Schriftliche Frage 19 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abwägungen haben das Bundesministerium der Finanzen zu seiner Entscheidung bewogen, kein regionales Ermittlungszentrum (regEZ) der Fi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 19 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Abwägungen haben das Bundesministerium der Finanzen zu seiner Entscheidung bewogen, kein regionales Ermittlungszentrum (regEZ) der Fi…
Frage 19 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Abwägungen haben das Bundesministerium der Finanzen zu seiner Entscheidung bewogen, kein regionales Ermittlungszentrum (regEZ) der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Rahmen der Reform „Zoll 2030“ in der Städteachse Erlangen–Fürth–Nürnberg–Schwabach anzusiedeln, und stattdessen für ganz Nordbayern nur eines in Schweinfurt vorzusehen, worüber ich schriftlich von zwei Oberbürgermeistern informiert wurde, und wie kann trotz der geografischen Entfernung sowohl den Belangen des Personals als auch der in der Städteachse notwendigen Ermittlungsarbeit hinreichend Rechnung getragen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. Mai 2026:
Die Zollverwaltung verfolgt bei der Umsetzung der Strategie „Zoll 2030“ und unter Beachtung der sog. OK-Strategie das Ziel, die Bekämpfung von schwerer struktureller und Organisierter Kriminalität (SsK/OK) im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung durch die regional übergreifende Bündelung von Ressourcen in sog. regionalen Ermittlungszentren (regEZ) langfristig zu stärken und auszubauen. Mit dem Ziel, eine optimale Auslastung und Effizienz der Ermittlungsstrukturen zu gewährleisten, wurde im Rahmen des Projekts zur Umsetzung von „Zoll 2030“ nach Auswertung verschiedenster fachrelevanter Parameter eine Auswahl hinsichtlich der zukünftigen regEZ-Standorte getroffen. Für das Bundesland Bayern wurde auf Grundlage dieser Bewertung die Errichtung von regEZ in Schweinfurt und Rosenheim sowie eines OK- Ermittlungszentrums in München beschlossen. Die nördliche sowie südliche Ausbringung der regEZ innerhalb Bayerns führt zu einer bestmöglichen Bündelung von SsK/OK-Kompetenz bei gleichmäßiger Flächenpräsenz der FKS im gesamten Bundesland. Ungeachtet der Errichtung der regEZ bleibt die FKS an sämtlichen Hauptzollämtern und künftigen Zolldirektionen für die Bereiche Prüfung und Ermittlung (außer SsK/OK) erhalten, so auch in der Region Mittelfranken durch das Hauptzollamt bzw. die künftige Zolldirektion Nürnberg. Damit wird das Ziel verfolgt, eine Gesamtstärkung der Ermittlungsstrukturen, nicht nur im Bereich des Hauptzollamts bzw. der künftigen Zolldirektion Nürnberg, sondern im gesamten Bundesland Bayern zu bewirken.
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