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Schriftliche Frage 28 von Torben Braga (AfD): Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über eine Ausweitung der EU-Mission EUNAVFOR ASPIDES auf die Straß…

dip / schriftliche_frage 27.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 28 von Torben Braga (AfD): Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über eine Ausweitung der EU-Mission EUNAVFOR ASPIDES auf die Straß… Frage 28 (Torben Braga, AfD): Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte über eine Ausweitung der EU-Mission EUNAVFOR ASPIDES auf die Straße von Hormus einen wirksamen Schutz der Schifffahrt in diesem Gebiet auf Grundlage des aktuellen Mandats (Bundestagsdrucksache 21/1372) überhaupt für rechtlich möglich, da die Straße von Hormus zwar geografisch zum Einsatzgebiet zählt, die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen dort jedoch gleichzeitig ausdrücklich ausgeschlossen ist, und welche spezifischen völkerrechtlichen oder mandatsrechtlichen Änderungen wären für eine solche operative Erweiterung zwingend erforderlich? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 26. März 2026: Gemäß dem geltenden Beschluss (GASP) 2024/583 des Rates umfasst das Einsatzgebiet der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES die Meerenge von Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen gegen bereichsübergreifende Angriffe auf See nur in einem Untergebiet des Operationsgebiets auszuüben. Darüber hinaus wird auf Bundestagsdrucksache 21/1372 verwiesen. Eine Anpassung des EU-Ratsbeschlusses zeichnet sich derzeit nicht ab.

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