Prävention, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente
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Prävention, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2263
21. Wahlperiode 16.10.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Prävention, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und
Erwerbsminderungsrente
Der Grundsatz „Reha vor Rente“ gilt in der gesetzlichen Rentenversicherung in
Deutschland bereits seit Jahrzehnten. Mit dem Rentenreformgesetz im
Jahr 1972 wurde der Grundsatz gesetzlich verankert und 1992 in § 9 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) festgeschrieben. In den vergangenen
Jahrzehnten wurde der Grundsatz dann erweitert zu „Prävention vor Reha vor
Rente“. Das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz aus dem Jahr 2001
betont Prävention als Aufgabe der Rentenversicherung. Seit dem Gesetz zur
Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) im
Jahr 2015 haben Präventionsleistungen einschließlich der Rentenversicherung
eine feste rechtliche Basis. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und
Prävention können gesundheitliche Schäden und menschliches Leid verhindern oder
zeitlich hinauszögern. Die Kosten von Präventionsmaßnahmen vor dem ersten
Auftreten von Beschwerden oder mit dem ersten Auftreten von kleineren
Beschwerden sind oft erheblich niedriger als die von Rehamaßnahmen, und
gleichzeitig sind die Erfolgschancen bei zeitgerechter Prävention höher.
Insbesondere sorgen Prävention und Rehabilitation aber auch dafür, die
Lebensqualität der Menschen deutlich zu steigern, indem Krankheiten ausbleiben oder ihre
Chronifizierung verhindert bzw. gebremst werden kann. Dies führt vor allem
auch dazu, dass die in Zeiten des demografischen Wandels immer wichtiger
werdende Arbeitskraft der Menschen bis in ein höheres Alter, beispielsweise
bis zum regulären Renteneintrittsalter oder auch noch darüber hinaus, erhalten
werden kann. So können Prävention und Reha eine wichtige Rolle bei der
Dämpfung des Fachkräftemangels spielen und dazu beitragen, dass sich das
Verhältnis von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zu Rentnerinnen und
Rentnern weniger schnell verschlechtert. Insbesondere können Prävention und
Rehabilitation das Risiko für Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung
vermindern und die Zahl der Erwerbsminderungsrenten reduzieren.
Da Präventionsleistungen im Katalog der Deutschen Rentenversicherung noch
relativ neu sind, ist die Berichterstattung über sie weniger ausgeprägt als zu den
Rehaleistungen. So finden sich etwa im Reha-Atlas 2024 nur wenige Daten zu
den Präventionsleistungen (rehaatlas-2024-download.pdf). Aber auch zu den
Rehaleistungen und zu Erwerbsminderungsrenten sind zahlreiche Fragen offen.
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung nennt zahlreiche Aspekte
zu Prävention und Reha im medizinisch-beruflichen Kontext, so soll die
Prävention von psychischen Erkrankungen gestärkt werden und für gute
Arbeitsbedingungen für körperlich stark belastete Berufsgruppen gesorgt werden, der
Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ soll gestärkt werden, der „Ü45-
Check“ soll flächendeckend umgesetzt werden, und Menschen in einer
befristeten Erwerbsminderungsrente sollen mit Rehaleistungen zielgenauer erreicht
werden. Die Beantragung soll digital, barrierearm und einfach werden, der
gemeinsame Grundantrag für Reha und Teilhabe vorangebracht werden, ein
Fallmanagement soll eingeführt werden, das betriebliche Gesundheitsmanagement
bekannter gemacht und die Feststellung der Erwerbsfähigkeit beschleunigt
werden. Vor diesem Hintergrund ist die Klärung offener Fragen notwendig.
Nur die Rehabilitationsangebote für psychisch kranke Menschen (RPK)
verknüpfen bisher die medizinische und berufliche Rehabilitation bzw. Teilhabe
am Arbeitsleben in einem Leistungsangebot (https://psag-potsdam.de/wp-conte
nt/uploads/2025/05/250410_Handlungsempfehlungen.pdf). Das Neunte Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält im ersten Teil Regelungen zur
Zusammenarbeit und Kooperation, ohne das gegliederte System grundsätzlich infrage zu
stellen. Die Zahl der Erwerbsminderungsrenten aufgrund einer psychischen
Erkrankung steigt kontinuierlich. So entfielen laut der Deutschen
Rentenversicherung Bund im Jahr 2000 noch 24,2 Prozent der erstmals gezahlten
Erwerbsminderungsrenten auf psychische Leiden, im Jahr 2020 waren es bereits 41,5
Prozent. Bei den Angeboten zur medizinischen Rehabilitation bei schweren
psychischen Erkrankungen ist eine Unterversorgung – mit Ausnahme der F1-
Diagnose im Bereich der Erwachsenen – festzustellen. In RPK-Einrichtungen
stehen derzeit nur ca. 2 000 Plätze zur Verfügung, dabei werden die Angebote
stationär oder ganztägig ambulant vorgehalten, bedarfsbezogene rehabilitative
Leistungen im häuslichen Umfeld sind noch nicht ausreichend implementiert.
Die Aktion Psychisch Kranke (APK) hat mit dem zweiten Psychiatriedialog
Handlungsempfehlungen zur Schnittstellenversorgung zwischen den
Leistungen im Behandlungsbereich und denen der Teilhabe bei psychischen
Erkrankungen entwickelt. Für das Themenfeld „Medizinische Rehabilitation“ wurden
die Besonderheiten der Unterversorgung, des Ungleichgewichts stationär bzw.
ambulant und der nicht ausreichenden Berücksichtigung der Partizipation
bearbeitet.
Rehabilitationsfähigkeit wird wesentlich durch das Angebot der
Rehaeinrichtungen geprägt, welches Selbstständigkeit und Verbindlichkeit in der
Einhaltung von standardisierten Therapieeinrichtungen voraussetzt. Aktuell werden
nicht selten Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in
Rehabilitationseinrichtungen als nicht rehabilitationsfähig eingeschätzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich seit 2016 die Zahlen zu den beantragten und zu den
bewilligten Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sowie
die finanziellen Aufwendungen für Präventionsleistungen differenziert
nach Geschlecht und Altersgruppen entwickelt, und um welche
Präventionsleistungen hat es sich dabei jeweils gehandelt?
2. Wie verteilen sich die Anträge und die Bewilligungen bei den
Präventionsleistungen auf die verschiedenen sozialen Gruppen einschließlich
vulnerabler Gruppen wie Versicherte über 60 Jahre, Versicherte mit
Migrationsgeschichte, Versicherte ohne Schul- oder Berufsabschluss,
Alleinerziehende und, insofern Daten dazu verfügbar sind, wie verteilen sie sich auf
die Einkommensgruppen (bitte in Absolutzahlen und anteilsmäßig im
Vergleich zu den Anteilen an der Gesamtbevölkerung angeben)?
3. Wie lange dauerten die Präventionsleistungen, aus wie vielen einzelnen
Maßnahmen bestanden sie (bitte jeweils Mittelwert bzw. Median,
Minimum, Maximum nennen), und welchen Anteil hatten die einzelnen
Elemente Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung dabei jeweils?
4. Welche Beschwerden bzw. Indikationen lagen den Anträgen zugrunde,
wie unterscheiden sich beantragte und genehmigte Präventionsleistungen
bezüglich der dominierenden Beschwerdebilder und Indikationen, ist es
nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass rund 20 Prozent der
Anträge abgelehnt wurden, und worin liegt das begründet?
5. Inwiefern werden die Präventionsleistungen wissenschaftlich begleitet,
und inwiefern gibt es ein Monitoring des Erfolgs der
Präventionsleistungen, und wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige
wissenschaftliche Begleitung?
6. Wie hoch war
a) die Rate der Teil- und Voll-Berentungen,
b) die Rate der Inanspruchnahme von Rehaleistungen und
c) die Zahl der Krankheitstage (Tage mit Arbeitsunfähigkeit)
bei den Versicherten, die in den Jahren 2019 bis 2023
Präventionsleistungen erhalten haben, in den Folgejahren, und wie waren diese Raten 1. bei
denjenigen, deren Präventionsanträge abgelehnt wurden, und 2. in
vergleichbaren Alterskohorten ohne Präventionsanträge (bitte jeweils mit
Angaben der Altersverteilung und Geschlechtsverteilung der Kohorten
angeben)?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Maßnahmen zur
Früherkennung von potenziell arbeitseinschränkenden Krankheitssymptomen
und die bisherigen Präventionsangebote der Rentenversicherung, und
welchen Bedarf zur Weiterentwicklung sieht die Bundesregierung?
8. Da Präventionsprogramme der Rentenversicherung wie RV Fit im
Wesentlichen bei Beschäftigten ansetzen, die erste Beschwerden
aufweisen, und einer Verschlechterung und Chronifizierung vorbeugen sollen,
hält die Bundesregierung Programme zur Prävention für erforderlich, die
bereits vor dem Auftreten von Beschwerden ansetzen, gibt es dabei bereits
erste Ansätze, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in dieser
Hinsicht?
9. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in dieser Hinsicht dem
Instrument des Tätigkeitswechsels bei, und welche Rolle können dabei die
Formen „Job Rotation“, „Job Enlargement“ und „Job Enrichment“
spielen?
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Fragen der
krankheitspräventiven Ausgestaltung der Arbeit und präventiver
Qualifizierungsmaßnahmen, und welche finanziellen Mittel will sie dafür zur Verfügung
stellen?
11. Hält die Bundesregierung es für erforderlich, insbesondere in Berufen mit
begrenzter Verweildauer frühzeitig und vorbeugend Qualifizierungen
anzustreben, die den Wechsel aus der bisherigen Tätigkeit ermöglichen, und
wenn ja, für welche Berufe hält die Regierung solche vorbeugenden
Qualifizierungen für erforderlich?
12. Liegen der Bundesregierung zu den Präventionsberatungen, die die
Berufsförderungswerke seit 2024 durchführen, bereits erste Ergebnisse vor?
13. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass viele Versicherte
a) keine ausreichende Kenntnis von der Möglichkeit der
Präventionsleistungen der Rentenversicherung besitzen oder b) zwar die Möglichkeit
kennen, aber das Antragsverfahren als problembehaftet und als zu
umfangreich erachten, deswegen einen Antrag auf Präventionsleistungen
trotz bestehender Indikation als wenig aussichtsreich betrachten und aus
den Gründen nach a) und b) eine Unterinanspruchnahme von
Präventionsleistungen resultiert und dies insbesondere gesellschaftlich benachteiligte
Gruppen (z. B. Erwerbstätige mit Migrationsgeschichte oder mit
niedrigerem sozialem Status) betrifft?
14. Sieht die Bundesregierung den Bedarf, Präventionsangebote bekannter
und zugänglicher zu machen, und wenn ja, mit welchen Schritten möchte
die Bundesregierung dies erreichen?
15. In Anbetracht dessen, dass entsprechend den Abstimmungen in der
Nationalen Präventionskonferenz der Fokus der Präventionsleistungen der
Deutschen Rentenversicherung auf einer Verzahnung von Verhältnis- und
Verhaltensprävention in betrieblichen Lebenswelten liegt, welche
Elemente der Verhältnisprävention und welche Elemente der
Verhaltensprävention werden dabei bislang adressiert, wie gelingt die Verzahnung zwischen
beiden Bereichen, und welche Modellprojekte und welche Best-Practice-
Beispiele gibt es auf diesem Gebiet bereits, und in welcher Form geht die
Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf die Betriebe zu, und welche
Schlussfolgerungen können bislang aus den gemachten Erfahrungen
gezogen werden, und welche Weiterentwicklungsoptionen und
Weiterentwicklungsnotwendigkeiten bestehen?
16. Wie geht die DRV auf die berufstätigen Versicherten zu und macht wohn-
und arbeitsortnahe Präventionsangebote und passt sie bedarfsgerecht den
unterschiedlichen Lebenssituationen an?
17. Welche Erfordernisse sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Verlängerung eines gesunden Arbeitens bezüglich der Weiterentwicklung
bei den Themen Arbeitsschutz und Arbeitsplatzgestaltung, und welche
Maßnahmen wird die Bundesregierung in diesen Bereichen ergreifen?
18. Wie hat sich a) die Zahl der Anträge, b) die Zahl der durchgeführten
Leistungen für medizinische Rehabilitation und wie haben sich c) die
finanziellen Aufwendungen der Rentenversicherung für medizinische
Rehabilitation in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Gesamtzahlen pro
Jahr angeben sowie getrennt nach Geschlecht, nach Altersgruppen, nach
ambulanter und stationärer Reha und nach Indikationen darstellen)?
19. Wie verteilen sich a) die Anträge und b) die Bewilligungen bei den
Rehaleistungen auf die verschiedenen sozialen Gruppen, einschließlich
Versicherten mit Migrationsgeschichte, Versicherten ohne Schul- oder
Berufsabschluss, Versicherten über 60 Jahre, alleinerziehenden Versicherten
sowie – falls Daten hierzu verfügbar sind – auf unterschiedliche
Einkommensgruppen (bitte in Absolutzahlen und im Vergleich zu den jeweiligen
Anteilen an der Gesamtbevölkerung angeben)?
20. Wie lang sind die durchschnittlichen Wartezeiten nach der Genehmigung
von Leistungen zur medizinischen Reha bis zum Beginn der Maßnahmen,
und wie lange dauern die Maßnahmen durchschnittlich (bitte
Gesamtzahlen und aufgeteilt nach Geschlecht, Altersgruppen und Indikationen
angeben)?
21. Wie hoch waren die Zuzahlungen der Versicherten zu Leistungen der
medizinischen Rehabilitation (bitte in Absolutzahlen und in Prozent der
aufgewendeten Mittel angeben)?
22. Wie viele Rehaanträge wurden in den letzten zehn Jahren nicht bewilligt
(bitte in Absolutzahlen und Prozent der gestellten Anträge angeben und
nach Jahren, Geschlecht, Alter und Indikationen aufgliedern), und welche
Gründe führten zur Ablehnung der Anträge?
23. Wie viele Rehaanträge wurden bei Menschen mit psychischen
Erkrankungen in den letzten zehn Jahren aufgrund von fehlender
Rehabilitationsfähigkeit nicht bewilligt?
24. Plant die Bundesregierung eine grundsätzliche Überarbeitung der
Zugangsvoraussetzungen für medizinische Rehabilitation bei psychischen
Erkrankungen, insbesondere hinsichtlich der Kriterien der
Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und Rehabilitationsprognose, und
wenn ja, wie sollen die Folgen dieser Kriterien gemindert und relativiert
sowie eine entsprechende Flexibilität in der Leistungserbringung
sichergestellt werden?
25. Plant die Bundesregierung, die sogenannte Rehabilitationsprognose für
eine medizinische Rehabilitation bei psychischen Erkrankungen auf eine
„Teilhabewirksamkeitsprognose“ mit teilhabebezogenen Inhalten
umzustellen, so wie es in den Handlungsempfehlungen des zweiten
Psychiatriedialogs der APK empfohlen wird, und wenn nein, warum nicht?
26. Wie unterscheiden sich Versicherte mit bewilligten und durchgeführten
medizinischen Rehaleistungen von Versicherten mit abgelehnten
Rehaleistungen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, soziale Gruppen (u. a.
Migrationsgeschichte, Schul- und Berufsabschlüsse etc.), Erwerbsfähigkeit,
stabile Beschäftigung, Arbeitslosenquote und Beantragung einer
Erwerbsminderungsrente bzw. einer anderen Rentenart in den folgenden zwei Jahren?
27. Müsste nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der
Rehabewilligungen angesichts einer alternden Bevölkerung und des politischen Ziels
eines längeren gesunden Arbeitens im Laufe der Jahre zunehmen, und wie
beurteilt die Bundesregierung den tatsächlichen Verlauf der Zahl der
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in den letzten 20 Jahren?
28. Angesichts der Tatsache, dass nach den Zahlen des Reha-Berichts 2024
der Anteil der stationären Rehaleistungen zwischen 2006 und 2023 von 86
auf 80 Prozent zurückging, welches Potenzial sieht die Bundesregierung
in der Zukunft in ambulanten und teilstationären Rehaangeboten, und wie
unterscheiden sich die Kosten zwischen stationären und ambulanten
Rehaleistungen in den einzelnen Indikationsgebieten?
29. Plant die Bundesregierung einen Prüfauftrag, wie gesetzliche
Verankerungen von ambulanten und mobilen Angeboten der medizinischen
Rehabilitation über das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hinaus zu
realisieren wären, wie vom zweiten Psychiatriedialog der APK empfohlen wird,
und wenn nein, warum nicht?
30. Plant die Bundesregierung die Etablierung einer bedarfsorientierten
Planung der Angebote der medizinischen Rehabilitation unter
Berücksichtigung der settingbezogenen Angebotsstrukturen?
31. Wie häufig wurden nach Rehamaßnahmen auch Maßnahmen zur
Nachsorge beantragt, wie häufig wurden sie gewährt, wie lange dauerten sie, und
welche Kosten entstanden durch Maßnahmen zur Nachsorge (bitte nach
stationären und ambulanten Rehamaßnahmen sowie nach Tele-Nachsorge
und Nicht-Tele-Nachsorge aufschlüsseln)?
32. Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil der
medizinischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die nach ihrer Reha
durch eine stufenweise Wiedereingliederung Unterstützung bei ihrer
Rückkehr in den Beruf erhielten (bitte aufgegliedert nach Jahren, nach
Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
33. Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Zahl und der Anteil der
medizinischen Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die in den zwei
Jahren nach ihrer medizinischen Reha erwerbsfähig waren, und wie haben
sich die Quoten stabiler Beschäftigung ein Jahr nach einer medizinischen
Reha im Laufe der Jahre verändert (bitte aufgegliedert nach Jahren, nach
Geschlecht, Altersgruppen und Indikationsgebieten angeben)?
34. Welche Faktoren beeinflussen den Rehaerfolg, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen für die
Weiterentwicklung der Rehaleistungen?
35. Wie hat sich die Zufriedenheit der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden
mit den Leistungen für medizinische Reha in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte aufgegliedert nach Geschlecht und den Fragen der Reha-
Qualitätssicherung der Rentenversicherung angeben)?
36. Wie hoch ist der Anteil der Rehabilitanden, die sich in den letzten
zehn Jahren jeweils bei ihrer Rentenversicherung darüber beschwert
haben, dass die ihnen zugewiesene Rehaeinrichtung fachlich nicht geeignet
war?
37. Wie beurteilt die Bundesregierung die aus Sicht der Rehabilitandinnen
und Rehabilitanden wahrgenommenen Behandlungserfolge in der
stationären medizinischen Rehabilitation bei somatischen und bei
psychosomatischen Indikationen, und welche Erfordernisse zur Verbesserung des
Behandlungserfolgs ergeben sich daraus für die Bundesregierung?
38. Angesichts dessen, dass sich ausweislich des Reha-Berichts 2024 der
Rentenversicherung große Unterschiede zwischen den einzelnen
Rehafachabteilungen hinsichtlich der Erfüllung der Mindestanforderungen in den
neun Indikationen, in denen es Rehatherapiestandards gibt, zeigen, wie
viele Rehafachabteilungen (Absolutzahlen und Prozent) erfüllen in einem,
in zwei bis drei, in vier bis fünf und in über fünf der elf evidenzbasierten
Therapiemodule in den einzelnen Indikationen die Mindestanforderungen
nicht, und welche Wege sind zu beschreiten, um im Interesse der
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden eine homogenere Zielerreichung in den
Rehafachabteilungen zu erreichen und um außerdem die Zahl der
Abteilungen mit gravierenden und mit deutlichen Mängeln im Peer review Prozess
zu verringern?
39. Wie haben sich die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben in den
letzten zehn Jahren entwickelt (bitte getrennt nach Geschlecht, nach
Altersgruppen (bitte Durchschnittsalter angeben) und nach den
Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 SGB IX angeben)?
40. Welche Indikationen lagen den Leistungen für die Teilhabe am
Arbeitsleben in den letzten zehn Jahren zugrunde (bitte aufgeteilt nach Jahren,
Geschlecht und Altersgruppen angeben)?
41. Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten zwischen der
Beantragung und der Genehmigung von Leistungen für die Teilhabe am
Arbeitsleben und zwischen der Genehmigung und dem Beginn der Maßnahmen
(bitte aufgeteilt nach Geschlecht, Altersgruppen und Leistungsgruppen
nach § 49 Absatz 3 SGB IX angeben)?
42. Worauf führt die Bundesregierung die Tatsache zurück, dass doppelt so
viele Männer wie Frauen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in
Anspruch nehmen, und inwiefern sieht die Bundesregierung in diesen Zahlen
einen Widerspruch zu den Ausführungen in § 49 Absatz 2 SGB IX, und
welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diesem
Geschlechterunterschied entgegenzuwirken?
43. Wie haben sich bei den Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 3 a) die Zahl
der Anträge, b) der genehmigten Leistungen, c) die Ablehnungsquoten
und d) die finanziellen Aufwendungen in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern), und
welche Gründe führten zur Ablehnung von Anträgen?
44. Plant die Bundesregierung, die Handlungsempfehlung des zweiten
Psychiatriedialogs der APK zur Gestaltung von barrierefreien Zugängen bei
notwendigen Leistungen zur Teilhabe umzusetzen, und wenn ja, durch
welche Gesetzesänderung plant sie dies konkret umzusetzen?
45. Plant die Bundesregierung eine Arbeitsgruppe „Barrierefreie Zugänge zur
Teilhabe“ auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales –
so wie es vom APK-Dialog empfohlen wurde?
46. Plant die Bundesregierung eine verstärkte Verantwortung und
Verpflichtung der Arbeitsgebenden, dem Instrument der stufenwiesen
Wiedereingliederung zuzustimmen, und wenn nein, warum nicht?
47. Inwieweit plant die Bundesregierung, die komplexen Hilfebedarfe von
Menschen mit psychischen Erkrankungen beim betrieblichen
Eingliederungsmanagement zu berücksichtigen, um so die Teilhabe durch Rückkehr
in den Berufsalltag positiv zu beeinflussen?
48. Woran misst die Bundesregierung den Erfolg und die Wirksamkeit der
wesentlichen Leistungen und Leistungsgruppen nach § 49 Absatz 2
SGB IX (z. B. Quoten der beruflichen Wiedereingliederung, der
langfristigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt, der stabilen Beschäftigung in den
folgenden zwei Jahren, der Rate an Beantragung und Genehmigung einer
Erwerbsminderungsrente), wie haben sich die Erfolgsquoten in den letzten
zehn Jahren verändert (bitte nach Geschlecht und Altersgruppen
aufgliedern), und welche Handlungsnotwendigkeiten sieht die Bundesregierung
bei der Erfolgs- und Wirksamkeitsanalyse der Maßnahmen zur Teilhabe
am Arbeitsleben und zur Verbesserung der Erfolgsquoten?
49. Wie unterscheiden sich Versicherte mit bewilligten und durchgeführten
beruflichen Rehaleistungen von Versicherten mit abgelehnten
Rehaleistungen im Hinblick auf Alter, Geschlecht, soziale Gruppen (u. a.
Migrationsgeschichte, Schul- und Berufsabschlüsse etc.) bezüglich
Erwerbsfähigkeit und stabiler Beschäftigung in den folgenden zwei Jahren, bezüglich
Arbeitslosigkeit und Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bzw.
einer anderen Rentenart?
50. Angesichts dessen, dass ausweislich des Reha-Berichts 2024 die Anträge
und Bewilligungen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben seit
2017 nicht unerheblich zurückgingen und als einer der Gründe der
Beschluss genannt wird, einzelne Leistungen zur Erhaltung und Erlangung
eines Arbeitsplatzes aus den regelhaft bewilligten technischen
Arbeitshilfen zur Berufsausübung herauszunehmen, weil diese Maßnahmen zu den
Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
gehörten (z. B. die Beschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen und
orthopädischen Bürostühlen), welche Informationen besitzt die
Bundesregierung, inwieweit die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Pflichten
zur angemessenen Ausstattung des Arbeitsplatzes nachkommen, und
welche weiteren Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung auf
diesem Gebiet erforderlich?
51. Wie wird die Zufriedenheit der Versicherten mit den Maßnahmen zur
Teilhabe am Arbeitsleben erfasst, wie haben sich die Bewertungen der
Versicherten bei den einzelnen Maßnahmen in den letzten zehn Jahren
entwickelt, und welche Notwendigkeiten ergeben sich für die
Bundesregierung, die Einschätzung der Versicherten zu diesen Leistungen besser zu
erfassen und die Zufriedenheitswerte zu erhöhen?
52. Wie hat sich das Rehabudget in den letzten zehn Jahren entwickelt, und
welche Anteile hatten dabei die Leistungen für medizinische
Rehabilitation, die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben, die Leistungen für
Kinderreha und sonstige Leistungen (z. B. Übergangsgeld oder
ergänzende Hilfen), und in welchem Ausmaß unterschritten die tatsächlichen
Ausgaben für Rehabilitationsleistungen jeweils die durch das Rehabudget
definierte Obergrenze?
53. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass sich laut des Reha-
Berichts 2024 die Aufwendungen für medizinische und sonstige
Rehaleistungen inklusive Übergangsgeld zwischen 2006 und 2023 um etwa
80 Prozent und die für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nur um
9 Prozent erhöht haben?
54. War das Rehabudget nach Ansicht der Bundesregierung in den letzten
Jahren ausreichend, um die Rehabilitationsbedarfe zu decken, und wird
das Rehabudget auch 2025 ausreichen, um die Bedarfe zu decken?
55. Hält die Bundesregierung die Regeln zur Festsetzung der jährlichen
Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe nach § 220 Absatz 1 SGB VI für
angemessen, und ist insbesondere die Klausel, dass eine Budgetüberschreitung
zur Minderung des Budgets im jeweiligen Bereich im zweiten Folgejahr
führt, zeitgemäß angesichts der Ziele, ein längeres Arbeiten zu
ermöglichen, oder wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, die
Budgetierung bei den Rehaleistungen zu streichen, um für das Ziel eines
möglichst langen gesunden Arbeitens bestmögliche Voraussetzungen zu
schaffen?
56. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass ein nennenswerter
Anteil der Versicherten a) keine ausreichende Kenntnis von der
Möglichkeit einer medizinischen und/oder beruflichen Reha besitzt oder b) zwar
die Möglichkeit kennt, aber das Antragsverfahren als problembehaftet und
als zu umfangreich erachtet, deswegen einen Antrag auf Rehaleistungen
trotz bestehender Indikation als wenig aussichtsreich betrachtet und aus
den Gründen nach a) und b) eine Unterinanspruchnahme von
Rehaleistungen resultiert und dies insbesondere gesellschaftlich benachteiligte
Gruppen (z. B. Erwerbstätige mit Migrationshintergrund oder mit niedrigerem
sozialem Status) betrifft, und sieht die Bundesregierung den Bedarf,
Rehaangebote bekannter und zugänglicher zu machen, und wenn ja, mit
welchen Schritten möchte die Bundesregierung dies erreichen?
57. Welche Funktion hat die Rehabilitation aus Sicht der Bundesregierung im
Kontext der sozialen Sicherung, und welche Bedeutung hat die
Rehabilitation aus Sicht der Bundesregierung im Kontext der Fachkräftesicherung,
und was bedeutet dies aus Sicht der Bundesregierung für die weitere
Investition in die Rehabilitation?
58. Wie viele Versicherte bezogen im Jahr 2024 eine volle und wie viele
bezogen eine teilweise Erwerbsminderungsrente, und wie haben sich die
Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie hoch lag der Anteil
der vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten an allen
Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern im selben Zeitraum (bitte nach Jahren,
Geschlecht und Altersgruppen sowie nach medizinischen Antragsgründen
(Indikationsgruppen) aufgliedern)?
59. Wie hoch waren die Leistungen bei den Erwerbsminderungsrenten, und
wie ist der Verlauf in den letzten zehn Jahren (bitte Mittelwerte, Mediane
und geeignete Verteilungsmaße angeben und nach voller und teilweiser
Erwerbsminderung, Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
60. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren die Zurechnungszeit, und wie
hoch sind die sich aus der Zurechnungszeit errechnenden Leistungen für
Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente (bitte nach
Jahren, nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und
Altersgruppen aufgliedern)?
61. Wie viele Versicherte bezogen in den letzten zehn Jahren eine
„arbeitsmarktbedingte volle Erwerbsminderungsrente“, waren also nur teilweise
erwerbsgemindert, bezogen aber eine volle Rente, weil sie arbeitslos
waren und keinen entsprechenden Teilzeitjob fanden (bitte nach Jahren,
Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
62. Wie viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden in den letzten
zehn Jahren gestellt, und wie viele davon wurden genehmigt (bitte in
absoluten Zahlen und Ablehnungsquoten, aufgegliedert nach Jahren,
Geschlecht und Altersgruppen sowie nach medizinischen Antragsgründen
(Indikationsgruppen), angeben), und welche Gründe haben zur Ablehnung
der Anträge geführt?
63. Wie hat sich der Altersdurchschnitt bei den beantragten und genehmigten
vollen und teilweisen Erwerbsminderungsrenten in den letzten zehn
Jahren entwickelt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
64. Wie hat sich seit 2012 der Anteil der vollen und der teilweisen
Erwerbsminderungsrenten mit Rentenbeginn ab dem Alter von 63 Jahren an der
Gesamtzahl der Rentenzugänge ab dem Alter von 63 Jahren entwickelt?
65. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente
arbeiten neben dem Rentenbezug, wie viele Arbeitsstunden arbeiten sie, und
wie hoch sind die Einkommen (bitte nach voller und teilweiser
Erwerbsminderungsrente, nach Geschlecht und Altersgruppen aufgliedern)?
66. Bei wie vielen Erwerbsminderungsrenten war vor der Erhöhung durch das
Achte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz) die Hinzuverdienstgrenze
relevant, und bei wie vielen ist seit der Erhöhung der Hinzuverdienst noch
oberhalb der Grenze?
67. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente
erhalten Leistungen aus der Grundsicherung, wie hoch sind diese
Leistungen, und wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren
entwickelt (bitte aufgegliedert nach voller und teilweiser
Erwerbsminderungsrente und nach Leistungen aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) (teilweise Erwerbsminderung) und dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) (volle Erwerbsminderung), nach Geschlecht und
Altersgruppen angeben)?
68. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Anrechnung des
Hinzuverdiensts neben der Erwerbsminderungsrente auf die SGB-XII-Leistungen
eine Anpassung an die Einkommensanrechnung des SGB II?
69. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrente
erhalten noch Renten nach anderen Rentenarten (bitte Absolut- und
Prozentzahlen, aufgegliedert nach voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente,
nach Altersgruppen, Geschlecht und den Rentenarten, angeben)?
70. Wie viele der Erwerbsminderungsrenten wurden mit einer Befristung
genehmigt (bitte in Absolutzahlen und Prozentzahlen, aufgegliedert nach
Jahren (letzte zehn Jahre), nach vollen und teilweisen
Erwerbsminderungsrenten, nach Geschlecht und Altersgruppen, angeben), und wie lange
war die Befristung (bitte Mittelwert, Minimum und Maximum angeben)?
71. Bei wie vielen Bezieherinnen und Beziehern von teilweiser und voller
Erwerbsminderungsrente hat seit der Einführung (bitte nach Jahren
aufschlüsseln) ein Wiedereingliederungsversuch in den Arbeitsmarkt
stattgefunden, und wie hoch ist die Erfolgsquote (bitte getrennt nach Geschlecht,
Altersgruppen, Indikationsgebieten angeben)?
72. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie sich die Möglichkeit
zur rentenunschädlichen Arbeitserprobung nach § 43 Absatz 7 SGB VI,
die seit Januar 2024 besteht, ausgewirkt hat, und wie viele Versicherte
haben davon Gebrauch gemacht, und bei wie vielen war nach der
Arbeitserprobung eine fortgesetzte Beschäftigung möglich (bitte getrennt nach
Geschlecht, Altersgruppen, Indikationsgebieten angeben)?
73. Bei wie vielen Bezieherinnen und Beziehern von teilweiser und voller
Erwerbsminderungsrente gab es in den letzten zehn Jahren eine
Rehamaßnahme, und in wie vielen Fällen hat diese zu einer Verbesserung der
Erwerbsfähigkeit beigetragen?
74. Bei wie vielen Versicherten ist der Ablehnungsgrund für eine
Erwerbsminderungsrente ausschließlich, dass es noch Berufe außerhalb ihres vor
Eintritt der medizinischen Verschlechterung ausgeübten Berufes gibt, für
die sie noch arbeitsfähig sind (bitte nach Alter, nach Anträgen auf volle
Erwerbsminderung und teilweise Erwerbsminderung und danach, ob eine
vollständige Ablehnung des Antrags oder eine niedrigere Einstufung des
Grades der Minderung das Ergebnis war, aufschlüsseln)?
75. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Rentenexperten, dass die
Erwerbsminderungsrente zunehmend zu einer Form des Altersübergangs
aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen geworden ist?
76. Welche Defizite sieht die Bundesregierung bei der aktuellen
Erwerbsminderungsrente, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus dieser Einschätzung, und müssten insbesondere Elemente der früheren
Berufsunfähigkeitsrente wieder ins Rentenrecht integriert werden?
77. Wie viele Versicherte gehen aus Arbeitslosigkeit (Bezug von
Arbeitslosengeld I nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)) in Rente,
und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen
und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten
angeben)?
78. Wie viele Versicherte gehen aus einem Bezug von
Grundsicherungsleistungen (Bezug von Bürgergeld nach SGB II) in Rente, und wie haben sich
die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte in Absolutzahlen
und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen und Neurentner)
und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten angeben)?
79. Wie viele Versicherte gehen aus einem Bezug von Krankengeld in Rente,
und wie haben sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte
in Absolutzahlen und Prozentzahlen (bezogen auf alle Neurentnerinnen
und Neurentner) und aufgeteilt nach Geschlecht und Rentenarten sowie
Dauer des Krankengeldbezugs angeben)?
Berlin, den 14. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Armin Grau (Kleine Anfrage)
- authored ← Armin Grau
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- part_of_vorgang → Prävention, medizinische Rehabilitation, berufliche Rehabilitation und Erwerbsminderungsrente (Kleine Anfrage)