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Schriftliche Frage 13 von Stefan Schröder (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der ab dem 1. Mai 2026 vorgesehenen befristeten Senkung der Energiesteuer auf…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 13 von Stefan Schröder (AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der ab dem 1. Mai 2026 vorgesehenen befristeten Senkung der Energiesteuer auf… Frage 13 (Stefan Schröder, AfD): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der ab dem 1. Mai 2026 vorgesehenen befristeten Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe, um wirtschaftliche Nachteile für Tankstellenbetreiber durch bereits zum bisherigen Steuersatz versteuerte Altbestände zu vermeiden und zugleich Versorgungsrisiken infolge vorsorglicher Bestandsreduzierungen auszuschließen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. April 2026: Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch weit vorgelagert. Dies kann dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist. Dieser Effekt kehrt sich am Ende der Steuersatzsenkung um. Die Unternehmen, die Preise an Tankstellen setzen, führen dabei immer eine Mischkalkulation über die Zeit und über die unterschiedlichen angebotenen Produkte durch. Weder ist eine Unterstützung der Unternehmen am Anfang einer Steuersenkung notwendig, noch muss ein finanzieller Ausgleich am Ende der Senkung erfolgen.

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