsfördernde Auftragsvergabe in strategischen Sektoren und
Technologien durchzuführen, und iii) die Stärkung des europäischen Netzes nationaler
Kompetenzzentren für die innovationsfördernde Auftragsvergabe und dessen Ausweitung auf
alle Mitgliedstaaten.
17
5. UNTERSTÜTZUNG HERAUSRAGENDER TALENTE IN EUROPA
Der Erfolg eines Start-ups hängt in hohem Maße vom Zugang zu hoch qualifizierten
Talenten ab. Einige EU-Mitgliedstaaten haben Initiativen wie Visaprogramme für digitale
Nomaden, digitale Ausweise für den elektronischen Wohnsitz und Programme für
qualifizierte Arbeitnehmer umgesetzt, um Spitzentalente anzuziehen. Diese Programme sollen
den Wohnortwechsel hoch qualifizierter Bewerber erleichtern und Start-ups die Erschließung
des globalen Talentpools leichter machen. Der EU-Talentpool und die
Fachkräftepartnerschaften werden auch dazu beitragen, qualifizierte Personen aus Drittstaaten
einzustellen, und zwar in einer Weise, die auf die Wirtschaftszweige zugeschnitten ist, die den
dringendsten Bedarf an Fachkräften haben. Darüber hinaus arbeiten 59 % der Start-ups in
Europa mit verteilten Remote-Teams, und 78 % der Ingenieurteams leisten Fernarbeit. Dieser
Trend hat dazu beigetragen, die Abwanderung regionaler Fachkräfte zu verhindern, Start-ups
den Zugang zu einem größeren Pool europäischer Talente zu ermöglichen und gleichzeitig die
Betriebskosten zu minimieren. Die Arbeit in grenzüberschreitenden Remote-Teams wird
jedoch nach wie vor durch die Komplexität der steuer- und sozialrechtlichen Verpflichtungen
behindert.
Trotz dieser Initiativen herrscht nach wie vor ein harter Wettbewerb um qualifizierte
Talente. Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität, insbesondere Hindernisse für
die Anerkennung von Qualifikationen, ungenutztes akademisches Potenzial, eine erhebliche
Unterrepräsentation von Frauen und begrenzte Vielfalt tragen zu diesem Problem bei.
Darüber hinaus können Start-ups häufig nicht mit den Löhnen und Leistungen größerer
Unternehmen mithalten, was es schwierig macht, Spitzenkräfte zu gewinnen. Die
Komplexität im Zusammenhang mit Mitarbeiteraktienoptionen, wie die unterschiedliche
steuerliche Behandlung in den EU-Mitgliedstaaten, stellt Start-ups vor zusätzliche
Herausforderungen, wenn sie eine unbare Entschädigung anbieten, um qualifizierte Talente
anzuziehen.
Ein wichtiges Thema ist auch die unternehmerische Bildung35. Weniger als 50 % der
Lernenden in der Sekundar- und Hochschulbildung in der EU haben Zugang zu
unternehmerischer Bildung, was die Entwicklung künftiger Unternehmer behindert36. Darüber
hinaus mangelt es den bestehenden Rahmen für die Verwaltung und Vermarktung
akademischer Forschungsergebnisse oft an den notwendigen Anreizen, da Hochschulen der
akademischen Veröffentlichung Vorrang vor der Kommerzialisierung einräumen37,38.
Um die Fachkräftelücke zu schließen, ist es von entscheidender Bedeutung, die
unternehmerische Bildung zu verbessern und sicherzustellen, dass die Studierenden die
Kompetenzen, Denkweisen und Resilienz erwerben, die für Innovationen und die Schaffung
von Arbeitsplätzen erforderlich sind. Die Programme sollten besser auf die Bedürfnisse der
Wirtschaft abgestimmt werden, um die Studierenden mit praktischen Kenntnissen
35 Europäische Kommission, Mitteilung zur Union der Kompetenzen, 2025,
https://commission.europa.eu/topics/eu-competitiveness/union-skills_de.
36 Aktionsplan Unternehmertum 2020 der Europäischen Kommission.
37 Challenges in academic commercialisation: a case study of the scientists' experiences.
38 Draghi-Bericht (2024), S. 241.
18
auszustatten. Darüber hinaus wird die Förderung einer geschlechtergerechten Führung und
der Vielfalt innerhalb des Start-up-Ökosystems dazu beitragen, eine stärkere und
widerstandsfähigere Talentpipeline aufzubauen. Die Hochschulen sollten sich auch stärker
darauf konzentrieren, Anreize für die Kommerzialisierung der Forschung zu schaffen
und geeignete Belohnungsstrukturen für Forschende zu schaffen, die zur Gründung von
Spinoffs und zum Wissenstransfer beitragen. Die Harmonisierung bestimmter Aspekte des
Umgangs mit Mitarbeiteraktienoptionen, einschließlich der Besteuerung in allen EU-
Mitgliedstaaten wird den Verwaltungsaufwand verringern und mehr Start-ups ermutigen,
durch Mitarbeiteraktienoptionen einen Wettbewerbsvorteil zu bieten. Um Talente zu halten,
sollten Start-ups weiterhin das Fernarbeitsmodell nutzen, um sicherzustellen, dass sie die
Herausforderungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung, den Betreuungs- und
Pflegeverpflichtungen, den Sozialversicherungsbeiträgen und der Rentenbesteuerung wirksam
bewältigen.
Die Richtlinie über die Blaue Karte EU und der Vorschlag für eine Richtlinie über
langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige sind wichtige Schritte, um die
Anwerbung und Bindung hoch qualifizierter Talente aus Drittstaaten zu erleichtern. Die
Blaue Karte richtet sich jedoch in erster Linie an Arbeitnehmer und nicht an die Gründer von
Start-ups oder innovative Unternehmer. Einige Mitgliedstaaten verfügen über nationale
Regelungen, doch der Prozess ist nach wie vor fragmentiert und komplex. Die
Vereinheitlichung dieser Verfahren für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse wird dazu
beitragen, ein kohärenteres und effizienteres System zu schaffen. Darüber hinaus wird die
internationale Rekrutierung aus Ländern außerhalb der EU von entscheidender Bedeutung
sein, um die wachsende Nachfrage nach spezialisierten Kompetenzen auf allen Ebenen des
Start-up-Ökosystems zu decken.
Maßnahmen
Die Kommission wird die Initiative „Blue Carpet“ (Blauer Teppich) ins Leben rufen, um die
Anwerbung und Bindung hoch qualifizierter und vielfältiger Talente aus der EU und aus
Drittländern zu unterstützen. Im Rahmen dieser Initiative wird die Kommission (2025-2026)
die unternehmerische Bildung und Weiterbildung aktiv fördern und weiter stärken,
unter anderem durch das EIT, und dabei eine geschlechtergerechte und vielfältige
Teilhabe fördern;
als Teil des in der Union der Kompetenzen39 angekündigten Kompetenzrahmens für
akademisches Personal ein Konzept für einen Rahmen für die akademische
Laufbahnentwicklung entwickeln, mit dem Tätigkeiten der Kommerzialisierung von
Forschung, einschließlich des Übergangs von der Hochschule zur Industrie und
zurück, belohnt werden, z. B. in Bezug auf die Bewertungs- und
Beförderungskriterien für akademisches Personal,
bewährte Verfahren für die Behandlung von Mitarbeiteraktienoptionen für
Startups auszuloten und dabei legislative Maßnahmen zur Harmonisierung
bestimmter Aspekte ihrer Behandlung in Erwägung ziehen,
eine Empfehlung zur Beseitigung steuerlicher Hindernisse für Grenzgänger, die
Fernarbeit leisten, für Start-ups und Scale-ups vorschlagen,
39 Mitteilung zur Union der Kompetenzen.
19
ein Paket zur gerechten Arbeitskräftemobilität vorlegen, das eine Klarstellung der
Vorschriften über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit im Falle
grenzüberschreitender Fernarbeit enthält, sowie eine Initiative für die Portabilität
von Kompetenzen präsentieren, um die Anerkennung von Qualifikationen, auch im
Fall von Drittstaatsangehörigen, weiter zu erleichtern und zu vereinfachen (2026),
eine EU-Visastrategie annehmen, die Maßnahmen umfasst, um hoch qualifizierte
Studierende, Forschende, Unternehmer und Fachkräfte aus Drittländern einfacher für
die Einreise in die EU zu gewinnen, indem beispielsweise die Richtlinie für Studenten
und Forscher und die Richtlinie über die Blaue Karte insbesondere für Gründer von
Start-ups optimal genutzt werden (4. Quartal 2025),
die Initiative Multipurpose Legal Gateway Offices (multifunktionale Stellen für
legale Wege in den europäischen Arbeitsmarkt) mit besonderem Schwerpunkt auf
IKT-Kompetenzen steuern (4. Quartal 2025). Der Pilot wird als zentrale Anlaufstelle
für Informationen und Unterstützung für hoch qualifizierte Fachkräfte, Studierende
und Forschende im IKT-Sektor dienen, die an einer Beschäftigung in der EU
interessiert sind,
gezielte Informationsmaßnahmen zur Förderung der Richtlinie über die Blaue
Karte EU bei hoch qualifizierten Arbeitnehmern aus Drittstaaten und Arbeitgebern
über die Vorteile der Blauen Karte EU einführen, einschließlich der Möglichkeit für
Inhaber der Blauen Karte EU und ihrer Familienangehörigen, leichter Zugang zu einer
langfristigen Aufenthaltserlaubnis in der EU zu erhalten,
die Mitgliedstaaten ermutigen, Schnellverfahren einzuführen, die es Gründern
von Start-ups ermöglichen, im Rahmen vereinfachter und beschleunigter Verfahren
eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten,
bestehende EURAXESS-Dienste für Innovatoren vereinfachen und stärken, unter
anderem durch maßgeschneiderte Unterstützung für Talente aus Drittstaaten mit
wesentlichen Informationen über die jeweiligen Verfahren in den verschiedenen EU-
Mitgliedstaaten.
20
6. ZUGANG ZU INFRASTRUKTUREN, NETZEN UND DIENSTEN
Start-ups benötigen Spitzenforschung, technologische Einrichtungen und Fachwissen,
um neue Produkte rasch testen, skalieren und validieren zu können, die Zeit bis zur
Marktreife zu beschleunigen und den Erfolg der Vermarktung zu steigern. „Horizont
Europa“ unterstützt dies durch die Finanzierung des Gemeinsamen Unternehmens für
europäisches Hochleistungsrechnen, in dem 13 neue KI-Fabriken angesiedelt sein werden, die
Rechenleistung und maßgeschneiderte Unterstützung für KMU und Start-ups bereitstellen40.
Netze wie das Enterprise Europe Network, die europäischen digitalen
Innovationszentren und das EIT leisten gezielte Unterstützung. Trotz dieser Ressourcen
stellen Informationslücken, komplexe Zugangsverfahren und fragmentierte
Vereinbarungen über die Verwaltung von Rechten des geistigen Eigentums nach wie vor
große Hürden dar. Viele Start-ups haben Schwierigkeiten, sich im Dienstleistungsdschungel
zurechtzufinden und sind nicht in der Lage, schnell die richtigen Forschungsinfrastrukturen
oder Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Das Problem wird durch das Fehlen klarer
Zugangspunkte und den fragmentierten Zugang zu Finanzmitteln, Dienstleistungen und
Informationen verschärft, sodass Start-ups keine einheitlichen Wege für den Zugang zu
verfügbarer Unterstützung haben. Die Vorschriften über staatliche Beihilfen für den Zugang
zu öffentlichen Infrastrukturen werden manchmal als unklar wahrgenommen.
Start-ups, Scale-ups, Innovatoren und Investoren benötigen einen schnelleren und
besseren Zugang zu den Ressourcen, die erforderlich sind, um gedeihen und wachsen zu
können. Im Zusammenhang mit dem künftigen Europäischen Fonds für
Wettbewerbsfähigkeit wird die Kommission die bestehenden IT-Hubs der EU optimieren, um
eine zentrale digitale Anlaufstelle für europäische Innovatoren, Investoren und Dienstleister
zu schaffen, damit diese Finanzierungsprogramme, Dienstleistungen und Infrastrukturen
finden, vergleichen und darauf zugreifen können. Diese Initiative wird in Ergänzung zur
Plattform „TechEU“ der EIB umgesetzt.
Maßnahmen
Die Kommission wird eine Charta für den Zugang von Nutzern aus der
Wirtschaft zu Forschungs- und Technologieinfrastrukturen, auch für Start-ups
und Scale-ups, ausarbeiten und erforderlichenfalls unterschiedliche Zugangs- und
Vertragsbedingungen vereinfachen und harmonisieren. Die Kommission wird den
Zugang zu KI-Recheneinrichtungen für Start-ups finanziell unterstützen (2025).
Aufbauend auf der Charta wird der europäische Rechtsakt zur Innovation den
Zugang innovativer Unternehmen zu europäischen Forschungs- und
Technologieinfrastrukturen durch legislative Maßnahmen weiter fördern (1. Quartal
2026).
Die Kommission wird rechtliche und umsetzungsbezogene Leitlinien zu den
geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen bereitstellen, um klarzustellen,
unter welchen Bedingungen Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen
40 Es wird im Rahmen des Aktionsplans für den KI-Kontinent genutzt werden.
21
im Einklang mit den Vorschriften über staatliche Beihilfen Zugang zu
Infrastrukturen gewähren können (2026).
22
7. MESSUNG DER FORTSCHRITTE
Derzeit gibt es keine einheitliche Definition für Start-ups, Scale-ups und innovative
Unternehmen in der EU. Elf EU-Mitgliedstaaten41 haben eine rechtliche Definition für
Start-ups und fünf Mitgliedstaaten42 für Scale-ups angenommen, während in der allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung und der Verordnung über „Horizont Europa“ auch
Definitionen auf EU-Ebene für unterschiedliche Zwecke festgelegt sind. Dies führt zu
Unsicherheiten und macht es schwierig, jederzeit Daten zu erheben oder den Zustand des
Ökosystems zu bewerten, geschweige denn gezielte politische Maßnahmen für diese Arten
von Unternehmen zu konzipieren. Der Europäische Innovationsanzeiger (EIS) und die
strukturelle Unternehmensstatistik von Eurostat bieten wertvolle Einblicke in
wachstumsstarke Unternehmen und europäische Innovationsysteme, aber ihre
Auslegungsfähigkeit leidet unter dem Mangel an Standarddefinitionen und allgemein
akzeptierten Definitionen.
Vor diesem Hintergrund ist eine harmonisierte Definition von Start-ups, Scale-ups und
innovativen Unternehmen erforderlich, um nicht nur die Auswirkungen der Strategie und
ihrer politischen Maßnahmen zu messen, sondern es der Kommission auch zu ermöglichen,
zusätzliche gezielte Vereinfachungs- oder Unterstützungsmaßnahmen für diese
Unternehmenskategorien vorzuschlagen.
Maßnahmen
Die Kommission wird eine Definition von Start-ups, Scale-ups und innovativen
Unternehmen vorschlagen und dabei bestehende Definitionen von KMU und kleinen
Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung berücksichtigen (1. Quartal 2026).
Die Kommission wird einen europäischen Startup- und Scale-up-Anzeiger
einrichten, der auf der Grundlage einer Reihe von Indikatoren die Leistungsfähigkeit
der europäischen und nationalen Start-up- und Scale-up-Ökosysteme messen wird. Die
Indikatoren werden unter anderem die Zahl der Start-ups, Scale-ups, Zentauren und
Einhörner umfassen. Außerdem werden die Auswirkungen der Strategie anhand von
drei zentralen Leistungsindikatoren gemessen: 1) des Anstiegs der Zahl der
Startups in der EU, 2) der Zunahme der Zahl der Zentauren in der EU und 3) der Zunahme
der Zahl der Einhörner in der EU (ab 2026) und wie sie im Vergleich zu globalen
Wettbewerbern abschneiden.
Die Kommission wird eine jährliche Start-up- und Scale-up-Umfrage durchführen,
um die Wahrnehmung innovativer Unternehmensgründer der Verbesserung des
Regulierungsumfelds der EU im Laufe der Zeit zu bewerten (ab 2026).
41 BG, DK, EE, EL, HU, IT, LV, LT, PT, SI, ES.
42 BG, DK, EE, EL, PT.
23
SCHLUSSFOLGERUNG
Europa steht an einem entscheidenden Punkt, und Start-ups und Scale-ups müssen in
den Mittelpunkt seiner Agenda für Wettbewerbsfähigkeit gestellt werden, um das
zukünftige Wachstum anzukurbeln und den künftigen Wohlstand zu fördern. Mit der
EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups werden die Vision und die Grundlagen der
Europäischen Kommission für diesen Wandel festgelegt, indem wir unsere Stärken nutzen
und gleichzeitig die Chancen des derzeitigen geopolitischen Umfelds ergreifen.
Diese Strategie folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der die Prozesse in jeder Phase der
Entwicklung von Start-ups vereinfacht und kurzfristige Maßnahmen mit langfristigen
Reformen kombiniert, um ein Ökosystem zu schaffen, in dem Start-ups in jeder Branche
florieren können – und sich dafür entscheiden können, in Europa zu bleiben oder dorthin
umzusiedeln. Sie ist auf die schrittweise Integration der EU-Bewerberländer ausgerichtet.
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer raschen und wirksamen Umsetzung. Wichtige
Meilensteine wie der europäische Rechtsakt zur Innovation und die 28. Regelung für
Unternehmen werden für die Erreichung dieser Ziele von entscheidender Bedeutung sein. Die
Strategie umfasst politische, gesetzgeberische und finanzielle Unterstützung, wobei der
Schwerpunkt auf der Rechenschaftspflicht durch klare Nachverfolgungsinstrumente liegt. Die
Europäische Kommission wird mit gutem Beispiel vorangehen und die Start-up- und
Scaleup-Gemeinschaft in die Gestaltung und Umsetzung dieser Pläne einbeziehen, auch im Wege
regelmäßiger Treffen mit europäischen Einhörnern und Zentauren.
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist für den Erfolg von
entscheidender Bedeutung. Das Forum des Europäischen Innovationsrats wird die
Fortschritte verfolgen und ehrgeizige Ziele in die Tat umsetzen, während politische
Unterstützung von entscheidender Bedeutung sein wird, um eine rechtzeitige und wirksame
Verwirklichung der Ziele der Strategie zu gewährleisten.
Es ist an der Zeit, die Europäische Union zu einem Zentrum für Innovation zu machen
und Start-ups und Scale-ups in die Lage zu versetzen, zu wachsen, zu expandieren und
erfolgreich zu sein. Und zwar auf unserem Kontinent.
Die Kommission fordert das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat und die
Interessenträger auf, die EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups zu unterstützen und aktiv
zur Umsetzung der darin vorgesehenen Initiativen beizutragen.
Die Kommission wird bis Ende 2027 über die Umsetzung der Strategie Bericht erstatten.
24
DIE EU-STRATEGIE FÜR START-UPS UND SCALE-UPS
ZUSAMMENFASSUNG DER MASSNAHMEN
I. INNOVATIONSFREUNDLICHE REGULIERUNG
Maßnahmen
28. Regelung für Unternehmen (1. Quartal 2026)
Europäische Brieftasche für Unternehmen (4. Quartal 2025)
Europäischer Rechtsakt zur Innovation (1. Quartal 2026)
Freiwilliger „Innovationsstresstest“ (1. Quartal 2026)
Verringerung der regulatorischen Hürden in strategischen Sektoren (ab 2025)
Überarbeitung der Normungsverordnung (2026)
Studie zur Unternehmensumstrukturierung (2026)
II. BESSERE FINANZIERUNG FÜR START-UPS UND SCALE-UPS
Maßnahmen
Erweiterung und Vereinfachung des Europäischen Innovationsrats (2025)
Fonds „Scaleup Europe“ (2026)
Europäischer Innovationsinvestitionspakt (2026)
Europäische Investitionsinstrumente für Start-ups und Scale-ups im Bereich Sicherheit und
Verteidigung (2026)
Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums (2. Quartal 2027)
Unterstützung europäischer Business Angels (2026)
Überprüfung der Definition des Begriffs „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (ab dem
2. Quartal 2025)
Überprüfung der Leitlinien für horizontale und nicht horizontale Zusammenschlüsse (2027)
Europäisches Unternehmensnetzwerk (2026)
III. RASCHE MARKTAKZEPTANZ UND EXPANSION
Maßnahmen
Initiative „Lab to Unicorn“ (Vom Labor zum Einhorn) (2026)
Maßnahmen für innovationsfördernde Auftragsvergabe (2025-2026)
IV. UNTERSTÜTZUNG HERAUSRAGENDER TALENTE IN EUROPA
Maßnahmen
25
Initiative „Blue Carpet“ (Blauer Teppich) (2025-2026)
Paket zur gerechten Arbeitskräftemobilität (2026)
V. ZUGANG ZU INFRASTRUKTUREN, NETZEN UND DIENSTEN
Maßnahmen
Charta für den Zugang von Nutzern aus der Wirtschaft zu Forschungs- und
Technologieinfrastrukturen (2025)
Europäischer Rechtsakt zur Innovation zur Förderung des Zugangs innovativer
Unternehmen zu europäischen Forschungs- und Technologieinfrastrukturen (1. Quartal
2026)
Leitlinien zu den geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfe für Hochschulen und
öffentliche Forschungseinrichtungen zum Zweck der Gewährung des Zugangs zu
Infrastrukturen (2026)
VI. MESSUNG DER FORTSCHRITTE
Maßnahmen
Definition von Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen (2026)
Jährliche Start-up- und Scale-up-Umfrage (ab 2026)
Europäischer Start-up- und Scale-up-Anzeiger (ab 2026)
Drucksache 259/25 - 26 -]
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)