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Schriftliche Frage 26 von Tobias Teich (AfD): Wie viele Genehmigungen für Auslandsaufenthalte nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes sind seit dem 1. Januar 2026 nach Kenntnis der Bun…

dip / schriftliche_frage 17.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 26 von Tobias Teich (AfD): Wie viele Genehmigungen für Auslandsaufenthalte nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes sind seit dem 1. Januar 2026 nach Kenntnis der Bun… Frage 26 (Tobias Teich, AfD): Wie viele Genehmigungen für Auslandsaufenthalte nach § 3 Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes sind seit dem 1. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr bzw. die Karrierecenter oder Wehrersatzbehörden ausgestellt worden, und wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer nach Beantragung? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 17. April 2026: Es werden keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt. § 3 Absatz 2 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) dient der Wehrerfassung und Wehrüberwachung. Zugleich eröffnet das Gesetz eine differenzierte und verhältnismäßige Handhabung, weil eine Genehmigung nach Maßgabe des § 3 Absatz 2 WPflG in gesetzlich bestimmten Fällen zwingend zu erteilen ist und Ausnahmen zugelassen werden können. Solange es keinen verpflichtenden Wehrdienst gibt, ist eine Genehmigung im Sinne der Fragestellung derzeit nicht vorgesehen. Hierzu wird auf die am 16. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichte Allgemeinverfügung verwiesen.

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