Schriftliche Frage 64 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wie hoch war der Anteil der Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude absolut sowie in Relation zum gesamten ausgezahlten…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 64 von Violetta Bock (DIE LINKE): Wie hoch war der Anteil der Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude absolut sowie in Relation zum gesamten ausgezahlten…
Frage 64 (Violetta Bock, Die Linke):
Wie hoch war der Anteil der Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude absolut sowie in Relation zum gesamten ausgezahlten Fördervolumen dieses Programms, der im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 an die im Deutschen Aktienindex börsennotierten Wohnungsunternehmen jeweils ausgezahlt wurde (bitte für die zehn größten Wohnungsunternehmen aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 15. Mai 2026:
Die Beantwortung Ihrer Frage bezieht sich hier ausschließlich auf die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). In der BEG sind neben selbstnutzenden Eigentümern unter anderem auch Vermieter unabhängig von ihrer Größe antragsberechtigt. Die Zusagen erfolgen nachfrageorientiert, es gibt keine Aufteilung der Budgets für bestimmte Zwecke. Für die Förderungen über die KfW gilt: Die der Beantwortung zu Grunde liegenden Angaben umfassen sowohl die Zusagevolumina der Kreditprogramme als auch die Zuschüsse im Rahmen der Heizungsförderung. In den Zusagevolumina der Kreditförderung sind sowohl zurückzuzahlende Beträge (Kreditvolumen) als gegebenenfalls auch anteilige Tilgungszuschüsse aus Bundeshaushaltsmitteln enthalten. Für die Förderungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt: Das BAFA fördert im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Gebäudenetze sowie Anlagentechnik. Bis 2023 wurden auch Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungen) über das BAFA gefördert. Die Daten zu den Förderungen und Zuschüssen im Rahmen der Förderung über die KfW und das BAFA sind als Anlage zu dieser Antwort enthalten. Sie berühren verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen als Verschlusssache „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.2
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