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Schriftliche Frage 125 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen One-Stop- Shop für…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 125 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen One-Stop- Shop für… Frage 125 (Katharina Beck, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen One-Stop- Shop für Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden umzusetzen – insbesondere hinsichtlich der Vereinheitlichung der Post-Gründungs- Meldepflichten gegenüber Finanzamt, Gewerbeamt und Sozialversicherungsträgern –, und wie positioniert sie sich zu dem EU-Inc.-Vorschlag der Kommission, der eine Gründung innerhalb von 48 Stunden über das Once-only-Prinzip (Artikel 28) anstrebt, als möglichen Rahmen dafür? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Philipp Amthor vom 12. Mai 2026: Bund und Länder haben im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda gemeinsam vereinbart, die Unternehmensgründung in Deutschland spürbar einfacher und schneller zu gestalten (Maßnahme Nr. 183). Dadurch sollen unter anderem die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland gesichert und die Innovationskraft der Länder gestärkt werden. Ein interdisziplinäres Team entwickelt für die Bundesregierung derzeit Lösungsbausteine auf drei Ebenen: technisch, prozessual und regulatorisch. Dabei wird auf relevante Vorarbeiten aufgesetzt (z. B. KfW Gründerplattform, startuphafen.sh aus Schleswig-Holstein). Insbesondere auch die wertvollen Vorarbeiten der G24-Initiative des IT-Planungsrates werden berücksichtigt. Eine Integration in das bestehende Ökosystem für Unternehmensgründungen (z. B. IHK, Handwerkskammern etc.) wird angestrebt. Bei der näheren Konkretisierung handelt es sich um einen laufenden Vorgang. Den Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung der Rechtsform einer EU Inc., der eine Gründung innerhalb von 48 Stunden über das Once-only-Prinzip anstrebt, hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Um Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu setzen und insbesondere grenzüberschreitende Skalierungen von Startups zu vereinfachen, ist der Vorschlag – bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hinreichenden Präventivkontrolle und Geldwäscheprüfung – unterstützenswert.

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