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Schriftliche Frage 74 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche der Empfehlungen aus dem im September 2023 vorgelegten Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Mittelrhein, insbesondere zur V…

dip / schriftliche_frage 28.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 74 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche der Empfehlungen aus dem im September 2023 vorgelegten Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Mittelrhein, insbesondere zur V… Frage 74 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche der Empfehlungen aus dem im September 2023 vorgelegten Abschlussbericht der Beschleunigungskommission Mittelrhein, insbesondere zur Verknüpfung einer beschleunigten Umsetzung von Maßnahmen zur Abladeoptimierung mit Naturschutz- und Auenentwicklungsmaßnahmen, wurden seitdem umgesetzt bzw. aus welchen Gründen bislang nicht umgesetzt, und welche Rolle spielten dabei fachliche oder verfahrensbezogene Einwände der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 28. August 2026: Ausgehend von der Beschleunigungskommission Mittelrhein (BKMR) hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die vielversprechendsten Beschleunigungshebel für die Maßnahme initiiert. Ein Schwerpunkt lag auf den Elementen „Verstärkung des Projektteams mit geeigneten Fachkräften“ sowie „Optimierung der Prozesse im Sinne einer agilen und schlagkräftigen Projektorganisation“. Ein wesentlicher Beschleunigungshebel aus dem Handlungsfeld 2: Schifffahrt, Mensch und Umwelt – mehr Akzeptanz durch „Win-win“ und gute Kommunikation wurde durch die Teilnehmer der BKMR in der Forcierung von Maßnahmen zur Auenentwicklung gesehen. Einwände bestehen zu diesem Punkt seitens der GDWS insofern nicht, als dass der Träger des Vorhabens, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein, nach Möglichkeit anstrebt, Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der gesetzlichen Zuständigkeit des Bundes zur Unterstützung benachbarter/zusammenhängender Maßnahmen Dritter in den Auen durchzuführen.

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