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Schriftliche Frage 127 von Dr. Bernd Baumann (AfD): Warum hat der Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Eike Hosemann, in seiner E-Mail vom 30.…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 127 von Dr. Bernd Baumann (AfD): Warum hat der Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Eike Hosemann, in seiner E-Mail vom 30.… Frage 127 (Dr. Bernd Baumann, AfD): Warum hat der Pressesprecher des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Eike Hosemann, in seiner E-Mail vom 30. Marz 2026 (vgl.: https://x.com/rls2493/st atus/2039231250221674964), die er an Rechtsanwalt Patrick Baumfalk unter der Betreffzeile „Ihr Blogpost ‚Wenn Tränen Gesetze machen‘“ geschickt hat, geschrieben: „Darin stellen Sie folgende Behauptung auf: ‚1) Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.‘ Diese Behauptung ist unzutreffend. Stefanie Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen“, obwohl die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig sich in einem Instagram-Video, das am 20. März 2026 auf dem Instagram-Account des BMJV veröffentlicht wurde (vgl.: www.instagram.com/reel/DWG_O-2 j AQM), zu ihrem geplanten Deepfake-Gesetz äußert, nachdem in dem Video zuvor zahlreiche Überschriften zum Fall Fernandes eingeblendet werden, z. B.: „Fall Collien Fernandes – Strafverfolgung bei digitaler Gewalt soll erleichtert werden“ (tagesschau.de), „Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen Christian Ulmen“ (FAZ), „Strafanzeige gegen Christian Ulmen ‚Du hast mich virtuell vergewaltigt‘“ (Der Spiegel)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. April 2026: Im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode ist vereinbart, Strafbarkeitslücken bei bildbasierter sexualisierter Gewalt zu schließen. Insbesondere ist dort konkret vereinbart, den strafrechtlichen Schutz vor der Verbreitung sexualisierter Deepfakes zu verbessern. Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig hat erstmals im Sommer 2025 gegenüber der Presse ein Gesetzgebungsvorhaben zum Schutz vor digitaler Gewalt angekündigt. Im Januar 2026 hat sie gegenüber der Presse angekündigt, bald Vorschläge für eine entsprechende Strafrechtsänderung im Hinblick auf pornographische Deepfakes vorzulegen. Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig hat nach Veröffentlichung der Berichterstattung des „Spiegels“ über den vom Fragesteller sogenannten Fall Collien Fernandes mehrfach gegenüber der Presse klargestellt, dass sie sich zu dem entsprechenden „Fall“ nicht äußert. Auch in dem fraglichen Instagram-Video hat sich Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig zu dem entsprechenden „Fall“ nicht geäußert. Die Äußerungen von Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig in dem fraglichen Instagram-Video lauten im Wortlaut wie folgt: „Aktuell wird sehr viel über digitale Gewalt gesprochen, digitale Gewalt gegen Frauen. Das ist gut, dass wir darüber diskutieren. Das ist eine Diskussion, die die gesamte Gesellschaft betrifft, nicht nur die Frauen. Auch die Männer müssen mitdiskutieren. Das Thema ist ungeheuer wichtig. Und deshalb haben wir sehr früh hier im Ministerium angefangen, einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Der ist jetzt fertig und auf der Zielgeraden. Und wir wollen künftig pornographische Deepfakes, das Herstellen, das Verbreiten unter Strafe stellen, insgesamt die Strafbarkeit von Deepfakes regeln. Wir wollen auch ermöglichen, dass sich Betroffene leichter vor Gericht wehren können, schneller zu ihrem Recht kommen, damit diese Erniedrigung, Demütigung, die eben passiert, nicht weiter im Netz verbreitet werden kann.“ Der in der Fragestellung zitierte Satz aus einer E-Mail vom 30. März 2025, wonach Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig den „Fall Fernandes“ nicht als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt herangezogen habe, ist mithin sachlich zutreffend.

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