Schriftliche Frage 96 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgende Überarbeitung des seit 2010 geltenden Planungsrechts für den zw…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 96 von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie begründet die Bundesregierung die erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgende Überarbeitung des seit 2010 geltenden Planungsrechts für den zw…
Frage 96 (Katrin Uhlig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie begründet die Bundesregierung die erst zum jetzigen Zeitpunkt erfolgende Überarbeitung des seit 2010 geltenden Planungsrechts für den zweiten Bauabschnitt der S 13 (Bonn–Beuel bis Bonn–Oberkassel), und welchen konkreten Zeitplan und Pläne zur Finanzierungssicherheit verfolgt sie für die Fertigstellung dieses Abschnitts sowie des damit verknüpften Überwerfungsbauwerks Troisdorf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 21. April 2026:
Die Inbetriebnahme der S 13 (3/4 – Gleisiger Ausbau Troisdorf–Bonn– Oberkassel) soll in zwei Baustufen erfolgen, im ersten Schritt bis Bonn– Beuel, dann bis Bonn–Oberkassel. Die DB InfraGO AG teilt mit, dass die Inbetriebnahme des 2. Bauabschnitts nach 2030 verschoben wurde. Für den 2. Bauabschnitt haben die Stadt Bonn und der Aufgabenträger go.Rheinland Änderungswünsche geäußert. Zudem musste die DB InfraGO AG Richtlinienänderungen in die Planung aufnehmen. Deshalb können in diesem Jahr die Unterlagen zur Planänderung beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden. Das Überwerfungsbauwerk Troisdorf ist Bestandteil des Bedarfsplans Schiene und wird dort im Abschnitt 2 unter dem Vordringlichen Bedarf, Nr. 22, Großknoten, geführt. Es dient der höhenfreien Einbindung der S 13 Troisdorf–Bonn-Oberkassel im Bahnhof Troisdorf und ist Bestandteil des Bedarfsplanvorhabens „Großknoten Köln“. Das Teilvorhaben Kreuzungsbauwerk Troisdorf dient der Steigerung der Kapazität sowie der Betriebsqualität und soll durch Auflösung von Kreuzungskonflikten der Attraktivität des Schienenverkehrs dienen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV). Die Finanzierung der Leistungsphasen 1 und 2 HOAI ist darüber sichergestellt. Die Inbetriebnahme 2026 wird aufgrund der Integration der Bauarbeiten in die Korridorsanierung Rechter Rhein erreicht.
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