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Schriftliche Frage 16 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Auskunft nach § 34 Absatz 6 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Datenschutzcockpit) hat es seit Einfüh…

dip / schriftliche_frage 30.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Auskunft nach § 34 Absatz 6 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Datenschutzcockpit) hat es seit Einfüh… Frage 16 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge auf Auskunft nach § 34 Absatz 6 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Datenschutzcockpit) hat es seit Einführung dieser Regelung gegeben (bitte monatliche Auflistung), und wann ist damit zu rechnen, dass das AZR-Datenschutzcockpit nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes in einem allgemeinen Datenschutzcockpit aufgehen wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 29. April 2026: Seit dem 1. Mai 2025 können Anträge über das Ausländerzentralregister-(AZR-)Datenschutzcockpit gestellt werden. Die Antragseingänge ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Monat Eingänge Mai 2025 32 Juni 2025 18 Juli 2025  6 August 2025 24 September 2025 14 Oktober 2025 23 November 2025 22 Dezember 2025 11 Januar 2026 27 Februar 2026  9 März 2026 52 Bis 23. April 2026 18 Die Nutzung des allgemeinen Datenschutzcockpits unter Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) kann erst erfolgen, wenn die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der IDNr im AZR vorliegen. Daher treten die Regelungen zur Speicherung der Identifikationsnummer im AZR nach Artikel 22 des Registermodernisierungsgesetzes an dem Tag in Kraft, an dem das Bundesministerium des Innern im Bundesgesetzblatt bekannt gibt, dass die technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der IDNr nach § 139b der Abgabenordnung vorliegen. Als erstes Pilotregister des Bundes zur Verarbeitung der IDNr ist das Nationale Waffenregister (NWR) vorgesehen. Nach Abschluss der Pilotierungsphase und Verarbeitung der daraus gewonnen Erkenntnisse erfolgt die Umsetzung zur Verarbeitung der IDNr im AZR.

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