Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Entschließungsantrag zu Drs. 21/4083, 21/5530)
Text
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Entschließungsantrag zu Drs. 21/4083, 21/5530)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5545
21. Wahlperiode 22.04.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Violetta Bock, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/4083, 21/5530 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der
Treibhausgasminderungs-Quote
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes verpflichtet Kraftstoffanbieter dazu, die Treibhausgasemissionen
ihrer Kraftstoffe zu senken. Hierzu gibt es prinzipiell mehrere Optionen, zu denen
z. B. die Anrechnung von Ladestrom, der strombasierten Kraftstoffe oder der
Biokraftstoffe gehört. Die Inverkehrbringer von Kraftstoffen können die
Treibhausgasminderung bei Übererfüllung der Quote auch untereinander handeln, wodurch
ein Zertifikatsystem entsteht. Bis auf Strom wird dabei die tatsächliche
Treibhausgasminderung mithilfe von gesetzlich festgelegten Basiswerten ermittelt, ergibt
sich also nicht aus einer gemessenen Einsparung. Wenn der gesamte
Kraftstoffverbrauch steigt, steigt auch die absolute Menge an Emissionen, selbst wenn die
Quoten erfüllt werden. Die THG-Quote dient dazu, die Effizienzvorgaben der
europäischen RED-III-Richtlinie umzusetzen.
Es ist wissenschaftlich belegt (www.ipcc.ch/report/ar6/wg3/chapter/chapter-10/),
dass im Straßenverkehr aus klimapolitischen, effizienztechnischen und
ökonomischen Gründen für nahezu alle Bereiche die direkte Elektrifizierung
(Elektromobilität) die sinnvollste Lösung ist. Alle Erfüllungsoptionen, die nicht auf
Ladestrom beruhen, führen dazu, dass diejenigen, die auch in zehn bis fünfzehn Jahren
noch tanken müssen, im bestehenden System zunehmend höhere Kraftstoffpreise
zahlen, um die fossilen Geschäftsmodelle der Mineralölkonzerne zu sichern. Je
länger das Tanken ermöglicht wird, desto teurer wird es insbesondere für
Menschen, die sich kein Elektroauto leisten können oder keine gute Anbindung an den
öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) haben. Das derzeitige System verteuert
die Tankpreise jährlich um 1 bis 2 Milliarden Euro (www.bundestag.de/re
source/blob/1151028/Stellungnahme-NABU.pdf und www.bundesumweltminis-
terium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/
red-iii/Stellungnahmen/Verbaende/bimschg_red_iii_thg_stn_nabu.pdf).
Zusammen mit dem steigenden CO2-Preis und einer Quote für sog. fortschrittliche
Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen könnten die Preise an der Tankstelle um
bis zu 80 Prozent gegenüber dem Kraftstoffpreisniveau von 2023 ansteigen
(www.bundestag.de/resource/blob/1151086/Stellungnahme-T-E.pdf).
Da der Anbau von Energiepflanzen oft zulasten resilienter Ökosysteme und der
Nahrungsmittelproduktion geht, ist die bloße Substitution fossiler Brennstoffe
durch Biomasse abzulehnen. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen plädiert daher in seinem Hauptgutachten (2020)
dafür, Land primär als Kohlenstoffspeicher und Lebensraum zu priorisieren und
biogene Ressourcen innerhalb der Bioökonomie nur dort einzusetzen, wo keine
effizienteren Dekarbonisierungsalternativen (wie die direkte Elektrifizierung)
existieren.
Rund 40 Prozent der in Deutschland eingesetzten biogenen Kraftstoffe – auch
Agrokraftstoffe genannt – basieren auf Nahrungs- und Futtermitteln. Deren
Anbau erfordert erhebliche Mengen an Düngemitteln, Pestiziden und auch fossilen
Kraftstoffen (ifeu 2024: Ökologische Auswirkungen von Agrokraftstoffen). Vor
diesem Hintergrund wird die staatliche Förderung von Agrokraftstoffen vom
Umweltbundesamt (UBA) als klimaschädliche Subvention eingestuft (UBA 2021:
Umweltschädliche Subventionen in Deutschland). Zugleich führt die
Beimischung biogener Kraftstoffe zu höheren Kraftstoffpreisen. Die hierdurch
entstehenden Mehrkosten der Mineralölunternehmen bei der Umsetzung der THG-
Quote werden über den Endverbraucherpreis an der Zapfsäule an die
Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Die Verwendung von Sojadiesel aus
Sojaöl führt zur Abholzung des Amazonasregenwaldes und somit zur Zerstörung
einer wichtigen natürlichen CO2-Senke. Außerdem steht er in direkter
Verbindung mit gewaltsamem Landraub indigener Gebiete (www.transportenviron-
ment.org/articles/how-soy-biofuels-are-pushing-the-amazon-closer-to-the-
tipping-point). Deshalb muss seine Verwendung rasch beendet werden.
Auch sogenannte fortschrittliche Biokraftstoffe (Abfälle und Reststoffe wie
Altspeisefett oder Waldrestholz) sind problematisch: Sie sind betrugsanfällig (z. B.
www.zdfheute.de/wirtschaft/biodiesel-hvo-palmoel-umdeklaration-betrugsver-
dacht-100.html) und wirken sich klimaschädlich aus, da sie indirekt zu
Landnutzungsänderungen beitragen. Zudem steht die für ihre Herstellung erforderliche
Menge an Reststoffen tatsächlich nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung,
was betrügerische Praktiken begünstigt (www.eca.europa.eu/ECA
Publications/SR-2023-29/SR-2023-29_EN.pdf). Bereits heute umfasst die
Flächennutzung Deutschlands das 2,25-fache der Fläche der gesamten Bundesrepublik (UBA
2017, Quantifying the land footprint of Germany and the EU using a hybrid
accounting model). Die Nutzung von Agrarflächen im globalen Süden übt enormen
Druck auf primäre Regenwälder, Savannen, indigene Territorien usw. aus. Da
Deutschland nicht in der Lage ist, seinen Agrarbedarf auf eigener Fläche zu
befriedigen, muss es nicht erst perspektivisch, sondern unmittelbar seinen
Landverbrauch im globalen Süden einschränken.
Wasserstoff oder RFNBOs (erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs)
sind im Straßenverkehr aufgrund ihrer Knappheit und hohen Kosten ungeeignet
und müssten stattdessen für den See- und Flugverkehr reserviert werden. Die
Anrechnung von kohlenstoffarmem Wasserstoff in Raffinerien führt zudem lediglich
zu einer Emissionsverbesserung bei der Herstellung, während der verbrauchte
Kraftstoff selbst fossil bleibt. Darüber hinaus ist er nicht auf die EU-Vorgaben
anrechenbar (Richtlinie [EU] 2018/2001, Erwägungsgrund 89).
Die EU-Effizienzvorgaben der RED-III-Richtlinie (Erneuerbare-Energien-
Richtlinie 2023/2413 (RED III)) lassen sich bereits jetzt vollständig allein durch
Ladestrom erfüllen. Durch das Einbeziehen des elektrifizierten Schienenverkehrs in
die THG-Quote können die Deutsche Bahn und die öffentlichen
Nahverkehrsbetriebe durch den Verkauf von Quotenzertifikaten zusätzliche Einnahmen
generieren, die zur Senkung der Ticketpreise genutzt werden sollen, um die
Mobilitätswende zu unterstützen.
RFNBOs sind dagegen in der See- und Schifffahrt notwendig und stellen eine
Alternative zu fossilen Kraftstoffen dar, wo Elektrifizierung oder alternative
Antriebe wie Wind nicht in Frage kommen. Das Einbeziehen dieser Kraftstoffe für
die See- und Schifffahrt in die THG-Quote würde einen notwendigen Anreiz
liefern, der zu einem raschen fossilen Ausstieg beitragen würde.
Für echten Klimaschutz im Verkehrssektor braucht es außerdem eine
Reduzierung des Verkehrsaufkommens, eine echte Mobilitätswende zur Bahn, dem
ÖPNV, dem Radverkehr und dem Fußverkehr und eine Mobilitätsgarantie für
alle.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote
vorzulegen, der
a) auf Bezahlbarkeit, Nachhaltigkeit und Elektrifizierung ausgerichtet ist,
b) Ladestrom als einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im regulären
Straßenverkehr zulässt,
c) elektrisch betriebenen Schienenverkehr in die THG-Quote einbezieht
und damit zum Mittelzuwachs bei der Deutschen Bahn und den
öffentlichen Nahverkehrsunternehmen führt, der sich verpflichtend in
niedrigere Ticketpreise übersetzt,
d) jegliche Anreize für die Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-
biogenen Ursprungs (RFNBOs) im Straßenverkehr abschafft,
e) eine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs
(RFNBOs) für den Flug- und Schiffsverkehr in die THG-Quote
einbezieht und gleichzeitig verbindliche Höchstmengen für Flugkraftstoffe
einführt, um zur Reduzierung des Flugverkehrs beizutragen,
f) die Anrechnung von Kraftstoffen auf Basis von Sojaöl ab 2027
ausschließt;
2. einen Gesetzentwurf zu gesetzlichen Höchstmengen der jährlich
eingesetzten biogenen Kraftstoffe vorzulegen;
3. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Nutzung biogener Kraftstoffe
einschließlich Kraftstoffen aus Sojaöl beendet wird;
4. die sozial-ökologische Mobilitätswende voranzutreiben und eine
Mobilitätsgarantie als Teil sozialer Daseinsfürsorge sicherzustellen, indem die
Bundesregierung
a) einen Gesetzentwurf vorlegt, der einen günstigen und perspektivisch
kostenfreien Zugang zum ÖPNV und eine mindestens stündliche
Anbindung an Bus und Bahn bundesweit ermöglicht,
b) eine explizite Strategie für die Mobilitätswende im ländlichen Raum
erarbeitet, die eine zumutbare und für alle bezahlbare Anbindung gering
besiedelter Gebiete an die Mittel- und Oberzentren gewährleistet,
c) einen Gesetzentwurf vorlegt, der das Ziel der Verdopplung der
Fahrgastkapazitäten im ÖPNV bis 2030 verbindlich macht,
d) Investitionsprogramme auflegt bzw. bestehende Programme und
Gesetze, insbesondere das Regionalisierungsgesetz (RegG) und das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), erweitert, um den
Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs sowie der
Fahrrad- und Fußwege erheblich zu beschleunigen,
e) ein Konzept für eine Mobilitätsindustrie entwickelt, das auf die
Herstellung von gesellschaftlich nützlichen Gütern der verschiedenen
Mobilitätsformen fokussiert und die Automobil-, Zulieferer- und
Stahlindustrie bei der Transformation und Umstellung auf diese Produktionslinien
unterstützt,
f) Förder- und Finanzierungsprogramme des Bundes zur Einrichtung und
Stärkung von Transformationsräten auflegt bzw. ausweitet;
5. eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorzulegen, die ein Tempolimit
von 120 km/h auf Autobahnen einführt;
6. darauf hinzuwirken, dass das Verkehrsaufkommen insgesamt verringert
wird.
Berlin, den 21. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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