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Schriftliche Frage 154 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Förderung von HateAid einzustellen, wie vom CDU- Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß am 20. März 2026 a…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 154 von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Förderung von HateAid einzustellen, wie vom CDU- Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß am 20. März 2026 a… Frage 154 (Julia Schneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, die Förderung von HateAid einzustellen, wie vom CDU- Bundestagsabgeordneten Dr. Christoph Ploß am 20. März 2026 auf der Plattform X behauptet (https:// x.com/christophploss/status/203502836416400 2133), und wenn ja, in welchem Haushaltstitel sollen die Mittel gestrichen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 7. April 2026: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde vereinbart, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Einzelplan 17, Kapitel 1702, Titel 684 04) fortzusetzen und gleichzeitig weiterzuentwickeln, um den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht zu werden. „Demokratie leben!“ fördert künftig Projekte auf den Ebenen Kommune, Land und Bund sowie im digitalen Raum. Daher werden die in den Programmbereichen „Innovationsprojekte“ und „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ geförderten Projekte zum 31. Dezember 2026 auslaufen. Dazu gehört auch die Projektförderung der HateAid gGmbH (HateAid). Dabei bleibt die Bekämpfung von Desinformationen auch in der Weiterentwicklung ein zentrales Aufgabengebiet in der Programmebene „Digitaler Raum“. Die Träger haben die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens auf Grundlage der angepassten Förderrichtlinie für Projekte für die Zeit ab 2027 neu zu bewerben, wenn sie den Anforderungen der neuen Ebenen „Bund“ und „Digitaler Raum“ entsprechen. Für die Jahre 2026 bis 2028 stehen im Einzelplan 07 des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter dem Titel 684 01 (Erläuterungsnummer 4) im Kapitel 0710 für ein überjähriges Projekt von HateAid mit verschiedenen Schwerpunkten (Digitaler Gewaltschutz: Betroffenenberatung; Digitale Rechte: Aufklärung zu Plattformpflichten im Bereich Jugendschutz, Beweissicherung zur Rechtsdurchsetzung und bildbasierte sexualisierte Gewalt; Entwicklung digitaler Produkte für das Betroffenenmanagement) jährlich 600.000 Euro zur Verfügung. Eine Einstellung dieser Förderung von HateAid ist nicht vorgesehen.

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