Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 31. Dezember 2025
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Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 31. Dezember 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3782
21. Wahlperiode 23.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand
31. Dezember 2025
Asylstatistiken beinhalten meist nur Zugangs-, Antrags- und
Entscheidungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten und genauere
Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar,
weshalb Die Linke im Deutschen Bundestag diese seit dem Jahr 2008
regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt
Bundestagsdrucksache 21/1640).
Seit 2017 stellt auch das Statistische Bundesamt eine detaillierte Erhebung zu
in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des
Ausländerzentralregisters (AZR) vor (vgl. www.destatis.de). Als „Schutzsuchende“
gelten dabei anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende,
entscheidend ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“. Bei vielen Kategorien
humanitärer Aufenthaltstitel untersucht das Statistische Bundesamt deshalb zusätzlich,
inwieweit diese Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen. Sogenannte Visa-
Overstayers (ohne Asylantragstellung) fallen damit z. B. aus dieser Statistik
heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Die
Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Kleinen Anfragen der Fraktion Die
Linke wird aufgrund des aktuellen Status der hier lebenden Personen nach
Angaben des AZR ermittelt, wobei ebenfalls nicht nur anerkannte Flüchtlinge,
sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären
Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Trotz weniger Erfassungsunterschiede
im Detail entspricht die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Gesamtzahl in
etwa der Summe, die sich aufgrund der Kleinen Anfragen der Fraktion Die
Linke ergibt. Für das Jahr 2020 waren dies beispielsweise knapp 1,9 Millionen
Menschen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/28234 und www.destatis.de,
Pressemitteilung Nummer 340 vom 14. Juli 2021), Ende 2022, nach der Aufnahme
von über 1 Million Geflüchteten aus der Ukraine, waren es etwa 3,1 Millionen
Personen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5870 und www.destatis.de,
Pressemitteilung Nummer 125 vom 30. März 2023). Ende 2024 lag die Gesamtzahl
aller Geflüchteten in Deutschland bei rund 3,5 Millionen, etwa 85 Prozent von
ihnen hatten einen geklärten Schutz- bzw. Aufenthaltsstatus (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/192).
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der Geflüchteten in Deutschland von
über 1 Million auf unter 400 000 gesunken, seit 2012 stieg sie wieder an (alle
Angaben, auch im Folgenden, soweit nicht anders angegeben, aus:
Bundestagsdrucksache 21/192; grafisch aufgearbeitet, im Verlauf von 2006 bis 2022, gibt
es die Zahlen hier: taz.de/Gefluechtete-in-Deutschland/!5934394/). So lebten
Ende 2024 gut 750 000 anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, viele von ihnen
aus Syrien. Zudem gab es 381 000 subsidiär Geschützte, weitere 197 000
Menschen hatten einen nationalen Abschiebungsschutz, darunter viele Geflüchtete
aus Afghanistan. Ende 2024 lebten außerdem über 1,24 Millionen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland, die unkompliziert einen temporären
Schutzstatus nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erhalten.
Weitere 220 000 Geflüchtete verfügten Ende 2024 über eine
Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§§ 22, 23 Absatz 1,
104a und 104c, 18a, 25a und 25b AufenthG), knapp 56 000 wegen langjährigen
Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und gut
16 000 wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4
AufenthG). Knapp 10 000 Menschen hatten einen Aufenthaltstitel infolge einer
individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten oder asylsuchenden
Flüchtlinge war von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011
gesunken, bis Ende 2024 stieg sie dann wieder auf 528 500 an.
Zum Stand Mitte 2025 hat sich die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden
Geflüchteten erstmals seit 2011 wieder verringert, um etwa 50 000 Menschen
auf 3,495 Millionen Geflüchtete (Bundestagsdrucksache 21/1640).
Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft
und überhöht. Ausreisepflichtige ohne Duldung können z. B. das Land längst
wieder (unregistriert) verlassen haben und viele angeblich Ausreisepflichtige
sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache
18/12725 und Antwort zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 19/3860 sowie
www.proasyl.de/news/das-angebliche-abschiebungsvollzugsdefizit-statistisch-f
ragwuerdig-aber-gut-fuer-schlagzeilen/). So musste die Bundesregierung auf
Nachfragen einräumen, dass von den Ende 2009 im AZR vermerkten 70 000
angeblich Ausreisepflichtigen ohne Duldung 40 000 im Rechtssinne gar nicht
ausreisepflichtig waren (vgl. Antwort zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache
17/4631). Für Hessen stellte das dortige Innenministerium Anfang 2021 fest,
dass mehr als die Hälfte der Personen ohne Duldung nicht ausreisepflichtig
waren oder sich nicht mehr in Hessen aufhielten, die offiziellen Daten spiegelten
also „nicht die Realität der Ausreisepflichtigen in Hessen“ wider (vgl. Antwort
zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/1048). Bund und Länder haben über
drei Jahre hinweg – ergebnislos – darüber beraten, inwieweit Personen
statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden sollen, bei denen im AZR „Fortzug
nach unbekannt“ notiert ist (vgl. jeweils die Antworten zu Frage 35 auf den
Bundestagsdrucksachen 19/8258 und 20/1048). Im Ergebnis kommt es zu einer
statistisch überhöhten Zahl (vermeintlich) in Deutschland lebender
Ausreisepflichtiger, insbesondere wenn es keinen positiven Nachweis für die Aus- oder
Weiterreise von ausreisepflichtigen Personen gibt.
178 500 der rund 221 000 (81 Prozent) zum Ende des Jahres 2024 laut AZR
ausreisepflichtigen Personen verfügten über eine Duldung, weil ihre
Abschiebung aktuell nicht möglich ist. Wie viele von ihnen nicht abgeschoben werden
dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst, aber viele Duldungsgründe
lassen erkennen, dass eine Abschiebung nicht erlaubt oder nicht beabsichtigt ist,
etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse oder einer gerichtlichen
Anordnung, wegen einer Ausbildung oder Beschäftigung, wegen enger
familiärer Bindungen zu Personen mit einem Aufenthaltsrecht oder wegen eines
Asylfolgeantrags. Nur etwa 9 Prozent der Duldungen wurden nach § 60b AufenthG
erteilt, weil den Betroffenen unterstellt wurde, dass sie ihre Abschiebung
vorwerfbar verhindern (durch Täuschung oder Nichtmitwirkung bei der
Passbeschaffung).
Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland ist von über 300 000 Ende
2022 auf gut 220 000 Ende 2024 gesunken, ein Grund hierfür waren
Aufenthaltserteilungen nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Laut
einer Kurzanalyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF;
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzanalysen/kurzanalyse
1-2023-mimap.pdf?__blob=publicationFile&v=13) sind freiwillige Ausreisen
und Aufenthaltserteilungen an Geduldete die häufigsten Gründe für eine
Beendigung der Ausreisepflicht abgelehnter Asylsuchender. Abschiebungen, die
oft im Zentrum politischer Debatten bzw. von Gesetzesänderungen stehen,
spielen diesbezüglich nur eine geringe Rolle. Die Zahl der „freiwilligen“
Ausreisen ausreisepflichtiger Personen übersteigt die Zahl entsprechender
Abschiebungen seit 2010 in jedem Jahr deutlich, meist um das Doppelte bis Dreifache
(vgl. Antwort zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 20/11101).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2025 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals
im Jahr 2025?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes [AsylG] und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18
Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2025?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Geflüchtete mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25
Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch
bei den Unterfragen) lebten zum 31. Dezember 2025 in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im
Jahr 2025?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Wie viele Widerrufsverfahren waren im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge zum 31. Dezember 2025 anhängig (bitte auch nach den
15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch
nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-
Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals
im Jahr 2025?
7. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16g, § 18a AufenthG
(alte Fassung) bzw. § 19d AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?
8. Wie viele jüdische Einwanderinnen und Einwanderer aus der ehemaligen
Sowjetunion wurden bis zum 31. Dezember 2025 infolge verschiedener
politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland
aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer
Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2025?
10. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der
Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2025?
11. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1
AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23
Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2025?
12. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. 104b
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren)?
a) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Fiktionsbescheinigung über die Beantragung
einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde (bitte wie
zuvor differenzieren)?
b) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine ein Schutzgesuch
geäußert haben (bitte wie zuvor differenzieren)?
c) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als Geflüchtete aus der Ukraine einen Antrag nach
§ 24 AufenthG gestellt haben (bitte wie zuvor differenzieren)?
d) Wie viele Personen lebten zu diesem Datum in der Bundesrepublik
Deutschland, die als ukrainische Geflüchtete kein Schutzgesuch
gestellt und keinen Titel erteilt bekommen haben (bitte wie zuvor
differenzieren)?
e) Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zur Zahl der
Einreisen aus der bzw. der Ausreisen in die Ukraine bzw. der
Antragstellungen für einen zeitweiligen Schutz im Verlauf der einzelnen Monate
in den Jahren 2024 und 2025, insbesondere auch mit Blick auf
männliche Personen zwischen 18 und 22 Jahren (bitte differenziert
darstellen)?
14. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach § 25 Absatz 4 Satz 1
bzw. 2 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2025?
15. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a
bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2025?
16. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5
AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?
17. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw.
Sätzen des § 25a AufenthG, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, wobei die Differenzierung nach Bundes- und
Herkunftsländern für § 25 a AufenthG insgesamt, d. h. ohne weitere
Untergliederung vorgenommen werden soll), wie viele mit einer Duldung
nach § 60a Absatz 2b AufenthG, wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 25b AufenthG (bitte wie oben differenzieren), wie viele von ihnen
hatten zuvor eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG, und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr 2025?
18. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach
Bundesländern, nach Alter [0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29,
30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre) und
den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten
Tabellendie genauen Duldungsgründe auflisten, so differenziert wie
möglich, und die Duldungen nach den §§ 60a, 60b, 60c und 60d AufenthG,
jeweils aufgelistet nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status
erstmals im Jahr 2025?
Wie viele zum 31. Dezember 2025 Geduldete hatten zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (bitte auch nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und den Bundesländern differenziert auflisten)?
19. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie lang ist dessen aktuelle
durchschnittliche Gültigkeit, wenn nur Personen betrachtet werden, die 2025
einen Asylantrag gestellt haben?
21. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Absatz 1 bzw. 2
AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren
und zudem angeben, wie viele dieser Personen zuvor eine
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder einen sonstigen oder
keinen Aufenthaltstitel hatten), und welche Bilanz zieht die Bundesregierung
inzwischen zur Regelung des Chancen-Aufenthaltsrechts und zum
Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht bzw. welchen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich gegebenenfalls (bitte ausführen)?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 31.
Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher
Zuständigkeit (bitte nach Bundesländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte
nach den Absätzen des § 26 AufenthG sowie nach Geschlecht, Alter über
17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmals im Jahr 2025?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren)
wurden im Jahr 2025 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch
Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
25. Wie viele (rechts- oder bestandskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten
zum 31. Dezember 2025 mit welchem Aufenthaltsstatus (bitte
Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Absatz 3 AufenthG gesondert auflisten und bei
befristeten Aufenthalten zudem differenzieren, nach welchen Abschnitten
des AufenthG die Aufenthaltstitel erteilt wurden) in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status,
Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
26. Wie viele der vor 2020 bzw. im Jahr 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 bzw.
2025 (bitte differenzieren) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten
Asylsuchenden, die zugleich ausreisepflichtig sind, hielten sich zum 31.
Dezember 2025 in Deutschland auf (bitte jeweils auch nach den zehn
wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
27. Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2025 im
Ausländerzentralregister erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung noch eine
Aufenthaltsgestattung besaßen (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele
Ausreisepflichtige (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte nach den 15
wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren differenzieren) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte
Asylsuchende (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
28. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31.
Dezember 2025 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren)?
29. Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2025 einen Antrag
auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
30. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 31. Dezember 2025 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmals im Jahr
2025?
31. Wie viele ausländische Personen waren zum 31. Dezember 2025 zur
Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung
(bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht,
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter
18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie
viele dieser Personen lebten zum 31. Dezember 2025 noch in
Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr
2025?
32. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1
Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11
des Ausländerzentralregistergesetzes [AZRG]: illegale Einreise bzw.
Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2025 im AZR
erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der
Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
33. Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im Jahr
2025 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt
worden, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Datum noch in der
Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte
nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
34. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 31.
Dezember 2025 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung,
wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen
waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, bei wie vielen von ihnen
wurde die asylrechtliche Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaats
festgestellt, und inwiefern kann festgestellt werden, dass sie deshalb als
ausreisepflichtig gelten bzw. dass eine Überstellung geplant ist (bitte zu allen
Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten auflisten), wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben
des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten
oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte
differenzieren)?
35. Gibt es wesentliche Neuerungen bei der Bereinigung der Daten im AZR
seit der Antwort zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 21/1640 (bitte
gegebenenfalls im Einzelnen auflisten und etwaige Korrekturen, wenn
möglich, quantifizieren)?
Welche Tätigkeiten und Projekte hat der Beauftragte für Datenqualität
zuletzt mit welchen Erfolgen unternommen bzw. welche hat er für die
Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten)?
36. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2025 Dokumente nach § 6 Absatz 5
des Ausländerzentralregistergesetzes an das AZR übermittelt bzw.
gespeichert (bitte differenzieren: bis zum bzw. ab dem 6. März 2025, ob mit oder
ohne Rückkehrentscheidung, vgl. Antwort zu Frage 37 auf
Bundestagsdrucksache 21/1640)?
37. Wieso kann das BAMF keine Angaben dazu machen, nicht einmal
ungefähre Einschätzungen aufgrund bisheriger Erfahrungen (vgl. Antwort zu
Frage 37a auf Bundestagsdrucksache 21/1640), welche
Personalressourcen im BAMF für notwendige Schwärzungen von Ausführungen, die den
Kernbereich privater Lebensgestaltung tangieren, bei der Übermittlung
nach § 6 Absatz 5 AZRG notwendig sind (bitte nachvollziehbar ausführen
und gegebenenfalls doch vorhandene Einschätzungen nachliefern)?
38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in
Deutschland zum 31. Dezember 2025 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden
berechtigt bzw. nicht berechtigt waren, eine Erwerbstätigkeit auszuüben,
und wie vielen von ihnen wurde dies im Jahr 2025 erlaubt bzw. versagt
(bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)?
Berlin, den 12. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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- asked ← Luke Hoß (Kleine Anfrage)
- asked ← Mandy Eißing (Kleine Anfrage)
- asked ← Sonja Lemke (Kleine Anfrage)
- asked ← Tamara Mazzi (Kleine Anfrage)
- authored ← Clara Bünger
- authored ← Doris Achelwilm
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- part_of_vorgang → Zahlen zu in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten zum Stand 31. Dezember 2025 (Kleine Anfrage)