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Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet (Antwort zu Drs. 21/360)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/678 · Antwort · Original ↗

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Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet (Antwort zu Drs. 21/360) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/678 21. Wahlperiode 25.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/360 – Maßnahmen zur Absenkung von Lebensmittelabfällen im Bundesgebiet V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2024 wurden vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 2022 Lebensmittelabfälle im Umfang von insgesamt 10,8 Mio. Tonnen an die EU- Kommission berichtet (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschw endung/studie-lebensmittelabfaelle-deutschland.html). Dazu gehören neben vermeidbaren Abfällen wie übrig gebliebenen Speiseresten und nicht verkauften Lebensmitteln auch nicht essbare Bestandteile (unvermeidbare Lebensmittelabfälle). Hinzu kommen weitere Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lebensmittelkette. Der größte Anteil weggeworfener Lebensmittelabfälle entsteht mit 58 Prozent (6,3 Mio. Tonnen) in Privathaushalten. Das bedeutet, dass bei den Verbrauchern durchschnittlich etwa 76 Kilogramm Lebensmittel pro Kopf und Jahr im Müll entsorgt werden (www.bmel.de/DE/t hemen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/studie-lebensmittelabfaelle-de utschland.html). Die übrigen Verluste entstehen in der Außer-Haus- Verpflegung mit 18 Prozent (2 Mio. Tonnen), im Handel mit 7 Prozent (0,8 Mio. Tonnen), in der Lebensmittelverarbeitung mit 15 Prozent (1,6 Mio. Tonnen) und in der Primärproduktion mit einem Anteil von 2 Prozent (0,2 Mio. Tonnen) an der Gesamtabfallmenge (ebd., www.bmel.de). Aufgrund der weltweit begrenzten Produktionsflächen und Produktionskapazitäten und der stetig wachsenden Weltbevölkerung wurde im September 2015 von den Vereinten Nationen (UN) die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, in der verschiedene Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden und zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung verpflichtet sieht (www.bundesregierung.de/breg-d e/schwerpunkte/nachhaltigkeitspolitik/nachhaltigkeitsziele-erklaert-232174). Ein Ziel (SDG [Sustainable Development Goals] 12.3) für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste lautet: „Bis 2030 Halbierung der Pro-Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels- und Verbraucherstufe und Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette einschließlich der Nachernteverluste“ (www.bun desregierung.de/breg-de/schwerpunkte/nachhaltigkeitspolitik/produzieren-kon sumieren-181666). Die im Februar 2019 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte „Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ hat das Ziel, Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette zu reduzieren. Die Strategie wird ständig wei- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 25. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. terentwickelt und übernimmt in Anlehnung an die Agenda 2030 das Ziel, bis 2030 die Lebensmittelabfälle in Deutschland zu halbieren und Lebensmittelverluste zu verringern (www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelvers chwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html). In ihrem Koalitionsvertrag haben sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Ziel gesetzt, die Verschwendung von Lebensmitteln auf allen Ebenen zu bekämpfen und gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koa v_2025.pdf, S. 39 ff.).  1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der im Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ gebildeten fünf sektorspezifischen Dialogforen (vgl. www. bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-le bensmittelverschwendung.html)? Die vier sektorspezifischen Dialogforen Primärproduktion, Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung sowie Groß- und Einzelhandel wurden zwischen 2020 und 2023 durchgeführt und sind abgeschlossen. Das Dialogforum private Haushalte wurde mit dem von Slow Food Deutschland und der Technischen Universität Berlin umgesetzten und auf drei Jahre Laufzeit angelegten Dialogforum private Haushalte 2.0 verlängert.  2. Welche Resultate kann der Sektor der Außer-Haus-Verpflegung im Sinne einer Einsparung von Lebensmittelabfällen nach Kenntnis der Bundesregierung nach Verabschiedung einer Zielvereinbarung (www.bmel.de/S haredDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/zie lvereinbarung-reduzierung-lebensmittelabfaelle.pdf?__blob=publication File&v=4) durch das Dialogforum unter Koordinierung des World Wide Fund For Nature (WWF) im April 2021 bis dato insgesamt vorweisen? a) Wurde die Vorgabe aus der Zielvereinbarung, Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent zu senken, nach Kenntnis der Bundesregierung durch die unterzeichnenden Verbände erfüllt, wie viele Lebensmittelabfälle wurden ggf. dementsprechend durch Betriebskantinen, Hotels, Krankenhäuser, Seniorenheime, Schulen etc. eingespart, wenn nein, warum wurden die Vorgaben nicht eingehalten, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der missglückten, weil nicht erfüllten Zielvereinbarung, dass heißt, welche Maßnahmen sollen nun ggf. folgen, um Lebensmittelabfälle im Sektor der Außer-Haus- Verpflegung abzusenken? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Gemäß der Abfallrahmenrichtlinie haben die Mitgliedstaaten ihre Lebensmittelabfälle jährlich zu messen und jeweils binnen 18 Monaten nach dem Ende des Berichtsjahres, für das die Daten erhoben wurden, an Eurostat zu übermitteln. Die Meldung der Bundesregierung mit den Zahlen für 2025 wird daher erst Mitte 2027 erfolgen. Daher ist derzeit noch keine Bewertung der Zielvorgabe für 2025 möglich. b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen Mittel, die das BMEL für die Errichtung einer Kompetenzstelle Außer-Haus- Verpflegung (KAHV) bislang verausgabt hat, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten von United Against Waste e. V. (UAW), das die Leitung der angesprochenen Kompetenzstelle innehat? Die verausgabten Mittel für die Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) beliefen sich während der Projektlaufzeit von 2022 bis 2024, in der das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) die KAHV finanzierte, auf 806 324,94 Euro. Davon entfielen insgesamt 443 517,91 Euro auf die Personalkosten der UAW. c) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel zeitlichen Mehraufwand die Beteiligung von Unternehmen aus dem Außer-Haus-Sektor an der Dokumentation der Abfallzahlen mit sich bringt, wenn ja, wie hoch ist der zeitliche Mehraufwand für das Messen pro Tag, und wenn nein, warum hat sie keine Kenntnis davon? Das Erfassen von Lebensmittelabfällen ist die Grundlage zu deren Reduzierung und bringt somit einen Mehrwert für die Unternehmen. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Betrieb individuell. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von diesen individuellen Aufwänden. Eine Erfassung dieser Informationen würde einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Zudem stehen datenschutzrechtliche Aspekte dem entgegen. d) Wird es weitere Dialogforen oder ein weiteres Dialogforum für die Außer-Haus-Verpflegung geben, wenn ja, wann sollen sie bzw. soll es stattfinden, und wenn nein, warum nicht? Es wird absehbar kein weiteres Dialogforum für die Außer-Haus-Verpflegung geben. Im Dialogforum wurden verschiedene Erkenntnisse und Empfehlungen erarbeitet, die in die Zielvereinbarung sowie die Arbeit der Kompetenzstelle Außer-Haus-Verpflegung (KAHV) eingeflossen sind bzw. dort genutzt werden. So ist zum Beispiel die Beteiligungserklärung der Zielvereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfall in der Außer-Haus-Verpflegung ein wesentliches Arbeitsinstrument der KAHV.  3. Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Private Haushalte mit Hinblick auf die Einsparung von Lebensmittelabfällen bei den Verbrauchern vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelversc hwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)? a) Welche bereits mutmaßlich vorhandenen, erfolgversprechenden Ansätze und Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung wurden im Rahmen des ersten Dialogforums Private Haushalte identifiziert, in Zusammenarbeit mit bereits auf diesem Feld tätigen Akteuren getestet und mithilfe einer im Dialogforum entwickelten einheitlichen Messmethode auf ihre Wirksamkeit hin überprüft? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Das erste Dialogforum private Haushalte hat von Juni 2020 bis September 2023 die Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen und Angebote untersucht, die Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützen, ihre Lebensmittelabfälle zu reduzieren. Dafür wurden auch geeignete Messmethoden und Evaluationstools wie ein Küchentagebuch und Fragebögen entwickelt und getestet. Ein Citizen Science-Projekt hat wichtige Erkenntnisse zur Wirksamkeit vorhandener Maßnahmen geliefert. Im Vorher-Nachher-Vergleich reduzierten die Teilnehmenden ihre gesamte Lebensmittelabfallmenge im Durchschnitt um 19 Prozent. Zudem wurden Netzwerktreffen in Form von Workshops und Dialogveranstaltungen zu Themen wie Wirkung, Reichweite und Evaluation von Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung angeboten. Auf der Abschlusskonferenz am 21. Juni 2023 in Berlin wurden die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt und diskutiert. Nähere Informationen können unter dem Link www.zugutfuerdi etonne.de/unsere-strategie/abgeschlossene-dialogforen/private-haushalte/verans taltungen/abschlusskonferenz-des-dialogforums-private-haushalte-am-21-juni- 2023 eingesehen werden. b) In welcher Höhe belaufen sich insgesamt die finanziellen Fördermittel, die das BMEL für die Errichtung des Dialogforums Private Haushalte bislang verausgabt hat? Für das Dialogforum Private Haushalte wurden insgesamt 805 820,50 Euro verausgabt. c) Wie viele Netzwerktreffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher durch die Projektpartner Slow Food, Ecologic Institute und die Technische Universität Berlin abgehalten, wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Treffen gewesen, und in welcher Höhe belaufen sich die jährlich ausgezahlten Fördergelder der zuvor genannten Projektpartner (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrun g/Lebensmittelverschwendung/stlmv-abschlussbericht-prozessevaluati on-lang.pdf?__blob=publicationFile&v=4)? Das Dialogforum private Haushalte hat insgesamt fünf virtuelle Netzwerktreffen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten und eine Abschlussveranstaltung in den Räumen der TU Berlin durchgeführt. Die Kosten für die einzelnen Netzwerktreffen können nicht gesondert angegeben werden, da die Durchführung dieser Teil des beauftragten Projektes war, welches nach Arbeitspaketen, nicht jedoch veranstaltungsweise abgerechnet wurde. Folgende Fördergelder sind an die Projektpartner ausgezahlt worden. Slow Food Euro 2020 10.200,00 2021 33.632,04 2022 76.556,69 2023 46.202,20 gesamt 166.590,93 Ecologic Insitut Euro 2020 18.775,81 2021 95.195,56 2022 83.811,08 2023 34.619,20 2024 31.217,89 gesamt 263.619,54 Technische Universität Berlin Euro 2020 29.960,50 2021 96.606,96 2022 105.908,15 2023 143.134,42 gesamt 375.610,03 d) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums Private Haushalte „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und wer oder was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der Verbraucher bei diesen Veranstaltungen? Die Netzwerktreffen sind grundsätzlich offen für alle, die sich für die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung in privaten Haushalten einsetzen, an der Arbeit des Dialogforums und am Austausch zum Thema interessiert sind. Teilnehmende kommen von Vereinen, Verbänden, Institutionen und Organisationen der Zivilgesellschaft, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. Auch engagierte Einzelpersonen können an den Treffen teilnehmen. e) Wie hoch sind die Fördersummen des BMEL, die die Fortführung des Projektes als Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit Oktober 2023 notwendig gemacht haben? Für das Projekt Dialogforum Private Haushalte 2.0 wurden insgesamt Fördermittel in Höhe von 1 742 194,57 Euro bewilligt, von denen bisher 784 068,41 Euro abgeflossen sind. f) Welche Fortschritte in der Reduzierung von Lebensmittelabfällen konnte das Dialogforum Private Haushalte 2.0 seit seinem Start im Oktober 2023 verzeichnen, das heißt, wie wurden Messmethoden optimiert und als anwenderfreundliche App-Funktion zur Verfügung gestellt, welche mutmaßlich wirksamen Maßnahmen wurden an verbrauchernahen Schnittstellen entwickelt und umgesetzt, und was sind verbrauchernahe Schnittstellen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrun g/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendun g.html)? Ziel des Dialogforums 2.0 ist es, die Erkenntnisse und Tools des ersten Dialogforums weiterzuentwickeln und in die Breite zu tragen. Dazu wurden die im ersten Dialogforum entwickelten und erprobten Messmethoden als anwenderfreundliche, web-basierte App-Funktion (Küchentagebuch) in die bestehende ZgfdT!-App integriert. Dies ermöglicht es privaten Haushalten, ihre Lebensmittelabfälle zu erfassen, dank hilfreicher Hinweise und Tipps Abfälle zu reduzieren und entsprechende Erfolge zu beobachten. Auch die Wirksamkeitsmessung von Maßnahmen ist nun in der App möglich. Gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Verbraucherinitiativen und Zivilgesellschaft werden zudem an private Haushalte gerichtete Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Die Einbindung und Vernetzung relevanter Akteure in Form von Dialogtreffen trägt darüber hinaus zur Verbreitung von Best-Practice-Beispielen und einer breiten Umsetzung wirksamer Maßnahmen bei. So können möglichst viele private Haushalte erreicht werden. Das Dialogforum arbeitet auch eng mit der BMLEH-Initiative Zu gut für die Tonne! zusammen. g) Wer oder was sind im Sinne des BMEL bzw. des Dialogforums Private Haushalte 2.0 „relevante Akteure“ bei den Netzwerktreffen, und wer oder was vertritt die Interessen der Privathaushalte bzw. der Verbraucher bei diesen Veranstaltungen? Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen. h) Wird es ein Dialogforum Private Haushalte 3.0 geben? Die Laufzeit des Dialogforums Private Haushalte 2.0 endet im September 2026. Inwiefern eine darüberhinausgehende Verlängerung sinnvoll ist, wird zu gegebener Zeit entschieden.  4. Welche Ergebnisse können die Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung, die von 2020 bis 2022 von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) koordiniert und durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut begleitet wurden, angesichts der Absenkung von Lebensmittelabfällen im genannten Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/th emen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/strategie-lebensmittelversc hwendung.html)? In den Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung, die als letzte Dialogforen 2020 eingerichtet wurden, wurden im Rahmen branchenspezifischer Runder Tische Reduzierungsmaßnahmen identifiziert und im Rahmen von Demonstrationsvorhaben umgesetzt. Durch eine Befragung des Thünen-Instituts wurden zudem neue Erkenntnisse zu Lebensmitttelverlusten und -abfällen in Primärproduktion und Verarbeitung erlangt und gleichzeitig die Akteure an das Thema herangeführt und sensibilisiert. Eine Zielvereinbarung konnte während der Laufzeit der projektbasierten Dialogforen aufgrund unterschiedlicher Zielvorstellungen über Reduzierungsziele nicht erreicht werden. Der Dialog mit den Branchen wird im Rahmen der aktuellen Dialogreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – Dialog für eine neue Wertschätzungskette“ fortgesetzt. a) Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen wurden identifiziert, in Demonstrationsbetrieben getestet und auf ihre Nachhaltigkeit hin bewertet? Im Sektor Primärproduktion wurden insgesamt zehn Demonstrationsprojekte durchgeführt aus den Bereichen Obstanbau, Gemüseanbau, Getreideanbau und Erzeugung tierischer Produkte. Dabei ging es unter anderem darum, Aufzucht-, Sortier- und Lagerverluste zu verringern, alternative Vermarktungswege für B- Ware zu erschließen und nicht mehr vermarkungsfähiges Obst und Gemüse zu veredeln. Im Sektor Verarbeitung waren es zwölf Demonstrationsprojekte aus den Bereichen Back- und Teigwarenindustrie, Fleischverarbeitung, Molkereiwirtschaft, Obst- und Gemüseverarbeitung inkl. Getränkeherstellung, Feinkosterzeugung und Fischverarbeitung. Unter anderem wurde erprobt, wie sich durch die Veredelung von Backwaren-, Brot- und Fischresten, durch Rework von Würstchen oder eine digitale Überschussbörse Lebensmittelabfälle in den Betrieben reduzieren lassen und wie Künstliche Intelligenz zur besseren Planbarkeit bei dem Verkauf von Backwaren eingesetzt werden kann. b) Welche identifizierten Maßnahmen wurden bereits an der Schnittstelle zu vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen angewendet, welche Effekte hat das in einzelnen Wirtschaftsbereichen ausgelöst, und wie gestaltete sich die Mitwirkung? Mit den Demonstrationsprojekten konnten für verschiedene Branchen der Sektoren Primärproduktion und Verarbeitung Möglichkeiten aufgezeigt werden, um Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren oder Lebensmittel einer höherwertigen Verwertung zuzuführen – zum Teil auch in Zusammenarbeit mit den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen. Die quantitative Bewertung zeigte, dass alle Maßnahmen Lebensmittelabfälle und -verluste effektiv reduzierten oder Lebensmittel effektiv einer höherwertigen Verwertung zuführten. Darüber hinaus reduzierten alle Maßnahmen den CO2-Fußabdruck und bis auf zwei Maßnahmen reduzierten alle ebenso den Umwelt-Fußabdruck. Zudem führten die Maßnahmen in der Regel zu finanziellen Einsparungen. Bei fast allen Maßnahmen wurde zudem die Übertragbarkeit als hoch eingestuft. Somit bieten die Demonstrationsprojekte anderen Betrieben und Unternehmen erfolgreich erprobte Ansätze, um die Nutzung von Lebensmitteln zu optimieren und Lebensmittelabfälle und -verluste zu verringern. c) Welche Nachhaltigkeitskriterien wurden bei der Bewertung von Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen angesetzt? Die vom Thünen Institut angewandte Bewertungsmethode basierte auf der Methodik des EU Joint Research Centers der Europäischen Kommission (Caldeira et al. 2019; Laurentiis et al. 2020). Für die Maßnahmenbewertung wurde der Bewertungsrahmen angepasst und optimiert. Hier wird auf die Effizienzkennzahlen (Nutzen-Kosten-Verhältnisse) der Nutzen-Kosten-Analyse sowie qualitative Indikatoren für die Maßnahmen in der Verarbeitung verwiesen. Diese sind im Thünen Working Paper 211 vom Juni 2023, einsehbar unter dem Link www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-workingpaper/ThuenenWorking Paper_211.pdf, ausführlich erläutert. d) Wird es dritte Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung geben? Eine Fortsetzung sektorspezifischer Dialogforen für die Bereiche Primärproduktion und Verarbeitung ist nicht geplant. Die neu eingerichtete Kompetenzstelle zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten (KLAV) wird sich aber insbesondere diesen beiden Sektoren sowie Reduktionspotenzialen an den Schnittstellen zwischen den Sektoren Primärproduktion, Verarbeitung, Handel und Außer-Haus-Verpflegung sowie über die gesamte Lebensmittelversorgungskette hinweg widmen. e) Wie hoch sind die Fördersummen, die durch das BMEL in diese Dialogforen geflossen sind? Für das Dialogforum Verarbeitung sind Mittel in Höhe von 410 670,76 Euro und für das Dialogforum Primärproduktion Mittel in Höhe von 377 327,44 Euro geflossen.  5. Welche Ergebnisse kann das Dialogforum Groß- und Einzelhandel, das von September 2019 bis Ende 2022 vom Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) koordiniert und durch das Johann Heinrich von Thünen-Institut für Marktanalyse begleitet wurde, mit Blick auf eine Absenkung von Lebensmittelabfällen im genannten Sektor vorweisen (vgl. www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmitt elverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html)? Im Dialogforum Groß- und Einzelhandel hatten sich 23 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels einer Beteiligungserklärung angeschlossen. Diese und die intensiven Arbeiten zur Identifizierung wirksamer Ansätze und konkreter Reduzierungsmaßnahmen bilden die Grundlage für den Pakt gegen Lebensmittelverschwendung, der am 27. Juni 2023 mit 14 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels abgeschlossen wurde. a) Welche Reduzierungsmaßnahmen wurden in den verschiedenen Arbeitstreffen identifiziert, und wie und nach welchen Maßstäben wurden diese bewertet? Die im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung verankerten Pflicht- und Wahlpflichtmaßnahmen wurden gemeinsam mit den Handelsunternehmen bzw. - verbänden im Rahmen des Dialogforums erarbeitet. Der Volltext des Paktes ist unter dem Link www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Leben smittelverschwendung/pakt-gegen-lebensmittelverschwendung.pdf?__blob=pu blicationFile&v=4 abrufbar. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde primär an den erreichten Reduzierungserfolgen gemessen. Überdies führte das Thünen- Institut zur Bewertung der Reduzierungsmaßnahmen zwei Fallstudien durch. Die erste Studie befasste sich mit einer Ergänzung der Mindesthaltbarkeitsangabe durch einen Zeit-Temperatur-Indikator, während die zweite Fallstudie die Bewertung eines „Retterregals“ umfasste. b) Wie hoch sind die Fördergelder insgesamt, die das BMEL für die Errichtung des Dialogforums Groß- und Einzelhandel verausgabt hat? Für das Dialogforum Groß- und Einzelhandel sind Mittel in Höhe von 652 356,54 Euro verausgabt worden. c) In welcher Höhe belaufen sich die Fördergelder, die von September 2019 bis Ende 2022 an CSCP geflossen sind? An das Collaborating Centre on Sustainable Consumption and Production (CSCP) sind Fördergelder in Höhe von 388 989,58 Euro geflossen. d) Liegen der Bundesregierung bereits erste Datensätze vor, die zur Erhebung der Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025 als Zwischenziel (Vorgabe 30 Prozent Lebensmittelabfallreduzierung bis 2025, vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel verschwendung/ergebnisbericht-pakt-gegen-lmv-2023.pdf?__blob=pu blicationFile&v=3) dienen, wenn ja, haben die Unternehmen Lebensmittelabfälle im Umfang der Vorgabe absenken können, und wenn nein, warum nicht? Die Umsetzung des Pakts gegen Lebensmittelverschwendung wird durch die Expertinnen und Experten des Thünen-Instituts begleitet und überprüft. Der erste Ergebnisbericht, der am 3. Dezember 2024 als Thünen Working Paper Nr. 250 veröffentlicht wurde und unter dem Link www.bmel.de/SharedDocs/D ownloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/ergebnisbericht-pakt- gegen-lmv-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3 einsehbar ist, umfasst das Berichtsjahr 2023. Über alle Unternehmen hinweg konnte eine Reduzierung der Lebensmittelabfälle basierend auf den Abschreibungen der Unternehmen um 24 Prozent erreicht werden.  6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob ein drittes Nationales Dialogforum geplant ist, wenn ja, wann wird dieses stattfinden, und ist bereits etwas zu den Teilnehmern und Beteiligten bekannt (vgl. www.zugut fuerdietonne.de/strategie/nationales-dialogforum)? Das frühere Format des Nationalen Dialogforums wird im Zuge der Weiterentwicklung der Nationalen Strategie momentan neu konzipiert, um die Zusammenarbeit und das Engagement aller Beteiligten in Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weiter zu intensivieren und einen Rahmen zu schaffen, in dem Akteure aus den fünf Sektoren der Lebensmittelversorgungskette an der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung 2025 bis 2030 weiterhin mitwirken können.  7. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche branchen- und sektorenspezifische Maßnahmen in Anlehnung an die sektorspezifischen Dialogforen bundesweit einzuführen, wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu bereits einen Zeitplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus, stehen bereits verbindliche Maßnahmen für gewisse Branchen und Sektoren fest, die die Bundesregierung einführen möchte (www.koalitionsve rtrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 39 ff.), und wenn ja, welche? Im Januar 2025 hat die Kompetenzstelle zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und -verlusten (KLAV) ihre Arbeit aufgenommen und befindet sich derzeit im Aufbau. Die Kompetenzstelle ist in Gülzow bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) angesiedelt und zentrale Ansprechpartnerin für Unternehmen und Verbände der Primärproduktion, der Verarbeitung, des Lebensmittelhandels sowie der Außer-Haus-Verpflegung, um Lebensmittelverschwendung effektiv zu reduzieren. Mit praxisnahen Informationen, Best- Practice-Austausch und Schulungsangeboten richtet sich die Kompetenzstelle besonders an Unternehmen am Anfang der Lebensmittelversorgungskette und an die Schnittstellen zwischen den Sektoren. Die Kompetenzstelle wird auch auf den Ergebnissen der BMLEH- Veranstaltungsreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – für eine neue Wertschätzungskette“ aufbauen und den dort begonnen Dialog ab Herbst 2025 verstetigen. Ziel der achtteiligen Reihe ist es, den sektorenübergreifenden Austausch zu fördern, gemeinsam Lebensmittelabfälle an den Schnittstellen in den Blick zu nehmen und Lösungsansätze zu entwickeln.  8. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende, wie dies etwa in Frankreich gesetzlich festgeschrieben ist, welche dagegen (vgl. Unterrichtung des Bürgerrates „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben, Empfehlung 3, S. 28 ff. auf Bundestagsdrucksache 20/10300), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Die Bundesregierung lehnt derzeit eine gesetzliche Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende ab. Eine entsprechende Verpflichtung zur Weitergabe von Lebensmitteln und von Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen sind bereits im Pakt gegen Lebensmittelverschwendung verankert. Der Vorteil gegenüber einer gesetzlichen Regelung ist einerseits, dass der Pakt ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung unmittelbar in Kraft getreten ist und andererseits, dass aufgrund einer privatautonom geschlossenen Vereinbarung Maßnahmen beschlossen werden konnten, die in einem Gesetz nicht bzw. nur schwer umsetzbar wären. Neben einer Verpflichtung zur Spende von Lebensmitteln, wird die Notwendigkeit der Umsetzung eines Maßnahmenpakets gesehen, das sowohl im unternehmensinternen Bereich (z. B. Schulungen) als auch in anderen Bereichen (Schnittstellen zu Lieferanten und Verbrauchern) wirkt. Der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung verfolgt insoweit einen umfassenden Ansatz.  9. Beabsichtigt die Bundesregierung, haftungsrechtliche Fragen zu klären und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden zu ermöglichen, wenn ja, gibt es bereits einen Zeitplan, bis wann diese erfolgen sollen, und gibt es dazu eine Umsetzungsstrategie (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/si tes/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)? a) Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus, welche haftungs- und steuerrechtlichen Erleichterungen sind detailliert für eine Umsetzung angedacht, und wann? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung noch kein Strategiepapier erarbeitet? Die Fragen 9 und 9b werden gemeinsam beantwortet. Zur Klärung haftungsrechtlicher Fragen bei der Weitergabe von Lebensmitteln, beauftragte das BMLEH ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Identifikation, Bewertung sowie Handlungsempfehlungen zu rechtlichen Hemmnissen bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Weitergabe von Lebensmittelspenden“. Die formulierten Regelungsvorschläge setzen sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene an. Mit dem Ziel der Änderung von EU-Recht, hat die Bundesregierung zunächst einen Any Other Business-Punkt betreffend die Einführung einer Kategorie des „karitativen Lebensmittelunternehmers“ bei der Tagung des Rates Landwirtschaft und Fischerei vom 9. bis 11. Dezember 2024 eingebracht und den Vorschlag sodann am 5. Juni 2025 bei der Untergruppe für Lebensmittelspenden der EU-Platform on Food Losses and Waste vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für die Klärung haftungsrechtlicher Fragen und Stärkung der Rechtssicherheit bei der Weitergabe von Lebensmitteln einsetzen. Im Hinblick auf steuerrechtliche Erleichterungen hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 18. März 2021, veröffentlicht im BStBl. 2021 I S. 384, die Umsatzbesteuerung von Sachspenden dargestellt. Die deutsche Finanzverwaltung nutzt bereits bestehende unionsrechtliche Spielräume bei der Umsatzbesteuerung von Lebensmittelspenden. So fällt auf die Spende von Lebensmitteln, die nicht mehr oder nur noch stark eingeschränkt verkehrsfähig sind, keine Umsatzsteuer an. Hiervon ist bei Lebensmitteln auszugehen, wenn diese kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder die Verkaufsfähigkeit als Frischware, wie Backwaren, Obst und Gemüse, wegen Mängeln nicht mehr gegeben ist. 10. Hat sich die Bundesregierung zu der Möglichkeit, Haftungsrisiken bei der Lebensmittelspende und Weitergabe in Anlehnung an das italienische „Gute Samariter Gesetz“ zu reduzieren (vgl. www.bundestag.de/resourc e/blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-19-pd f-data.pdf, S. 12 ff.), eine eigene Auffassung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und wird sie davon Gebrauch machen? Die Bundesregierung hält das italienische „Gute Samariter Gesetz“ nicht für einen geeigneten Ansatz, um Haftungsrisiken bei der Lebensmittelspende und Weitergabe zu reduzieren. Zur Wahrung von Lebensmittelsicherheit und - qualität ist es erforderlich, dass auch lebensmittelrettende Organisationen bestimmte lebensmittelrechtliche Vorschriften einhalten. Um Haftungsrisiken im Rahmen der gemeinnützigen Weitergabe von Lebensmitteln rechtssicher zu minimieren, wäre zunächst eine Änderung des EU-Lebensmittelrechts erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung eine strafrechtliche Änderung beim Thema Containern, wenn ja, wann soll diese stattfinden, und wie sollte diese aussehen? Nach Auffassung der Bundesregierung bieten die vorhandenen materiellen und strafprozessualen Regelungen den Strafverfolgungsbehörden ausreichend Möglichkeiten, um auf die Besonderheiten des „Containerns“ bei der strafrechtlichen Verfolgung im Einzelfall angemessen zu reagieren. Für Fälle im Bagatellbereich beispielsweise bestehen mit der Möglichkeit des Absehens von der Verfolgung (§§ 153, 153a der Strafprozessordnung) sowie der Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 des Strafgesetzbuches) bereits nach geltendem Recht differenzierte Reaktionsmöglichkeiten. 12. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status des Digitalisierungsprojekts „Eco-Plattform“ der Tafeln und des Lebensmittelhandels, das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert wird (vgl. www.tafel.de/presse/pressemitteilungen/press emitteilungen-2023/tafeln-entwickeln-eco-plattform), wurden mittlerweile auch diejenigen Teile des Vorhabens, die pandemiebedingt aufgeschoben wurden, ebenfalls abgeschlossen, und wenn ja, welche Teilvorhaben sind hier zu nennen, welche sich pandemiebedingt verzögert haben? Die vom BMLEH geförderte Pilotierung des Digitalisierungsprojektes „Eco- Plattform“ endete zum 31. Dezember 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie kam es zu Verzögerungen bei der Programmierung, Schulung und Inbetriebnahme der Eco-Plattform. Diese Teile des Vorhabens sind mittlerweile abgeschlossen. Der aktuelle Status des Digitalisierungsprojektes „Eco-Plattform“ kann dem Jahresbericht 2023 des Tafel Deutschland e. V. entnommen werden, welcher unter dem Link www.tafel.de/fileadmin/media/Publikationen/Jahresber ichte/PDF/2024-09-30_Tafel_Jahresbericht_2023.pdf einsehbar ist. 13. Plant die Bundesregierung, die Tafeln und bzw. oder ähnliche Einrichtungen auf Bundesebene zu fördern, damit diese insbesondere ihre Logistik, regionale Verteilung, Lager- und Kühlkapazitäten aus- und aufbauen können, wenn ja, was soll gefördert werden, wie hoch soll diese Förderung ausfallen, und für welchen Zeitraum? Die Bundesregierung erkennt die wertvolle Arbeit der Tafeln an und begrüßt das ehrenamtliche Engagement, das dort täglich geleistet wird. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen zu bekämpfen und gemeinnützige Organisationen wie die Tafel zu unterstützen. In diesem Zusammenhang steht das BMLEH im stetigen Austausch mit dem Tafel Deutschland e. V. und unterstützt diesen im Rahmen einer projektbezogenen Förderung. Eine darüberhinausgehende finanzielle beziehungsweise institutionelle Unterstützung der Tafeln ist nicht vorgesehen. In diesen Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisem, dass die Tafeln keinen Bestandteil der staatlichen Mindestsicherungssysteme darstellen 14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Thema Vermeidung von Lebensmittelabfällen über die Ernährungsbildung stärker in den Fokus der Verbraucher zu rücken? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind hier zu nennen? b) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung nichts dergleichen? Die Fragen 14 und 14b werden gemeinsam beantwortet. Die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne! bereits Inhalt verschiedener Materialien für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schülerinnen und Schüler. Diese werden gut angenommen und monatlich werden im Schnitt etwa 2 500 Exemplare bestellt, sodass eine Verstärkung der Aktivitäten hier nicht geplant ist. 15. Sieht die Bundesregierung für die 21. Legislaturperiode Maßnahmen vor, um das Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln in der Bevölkerung zu fördern, und wenn ja, welche sind das? Im Rahmen der Initiative Zu gut für die Tonne! wird das Thema Lebensmittelwertschätzung über verschiedene Maßnahmen und Kanäle thematisiert – so zum Beispiel in der jährlichen bundesweiten Aktionswoche, in der Zu gut für die Tonne!-App über Medienarbeit, via Social Media und über die Website www.zugutfuerdietonne.de/. 16. Sind der Bundesregierung Anwendungsbereiche bekannt, in denen derzeit bereits Künstliche Intelligenz (KI) dazu eingesetzt wird, Lebensmittelabfälle zu senken, wenn ja, in welchen Sektoren kommt KI zum Einsatz, und wie effektiv ist die Verwendung? Künstliche Intelligenz hat nach Auffassung der Bundesregierung das Potenzial, auch zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung u. a. in Produktionsabläufen, beim Warentransport und im Warenmanagement beizutragen. Der letzte Themenworkshop der BMLEH-Dialogreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – für eine neue Wertschätzungskette“ wird sich dem Thema widmen und vorhandene Ansätze sowie Potenziale mit den teilnehmenden Wirtschaftsakteuren diskutieren. 17. Was genau beabsichtigt die Bundesregierung, wenn im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf S. 40 angegeben ist, Lebensmittelverschwendung auf allen Ebenen zu bekämpfen und gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/s ites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)? Lebensmittelabfälle entstehen in jedem Sektor – von der Primärproduktion und der Verarbeitung, über den Handel und die Außer-Haus-Verpflegung bis zu den privaten Haushalten. Die Bundesregierung strebt an, dass Lebensmittelabfälle und -verluste in jedem Sektor und an Schnittstellen zwischen den Sektoren möglichst vermieden werden. Zu diesem Zweck werden einerseits sektorspezifische Maßnahmen umgesetzt, wie beispielsweise der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung im Handel oder die Initiative Zu gut für die Tonne!, die sich primär an private Haushalte richtet. Andererseits werden auch die Schnittstellen zwischen den Sektoren adressiert, aktuell mit der Dialogreihe „Gemeinsam gegen Lebensmittelabfälle – Dialog für eine neue Wertschätzungskette“, die perspektivisch durch die KLAV verstetigt werden soll. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln weiterhin unterstützt werden. Bis Oktober 2026 wird das Digitalisierungsprojekt „TafelConnect“ gefördert, das darauf abzielt, eine Großspenden Software einzuführen, die die Weitergabe von Lebensmitteln aus der Industrie effizienter, transparenter und einfacher gestaltet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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