Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet (Antwort zu Drs. 21/360)
Text
Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet (Antwort zu Drs. 21/360)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/678
21. Wahlperiode 25.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian
Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/360 –
Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2024 wurden vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2022
Lebensmittelabfälle im Umfang von insgesamt 10,8 Mio. Tonnen an die EU-
Kommission berichtet (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschw
endung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html). Dazu gehören neben
vermeidbaren Abfällen wie übrig gebliebenen Speiseresten und nicht
verkauften Lebensmitteln auch nicht essbare Bestandteile (unvermeidbare
Lebensmittelabfälle). Hinzu kommen weitere Lebensmittelverluste entlang der
Produktions- und Lebensmittelkette. Der größte Anteil weggeworfener
Lebensmittelabfälle entsteht mit 58 Prozent (6,3 Mio. Tonnen) in Privathaushalten.
Das bedeutet, dass bei den Verbrauchern durchschnittlich etwa 76 Kilogramm
Lebensmittel pro Kopf und Jahr im Müll entsorgt werden (www.bmel.de/DE/t
hemen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-de
utschland.html). Die übrigen Verluste entstehen in der Außer-Haus-
Verpflegung mit 18 Prozent (2 Mio. Tonnen), im Handel mit 7 Prozent (0,8 Mio.
Tonnen), in der Lebensmittelverarbeitung mit 15 Prozent (1,6 Mio. Tonnen) und
in der Primärproduktion mit einem Anteil von 2 Prozent (0,2 Mio. Tonnen) an
der Gesamtabfallmenge (ebd., www.bmel.de). Aufgrund der weltweit
begrenzten Produktionsflächen und Produktionskapazitäten und der stetig
wachsenden Weltbevölkerung wurde im September 2015 von den Vereinten
Nationen (UN) die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, in der
verschiedene Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden und zu deren Umsetzung
sich die Bundesregierung verpflichtet sieht (www.bundesregierung.de/breg-d
e/schwerpunkte/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-erklaert-232174).
Ein Ziel (SDG [Sustainable Development Goals] 12.3) für den Bereich der
Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste
lautet: „Bis 2030 Halbierung der Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels-
und Verbraucherstufe und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der
Produktions- und Lieferkette einschließlich der Nachernteverluste“ (www.bun
desregierung.de/breg-de/schwerpunkte/nachhaltigkeitspolitik/produzieren-kon
sumieren-181666).
Die im Februar 2019 vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte „Nationale Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ hat das Ziel, Lebensmittelabfälle entlang der gesamten
Lebensmittelversorgungskette zu reduzieren. Die Strategie wird ständig wei-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 25. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
terentwickelt und übernimmt in Anlehnung an die Agenda 2030 das Ziel, bis
2030 die Lebensmittelabfälle in Deutschland zu halbieren und
Lebensmittelverluste zu verringern (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelvers
chwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html).
In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD
das Ziel gesetzt, die Verschwendung von Lebensmitteln auf allen Ebenen zu
bekämpfen und gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen
(www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa
v_2025.pdf, S. 39 ff.).
1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der im
Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ gebildeten fünf sektorspezifischen Dialogforen (vgl. www.
bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-le
bensmittelverschwendung.html)?
Die vier sektorspezifischen Dialogforen Primärproduktion, Verarbeitung,
Außer-Haus-Verpflegung sowie Groß- und Einzelhandel wurden zwischen 2020
und 2023 durchgeführt und sind abgeschlossen. Das Dialogforum private
Haushalte wurde mit dem von Slow Food Deutschland und der Technischen
Universität Berlin umgesetzten und auf drei Jahre Laufzeit angelegten Dialogforum
private Haushalte 2.0 verlängert.
2. Welche Resultate kann der Sektor der Außer-Haus-Verpflegung im Sinne
einer Einsparung von Lebensmittelabfällen nach Kenntnis der
Bundesregierung nach Verabschiedung einer Zielvereinbarung (www.bmel.de/S
haredDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/zie
lvereinbarung-reduzierung-lebensmittelabfaelle.pdf?__blob=publication
File&v=4) durch das Dialogforum unter Koordinierung des World Wide
Fund For Nature (WWF) im April 2021 bis dato insgesamt vorweisen?
a) Wurde die Vorgabe aus der Zielvereinbarung, Lebensmittelabfälle bis
2025 um 30 Prozent zu senken, nach Kenntnis der Bundesregierung
durch die unterzeichnenden Verbände erfüllt, wie viele
Lebensmittelabfälle wurden ggf. dementsprechend durch Betriebskantinen,
Hotels, Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen etc. eingespart, wenn
nein, warum wurden die Vorgaben nicht eingehalten, und welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der missglückten, weil nicht
erfüllten Zielvereinbarung, dass heißt, welche Maßnahmen sollen
nun ggf. folgen, um Lebensmittelabfälle im Sektor der Außer-Haus-
Verpflegung abzusenken?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie haben die Mitgliedstaaten ihre
Lebensmittelabfälle jährlich zu messen und jeweils binnen 18 Monaten nach dem Ende
des Berichtsjahres, für das die Daten erhoben wurden, an Eurostat zu
übermitteln. Die Meldung der Bundesregierung mit den Zahlen für 2025 wird daher
erst Mitte 2027 erfolgen. Daher ist derzeit noch keine Bewertung der
Zielvorgabe für 2025 möglich.
b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen Mittel, die
das BMEL für die Errichtung einer Kompetenzstelle Außer-Haus-
Verpflegung (KAHV) bislang verausgabt hat, und wie hoch sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten von United Against
Waste e. V. (UAW), das die Leitung der angesprochenen
Kompetenzstelle innehat?
Die verausgabten Mittel für die Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung
(KAHV) beliefen sich während der Projektlaufzeit von 2022 bis 2024, in der
das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
die KAHV finanzierte, auf 806 324,94 Euro.
Davon entfielen insgesamt 443 517,91 Euro auf die Personalkosten der UAW.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel zeitlichen
Mehraufwand die Beteiligung von Unternehmen aus dem Außer-Haus-Sektor
an der Dokumentation der Abfallzahlen mit sich bringt, wenn ja, wie
hoch ist der zeitliche Mehraufwand für das Messen pro Tag, und wenn
nein, warum hat sie keine Kenntnis davon?
Das Erfassen von Lebensmittelabfällen ist die Grundlage zu deren Reduzierung
und bringt somit einen Mehrwert für die Unternehmen. Der zeitliche Aufwand
ist in jedem Betrieb individuell. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von
diesen individuellen Aufwänden. Eine Erfassung dieser Informationen würde
einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Zudem stehen datenschutzrechtliche
Aspekte dem entgegen.
d) Wird es weitere Dialogforen oder ein weiteres Dialogforum für die
Außer-Haus-Verpflegung geben, wenn ja, wann sollen sie bzw. soll es
stattfinden, und wenn nein, warum nicht?
Es wird absehbar kein weiteres Dialogforum für die Außer-Haus-Verpflegung
geben. Im Dialogforum wurden verschiedene Erkenntnisse und Empfehlungen
erarbeitet, die in die Zielvereinbarung sowie die Arbeit der Kompetenzstelle
Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) eingeflossen sind bzw. dort genutzt werden.
So ist zum Beispiel die Beteiligungserklärung der Zielvereinbarung zur
Reduzierung von Lebensmittelabfall in der Außer-Haus-Verpflegung ein
wesentliches Arbeitsinstrument der KAHV.
3. Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Private Haushalte mit
Hinblick auf die Einsparung von Lebensmittelabfällen bei den Verbrauchern
vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelversc
hwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
a) Welche bereits mutmaßlich vorhandenen, erfolgversprechenden
Ansätze und Maßnahmen zur Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung wurden im Rahmen des ersten Dialogforums Private Haushalte
identifiziert, in Zusammenarbeit mit bereits auf diesem Feld tätigen
Akteuren getestet und mithilfe einer im Dialogforum entwickelten
einheitlichen Messmethode auf ihre Wirksamkeit hin überprüft?
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Das erste Dialogforum private Haushalte hat von Juni 2020 bis September 2023
die Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen und Angebote untersucht, die
Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen, ihre Lebensmittelabfälle zu
reduzieren. Dafür wurden auch geeignete Messmethoden und Evaluationstools wie
ein Küchentagebuch und Fragebögen entwickelt und getestet. Ein Citizen
Science-Projekt hat wichtige Erkenntnisse zur Wirksamkeit vorhandener
Maßnahmen geliefert. Im Vorher-Nachher-Vergleich reduzierten die Teilnehmenden
ihre gesamte Lebensmittelabfallmenge im Durchschnitt um 19 Prozent. Zudem
wurden Netzwerktreffen in Form von Workshops und Dialogveranstaltungen zu
Themen wie Wirkung, Reichweite und Evaluation von Maßnahmen zur
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung angeboten. Auf der
Abschlusskonferenz am 21. Juni 2023 in Berlin wurden die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt
und diskutiert. Nähere Informationen können unter dem Link www.zugutfuerdi
etonne.de/unsere-strategie/abgeschlossene-dialogforen/private-haushalte/verans
taltungen/abschlusskonferenz-des-dialogforums-private-haushalte-am-21-juni-
2023 eingesehen werden.
b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen Fördermittel,
die das BMEL für die Errichtung des Dialogforums Private Haushalte
bislang verausgabt hat?
Für das Dialogforum Private Haushalte wurden insgesamt 805 820,50 Euro
verausgabt.
c) Wie viele Netzwerktreffen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher durch die Projektpartner Slow Food, Ecologic Institute
und die Technische Universität Berlin abgehalten, wie hoch sind die
Kosten für die einzelnen Treffen gewesen, und in welcher Höhe
belaufen sich die jährlich ausgezahlten Fördergelder der zuvor genannten
Projektpartner (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrun
g/Lebensmittelverschwendung/stlmv-abschlussbericht-prozessevaluati
on-lang.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
Das Dialogforum private Haushalte hat insgesamt fünf virtuelle
Netzwerktreffen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten und eine
Abschlussveranstaltung in den Räumen der TU Berlin durchgeführt.
Die Kosten für die einzelnen Netzwerktreffen können nicht gesondert
angegeben werden, da die Durchführung dieser Teil des beauftragten Projektes war,
welches nach Arbeitspaketen, nicht jedoch veranstaltungsweise abgerechnet
wurde.
Folgende Fördergelder sind an die Projektpartner ausgezahlt worden.
Slow Food Euro
2020 10.200,00
2021 33.632,04
2022 76.556,69
2023 46.202,20
gesamt 166.590,93
Ecologic Insitut Euro
2020 18.775,81
2021 95.195,56
2022 83.811,08
2023 34.619,20
2024 31.217,89
gesamt 263.619,54
Technische Universität Berlin Euro
2020 29.960,50
2021 96.606,96
2022 105.908,15
2023 143.134,42
gesamt 375.610,03
d) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums Private
Haushalte „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und wer oder
was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der Verbraucher
bei diesen Veranstaltungen?
Die Netzwerktreffen sind grundsätzlich offen für alle, die sich für die
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten einsetzen, an der
Arbeit des Dialogforums und am Austausch zum Thema interessiert sind.
Teilnehmende kommen von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Organisationen
der Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Auch
engagierte Einzelpersonen können an den Treffen teilnehmen.
e) Wie hoch sind die Fördersummen des BMEL, die die Fortführung des
Projektes als Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit Oktober 2023
notwendig gemacht haben?
Für das Projekt Dialogforum Private Haushalte 2.0 wurden insgesamt
Fördermittel in Höhe von 1 742 194,57 Euro bewilligt, von denen bisher
784 068,41 Euro abgeflossen sind.
f) Welche Fortschritte in der Reduzierung von Lebensmittelabfällen
konnte das Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit seinem Start im
Oktober 2023 verzeichnen, das heißt, wie wurden Messmethoden
optimiert und als anwenderfreundliche App-Funktion zur Verfügung
gestellt, welche mutmaßlich wirksamen Maßnahmen wurden an
verbrauchernahen Schnittstellen entwickelt und umgesetzt, und was sind
verbrauchernahe Schnittstellen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrun
g/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendun
g.html)?
Ziel des Dialogforums 2.0 ist es, die Erkenntnisse und Tools des ersten
Dialogforums weiterzuentwickeln und in die Breite zu tragen. Dazu wurden die im
ersten Dialogforum entwickelten und erprobten Messmethoden als
anwenderfreundliche, web-basierte App-Funktion (Küchentagebuch) in die bestehende
ZgfdT!-App integriert. Dies ermöglicht es privaten Haushalten, ihre
Lebensmittelabfälle zu erfassen, dank hilfreicher Hinweise und Tipps Abfälle zu
reduzieren und entsprechende Erfolge zu beobachten. Auch die
Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen ist nun in der App möglich. Gemeinsam mit
Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Verbraucherinitiativen und Zivilgesellschaft
werden zudem an private Haushalte gerichtete Maßnahmen entwickelt,
umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Einbindung und Vernetzung
relevanter Akteure in Form von Dialogtreffen trägt darüber hinaus zur
Verbreitung von Best-Practice-Beispielen und einer breiten Umsetzung wirksamer
Maßnahmen bei. So können möglichst viele private Haushalte erreicht werden.
Das Dialogforum arbeitet auch eng mit der BMLEH-Initiative Zu gut für die
Tonne! zusammen.
g) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums Private
Haushalte 2.0 „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und wer
oder was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der
Verbraucher bei diesen Veranstaltungen?
Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen.
h) Wird es ein Dialogforum Private Haushalte 3.0 geben?
Die Laufzeit des Dialogforums Private Haushalte 2.0 endet im September
2026. Inwiefern eine darüberhinausgehende Verlängerung sinnvoll ist, wird zu
gegebener Zeit entschieden.
4. Welche Ergebnisse können die Dialogforen Primärproduktion und
Verarbeitung, die von 2020 bis 2022 von der Deutschen
Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) koordiniert und durch das Johann Heinrich von
Thünen-Institut begleitet wurden, angesichts der Absenkung von
Lebensmittelabfällen im genannten Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/th
emen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelversc
hwendung.html)?
In den Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung, die als letzte
Dialogforen 2020 eingerichtet wurden, wurden im Rahmen branchenspezifischer
Runder Tische Reduzierungsmaßnahmen identifiziert und im Rahmen von
Demonstrationsvorhaben umgesetzt. Durch eine Befragung des Thünen-Instituts
wurden zudem neue Erkenntnisse zu Lebensmitttelverlusten und -abfällen in
Primärproduktion und Verarbeitung erlangt und gleichzeitig die Akteure an das
Thema herangeführt und sensibilisiert. Eine Zielvereinbarung konnte während
der Laufzeit der projektbasierten Dialogforen aufgrund unterschiedlicher
Zielvorstellungen über Reduzierungsziele nicht erreicht werden. Der Dialog mit
den Branchen wird im Rahmen der aktuellen Dialogreihe „Gemeinsam gegen
Lebensmittelabfälle – Dialog für eine neue Wertschätzungskette“ fortgesetzt.
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von
Lebensmittelabfällen wurden identifiziert, in Demonstrationsbetrieben getestet und
auf ihre Nachhaltigkeit hin bewertet?
Im Sektor Primärproduktion wurden insgesamt zehn Demonstrationsprojekte
durchgeführt aus den Bereichen Obstanbau, Gemüseanbau, Getreideanbau und
Erzeugung tierischer Produkte. Dabei ging es unter anderem darum, Aufzucht-,
Sortier- und Lagerverluste zu verringern, alternative Vermarktungswege für B-
Ware zu erschließen und nicht mehr vermarkungsfähiges Obst und Gemüse zu
veredeln. Im Sektor Verarbeitung waren es zwölf Demonstrationsprojekte aus
den Bereichen Back- und Teigwarenindustrie, Fleischverarbeitung,
Molkereiwirtschaft, Obst- und Gemüseverarbeitung inkl. Getränkeherstellung,
Feinkosterzeugung und Fischverarbeitung. Unter anderem wurde erprobt, wie sich
durch die Veredelung von Backwaren-, Brot- und Fischresten, durch Rework
von Würstchen oder eine digitale Überschussbörse Lebensmittelabfälle in den
Betrieben reduzieren lassen und wie Künstliche Intelligenz zur besseren
Planbarkeit bei dem Verkauf von Backwaren eingesetzt werden kann.
b) Welche identifizierten Maßnahmen wurden bereits an der Schnittstelle
zu vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen angewendet, welche
Effekte hat das in einzelnen Wirtschaftsbereichen ausgelöst, und wie
gestaltete sich die Mitwirkung?
Mit den Demonstrationsprojekten konnten für verschiedene Branchen der
Sektoren Primärproduktion und Verarbeitung Möglichkeiten aufgezeigt werden,
um Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren oder Lebensmittel einer
höherwertigen Verwertung zuzuführen – zum Teil auch in Zusammenarbeit mit
den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen. Die quantitative Bewertung
zeigte, dass alle Maßnahmen Lebensmittelabfälle und -verluste effektiv
reduzierten oder Lebensmittel effektiv einer höherwertigen Verwertung zuführten.
Darüber hinaus reduzierten alle Maßnahmen den CO2-Fußabdruck und bis auf
zwei Maßnahmen reduzierten alle ebenso den Umwelt-Fußabdruck. Zudem
führten die Maßnahmen in der Regel zu finanziellen Einsparungen. Bei fast
allen Maßnahmen wurde zudem die Übertragbarkeit als hoch eingestuft. Somit
bieten die Demonstrationsprojekte anderen Betrieben und Unternehmen
erfolgreich erprobte Ansätze, um die Nutzung von Lebensmitteln zu optimieren und
Lebensmittelabfälle und -verluste zu verringern.
c) Welche Nachhaltigkeitskriterien wurden bei der Bewertung von
Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen angesetzt?
Die vom Thünen Institut angewandte Bewertungsmethode basierte auf der
Methodik des EU Joint Research Centers der Europäischen Kommission (Caldeira
et al. 2019; Laurentiis et al. 2020). Für die Maßnahmenbewertung wurde der
Bewertungsrahmen angepasst und optimiert. Hier wird auf die
Effizienzkennzahlen (Nutzen-Kosten-Verhältnisse) der Nutzen-Kosten-Analyse sowie
qualitative Indikatoren für die Maßnahmen in der Verarbeitung verwiesen. Diese
sind im Thünen Working Paper 211 vom Juni 2023, einsehbar unter dem Link
www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorking
Paper_211.pdf, ausführlich erläutert.
d) Wird es dritte Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung geben?
Eine Fortsetzung sektorspezifischer Dialogforen für die Bereiche
Primärproduktion und Verarbeitung ist nicht geplant. Die neu eingerichtete
Kompetenzstelle zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten (KLAV) wird
sich aber insbesondere diesen beiden Sektoren sowie Reduktionspotenzialen an
den Schnittstellen zwischen den Sektoren Primärproduktion, Verarbeitung,
Handel und Außer-Haus-Verpflegung sowie über die gesamte
Lebensmittelversorgungskette hinweg widmen.
e) Wie hoch sind die Fördersummen, die durch das BMEL in diese
Dialogforen geflossen sind?
Für das Dialogforum Verarbeitung sind Mittel in Höhe von 410 670,76 Euro
und für das Dialogforum Primärproduktion Mittel in Höhe von
377 327,44 Euro geflossen.
5. Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Groß- und Einzelhandel, das
von September 2019 bis Ende 2022 vom Collaborating Centre on
Sustainable Consumption and Production (CSCP) koordiniert und durch das
Johann Heinrich von Thünen-Institut für Marktanalyse begleitet wurde,
mit Blick auf eine Absenkung von Lebensmittelabfällen im genannten
Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmitt
elverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)?
Im Dialogforum Groß- und Einzelhandel hatten sich 23 Unternehmen des
Groß- und Einzelhandels einer Beteiligungserklärung angeschlossen. Diese und
die intensiven Arbeiten zur Identifizierung wirksamer Ansätze und konkreter
Reduzierungsmaßnahmen bilden die Grundlage für den Pakt gegen
Lebensmittelverschwendung, der am 27. Juni 2023 mit 14 Unternehmen des Groß- und
Einzelhandels abgeschlossen wurde.
a) Welche Reduzierungsmaßnahmen wurden in den verschiedenen
Arbeitstreffen identifiziert, und wie und nach welchen Maßstäben
wurden diese bewertet?
Die im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung verankerten Pflicht- und
Wahlpflichtmaßnahmen wurden gemeinsam mit den Handelsunternehmen bzw. -
verbänden im Rahmen des Dialogforums erarbeitet. Der Volltext des Paktes ist
unter dem Link www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Leben
smittelverschwendung/pakt-gegen-lebensmittelverschwendung.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=4 abrufbar. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde primär an
den erreichten Reduzierungserfolgen gemessen. Überdies führte das Thünen-
Institut zur Bewertung der Reduzierungsmaßnahmen zwei Fallstudien durch.
Die erste Studie befasste sich mit einer Ergänzung der
Mindesthaltbarkeitsangabe durch einen Zeit-Temperatur-Indikator, während die zweite Fallstudie die
Bewertung eines „Retterregals“ umfasste.
b) Wie hoch sind die Fördergelder insgesamt, die das BMEL für die
Errichtung des Dialogforums Groß- und Einzelhandel verausgabt hat?
Für das Dialogforum Groß- und Einzelhandel sind Mittel in Höhe von
652 356,54 Euro verausgabt worden.
c) In welcher Höhe belaufen sich die Fördergelder, die von September
2019 bis Ende 2022 an CSCP geflossen sind?
An das Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production
(CSCP) sind Fördergelder in Höhe von 388 989,58 Euro geflossen.
d) Liegen der Bundesregierung bereits erste Datensätze vor, die zur
Erhebung der Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025 als Zwischenziel
(Vorgabe 30 Prozent Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025, vgl.
www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel
verschwendung/ergebnisbericht-pakt-gegen-lmv-2023.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=3) dienen, wenn ja, haben die Unternehmen
Lebensmittelabfälle im Umfang der Vorgabe absenken können, und wenn
nein, warum nicht?
Die Umsetzung des Pakts gegen Lebensmittelverschwendung wird durch die
Expertinnen und Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft. Der
erste Ergebnisbericht, der am 3. Dezember 2024 als Thünen Working Paper
Nr. 250 veröffentlicht wurde und unter dem Link www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/ergebnisbericht-pakt-
gegen-lmv-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3 einsehbar ist, umfasst das
Berichtsjahr 2023. Über alle Unternehmen hinweg konnte eine Reduzierung der
Lebensmittelabfälle basierend auf den Abschreibungen der Unternehmen um
24 Prozent erreicht werden.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein drittes Nationales
Dialogforum geplant ist, wenn ja, wann wird dieses stattfinden, und ist
bereits etwas zu den Teilnehmern und Beteiligten bekannt (vgl. www.zugut
fuerdietonne.de/strategie/nationales-dialogforum)?
Das frühere Format des Nationalen Dialogforums wird im Zuge der
Weiterentwicklung der Nationalen Strategie momentan neu konzipiert, um die
Zusammenarbeit und das Engagement aller Beteiligten in Zivilgesellschaft,
Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weiter zu intensivieren und einen Rahmen
zu schaffen, in dem Akteure aus den fünf Sektoren der
Lebensmittelversorgungskette an der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung 2025 bis 2030 weiterhin mitwirken können.
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche branchen- und
sektorenspezifische Maßnahmen in Anlehnung an die sektorspezifischen
Dialogforen bundesweit einzuführen, wenn ja, hat sich die Bundesregierung
hierzu bereits einen Zeitplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus,
stehen bereits verbindliche Maßnahmen für gewisse Branchen und
Sektoren fest, die die Bundesregierung einführen möchte (www.koalitionsve
rtrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf,
S. 39 ff.), und wenn ja, welche?
Im Januar 2025 hat die Kompetenzstelle zur Vermeidung von
Lebensmittelabfällen und -verlusten (KLAV) ihre Arbeit aufgenommen und befindet sich
derzeit im Aufbau. Die Kompetenzstelle ist in Gülzow bei der Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) angesiedelt und zentrale Ansprechpartnerin
für Unternehmen und Verbände der Primärproduktion, der Verarbeitung, des
Lebensmittelhandels sowie der Außer-Haus-Verpflegung, um
Lebensmittelverschwendung effektiv zu reduzieren. Mit praxisnahen Informationen, Best-
Practice-Austausch und Schulungsangeboten richtet sich die Kompetenzstelle
besonders an Unternehmen am Anfang der Lebensmittelversorgungskette und an
die Schnittstellen zwischen den Sektoren.
Die Kompetenzstelle wird auch auf den Ergebnissen der BMLEH-
Veranstaltungsreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – für eine neue
Wertschätzungskette“ aufbauen und den dort begonnen Dialog ab Herbst 2025
verstetigen. Ziel der achtteiligen Reihe ist es, den sektorenübergreifenden Austausch
zu fördern, gemeinsam Lebensmittelabfälle an den Schnittstellen in den Blick
zu nehmen und Lösungsansätze zu entwickeln.
8. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die
Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende,
wie dies etwa in Frankreich gesetzlich festgeschrieben ist, welche
dagegen (vgl. Unterrichtung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel:
Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben, Empfehlung 3,
S. 28 ff. auf Bundestagsdrucksache 20/10300), und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung lehnt derzeit eine gesetzliche Verpflichtung des
Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende ab. Eine entsprechende
Verpflichtung zur Weitergabe von Lebensmitteln und von Kooperationen mit
gemeinnützigen Organisationen sind bereits im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung
verankert. Der Vorteil gegenüber einer gesetzlichen Regelung ist einerseits,
dass der Pakt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung unmittelbar in Kraft
getreten ist und andererseits, dass aufgrund einer privatautonom geschlossenen
Vereinbarung Maßnahmen beschlossen werden konnten, die in einem Gesetz nicht
bzw. nur schwer umsetzbar wären. Neben einer Verpflichtung zur Spende von
Lebensmitteln, wird die Notwendigkeit der Umsetzung eines
Maßnahmenpakets gesehen, das sowohl im unternehmensinternen Bereich (z. B. Schulungen)
als auch in anderen Bereichen (Schnittstellen zu Lieferanten und Verbrauchern)
wirkt. Der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung verfolgt insoweit einen
umfassenden Ansatz.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, haftungsrechtliche Fragen zu klären
und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden zu ermöglichen, wenn
ja, gibt es bereits einen Zeitplan, bis wann diese erfolgen sollen, und gibt
es dazu eine Umsetzungsstrategie (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/si
tes/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
a) Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus, welche haftungs- und
steuerrechtlichen Erleichterungen sind detailliert für eine Umsetzung
angedacht, und wann?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung noch kein
Strategiepapier erarbeitet?
Die Fragen 9 und 9b werden gemeinsam beantwortet.
Zur Klärung haftungsrechtlicher Fragen bei der Weitergabe von Lebensmitteln,
beauftragte das BMLEH ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Identifikation,
Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der
Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von
Lebensmittelspenden“. Die formulierten Regelungsvorschläge setzen sowohl auf EU-Ebene
als auch auf nationaler Ebene an. Mit dem Ziel der Änderung von EU-Recht,
hat die Bundesregierung zunächst einen Any Other Business-Punkt betreffend
die Einführung einer Kategorie des „karitativen Lebensmittelunternehmers“ bei
der Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei vom 9. bis 11. Dezember
2024 eingebracht und den Vorschlag sodann am 5. Juni 2025 bei der
Untergruppe für Lebensmittelspenden der EU-Platform on Food Losses and Waste
vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. Die Bundesregierung wird sich auch
weiterhin für die Klärung haftungsrechtlicher Fragen und Stärkung der
Rechtssicherheit bei der Weitergabe von Lebensmitteln einsetzen.
Im Hinblick auf steuerrechtliche Erleichterungen hat das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 18. März 2021, veröffentlicht im
BStBl. 2021 I S. 384, die Umsatzbesteuerung von Sachspenden dargestellt. Die
deutsche Finanzverwaltung nutzt bereits bestehende unionsrechtliche
Spielräume bei der Umsatzbesteuerung von Lebensmittelspenden. So fällt auf die
Spende von Lebensmitteln, die nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt
verkehrsfähig sind, keine Umsatzsteuer an. Hiervon ist bei Lebensmitteln
auszugehen, wenn diese kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder
die Verkaufsfähigkeit als Frischware, wie Backwaren, Obst und Gemüse,
wegen Mängeln nicht mehr gegeben ist.
10. Hat sich die Bundesregierung zu der Möglichkeit, Haftungsrisiken bei
der Lebensmittelspende und Weitergabe in Anlehnung an das italienische
„Gute Samariter Gesetz“ zu reduzieren (vgl. www.bundestag.de/resourc
e/blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-19-pd
f-data.pdf, S. 12 ff.), eine eigene Auffassung erarbeitet, wie lautet diese
ggf., und wird sie davon Gebrauch machen?
Die Bundesregierung hält das italienische „Gute Samariter Gesetz“ nicht für
einen geeigneten Ansatz, um Haftungsrisiken bei der Lebensmittelspende und
Weitergabe zu reduzieren. Zur Wahrung von Lebensmittelsicherheit und -
qualität ist es erforderlich, dass auch lebensmittelrettende Organisationen bestimmte
lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten. Um Haftungsrisiken im Rahmen
der gemeinnützigen Weitergabe von Lebensmitteln rechtssicher zu minimieren,
wäre zunächst eine Änderung des EU-Lebensmittelrechts erforderlich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung eine strafrechtliche Änderung beim Thema
Containern, wenn ja, wann soll diese stattfinden, und wie sollte diese
aussehen?
Nach Auffassung der Bundesregierung bieten die vorhandenen materiellen und
strafprozessualen Regelungen den Strafverfolgungsbehörden ausreichend
Möglichkeiten, um auf die Besonderheiten des „Containerns“ bei der
strafrechtlichen Verfolgung im Einzelfall angemessen zu reagieren. Für Fälle im
Bagatellbereich beispielsweise bestehen mit der Möglichkeit des Absehens von der
Verfolgung (§§ 153, 153a der Strafprozessordnung) sowie der Verwarnung mit
Strafvorbehalt (§ 59 des Strafgesetzbuches) bereits nach geltendem Recht
differenzierte Reaktionsmöglichkeiten.
12. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status des
Digitalisierungsprojekts „Eco-Plattform“ der Tafeln und des
Lebensmittelhandels, das vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft gefördert wird (vgl. www.tafel.de/presse/pressemitteilungen/press
emitteilungen-2023/tafeln-entwickeln-eco-plattform), wurden
mittlerweile auch diejenigen Teile des Vorhabens, die pandemiebedingt
aufgeschoben wurden, ebenfalls abgeschlossen, und wenn ja, welche Teilvorhaben
sind hier zu nennen, welche sich pandemiebedingt verzögert haben?
Die vom BMLEH geförderte Pilotierung des Digitalisierungsprojektes „Eco-
Plattform“ endete zum 31. Dezember 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie
kam es zu Verzögerungen bei der Programmierung, Schulung und
Inbetriebnahme der Eco-Plattform. Diese Teile des Vorhabens sind mittlerweile
abgeschlossen. Der aktuelle Status des Digitalisierungsprojektes „Eco-Plattform“
kann dem Jahresbericht 2023 des Tafel Deutschland e. V. entnommen werden,
welcher unter dem Link www.tafel.de/fileadmin/media/Publikationen/Jahresber
ichte/PDF/2024-09-30_Tafel_Jahresbericht_2023.pdf einsehbar ist.
13. Plant die Bundesregierung, die Tafeln und bzw. oder ähnliche
Einrichtungen auf Bundesebene zu fördern, damit diese insbesondere ihre
Logistik, regionale Verteilung, Lager- und Kühlkapazitäten aus- und
aufbauen können, wenn ja, was soll gefördert werden, wie hoch soll diese
Förderung ausfallen, und für welchen Zeitraum?
Die Bundesregierung erkennt die wertvolle Arbeit der Tafeln an und begrüßt
das ehrenamtliche Engagement, das dort täglich geleistet wird. Der
Koalitionsvertrag sieht vor, Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen zu bekämpfen
und gemeinnützige Organisationen wie die Tafel zu unterstützen. In diesem
Zusammenhang steht das BMLEH im stetigen Austausch mit dem Tafel
Deutschland e. V. und unterstützt diesen im Rahmen einer projektbezogenen Förderung.
Eine darüberhinausgehende finanzielle beziehungsweise institutionelle
Unterstützung der Tafeln ist nicht vorgesehen. In diesen Zusammenhang ist auch
darauf hinzuweisem, dass die Tafeln keinen Bestandteil der staatlichen
Mindestsicherungssysteme darstellen
14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Thema Vermeidung von
Lebensmittelabfällen über die Ernährungsbildung stärker in den Fokus
der Verbraucher zu rücken?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind hier zu nennen?
b) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung nichts dergleichen?
Die Fragen 14 und 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist im Rahmen der Initiative Zu gut
für die Tonne! bereits Inhalt verschiedener Materialien für Lehrerinnen und
Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler. Diese werden gut angenommen
und monatlich werden im Schnitt etwa 2 500 Exemplare bestellt, sodass eine
Verstärkung der Aktivitäten hier nicht geplant ist.
15. Sieht die Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode Maßnahmen vor,
um das Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln in der Bevölkerung
zu fördern, und wenn ja, welche sind das?
Im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne! wird das Thema
Lebensmittelwertschätzung über verschiedene Maßnahmen und Kanäle thematisiert – so
zum Beispiel in der jährlichen bundesweiten Aktionswoche, in der Zu gut für
die Tonne!-App über Medienarbeit, via Social Media und über die Website
www.zugutfuerdietonne.de/.
16. Sind der Bundesregierung Anwendungsbereiche bekannt, in denen
derzeit bereits Künstliche Intelligenz (KI) dazu eingesetzt wird,
Lebensmittelabfälle zu senken, wenn ja, in welchen Sektoren kommt KI zum
Einsatz, und wie effektiv ist die Verwendung?
Künstliche Intelligenz hat nach Auffassung der Bundesregierung das Potenzial,
auch zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung u. a. in
Produktionsabläufen, beim Warentransport und im Warenmanagement beizutragen. Der letzte
Themenworkshop der BMLEH-Dialogreihe „Gemeinsam gegen
Lebensmittelabfälle – für eine neue Wertschätzungskette“ wird sich dem Thema widmen
und vorhandene Ansätze sowie Potenziale mit den teilnehmenden
Wirtschaftsakteuren diskutieren.
17. Was genau beabsichtigt die Bundesregierung, wenn im Koalitionsvertrag
zwischen CDU/CSU und SPD auf S. 40 angegeben ist,
Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen zu bekämpfen und gemeinnützige
Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/s
ites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
Lebensmittelabfälle entstehen in jedem Sektor – von der Primärproduktion und
der Verarbeitung, über den Handel und die Außer-Haus-Verpflegung bis zu den
privaten Haushalten. Die Bundesregierung strebt an, dass Lebensmittelabfälle
und -verluste in jedem Sektor und an Schnittstellen zwischen den Sektoren
möglichst vermieden werden. Zu diesem Zweck werden einerseits
sektorspezifische Maßnahmen umgesetzt, wie beispielsweise der Pakt gegen
Lebensmittelverschwendung im Handel oder die Initiative Zu gut für die Tonne!, die sich
primär an private Haushalte richtet. Andererseits werden auch die Schnittstellen
zwischen den Sektoren adressiert, aktuell mit der Dialogreihe „Gemeinsam
gegen Lebensmittelabfälle – Dialog für eine neue Wertschätzungskette“, die
perspektivisch durch die KLAV verstetigt werden soll. Im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen gemeinnützige Organisationen wie die
Tafeln weiterhin unterstützt werden. Bis Oktober 2026 wird das
Digitalisierungsprojekt „TafelConnect“ gefördert, das darauf abzielt, eine Großspenden
Software einzuführen, die die Weitergabe von Lebensmitteln aus der Industrie
effizienter, transparenter und einfacher gestaltet. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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