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Schriftliche Frage 134 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig sich, analog zu ihrem Einsatz gegen digitale Gewalt im Zus…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 134 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig sich, analog zu ihrem Einsatz gegen digitale Gewalt im Zus… Frage 134 (Dr. Michael Kaufmann, AfD): Wird die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig sich, analog zu ihrem Einsatz gegen digitale Gewalt im Zusammenhang mit dem Fall Ulmen-Fernandes und namentlich in der Talkshow Caren Miosga (www.ta gesschau.de/inland/innenpolitik/fernandes-hubigmiosga-100.html), zukünftig persönlich auch für mehr öffentliche Aufmerksamkeit und schärfere Strafverfolgung in Fällen von physischer Gewalt, insbesondere physischer Vergewaltigung, gegenüber Frauen einsetzen, angesichts der Tatsache, dass es in den vergangenen Jahren wiederholt Urteile gegen Vergewaltiger gab, die in ihrer Milde öffentlich Aufsehen erregten (z. B. hier: www.bil d.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/gruppenv ergewaltiger-in-hamburg-frei-was-lernen-die-ausdiesem-urteil-86262422.bild.html) (Antwort bitte begründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 8. April 2026: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) widmet sich allen Fällen sexualisierter Gewalt mit höchster Aufmerksamkeit, seien sie physischer oder digitaler Natur. Mit dem am 24. November 2025 veröffentlichten Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen hat das BMJV einen Vorschlag vorgelegt, der höhere Strafrahmen im Falle der Verwendung narkotisierender Mittel bei (physischen) sexuellen Übergriffen vorsieht. Eine Kabinettbefassung wird voraussichtlich noch im April 2026 erfolgen. Weitere Vorschläge zur Umsetzung des Koalitionsvertrages in den Zeilen 2930 folgende („Für Gruppenvergewaltigungen wollen wir den Strafrahmen grundsätzlich erhöhen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Tatbegehung, bei Vergewaltigung und bei Herbeiführung einer Schwangerschaft“) werden aktuell erarbeitet und ebenfalls demnächst vorgelegt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung bereits am 19. November 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingeführt werden sollen. Dieser Entwurf wird derzeit im Parlament beraten. Zudem hat die Bundesregierung am 25. März 2026 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewaltund Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung beschlossen. Am 20. Oktober 2025 hat das BMJV einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den strafrechtlichen Schutz vor Menschenhandel und sexueller Ausbeutung verbessern soll. Auch wird das BMJV zeitnah Referentenentwürfe zur stärkeren Berücksichtigung von häuslicher Gewalt im Sorgeund Umgangsrecht sowie im familiengerichtlichen Verfahrensrecht vorlegen.

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