Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. (Antwort zu Drs. 21/7675)
Text
Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. (Antwort zu Drs. 21/7675)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7888
21. Wahlperiode 07.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt,
Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7675 –
Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer
Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches
Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e. V.
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 2. Juni 2026 wehrte sich eine Transperson beim Landgericht Frankfurt per
einstweiliger Verfügung gegen die Bezeichnung als „Mann“ durch den Verein
„Frauenheldinnen e. V.“. Dem Verein zufolge drohen laut Gerichtsschriftsatz
(Aktenzeichen 2‑03 O 254/26) bei einer Zuwiderhandlung bis zu
250 000 Euro Ordnungsgeld. Als Zustelladresse der Person sei im
Gerichtsschriftsatz die Adresse der staatlich finanzierten Nichtregierungsorganisation
„HateAid gGmbH“ angegeben.
Hintergrund des Eilverfahrens ist das erfolglose Verlangen der Transperson
vom März 2024, sich auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes Zugang
zu einem Frauenfitnessstudio in Erlangen zu erzwingen. T‑Online schrieb über
den Vorfall, dass einer „trans Frau mit Penis“ der Antrag auf Mitgliedschaft
von der Betreiberin des Fitnessstudios verwehrt worden sei (www.t-online.de/
nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100445812/julian-reichelt-und-nius-p
ortal-darf-bei-trans-thema-in-die-irre-fuehren.html). „Nius“ berichtete, dass
die Transperson daraufhin die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes,
Ferda Ataman, eingeschaltet habe. Ferda Atamans Behörde habe der
Fitnessstudiobetreiberin vorgeschlagen, „eine angemessene Entschädigung in Höhe
von 1 000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zu zahlen (https://
nius.de/nachrichten/nius-gewinnt-erneut-gegen-die-bundesregierung-vor-ger
icht).
Der Verein Frauenheldinnen e. V. veröffentlichte daraufhin auf seiner
Netzseite einen offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes
sowie weitere Blogartikel. Die Transperson wurde in diesen Veröffentlichungen
als „Mann“ und als „potenzieller Spanner“ bezeichnet. Dagegen habe die
Person am 13. August 2024 bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
Strafantrag gestellt. Am 28. August 2024 habe die Person zudem bei der
Polizeiinspektion Erlangen-Stadt Strafanzeige wegen „verhetzender Beleidigung“
gemäß § 192a des Strafgesetzbuches (StGB) wegen rund 170 Kommentaren
gestellt, die unter dem offenen Brief der Vereinsnetzseite veröffentlicht worden
waren. Im Zuge der Ermittlungen habe der Impressumsdienst der
Vereinsnetzseite die Privatadresse von Vorstandsmitgliedern des Vereins Frauenheldinnen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 4. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
e. V. herausgegeben. Daraufhin sei auf Initiative der Polizeiinspektion
Erlangen-Stadt die Abteilung Staatsschutz für politische Kriminalität eingeschaltet
worden. Die Strafverfahren gegen die Kommentatoren seien im Januar 2025
und gegen den Verein und seine Vorstandsmitglieder im März 2026 eingestellt
worden (www.frauenheldinnen.de/kampagnen/unzensiert/252-aktenseiten-fue
r-das-wort-mann/).
Das eingangs erwähnte Zivilverfahren der Transperson gegen
Vorstandsmitglieder des Vereins Frauenheldinnen e. V. ist abgeschlossen, der Verein
Frauenheldinnen e. V. hat Rechtsmittel angekündigt. Da die Anschrift von
„HateAid gGmbH“ laut Berichten von Frauenheldinnen im Gerichtsschriftsatz
vom 2. Juni 2026 (Aktenzeichen 2‑03 O 254/26) als Zustellanschrift der
Person angegeben ist, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob der Staat hier
gegebenenfalls die Erfüllung seiner Interessen durch eine „Flucht ins
Privatrecht“ auslagert. Von 2020 bis 2024 erhielt die HateAid gGmbH nämlich
insgesamt über 2,5 Mio. Euro Fördergelder aus dem Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ (vgl. Antwort der Bundesregirung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu)).
Im Dezember 2025 verhängte das US-Außenministerium ein Einreiseverbot
gegen die Geschäftsführer der HateAid gGmbH, Anna-Lena von Hodenberg
und Josephine Ballon. Die Frauen seien „radikale Aktivisten“, die
Nichtregierungsorganisationen instrumentalisiert hätten, um die Redefreiheit
amerikanischer Bürger und Unternehmen auf sozialen Medien zu zensieren (www.state.
gov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/12/announcement-of-actions-
tocombat-the-global-censorship-industrial-complex; www.tichyseinblick.de/kol
umnen/aus-aller-welt/us-sanktionen-empoerung-in-der-eu/). Zu den
Nichtregierungsorganisationen mit engen Verbindungen zu von Hodenberg und
Ballon gehören neben der HateAid gGmbH die Vereine Meldehelden e. V.,
Campact e. V., und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-Stiftung
Campact.
1. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen vom Jahr 2018 bis
2026 Mittel von der Bundesregierung erhalten (bitte gegebenenfalls in
maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel,
Titel, Projektnamen, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen
auflisten)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.,
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
2. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen vom Jahr 2018 bis
2026 Mittel von der Bundesregierung beantragt (bitte gegebenenfalls in
maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach
Kapitel, Titel, Projektnamen, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger und Status des Antrags (beantragt, bewilligt, abgelehnt
etc.) auflisten)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.?
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1a bis e und 2 a bis e
gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung wird auf die Anlage* verwiesen.
Es werden die jeweils aktuellen Bewilligungssummen ausgewiesen. Diese
Summen sind, sofern vorhanden, inklusive Mitbewilligung ausgewiesen.
Themenfelder werden nicht angegeben für Gebietskörperschaften sowie für
Projekte, die thematisch übergreifend bzw. programm- oder projektbegleitend
arbeiten.
Für Förderungen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in
den Jahren 2025 und 2026 wird auf die Webseite www.demokratie-leben.de/dl/
foerderung/wen-wir-foerdern verwiesen.
3. Wie wurden etwaige Förderungen der im Folgenden aufgeführten
Organisationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der
Evaluation der dritten Förderperiode bewertet (Bundestagsdrucksache
21/6323)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.,
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
4. Wie wurden etwaige Förderungen der im Folgenden aufgeführten
Organisationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der seit
dem 1. Februar 2026 bestehenden ergänzenden Evaluation bewertet (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6323)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.,
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam
beantwortet.
Evaluationsergebnisse zur 3. Förderperiode liegen noch nicht vor.
5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten erfolglosen Begehren der
Transperson gebildet, Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio zu werden,
und wenn ja, wie lautet diese?
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7888 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Bestanden hinsichtlich des in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten erfolglosen Begehrens der Transperson, Mitglied in einem
Erlanger Frauenfitnessstudio zu werden, Kontakte zwischen der
Bundesregierung und der HateAid gGmbH sowie zu den Vereinen Meldehelden e. V.,
Campact e. V. und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-
Stiftung Campact, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich,
telefonisch, persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten
Personen angeben)?
7. Bestanden hinsichtlich des in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten erfolglosen Begehrens der Transperson, Mitglied in einem
Erlanger Frauenfitnessstudio zu werden, Kontakte zwischen der
Bundesregierung und Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, und wenn ja,
welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch
den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das
Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)?
8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den in der
Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren
der Transperson gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese?
9. Bestanden hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren der Transperson gegen den
Verein Frauenheldinnen e. V. Kontakte zwischen der Bundesregierung
und der HateAid gGmbH sowie zu den Vereinen Meldehelden e. V.,
Campact e. V. und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-
Stiftung Campact, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich,
telefonisch, persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten
Personen angeben)?
10. Bestanden hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren der Transperson gegen den
Verein Frauenheldinnen e. V. Kontakte zwischen der Bundesregierung
und Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, und wenn ja,
welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch
den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das
Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)?
11. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob
die von der Transperson angezeigten Kommentare und die
Berichterstattung auf der Netzseite von Frauenheldinnen e. V. (siehe Schilderung in
der Vorbemerkung der Fragesteller) Delikte im Sinne der Politisch
motivierten Kriminalität darstellen, und wenn ja, wie lautet die entsprechende
Einschätzung?
12. Sind die von der Transperson angezeigten Kommentare und Berichte auf
der Netzseite von Frauenheldinnen e. V. (siehe Schilderung in der
Vorbemerkung der Fragesteller) in den BKA (Bundeskriminalamt)-Bericht zu
Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität mit aufgenommen
worden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 12 zusammen
beantwortet.
Die Entscheidung laufender zivil- und strafrechtlicher Verfahren ist Sache der
Gerichte. Die Bundesregierung nimmt hierzu keine Stellung.
13. In welchem Zeitraum wird die Bundesregierung die Ankündigung der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Karin Prien, umsetzen, die Förderung der HateAid gGmbH im Rahmen
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu beenden (https://taz.de/F
amilienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foe
rderziel/!6165687/)?
a) Welche Projekte der HateAid gGmbH wurden gegebenenfalls bereits
eingestellt, und warum?
b) Welche Projekte wurden von HateAid neu beantragt, und wie ist der
Stand der Verfahren?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13a und 13b gemeinsam
beantwortet.
Die Programmbereiche „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und damit
auch die aktuelle Förderung des Projekts der HateAid gGmbH laufen zum
31. Dezember 2026 aus. Sofern Projekte zu den neuen Themenschwerpunkten
und Kriterien des Bundesprogramms passen, können sie sich im Rahmen des
aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren neu bewerben.
Frage 1
Frage 2
lfd. Nr. Zuwendungs-empfänger Projekttitel Förderzeitraum Bundesmittel Kofinanzierung Haushaltstitel
1 HateAid gGmbH
Instagram-
Informationskampagne
zum Umgang mit Hate
Speech
2019 49.445 € (beantragt
und erhalten)
Kapitel 0710 Titel
68401
2 HateAid gGmbH
Projekt „Hass als
ganzheitlicher Bedrohung
begegnen.
Betroffenenberatung an
der Schnittstelle zwischen
analoger und digitaler
Gewalt“
2020 - 2022
1.033.755,05 €
(beantragt) davon
ausgezahlt:
1.026.345,02 €
(erhalten)
Kapitel 0710 Titel
68401
3 HateAid gGmbH
Digitale Gewalt:
Pilotprojekt für eine
ganzheitliche Beratung von
kommunal Engagierten.
15.06.2020 -
31.12.2020
2020: 137.328,00 €
Drittmittel Campact
e.V.
2020: 15.000,00 €
Eigenmittel
2020: 2.647,42 €
Kapitel 1702 Titel
68404
4 HateAid gGmbH
Digitale Gewalt:
Aufsuchende und
ganzheitliche Beratung von
kommunal Engagiertenim
Bundesprogramm
Demokratie leben!
15.01.2021 -
31.12.2021
2021: 199.873,26 €
Eigenmittel
2021: 25.209,24 €
Kapitel 1702 Titel
68404
5 HateAid gGmbH
Kompetenznetzwerk "Hass
im Netz" / HateAid
gGmbH
01.09.2021 -
31.12.2024
2021: 156.647,29 €
2022: 631.166,44 €
2023: 696.405,07 €
2024: 677.966,53 €
Gesamt:
2.162.185,33 €
Eigenmittel Barmittel
2021: 17.405,26 €
2022: 70.129,31 €
2023: 97.580,87 €
2024: 100.678,85 €
Kapitel 1702 Titel
68404
6 HateAid gGmbH
Projekt „Digitale Gewalt in
einem volatilen Umfeld:
Neue Phänomene,
Gewaltformen und
Betroffenengruppen“
2023
497.570,15 € davon
ausgezahlt:
482.926,31 €
(erhalten)
Kapitel 0710 Titel
68401
7 HateAid gGmbH
Projekt „Digitale Gewalt in
einem volatilen Umfeld“
2024
599.989,19 € davon
ausgezahlt:
568.325,06 €
(erhalten)
Kapitel 0710 Titel
68401
8 HateAid gGmbH
Projekt „Digitale Gewalt in
einem volatilen Umfeld“
2025
599.991,03 €
(beantragt) davon
ausgezahlt:
582.719,47 €
(erhalten)
Kapitel 0710 Titel
68401
9 HateAid gGmbH
Projekt „Digitale
Bedrohungen neu gedacht:
Muster, Mechanismen und
Maßnahmen“
2026 - 2028
1.799.947,93 €
(beantragt) davon
ausgezahlt (erhalten):
(noch keine
Informationen)
Kapitel 0710 Titel
68401
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion - BT-Drs. 21/7675
Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen seit dem Jahr 2018 bis 2026 Mittel von der Bundesregierung beantragt (bitte ggf. in
maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger und Status des Antrags (beantragt, bewilligt, abgelehnt etc.) auflisten)
a) HateAid gGmbH?
b) Meldehelden e.V.?
c) Campact e.V.?
d) Demokratie-Stiftung Campact?
e) Fearless Democracy e.V.?
Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen seit dem Jahr 2018 bis 2026 Mittel von der Bundesregierung erhalten (bitte ggf. auflisten in
maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektname, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger
sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)
a) HateAid gGmbH?
b) Meldehelden e.V.?
c) Campact e.V.?
d) Demokratie-Stiftung Campact?
e) Fearless Democracy e.V.?
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333