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Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren

dip / drucksache 27.01.2026 · WP 21 · 21/3833 · Antrag · Original ↗

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Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren Deutscher Bundestag Drucksache 21/3833 21. Wahlperiode 27.01.2026 Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos, Olaf Hilmer, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi, Dr. Christina Baum, Carsten Becker, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Tobias Ebenberger, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Nicole Höchst, Heinrich Koch, Achim Köhler, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Kerstin Przygodda, Arne Raue, Volker Scheurell, Jan Wenzel Schmidt, Thomas Stephan, Martina Uhr, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Lebensmittelverschwendung sinnvoll reduzieren Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Für das Jahr 2020 wurden vom Statistischen Bundesamt Lebensmittelabfälle im Gesamtumfang von 10,9 Millionen Tonnen an die EU-Kommission gemeldet (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/Abfallwirtschaft/ Tabellen/lebensmittelabfaelle.html). Der überwiegende Anteil an weggeworfenen Lebensmitteln stammt mit rund 59 Prozent aus Privathaushalten. Weitere 17 Prozent der Lebensmittelabfälle entfallen auf Restaurants, die Gemeinschaftsverpflegung oder das Catering, gefolgt von etwa 15 Prozent in der Verarbeitung von Lebensmitteln. Rund 7 Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen im Handel und ungefähr 2 Prozent in der Landwirtschaft. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Die entsprechenden Maßnahmen in der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie hat das Europäische Parlament im September 2025 abschließend bewilligt (www.euwid-recycling.de/news/ politik/eu-parlament-nimmt-abfallrahmenrichtlinie-an/). Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten 20 Monate Zeit, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. In der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten bis Ende 2030 Lebensmittelabfälle in der Verarbeitung und Herstellung um 10 Prozent sowie um 30 Prozent pro Kopf im Handel, in Restaurants und in Privathaushalten reduzieren sollen. Als Referenz wird der durchschnittliche Ausschuss im Zeitraum 2021 bis 2023 angesetzt. Lebensmittelabfälle aus der landwirtschaftlichen Produktion sind von der Regelung explizit ausgenommen. Die AfD-Bundestagsfraktion betont, dass eine nachhaltige Reduktion von Lebensmittelabfällen nur gelingen kann, wenn alle Bereiche der Wertschöpfungskette sinnvoll und unbürokratisch beteiligt werden, bestehende Bürokratie spürbar abgebaut wird und praxisgerechte, wirksame Maßnahmen anstelle kostspieliger und bevormundender Kampagnen umgesetzt werden. Dabei sind die Interessen und der gesunde Menschenverstand der Bürger, Landwirte und mittelständischen Betriebe stets in den Mittelpunkt zu stellen. II. Der Deutsche Bundestag begrüßt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der im Bereich seines privaten Haushalts keine staatliche Bevormundung hinsichtlich der Reduzierung von vermeidbaren Lebensmittelabfällen benötigt. III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. gemeinsam mit den Kultusministern der Länder darauf hinzuwirken, dass Ernährungsbildung für alle von der Grundschule bis zum Gymnasium verpflichtend ist und noch stärker in den Bildungsunterlagen von Schulen und Kindertageseinrichtungen verankert und bundesweit harmonisiert wird; 2. gemeinsam mit den Kultusministern der Länder darauf hinzuwirken, dass ernährungsbezogene Studieninhalte verstärkt Einzug ins Lehramtsstudium halten; 3. Haftungsrisiken bei Lebensmittelspenden und -weitergaben zu reduzieren, indem die doppelte Untersuchung der zu spendenden Nahrungsmittel abgeschafft und nur noch vom Empfänger der Spenden wie gemeinnützigen Organisationen durchgeführt wird; 4. gemeinsam mit dem Lebensmitteleinzelhandel in freiwilliger Selbstverpflichtung darauf einzuwirken, dass dieser auf Anforderungen an Größe und Einheitlichkeit insbesondere bei Obst und Gemüse verzichtet, indem Preise pro Stück ausnahmslos durch Preise je Gewicht ersetzt werden; 5. unbürokratische und rechtssichere Rahmenbedingungen für den Lebensmitteleinzelhandel zu schaffen, sodass dieser in jeglicher Hinsicht von der Umsatzsteuerpflicht auf gespendete Nahrungsmittel befreit wird; 6. gemeinnützige Organisationen, die Lebensmittelspenden verteilen und damit einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung leisten, von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien; 7. sich auf EU-Ebene noch stärker dafür einzusetzen, dass EU-Vermarktungs- und -Handelsnormen, die zu einer unnötigen Verschwendung von Lebensmitteln beitragen, evaluiert und dementsprechend überarbeitet bzw. abgeschafft werden. Berlin, den 27. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung In Schulen wird der Ernährungsauftrag von allen Ländern als bedeutsam erachtet, doch die Umsetzung in Lehrplänen variiert; eine kontinuierliche, verpflichtende Integration fehlt. Lehrbücher weisen fachliche Mängel auf, und es gibt Defizite in ernährungsbezogenen Inhalten des Lehramtsstudiums (Sachunterricht, Biologie) sowie geringes Interesse an Fortbildungen (Heseker et al., 2019, Ernährungsbezogene Bildungsarbeit in Kitas und Schulen (ErnBildung). Schlussbericht. Im Auftrag des BMEL, Universität Paderborn). Eine intensivere Verankerung der Ernährungsbildung in länderspezifischen Bildungsunterlagen könnte frühzeitig Wissen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen vermitteln. Der Bund-Länder-Austausch muss unbedingt verstärkt werden und das Thema Ernährungsbildung die Grundlage kommender Kultusministerkonferenzen sein, sodass sich daraus Empfehlungen für die Bundesländer in harmonisierter ableiten. Der Handel, insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel, braucht wirklich rechtssichere Rahmenbedingungen und eine echte Befreiung von der Umsatzsteuer bei Lebensmittelspenden nach österreichischem Vorbild. Wenn etwa Lebensmittel auf den Müll wandern, wird für den Händler keine Umsatzsteuer fällig. Wird die Nahrung gespendet, kann dagegen unter Umständen eine Steuerpflicht anfallen. Bislang existiert hier nur ein Umsatzsteuer-Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF). Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ist eine Verwaltungsvorschrift des BMF, die das Umsatzsteuergesetz (UStG) auslegt und anwendet. Er regelt unter anderem die steuerliche Behandlung von Sachspenden, einschließlich Lebensmittelspenden. Seit 2021 gibt es Ergänzungen im UStAE, die Spenden rechtssicherer machen, jedoch gleichzeitig einen bürokratischen Mehraufwand für die Händler bedeuten. Ein BMF-Schreiben vom 18. März 2021 (aktualisiert 2024) regelt, dass bei bestimmten Sachspenden, wie Lebensmittel mit geringem Wert oder kurz vor Ablauf, keine Umsatzsteuer anfällt, wenn die Ware ausgesondert wurde und an gemeinnützige Einrichtungen geht. Der Lebensmitteleinzelhandel kritisiert den UStAE trotz Erleichterungen scharf, da er die Spendenmotivation mindere und Verschwendung fördere. Es wird bemängelt, dass die Dokumentationspflichten (z. B. Nachweis der Bemessungsgrundlage) aufwendig sei und Spenden teurer mache als Wegwerfen (www.bild.de/leben-wissen/ verbrauchertipps/lebensmittel-irrsinn-wegwerfen-ist-billiger-als-spenden-682b07c23efd0932362771a5). Trotz Null- Bemessung für bestimmte Fälle bleibt die Umsatzsteuer auf viele Spenden bestehen, was die Motivation mindert. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert eine vollständige Befreiung, ähnlich wie Österreich, da der aktuelle UStAE nur „einen Tropfen auf den heißen Stein“ darstelle (www.nwb-experten-blog.de/neues-vom-bmf- umsatzsteuer-auf-sachspenden-lediglich-ein-tropfen-auf-den-heissen-stein/). Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels wies bereits in einer öffentlichen Anhörung im Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages im Jahr 2023 zum Thema Lebensmittelverschwendung auf Tücken bei Abgaben an Organisationen wie die Tafeln hin (www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/ bundestagsanhoerung-ideen-fuer-wenigerlebensmittelabfaelle-174017). Bei Produkten mit kürzlich überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es aktuell keine rechtssichere Abgabemöglichkeit. Ein Joghurt, der im Regelfall auch Tage nach dem abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum essbar ist, kann nicht gespendet werden, da vorher geprüft werden müsste, ob er verkehrsfähig und sicher ist. Das kann nur durch Öffnen und Prüfen geschehen, was aber ersichtlich nicht in Frage kommt. Daher ist ein Haftungsausschluss für die Spender bei der Abgabe an karitative Organisationen und Einrichtungen erforderlich. In diesem Zusammenhang sollte darüber nachgedacht werden, die doppelte Untersuchung, die bislang sowohl Spender als auch Empfänger von Lebensmitteln vollziehen müssen, abzuschaffen. Nur so können Haftungsrisiken für den Handel bei Nahrungsmittelspenden reduziert und gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit nicht angetastet werden. Ebenfalls in der öffentlichen Anhörung des Ernährungsausschusses zum Thema Lebensmittelverschwendung mahnte der Dachverband Tafeln Deutschland bessere Rahmenbedingungen für die karitativen Aktivitäten an den einzelnen Standorten an (www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/bundestagsanhoerung-ideen-fuer- wenigerlebensmittelabfaelle-174017). Bei den 970 Tafeln mit etwa vier Fahrzeugen pro Standort würde eine Befreiung von der KfZ-Steuer eine bundesweite Ersparnis von 1,5 Mio. Euro bringen. Zudem weist der Verband darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2024 auch schon kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen zahlen. Diese Kosten sind für Tafeln und andere gemeinnützige Organisationen eine zusätzliche Belastung. Die strengen Qualitäts- und Ästhetikstandards (z. B. für Obst und Gemüse) führen zu unnötiger Verschwendung, da „unperfekte“ Produkte (wie krumme Gurken oder fleckige Äpfel) nicht vermarktet werden dürfen. Dies trägt zu den jährlichen 60 Millionen Tonnen Lebensmittelabfällen in der EU bei, die über 130 Mrd. Euro kosten. Kritiker argumentieren, dass die Normen Überproduktion fördern und den Freihandel priorisieren, anstatt Ressourcen zu schonen. Trotz Neuerungen ab 2025 (z. B. erleichterte Abgabe von „Verarbeitungsobst“ im Einzelhandel) sehen Handel und Gastronomie Grenzen in der Umsetzung, da bürokratische Hürden bestehen bleiben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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