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Schriftliche Frage 30 von Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung auf den Vorschlag des US-Präsidenten Donald Trump, für die internationale Seestraße von Hormus eine Maut zu erheben,…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 30 von Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung auf den Vorschlag des US-Präsidenten Donald Trump, für die internationale Seestraße von Hormus eine Maut zu erheben,… Frage 30 (Omid Nouripour, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung auf den Vorschlag des US-Präsidenten Donald Trump, für die internationale Seestraße von Hormus eine Maut zu erheben, insbesondere im Hinblick auf mögliche Präzedenzwirkungen für andere internationale Seewege wie die Straße von Malakka oder die Bab-al- Mandab-Straße, reagiert, und wenn ja, wie und warum (bitte hierbei Quellen für die Position der Bundesregierung benennen), und wenn nein, warum nicht (https://thehill.com/policy/international/ 5821343-trump-us-iran-ceasefire-deal-joint-ventu re-strait-of-hormuz/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 21. April 2026: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keinen formellen Vorschlag der US-Regierung im Sinne der Fragestellung. Entsprechende Äußerungen des US-Präsidenten hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich muss die Öffnung der Straße von Hormus mit der unmittelbaren Wiederaufnahme freier, sicherer und gebührenfreier Schifffahrt durch die Meerenge auf Basis des Völkerrechts und bestehender internationaler Verpflichtungen einhergehen. Diese Haltung unterstreicht die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen, der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und weiterer multilateraler Foren sowie in bilateralen und multilateralen Gesprächsformaten.

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