polradar

Schriftliche Frage 98 von Violetta Bock (DIE LINKE): Auf welcher Datengrundlage belegt die Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm (KS…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 98 von Violetta Bock (DIE LINKE): Auf welcher Datengrundlage belegt die Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm (KS… Frage 98 (Violetta Bock, Die Linke): Auf welcher Datengrundlage belegt die Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm (KSP) große Emissionseinsparungen verursachen soll, als zusätzliche Einsparung im KSP vermerkt werden kann und diese nicht schon in den allgemeinen Hochrechnungen zu E-Mobilität enthalten sind? Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth vom 20. April 2026: Die CO2-Einsparung für die Maßnahme „RED III im Verkehr“ (V 32) ergibt sich durch die Mengen an erneuerbaren Kraftstoffen, die infolge der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zusätzlich im Verkehrssektor eingesetzt werden und fossile Kraftstoffe ersetzen. Wenngleich der Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen auf die THG-Quote anrechenbar ist, wodurch der Hochlauf der Elektromobilität unterstützt wird, werden diese Strommengen bei der Ermittlung der Emissionseinsparungen für das Klimaschutzprogramm nicht berücksichtigt. Damit kann die CO2-Einsparung dieser Maßnahme auch kumulativ zu den in dem Projektionsbericht 2025 für die Regulierung der Flottengrenzwerte zu Grunde gelegten Einsparungen gerechnet werden.

Relationen