Schriftliche Frage 147 von Dr. Christina Baum (AfD): In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 zusätzlich zu den regulären Haushaltsmitteln für die Arzneimitte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 147 von Dr. Christina Baum (AfD): In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 zusätzlich zu den regulären Haushaltsmitteln für die Arzneimitte…
Frage 147 (Dr. Christina Baum, AfD):
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 zusätzlich zu den regulären Haushaltsmitteln für die Arzneimittelsicherheitsüberwachung des Bundes Mittel speziell für die Sicherheitsüberwachung (Pharmakovigilanz) von COVID-19-Impfstoffen sowie für die Erforschung möglicher Nebenwirkungen dieser Impfstoffe bereitgestellt oder verausgabt worden (bitte nach Jahren, jeweiliger Höhe der Mittel, zuständigen Behörden/Einrichtungen und jeweiligem Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 15. Mai 2026:
Während der COVID-19-Pandemie wurden verschiedene Projekte zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen von den Bundesoberbehörden durchgeführt; die Finanzierung erfolgte über einen regulären Haushaltstitel des Bundesministeriums für Gesundheit (Kapitel 1503 Titel 684 03 „Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus“). Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler (AfD) auf Bundestagsdrucksache 20/12029 wird verwiesen.
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