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Schriftliche Frage 108 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Sind in den Entwürfen der Bundeshaushalte 2025 und 2026 Gelder für Anlaufstellen oder anderweitig technische Unterstützung für Beratungsstel…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 108 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Sind in den Entwürfen der Bundeshaushalte 2025 und 2026 Gelder für Anlaufstellen oder anderweitig technische Unterstützung für Beratungsstel… Frage 108 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Sind in den Entwürfen der Bundeshaushalte 2025 und 2026 Gelder für Anlaufstellen oder anderweitig technische Unterstützung für Beratungsstellen für von digitaler oder allgemein geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen vorgesehen, wie sie beispielsweise im Rahmen des Dialogs für Cybersicherheit Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) (www.dialog-cybersic herheit.de/storage/uploads/ws24-endprodukte/202 4_Ergebnisbericht_Digitale-Gewalt.pdf) im November 2024 beschrieben wurden (bitte gegebenenfalls betreffende Haushaltstitel, diesbezügliche Geldbeträge sowie konkrete Verwendungszwecke angeben), und in welchem Stadium befindet sich das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Digitale Gewaltschutzgesetz? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 1. September 2025: Für die Einrichtung von Anlaufstellen oder anderweitiger technischer Unterstützung für Beratungsstellen für von digitaler oder allgemein geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Personen sind in den Entwürfen der Bundeshaushalte 2025 und 2026 folgende Gelder vorgesehen: Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert die nachfolgenden Projekte im Themenfeld „Digitale Gewalt gegen Frauen“: Das Projekt „Digitaler Gewalt im Frauenhaus handlungssicher begegnen“ (Laufzeit 1. März 2023 bis 31. Mai 2026) wird vom Verein Frauenhauskoordinierung durchgeführt. Das Projekt unterstützt Frauenhausmitarbeitende dabei, das in einem Vorprojekt entwickelte Schutzkonzept gegen digitale Gewalt in ihren Frauenhäusern umzusetzen. Ziele sind die Weiterentwicklung des Frauenunterstützungssystems sowie die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen. Das Projekt erhält im Haushaltsjahr 2025 Bundesmittel i. H. von bis zu 368.539 Euro und im Haushaltsjahr 2026 Bundesmittel i. H. von bis zu 179.000 Euro aus Kapitel 1703 Titel 684 24. Das Projekt „Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen Raum (Kurzbezeichnung: „Aktiv gegen digitale Gewalt“) (Laufzeit 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2026) wird vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe durchgeführt. Das Projekt fokussiert die neuesten technischen Entwicklungen, entwickelt zielgenaue Maßnahmen, um das Frauenunterstützungssystem fortzubilden, und widmet sich intensiv den Rechten von Betroffenen. Ziele sind die Weiterentwicklung des Frauenunterstützungssystems sowie die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen. Das Projekt erhält im Haushaltsjahr 2025 Bundesmittel i. H. von bis zu 263.145 Euro und im Haushaltsjahr 2026 Bundesmittel i. H. von bis zu 258.884 Euro aus Kapitel 1703 Titel 684 24. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert im Themenfeld „Digitale Gewalt“ die nachfolgenden Projekte: Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 sind in Kapitel 0710 Titel 684 01 unter der Erläuterungsziffer 4 „Zuschuss an die Hate Aid gGmbH“ 600.000 Euro vorgesehen. Hieraus wird das Vorhaben „Digitale Gewalt in einem volatilen Umfeld: Neue Phänomenbereiche, Gewaltformen und Betroffenengruppen“ der HateAid gGmbH durch eine Zuwendung i. H. von 599.991 Euro gefördert. Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushaltsplan 2026 sind in Kapitel 0710 Titel 684 01 unter der Erläuterungsziffer 4 „Zuschuss an die Hate Aid gGmbH“ 600.000 Euro vorgesehen, daneben Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 und 2028 in i. H. von jeweils 600.000 Euro. Die HateAid gGmbH hat einen Antrag auf Förderung für das Vorhaben „Digitale Bedrohungen neu gedacht: Muster, Mechanismen und Maßnahmen“ (Laufzeit: 2026 bis 2028) gestellt. Das BMJV ist zudem dabei, die Ergebnisse der Länder- und Verbändeanhörung zu dem im Dezember 2024 veröffentlichten Diskussionsentwurf zum Gesetz gegen digitale Gewalt auszuwerten und den Referentenentwurf zu überarbeiten. Dabei wird auch geprüft, inwiefern der Diskussionsentwurf im Lichte des Koalitionsvertrags geändert werden sollte.

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