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Schriftliche Frage 61 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher geplant oder eingeleitet, um die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Se…

dip / schriftliche_frage 26.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 61 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher geplant oder eingeleitet, um die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Se… Frage 61 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher geplant oder eingeleitet, um die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien auf dem Sommerfest der deutschen Games-Branche am 9. Juni 2026 angekündigte stärkere Einbeziehung von Gaming und digitaler Demokratiebildung in das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ umzusetzen, und wie soll die Kontinuität der in diesem Bereich bereits durch das Bundesprogramm geförderten Projekte, wie beispielsweise dem „Good Gaming Support“ der Amadeu Antonio Stiftung, sichergestellt werden (jeweils bitte nach Maßnahmen und vorgesehenem Fördervolumen aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 22. Juni 2026: Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird derzeit weiterentwickelt. Hierzu soll unter anderem die neue Programmebene „Digitaler Raum“ als fester Bestandteil des Bundesprogramms eingeführt werden. Die konkreten inhaltlichen Schwerpunkte und Maßnahmen werden derzeit erarbeitet. Demzufolge können keine Aussagen über das Fördervolumen getroffen werden. Das Projekt „Good Gaming Support“ der Amadeu Antonio Stiftung endet – ebenso wie die übrigen Innovationsprojekte sowie die Projekte der Programmebene „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ – zum Ende des Jahres 2026. Für alle bisherigen Trägerorganisationen, einschließlich der Amadeu Antonio Stiftung, besteht die Möglichkeit, sich mit Projektideen auf künftige Ausschreibung zu bewerben, sofern diese den zukünftigen Zielen des Bundesprogramms entsprechen. Dabei können selbstverständlich Erkenntnisse aus bisherigen Projektansätzen berücksichtigt werden.

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