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Schriftliche Frage 117 von Anne Zerr (DIE LINKE): In welchem Umfang wird die Reinigung in den Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit als Tagesreinigung während…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 117 von Anne Zerr (DIE LINKE): In welchem Umfang wird die Reinigung in den Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit als Tagesreinigung während… Frage 117 (Anne Zerr, Die Linke): In welchem Umfang wird die Reinigung in den Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales derzeit als Tagesreinigung während der regulären Arbeitszeiten durchgeführt, und in welchem Umfang erfolgt sie weiterhin in Randzeiten (früh morgens, abends oder nachts) (bitte nach Möglichkeit in relativen oder absoluten Anteilen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretarin Kerstin Griese vom 7. Mai 2026: Die Reinigung in den Liegenschaften des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgt je nach Standort und organisatorischen Anforderungen in unterschiedlichem Umfang sowohl während der regulären Arbeitszeiten (Tagesreinigung) als auch in Randzeiten wie den frühen Morgenstunden, am Abend oder in der Nacht. Standort Berlin: – Überwiegend arbeiten die Reinigungskräfte zwischen 5.00 Uhr bis 14.00 Uhr und damit nicht in Nachtarbeit (gemäß Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung zwischen 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr). – Der Spätdienst ist üblicherweise bis spätestens 19.00 Uhr eingesetzt. Standort Bonn: – Wochentags 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

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