Schriftliche Frage 11 von Reinhard Mixl (AfD): Ist vor dem Hintergrund der geplanten Energiesteuersenkung ab dem 1. Mai 2026 eine Stichtagsregelung mit steuerlicher Erstattung für bereits…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 11 von Reinhard Mixl (AfD): Ist vor dem Hintergrund der geplanten Energiesteuersenkung ab dem 1. Mai 2026 eine Stichtagsregelung mit steuerlicher Erstattung für bereits…
Frage 11 (Reinhard Mixl, AfD):
Ist vor dem Hintergrund der geplanten Energiesteuersenkung ab dem 1. Mai 2026 eine Stichtagsregelung mit steuerlicher Erstattung für bereits versteuerte Altbestände vorgesehen, und falls nicht, wie soll ein wirtschaftlicher Ausgleich für die betroffenen mittelständischen Tankstellen und Energiehändler sichergestellt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 29. April 2026:
Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch weit vorgelagert. Dies kann dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuersenkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist. Dieser Effekt kehrt sich am Ende der Steuersatzsenkung um. Die Unternehmen, die Preise an Tankstellen setzen, führen dabei immer eine Mischkalkulation über die Zeit und über die unterschiedlichen angebotenen Produkte durch. Weder ist eine Unterstützung der Unternehmen am Anfang einer Steuersenkung notwendig, noch muss ein finanzieller Ausgleich am Ende der Senkung erfolgen.
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