Schriftliche Frage 98 von Violetta Bock (DIE LINKE): Auf welcher Datengrundlage belegt die Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm (KS…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 98 von Violetta Bock (DIE LINKE): Auf welcher Datengrundlage belegt die Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm (KS…
Frage 98 (Violetta Bock, Die Linke):
Auf welcher Datengrundlage belegt die Bundesregierung, dass der Hochlauf der E-Mobilität, der durch die THG-Quote im Klimaschutzprogramm (KSP) große Emissionseinsparungen verursachen soll, als zusätzliche Einsparung im KSP vermerkt werden kann und diese nicht schon in den allgemeinen Hochrechnungen zu E-Mobilität enthalten sind?
Antwort des Staatssekretärs Jochen Flasbarth vom 20. April 2026:
Die CO2-Einsparung für die Maßnahme „RED III im Verkehr“ (V 32) ergibt sich durch die Mengen an erneuerbaren Kraftstoffen, die infolge der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zusätzlich im Verkehrssektor eingesetzt werden und fossile Kraftstoffe ersetzen. Wenngleich der Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen auf die THG-Quote anrechenbar ist, wodurch der Hochlauf der Elektromobilität unterstützt wird, werden diese Strommengen bei der Ermittlung der Emissionseinsparungen für das Klimaschutzprogramm nicht berücksichtigt. Damit kann die CO2-Einsparung dieser Maßnahme auch kumulativ zu den in dem Projektionsbericht 2025 für die Regulierung der Flottengrenzwerte zu Grunde gelegten Einsparungen gerechnet werden.
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