Erreichter Planungsstand beim Vorhaben "Regionale Korridorsanierung" Halle (Saale) - Eichenberg
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Erreichter Planungsstand beim Vorhaben "Regionale Korridorsanierung" Halle (Saale) - Eichenberg
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1911
21. Wahlperiode 30.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Swantje
Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erreichter Planungsstand beim Vorhaben „Regionale Korridorsanierung“ Halle
(Saale) – Eichenberg
Die Eisenbahnstrecke zwischen Halle (Saale) und Kassel ist seit ihrer
durchgehenden Inbetriebnahme im Jahr 1867 Bestandteil eines wichtigen Ost-West-
Korridors zwischen dem Ruhrgebiet und dem mitteldeutschen Industrierevier.
Insbesondere im Schienengüterverkehr wuchs die Bedeutung der Strecke
zwischen Halle und Nordhausen als Teil der kürzesten Verbindung zwischen
beiden Industrieräumen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs kontinuierlich an.
Die deutsche Teilung führte zur Unterbrechung der Strecke östlich von
Eichenberg und markiert eine tiefe Zäsur in der Streckengeschichte.
Nach kurzer Planungszeit und rund fünfmonatiger Bauzeit konnten die
Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn am 26. Mai 1990 nach 45-
jähriger Unterbrechung den Bahnbetrieb zwischen Eichenberg und
Arenshausen wieder aufnehmen und den ersten Lückenschluss im Netz beider
Staatsbahnen feiern.
Als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 6 elektrifizierte die Deutsche
Reichsbahn den Abschnitt Leinefelde – Eichenberg zusätzlich zum bereits seit 1990
im Bau befindlichen Abschnitt Halle (Saale) – Eichenberg. Zwischen Halle
(Saale) und Bernterode West unterblieb damals jedoch die Modernisierung der
Leit- und Sicherungstechnik weitgehend, sodass bis heute zahlreiche alte
Stellwerke unterschiedlichster Bauformen im Einsatz sind.
Die veraltete Leit- und Sicherungstechnik der Halle-Kasseler Bahn im
Abschnitt Angersdorf und Bernterode West zeichnet sich durch einen hohen
Personalbedarf aus, den die Deutsche Bahn (DB) InfraGO AG in letzter Zeit nicht
mehr zu jeder Zeit decken kann. Seit 2022 hat die Verfügbarkeit der Strecke
und damit die Verlässlichkeit des Angebots im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) drastisch verschlechtert, weil Stellwerke nicht wie geplant besetzt
wurden. So fielen auf den Betriebsstellen der Strecke 6343 von Januar bis
Dezember 2022 1 658 Schichten von 17 520 aus (ca. 9,5 Prozent). Von Januar bis Juli
2023 fielen 816 Schichten von 10 176 (ca. 8 Prozent) aus (siehe Antwort zu
Frage 139 auf Bundestagsdrucksache 20/8008). Die Folge: zeitraubender
Schienenersatzverkehr im SPNV sowie kostspielige und aufwendige
Umleitungen im Güterverkehr.
In Zuge der Regionalen Korridorsanierung (RKS) Halle (Saale) – Eichenberg
sollen in vier Bauabschnitten bis Ende 2027 zunächst die veralteten Stellwerke
durch 14 elektronische Stellwerke ersetzt werden. In einer weiteren Baustufe ab
etwa 2030 soll die „Optimierung der Infrastruktur“ umgesetzt werden. Bisher
ist unklar, ob dazu auch die grundhafte Sanierung bzw. der Ersatz des
Blankenheimer Tunnels zwischen Sangerhausen und Eisleben zählt.
Im Zusammenwirken mit dem Bedarfsplanvorhaben „Kasseler Kurve“, die für
den Güterverkehr eine Umfahrung des Rangierbahnhofs Kassel ermöglicht und
so einen attraktiven Laufweg für Güterzüge in Ost-West-Relation ohne
Fahrtrichtungswechsel schafft, kommt nach Auffassung der Fragestellenden der
Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur zwischen Halle (Saale) und Kassel
insbesondere für den Schienengüterverkehr sehr große Bedeutung zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bauabschnitten bzw. Bauetappen erfolgt bis Ende 2027 die
Modernisierung bzw. der Ersatz der Leit- und Sicherungstechnik zwischen
Halle (Salle) und Eichenberg bzw. Angersdorf (ausschließlich) und
Bernterode West (bitte abschnittsweise die Inbetriebnahmetermine nennen)?
2. In welchen Zeiträumen ist für die Umrüstung der Leit- und
Sicherungstechnik eine Vollsperrung oder Teilsperrung der Strecke geplant (bitte
abschnittsweise den Zeitraum der geplanten Streckensperrung nennen)?
3. In welchen Streckenabschnitten erfolgt gegenüber dem Status quo eine
Blockverdichtung (bitte die Blockteilung abschnittsweise angeben)?
4. Mit welchen Baukosten rechnet die DB InfraGO AG für die Maßnahmen
der ersten Baustufe zwischen Halle (Saale) und Eichenberg?
5. Welchen Zeitplan verfolgt die DB InfraGO AG bei der Umsetzung der
zweiten Baustufe zur „Optimierung der Infrastruktur“?
6. Sind für die zweite Baustufe längere Vollsperrungen der Strecke
notwendig oder wird weitgehend unter dem rollenden Rad gebaut?
7. Welche Aus- und Umbaumaßnahmen zählen zur „Optimierung der
Infrastruktur“ der Strecke 6343?
8. Welche wesentlichen Prämissen liegen der verkehrlichen
Aufgabenstellung der zweiten Baustufe bezüglich der „Optimierung der Infrastruktur“
zugrunde, und welche Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur leiten
sich aus der verkehrlichen Aufgabenstellung ab?
9. Beinhaltet die zweite Baustufe auch den Bau neuer Überleitstellen, wenn
ja, wo genau sind neue Überleitstellen geplant, und welche bestehenden
Überleitstellen werden angepasst (z. B. Einbau von Weichen mit höherer
Geschwindigkeit im abzweigenden Strang)?
10. Welche Spurplananpassungen sind in den Bahnhöfen und Betriebsstellen
der Strecke 6343 geplant, und in welchen Bahnhöfen und Betriebsstellen
wird der Spurplan vereinfacht bzw. wo erfolgen Rückbaumaßnahmen
(bitte die Rückbaumaßnahme ggf. genau beschreiben)?
11. In welchen Streckenabschnitten der Strecke 6343 zwischen Halle und
Eichenberg wird die Streckengeschwindigkeit nach Abschluss der zweiten
Baustufe erhöht, und welche Streckengeschwindigkeit ist künftig zulässig
(bitte abschnittsweise mit Kilometrierung angeben bzw. Fahrschaulinie
übermitteln)?
12. Gab es zur möglichen Erhöhung der Streckengeschwindigkeit bereits
Abstimmungsgespräche mit den SPNV-Aufgabenträgern der Länder
Sachsen-Anhalt und Thüringen, wenn ja, was ist das Ergebnis dieser
Abstimmungen, und welche Anforderungen an die Eisenbahninfrastruktur
stellen diesbezüglich die beiden SPNV-Aufgabenträger?
13. Welche zusätzlichen Baukosten fallen für eine abschnittsweise Erhöhung
der Streckengeschwindigkeit – in Abhängigkeit von den
Trassierungsparametern – auf 120 bis 160 Kilometer pro Stunde (km/h) an?
14. Auf welchen Betriebsstellen der Strecke 6343 zwischen Halle und
Eichenberg stehen nach Umsetzung der in einer zweiten Baustufe geplanten
„Optimierung der Infrastruktur“ Überholgleise mit einer Nutzlänge von
740 Metern zur Verfügung (zuzüglich der geplanten Maßnahmen in
Sangerhausen und Röblingen am See)?
15. Welche Überholgleislängen bieten die Bahnhöfe und Betriebsstellen der
Strecke 6343 bzw. 1732 zwischen Eichenberg und dem Knoten Kassel,
sind hier mittelfristig Anpassungen geplant, und wenn ja, welche?
16. Welche Bahnhöfe bzw. Betriebsstellen der Strecke 6343 weisen derzeit
bereits Gleise mit einer Nutzlänge von 740 Metern auf?
17. Erfolgte im Zuge des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 6 im
westlichen Streckenabschnitt zwischen Bernterode West und Eichenberg die
Verlängerung von Gleisen auf eine Nutzlänge von 740 Metern, etwa im
Bahnhof Leinefelde?
18. Ist im Bahnhof Leinefelde ggf. im Bestand durch das Versetzen von
Signalen eine Nutzlänge von 740 Metern herzustellen?
19. Ist im Knoten Nordhausen die Schaffung eines Güterzugleises bzw.
Umfahrungsgleises, das mit Streckengeschwindigkeit befahrbar ist, geplant,
damit die mangelnde Durchlässigkeit bei regelmäßig besetzten drei
Bahnsteiggleisen für den Schienengüterverkehr künftig gegeben ist, und wenn
nein, warum nicht?
20. Welche Anpassungen sind im Bereich des Rangierbahnhofs bzw.
Güterbahnhofs Nordhausen geplant, und welche Gleise werden hier ggf. wieder
in Betrieb genommen oder zurückgebaut?
21. Erfolgen im Bereich des Rangierbahnhofs Nordhausen Anpassungen
bezüglich der Nutzlänge von Gleisen, und wenn ja, welche Gleise sollen
verlängert werden (bitte die künftige Nutzlänge angeben)?
22. Plant die DB InfraGO AG die westliche Anbindung des Rangierbahnhofs
Nordhausen an die Streckengleise der Strecke 6343 auf Höhe der
Straßenüberführung „Darrweg“ zu reaktivieren, und wenn nein, warum nicht?
23. Werden Anpassungen bzw. Erweiterungen von Zugangsstellen des
Schienengüterverkehrs erwogen bzw. geplant (z. B. Einrichtung bzw.
Verlängerung von Freiladegleisen), und wenn ja, an welchen Bahnhöfen bzw.
Betriebsstellen?
24. Wird im Zuge der Umsetzung der zweiten Baustufe die vollständige
Zweigleisigkeit zwischen dem Ostkopf des Bahnhofs Eichenberg und dem
Abzweig der Strecke 1804 („Eichenberger Kurve“) hergestellt, und wenn
nein, warum nicht?
25. Welche weiteren Anpassungen des Spurplans sind ggf. geplant, um die
Strecke 6343 künftig besser in den Knoten Eichenberg einzubinden (z. B.
Vermeidung von Fahrstraßenausschlüssen in Ost-West-Richtung)?
26. Mit welchen Baukosten rechnet die DB InfraGO AG für die zweite
Baustufe bei der Strecke 6343 (ausschließlich Ersatz des Blankenheimer
Tunnels)?
27. Welchen Austausch mit den Aufgabenträgern des SPNV und den
Eisenbahnverkehrsunternehmen des Schienengüterverkehrs hat die DB InfraGO
AG zur ersten und zweiten Baustufe bisher durchgeführt bzw. welcher
Austausch ist dazu noch vorgesehen?
28. Welche Belange der Aufgabenträger des SPNV und der Akteure des
Schienengüterverkehrs hat die DB InfraGO AG in diesem Zusammenhang
berücksichtigt, und welche Belange werden Eingang in die Planung
finden?
29. Plant die DB InfraGO AG im Zuge der Verbesserung der Resilienz im
Netz für Umleiterverkehre in der Relation Erfurt – Halle/Leipzig
mittelfristig auch Investitionen in die Modernisierung der Strecke Erfurt –
Sangerhausen (Strecke 6300), und wenn ja, welche Investitionen in die
genannte Strecke sollen bis 2030 erfolgen?
30. Welchen Planungsstand haben die beabsichtigte Sanierung bzw. der Ersatz
des Blankenheimer Tunnels erreicht?
31. Welche Vorzugsvariante zeichnet sich für dieses Vorhaben ab bzw. bis
wann soll die Vorzugsvariante zum Ersatz des Blankenheimer Tunnels
feststehen, und bis wann strebt die DB InfraGO AG den Beginn und den
Abschluss der Bauarbeiten an?
Berlin, den 23. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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