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Schriftliche Frage 112 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass das Projekt der Abladeoptimierung am Mittelrhein – angesic…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 112 von Julian Joswig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass das Projekt der Abladeoptimierung am Mittelrhein – angesic… Frage 112 (Julian Joswig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass das Projekt der Abladeoptimierung am Mittelrhein – angesichts seiner Aufnahme in das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz und der Einordnung als Vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan – unter strikter Einhaltung von Umwelt-, Natur- und Gewässerschutzstandards umgesetzt wird, insbesondere mit Blick auf die ökologische Sensibilität des UNESCO-Welterbes Oberes Mittelrheintal, und welche Schritte werden unternommen, um eine transparente Abwägung zwischen verkehrspolitischen Zielen und Naturschutz sicherzustellen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. Juni 2025: Nach der Aufhebung des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes Ende 2023 wird das Baurecht für die Abladeoptimierung Mittelrhein im Rahmen eines (klassischen) Planfeststellungsverfahrens geschaffen. Durch die Planfeststellungsbehörde erfolgt eine umfassende Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Belange, insbesondere im Hinblick auf Naturschutz, Wasserwirtschaft und den Schutz des UNESCO- Welterbes. Die Grundlage dieser Bewertung bilden eine Vielzahl von Untersuchungen und Gutachten, wie beispielsweise die entsprechenden Umweltverträglichkeitsstudien, sowie auch eine avifaunistische Langzeituntersuchung (Rheingau). Im Vorfeld wurde bzw. wird für jeden Teilabschnitt des Projekts ein Scoping-Verfahren durchgeführt. Dieses legt den Untersuchungsraum und -umfang fest und gewährleistet eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Fachbehörden. Träger des Vorhabens ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Rhein. Das Planungsteam arbeitet daran, die verkehrlichen Ziele dieses Projektes des Bundesverkehrswegeplans mit den ökologischen Zielen zu verknüpfen. Bereits in einer frühen Phase des Planungsprozesses hat das WSA Rhein die betroffene Öffentlichkeit aktiv einbezogen, um Transparenz zu schaffen und lokale Perspektiven frühzeitig zu berücksichtigen. Die verkehrlich benötigten Wasserbauwerke werden ökologisch optimiert gestaltet.

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