Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren
Text
Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3833
21. Wahlperiode 27.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter Felser, Julian
Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Stefan
Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert,
Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte
Kaufmann, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Raimond Scheirich, Uwe Schulz,
Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Manfred
Schiller, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim
Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor
Hemmelgarn, Nicole Hess, Nicole Höchst, Heinrich Koch, Achim Köhler,
Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Kerstin Przygodda, Arne
Raue, Volker Scheurell, Jan Wenzel Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr,
Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Lebensmittel
weggeworfen. Für das Jahr 2020 wurden vom Statistischen Bundesamt Lebensmittelabfälle im
Gesamtumfang von 10,9 Millionen Tonnen an die EU-Kommission gemeldet
(www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/
Tabellen/lebensmittelabfaelle.html). Der überwiegende Anteil an weggeworfenen
Lebensmitteln stammt mit rund 59 Prozent aus Privathaushalten. Weitere 17 Prozent der
Lebensmittelabfälle entfallen auf Restaurants, die Gemeinschaftsverpflegung oder das
Catering, gefolgt von etwa 15 Prozent in der Verarbeitung von Lebensmitteln. Rund
7 Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen im Handel und ungefähr 2 Prozent in der
Landwirtschaft.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die
entsprechenden Maßnahmen in der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie hat das Europäische
Parlament im September 2025 abschließend bewilligt (www.euwid-recycling.de/news/
politik/eu-parlament-nimmt-abfallrahmenrichtlinie-an/). Die Mitgliedstaaten haben nach
Inkrafttreten 20 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. In der
Novelle der Abfallrahmenrichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten bis
Ende 2030 Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent
sowie um 30 Prozent pro Kopf im Handel, in Restaurants und in Privathaushalten
reduzieren sollen. Als Referenz wird der durchschnittliche Ausschuss im Zeitraum 2021
bis 2023 angesetzt. Lebensmittelabfälle aus der landwirtschaftlichen Produktion sind
von der Regelung explizit ausgenommen.
Die AfD-Bundestagsfraktion betont, dass eine nachhaltige Reduktion von
Lebensmittelabfällen nur gelingen kann, wenn alle Bereiche der Wertschöpfungskette sinnvoll
und unbürokratisch beteiligt werden, bestehende Bürokratie spürbar abgebaut wird
und praxisgerechte, wirksame Maßnahmen anstelle kostspieliger und bevormundender
Kampagnen umgesetzt werden. Dabei sind die Interessen und der gesunde
Menschenverstand der Bürger, Landwirte und mittelständischen Betriebe stets in den Mittelpunkt
zu stellen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der
im Bereich seines privaten Haushalts keine staatliche Bevormundung hinsichtlich
der Reduzierung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen benötigt.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gemeinsam mit den Kultusministern der Länder darauf hinzuwirken, dass
Ernährungsbildung für alle von der Grundschule bis zum Gymnasium verpflichtend ist
und noch stärker in den Bildungsunterlagen von Schulen und
Kindertageseinrichtungen verankert und bundesweit harmonisiert wird;
2. gemeinsam mit den Kultusministern der Länder darauf hinzuwirken, dass
ernährungsbezogene Studieninhalte verstärkt Einzug ins Lehramtsstudium halten;
3. Haftungsrisiken bei Lebensmittelspenden und -weitergaben zu reduzieren, indem
die doppelte Untersuchung der zu spendenden Nahrungsmittel abgeschafft und
nur noch vom Empfänger der Spenden wie gemeinnützigen Organisationen
durchgeführt wird;
4. gemeinsam mit dem Lebensmitteleinzelhandel in freiwilliger Selbstverpflichtung
darauf einzuwirken, dass dieser auf Anforderungen an Größe und Einheitlichkeit
insbesondere bei Obst und Gemüse verzichtet, indem Preise pro Stück
ausnahmslos durch Preise je Gewicht ersetzt werden;
5. unbürokratische und rechtssichere Rahmenbedingungen für den
Lebensmitteleinzelhandel zu schaffen, sodass dieser in jeglicher Hinsicht von der
Umsatzsteuerpflicht auf gespendete Nahrungsmittel befreit wird;
6. gemeinnützige Organisationen, die Lebensmittelspenden verteilen und damit
einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung
leisten, von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien;
7. sich auf EU-Ebene noch stärker dafür einzusetzen, dass EU-Vermarktungs- und
-Handelsnormen, die zu einer unnötigen Verschwendung von Lebensmitteln
beitragen, evaluiert und dementsprechend überarbeitet bzw. abgeschafft werden.
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
In Schulen wird der Ernährungsauftrag von allen Ländern als bedeutsam erachtet, doch die Umsetzung in
Lehrplänen variiert; eine kontinuierliche, verpflichtende Integration fehlt. Lehrbücher weisen fachliche Mängel auf,
und es gibt Defizite in ernährungsbezogenen Inhalten des Lehramtsstudiums (Sachunterricht, Biologie) sowie
geringes Interesse an Fortbildungen (Heseker et al., 2019, Ernährungsbezogene Bildungsarbeit in Kitas und
Schulen (ErnBildung). Schlussbericht. Im Auftrag des BMEL, Universität Paderborn). Eine intensivere Verankerung
der Ernährungsbildung in länderspezifischen Bildungsunterlagen könnte frühzeitig Wissen zur Reduzierung von
Lebensmittelabfällen vermitteln. Der Bund-Länder-Austausch muss unbedingt verstärkt werden und das Thema
Ernährungsbildung die Grundlage kommender Kultusministerkonferenzen sein, sodass sich daraus
Empfehlungen für die Bundesländer in harmonisierter ableiten.
Der Handel, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel, braucht wirklich rechtssichere Rahmenbedingungen
und eine echte Befreiung von der Umsatzsteuer bei Lebensmittelspenden nach österreichischem Vorbild. Wenn
etwa Lebensmittel auf den Müll wandern, wird für den Händler keine Umsatzsteuer fällig. Wird die Nahrung
gespendet, kann dagegen unter Umständen eine Steuerpflicht anfallen. Bislang existiert hier nur ein
Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF). Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass
(UStAE) ist eine Verwaltungsvorschrift des BMF, die das Umsatzsteuergesetz (UStG) auslegt und anwendet. Er
regelt unter anderem die steuerliche Behandlung von Sachspenden, einschließlich Lebensmittelspenden. Seit
2021 gibt es Ergänzungen im UStAE, die Spenden rechtssicherer machen, jedoch gleichzeitig einen
bürokratischen Mehraufwand für die Händler bedeuten. Ein BMF-Schreiben vom 18. März 2021 (aktualisiert 2024) regelt,
dass bei bestimmten Sachspenden, wie Lebensmittel mit geringem Wert oder kurz vor Ablauf, keine
Umsatzsteuer anfällt, wenn die Ware ausgesondert wurde und an gemeinnützige Einrichtungen geht. Der
Lebensmitteleinzelhandel kritisiert den UStAE trotz Erleichterungen scharf, da er die Spendenmotivation mindere und
Verschwendung fördere. Es wird bemängelt, dass die Dokumentationspflichten (z. B. Nachweis der
Bemessungsgrundlage) aufwendig sei und Spenden teurer mache als Wegwerfen (www.bild.de/leben-wissen/
verbrauchertipps/lebensmittel-irrsinn-wegwerfen-ist-billiger-als-spenden-682b07c23efd0932362771a5). Trotz Null-
Bemessung für bestimmte Fälle bleibt die Umsatzsteuer auf viele Spenden bestehen, was die Motivation mindert. Der
Handelsverband Deutschland (HDE) fordert eine vollständige Befreiung, ähnlich wie Österreich, da der aktuelle
UStAE nur „einen Tropfen auf den heißen Stein“ darstelle (www.nwb-experten-blog.de/neues-vom-bmf-
umsatzsteuer-auf-sachspenden-lediglich-ein-tropfen-auf-den-heissen-stein/).
Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels wies bereits in einer öffentlichen Anhörung im
Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2023 zum Thema Lebensmittelverschwendung auf Tücken
bei Abgaben an Organisationen wie die Tafeln hin (www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/
bundestagsanhoerung-ideen-fuer-wenigerlebensmittelabfaelle-174017). Bei Produkten mit kürzlich überschrittenem
Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es aktuell keine rechtssichere Abgabemöglichkeit. Ein Joghurt, der im Regelfall
auch Tage nach dem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum essbar ist, kann nicht gespendet werden, da vorher
geprüft werden müsste, ob er verkehrsfähig und sicher ist. Das kann nur durch Öffnen und Prüfen geschehen,
was aber ersichtlich nicht in Frage kommt. Daher ist ein Haftungsausschluss für die Spender bei der Abgabe an
karitative Organisationen und Einrichtungen erforderlich. In diesem Zusammenhang sollte darüber nachgedacht
werden, die doppelte Untersuchung, die bislang sowohl Spender als auch Empfänger von Lebensmitteln
vollziehen müssen, abzuschaffen. Nur so können Haftungsrisiken für den Handel bei Nahrungsmittelspenden reduziert
und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit nicht angetastet werden.
Ebenfalls in der öffentlichen Anhörung des Ernährungsausschusses zum Thema Lebensmittelverschwendung
mahnte der Dachverband Tafeln Deutschland bessere Rahmenbedingungen für die karitativen Aktivitäten an den
einzelnen Standorten an (www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/bundestagsanhoerung-ideen-fuer-
wenigerlebensmittelabfaelle-174017). Bei den 970 Tafeln mit etwa vier Fahrzeugen pro Standort würde eine
Befreiung von der KfZ-Steuer eine bundesweite Ersparnis von 1,5 Mio. Euro bringen. Zudem weist der Verband
darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2024 auch schon kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen Lkw-Maut auf Autobahnen
und Bundesstraßen zahlen. Diese Kosten sind für Tafeln und andere gemeinnützige Organisationen eine
zusätzliche Belastung.
Die strengen Qualitäts- und Ästhetikstandards (z. B. für Obst und Gemüse) führen zu unnötiger Verschwendung,
da „unperfekte“ Produkte (wie krumme Gurken oder fleckige Äpfel) nicht vermarktet werden dürfen. Dies trägt
zu den jährlichen 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfällen in der EU bei, die über 130 Mrd. Euro kosten.
Kritiker argumentieren, dass die Normen Überproduktion fördern und den Freihandel priorisieren, anstatt
Ressourcen zu schonen. Trotz Neuerungen ab 2025 (z. B. erleichterte Abgabe von „Verarbeitungsobst“ im
Einzelhandel) sehen Handel und Gastronomie Grenzen in der Umsetzung, da bürokratische Hürden bestehen bleiben.
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ISSN 0722-8333
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