Schriftliche Frage 171 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung, um die Weitergabe von überschüssigen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu erleichtern (z. B. Haft…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 171 von Chantal Kopf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was plant die Bundesregierung, um die Weitergabe von überschüssigen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu erleichtern (z. B. Haft…
Frage 171 (Chantal Kopf, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Was plant die Bundesregierung, um die Weitergabe von überschüssigen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen zu erleichtern (z. B. Haftungsfragen, Steuerrecht), und wenn sie nichts plant, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 4. Mai 2026:
Um die Weitergabe von überschüssigen Lebensmitteln zu erleichtern, unterstützt die Bundesregierung seit vielen Jahren den Verein „Tafel Deutschland e. V.“. Aktuell beteiligt sich das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat an der Umsetzung seiner Lebensmittelrettungs- und Logistikstrategie durch die projektbezogene Förderung des Ausbaus seiner digitalen Infrastruktur. Mit Blick auf die haftungs- und steuerrechtliche Erleichterung des Spendenprozesses hat die Bundesregierung das Rechtsgutachten „Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden“ in Auftrag gegeben. Ein zentrales Ergebnis des Gutachtens ist, dass eine rechtssichere Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Erleichterung der Weitergabe von überschüssigen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen eine Änderung des Rechts der Europäischen Union (EU) voraussetzt. Das Initiativrecht zur Änderung der unionsrechtlichen Vorgaben liegt jedoch bei der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung bringt sich mit Nachdruck in die bereits laufende europäische Debatte um die Gesamtproblematik zur Besteuerung von Sachspenden ein, um einen erwarteten Vorschlag im Interesse gemeinwohlorientierter Organisationen an einer sachgerechten umsatzsteuerlichen Behandlung von Spenden zu erwirken.
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