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Schriftliche Frage 55 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte GPS-Störungen in der Ostsee, mutmaßlich durch Russland, und wie oft haben die Behörd…

dip / schriftliche_frage 17.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 55 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte GPS-Störungen in der Ostsee, mutmaßlich durch Russland, und wie oft haben die Behörd… Frage 55 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte GPS-Störungen in der Ostsee, mutmaßlich durch Russland, und wie oft haben die Behörden des Bundes Warnungen über diese GPS- Störungen an deutsche maritime Wirtschaftsteilnehmer in der Ostsee ausgesprochen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 13. April 2026: Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass Ihre Frage teilweise nur in eingestufter Form beantwortet werden kann. Gegenstand Ihrer Frage sind auch solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Eine offene Beantwortung Ihrer Frage könnte dazu führen, dass die Beziehungen der Nachrichtendienste des Bundes zu ausländischen Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen Staaten den Nachrichtendiensten des Bundes nicht mehr als verlässlichen bzw. vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland somit schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich“ eingestuft und werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.2 2 Das Bundesministerium für Verkehr hat einen Teil der Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Es ist ein Anstieg gezielter Störungen von Signalen des globalen Satellitennavigationssystems (Global Navigation Satellite System – GNSS) in der Ostsee zu verzeichnen. Warnungen und sicherheitsrelevante Hinweise werden im Rahmen des nautischen Warn- und Nachrichtendienstes durch den Seewarndienst der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung als Bekanntmachung für Seefahrer (BfS) verbreitet. Ergänzend veröffentlicht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie regelmäßig Nachrichten für Seefahrer (NfS). Zu GNSS-Störungen in der Ostsee wurde eine Bekanntmachung für Seefahrer (BfS 290/25) und eine Nachricht für Seefahrer (NfS 41/25) veröffentlicht. Diese Informationen sind für die maritime Wirtschaft zugänglich.

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