Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele (Antwort zu Drs. 21/5515)
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Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der Klimaziele (Antwort zu Drs. 21/5515)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5747
21. Wahlperiode 05.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5515 –
Klimaschutzprogramm 2026 vor dem Hintergrund der absehbaren Verfehlung der
Klimaziele
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Ansicht der Fragestellenden ist das Klimaschutzprogramm 2026
unzureichend. Dem Emissionsbericht 2025 und den Projektionsdaten 2026 des
Umweltbundesamts zufolge (www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibh
ausgas-projektionen-2026-ergebnisse-kompakt) vergrößert sich die
Klimaschutzlücke bis 2030 auf 30 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (weiter nur
Mt CO2), in den Sektoren Verkehr und Wärme beträgt sie insgesamt sogar 225
Mt CO2. Das im Klimaschutzgesetz verankerte Klimaschutzziel für 2030 ist
nur mit zusätzlichen Maßnahmen erreichbar, während das Klimaziel im
Landnutzungssektor für 2030 nicht mehr zu erreichen ist. Die absehbare Verfehlung
der Klimaziele im Gebäude- und Verkehrsbereich hat sich innerhalb eines
Jahres um 29 Mt CO2 erhöht. Die gesetzlich gesteckte Klimaneutralität im Jahr
2045 ist mit bestehenden Maßnahmen kaum zu erreichen (ebd.). Auch die
Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) werden nicht eingehalten:
Die für die Jahre 2021 bis 2030 in der ESR für Deutschland festgelegten
Zuweisungen werden ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten
2026 überschritten, wodurch die Notwendigkeit, zusätzliche
Emissionszertifikate zu kaufen, wahrscheinlicher wird.
Auch der Expertenrat für Klimafragen veröffentlichte am Tag des Beschlusses
des Klimaschutzprogramms, dass dieses nachgebessert werden muss, um im
Einklang mit dem Klimaschutzgesetz die Emissionsminderungsziele zu
erreichen (https://expertenrat-klima.de/presse/pressemitteilung-zur-stellungnahme-
zum-entwurf-des-klimaschutzprogramms-2026). Dabei seien Maßnahmen wie
das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Verschiebung des
Neuzulassungsverbots für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge ab 2035 angekündigt, die die
Klimaschutzwirkung des Klimaschutzprogramms weiter schwächen würden. Die
bestehenden und im Klimaschutzprogramm 2026 geplanten
Klimaschutzmaßnahmen reichen deshalb nicht aus, um die Bedrohung unserer
Lebensgrundlagen abzuwenden. Vor diesem Hintergrund besteht weiterer Handlungsbedarf.
Womöglich sind weitere erfolgreiche Klagen gegen die Bundesregierung zu
erwarten, wie auch gegen das Klimaschutzprogramm 2023 (www.bverwg.de/p
m/2026/05).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 4. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im März 2026 wurden außerdem mehrere Analysen zur Verwendung der
Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz veröffentlicht
(www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/tobias-hentze-86-prozent-des-sonder
vermoegens-zweckentfremdet.html; www.ifo.de/pressemitteilung/2026-03-17/
regierung-95-prozent-neue-schulden-infrastruktur-2025-zweckentfremdet;
https://zukunft-klimasozial.de/analyse-des-laender-sondervermoegens-in-bezu
g-auf-klimaschutz-beispiele-brandenburg-und-schleswig-holstein/). Sie
zeigen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen bisher größtenteils
zweckentfremdet wurden und weder für zusätzliche Investitionen noch für den
Klimaschutz ausgegeben werden. Zudem fließen die Mittel nicht mal zur Hälfte
ab. Auch in den Ländern, konkret Brandenburg und Schleswig-Holstein,
zeichnet sich ab, dass die für die Länder vorgesehenen Mittel nicht für
Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassung ausgegeben werden.
1. Hält die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2026 für
ausreichend, die Klimaziele auch nach 2030 und Klimaneutralität bis 2045 zu
erreichen?
Mit den im Klimaschutzprogramm 2026 vorgelegten Maßnahmen kann das
Klimaziel für 2030 erreicht werden. Auch das Klimaziel für 2040 kann mit den
im Programm verabredeten Maßnahmen erreicht werden. Dazu wird die
Bundesregierung diese entsprechend weiter ausgestalten und umsetzen. Mit Blick
auf die Entwicklung bis 2045 werden die Weichen mit den bisherigen
Maßnahmen und denen des Klimaschutzprogramms klar auf Klimaneutralität bis 2045
gestellt.
2. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der
Stellungnahme des Expertenrates für Klimafragen zum Klimaschutzprogramm 2026,
laut dem
a) dieses eine unzureichende Treibhausgasminderungswirkung aufweist
und
b) die Bundesregierung seine Treibhausgasminderung deutlich
überschätzen könnte?
Die Bundesregierung nimmt die Stellungnahme des Expertenrates für
Klimafragen (ERK) vom 23. März 2026 ernst. Sie weist darauf hin, dass der
Expertenrat seine Bewertung auf der Grundlage einer vorläufigen Prüfung
vorgenommen hat. Die THG-Einsparungen des Großteils der Maßnahmen im
Klimaschutzprogramm 2026 sind jedoch sowohl durch Gutachten der federführenden
Ressorts als auch durch eine Zweitbegutachtung von durch das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMUKN) beauftragten Experten wissenschaftlich ermittelt und geprüft
worden. Das BMUKN wird die Umsetzung des Klimaschutzprogramms (KSP)
konsequent monitoren.
3. Wann wird die Bundesregierung die fehlenden Angaben zur
Treibhausgasminderung einzelner Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026
ergänzen?
Das Klimaschutzprogramm enthält für alle Maßnahmen mit abgeschätzten
Treibhausgasminderungen auch entsprechende Angaben über deren Höhe.
Allerdings sind auch Maßnahmen enthalten, die flankierende Funktion haben,
die somit zur Wirkung anderer Maßnahmen beitragen, und denen selbst keine
Treibhausgasminderungen zugewiesen sind.
4. Wie bewertet die Bundesregierung, dass ihr Klimaschutzprogramm von
2026 bis 2030 eine Emissionslücke von 27,1 Mt CO2 schließen soll,
während das Umweltbundesamt eine Lücke von 30 Mt CO2
prognostiziert?
Anspruch der Bundesregierung ist es, ein konsistentes Klimaschutzprogramm
vorzulegen, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Grundlage für das
Klimaschutzprogramm 2026 war der Projektionsbericht des Umweltbundesamtes
für das Jahr 2025. Die Projektionsdaten 2025 sind die aktuellen Daten im Sinne
des § 9 Absatz 1 Satz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Die Projektionsdaten
2026 wurden zehn Tage vor dem geplanten Beschluss des
Klimaschutzprogramms 2026 vorgestellt und waren nicht durch den Expertenrat für
Klimafragen geprüft.
5. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die bisherigen Ausgaben aus dem Klima- und
Transformationsfonds und dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaschutz und ihren bisherigen Beitrag zum Klimaschutz?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Vorhaben, die kostenlose Zuteilung von
Emissionszertifikaten innerhalb des Emissionshandels (ETS) 1 zu
verlängern?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele den Vorschlag der EU-Kommission, das sog.
Verbrenner-Aus über das Jahr 2035 hinaus zu verschieben, und welche
Position wird sie auf EU-Ebene diesbezüglich vertreten?
10. Welche umwelt- und klimaschädlichen Subventionen (www.umweltbund
esamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschla
nd-0) wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele abschaffen, um aus den Mitteln stattdessen
z. B. den öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie Fahrrad- und
Fußwege zu finanzieren?
11. Wann soll aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
absehbaren Verfehlung der Klimaziele ein Erdgasausstieg vollendet
werden, und wann legt die Bundesregierung einen verbindlichen
Ausstiegspfad vor?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Beendigung des Ausbaus weiterer LNG
(Liquefied Natural Gas)-Infrastruktur?
13. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Verzögerung des Anschlusses von
Windparks (Agora Energiewende: Die Energiewende in Deutschland – Stand
der Dinge 2025)?
14. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Aus der Förderung privater
Solarstromeinspeisung in der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG)?
15. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Unitarisierungsabkommen mit den
Niederlanden, durch das gemeinsame Erdgasvorkommen erschlossen
werden sollen?
16. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele mögliche Gasbohrungen vor Usedom und in
Bayern?
17. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Erhöhung der erneuerbaren
Wärmevorgaben auf 100 Prozent erneuerbarer Energien für Ein- und
Zweifamilienhäuser und 75 Prozent für Mehrfamilienhäuser bei gleichzeitiger
Auflegung progressiv wirkender Förderprogramme für den Heizungstausch?
18. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Stärkung der Klimaanpassungsfähigkeit
der Kommunen, indem die Finanzierung der kommunalen
Klimaschutzmanager aufgestockt, die kommunalen Förderprogramme vereinfacht,
der kommunale Eigenanteil abgeschafft und die Kommunen entschuldet
werden?
20. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Auflegung eines auf Dekarbonisierung
des Verkehrs und gute Arbeit ausgerichteten Sofortprogramms für die
Automobil- und Automobilzuliefer-, Stahl- und Chemieindustrie?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Einführung von Kerosinsteuer und ein
Verbot von Privatjets?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele das Tempolimit von 120 km/h auf
Autobahnen?
23. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets?
24. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Reduktion der Viehbestände?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Mehrwertsteuersenkung für pflanzliche
Produkte?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Schaffung einer Nationalen Strategie mit
konkreten Flächenzielen und eines eigenständigen Haushaltspostens zur
Wiedervernässung von Mooren, der wichtigsten und effektivsten
Kohlenstoffsenke an Land?
27. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele ein verbindliches Flächenreduktionsziel, um
zügig eine Netto-Entsiegelung zu erreichen?
28. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine deutliche Anhebung der Haushaltsmittel
für natürlichen Klimaschutz?
29. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele die Einrichtung und finanzielle Absicherung
eines Klimafolgenfonds, um Betroffenen von Extremwetterereignissen
schnell finanzielle Hilfen zur Verfügung zu stellen?
30. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine künftige Prüfung von Gesetzesvorhaben
auf ihre Vereinbarkeit mit planetaren Grenzen?
31. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele, Ökozid, also die Zerstörung von
Ökosystemen, als Straftatbestand einzuführen?
32. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung des
Umweltbundesamtes, um für mehr Personal und Ausstattung zu sorgen und
der voranschreitenden Klimakrise gerecht zu werden?
33. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der absehbaren
Verfehlung der Klimaziele eine Aufstockung der Finanzierung der
wissenschaftlichen Beiräte der Bundesregierung?
Die Fragen 5 bis 7, 10 bis 18 sowie 20 bis 33 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Unterstellung einer Zielverfehlung nicht. Die
Bundesregierung wird den für den 18. Mai 2026 angekündigten Prüfbericht des
Expertenrats für Klimafragen abwarten. Eine vorweggenommene inhaltliche
Festlegung über mögliche Maßnahmen ist nicht zielführend.
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Kommissionsvorschlag für die
„Clean Corporate Vehicles Directive“ zu unterstützen?
Die Bundesregierung begrüßt eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotten
grundsätzlich, lehnt den Vorschlag der EU-Kommission für eine
Unternehmensflotten-VO jedoch ab.
9. Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, durch das
Gebäudemodernisierungsgesetz Treibhausgasemissionen einzusparen, und in welcher
konkreten Höhe?
Die am 24. Februar 2026 sowie am 30. April 2026 von der Koalition
vorgelegten Eckpunkte werden im Gebäudemodernisierungsgesetz und in weiteren
Gesetzen umgesetzt. Die Arbeiten am Gesetzentwurf und den neuen Regelungen
laufen. Eine Abschätzung der THG-Minderungswirkung des
Gebäudemodernisierungsgesetzes kann erst nach Konkretisierung durch die gesetzlichen
Regelungen erfolgen.
19. Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten fünf Monaten
unternommen, um Klimaanpassung zur Gemeinschaftsaufgabe zu machen,
und wann ist mit weiteren konkreten Schritten seitens der
Bundesregierung in dieser Hinsicht zu rechnen?
Vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag formulierten Prüfauftrags zur
Errichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und
Klimaanpassung hat die 104. Umweltministerkonferenz (UMK) im Mai 2025 den
Arbeitskreis (AK) „Gemeinschaftliche Finanzierung“ gebeten, bezüglich der
Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe unter Einbeziehung der betroffenen
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften (BLAGs) zu prüfen, wie eine
gemeinschaftliche Finanzierung sinnvoll ausgestaltet werden kann. Der AK
„Gemeinschaftliche Finanzierung“ hat sich in seiner letzten Sitzung am 17. April 2026
darauf verständigt, dass die weitere Ausarbeitung der Gemeinschaftsaufgabe in
den fachlich zuständigen Untergruppen erfolgen soll. Für den Bereich der
Klimaanpassung befasst sich gemäß Beschluss der 38. BLAG KliNa Sitzung
vom März 2026 aktuell eine länderoffene Arbeitsgruppe des Ständigen
Ausschusses „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (StA AFK) mit der
Klärung verfassungsrechtlicher Voraussetzungen und der notwendigen
Eingrenzung des Bereichs Klimaanpassung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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