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Schriftliche Frage 155 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen von Pipeline-Leckagen wie etwa dem Dieselaustritt in Wiebelsheim vor, übe…

dip / schriftliche_frage 08.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

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Schriftliche Frage 155 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen von Pipeline-Leckagen wie etwa dem Dieselaustritt in Wiebelsheim vor, übe… Frage 155 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen von Pipeline-Leckagen wie etwa dem Dieselaustritt in Wiebelsheim vor, über den die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück und der SWR berichten (www.swr.de/swraktuell/rheinlan d-pfalz/koblenz/aufraeumarbeiten-nach-dieselaust ritt-in-wiebelsheim-im-hunsrueck-ausmass-der-u mweltschaeden-unklar-100.html), und sieht sie vor dem Hintergrund ihrer Zuständigkeit für den gesetzlichen Rahmen der Infrastruktur- und Umweltregulierung Defizite bei Aufsicht oder Sicherheitsanforderungen für Pipelines? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 4. Mai 2026: Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegen keine Kenntnisse zu Unfällen mit Rohrfernleitungen wie den genannten vor. Die Einhaltung der geltenden Vorgaben ist Aufgabe der Länder und wird entsprechend auch durch die zuständigen Länderbehörden überwacht. Erkenntnisse hierüber sollten daher den Aufsichtsbehörden der Länder vorliegen. Die Technische Regel für Rohrfernleitungen zur Konkretisierung der grundsätzlichen Anforderungen nach § 9 Absatz 5 der Rohrfernleitungsverordnung gilt für die Errichtung, den Betrieb, die Änderung sowie die Prüfung von Rohrfernleitungsanlagen. Sie stammt aus dem Jahr 2023. Eine Überarbeitung wird derzeit nicht für erforderlich gehalten.

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