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Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7076)

dip / drucksache 28.07.2026 · WP 21 · 21/7414 · Antwort · Original ↗

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Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7076) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7414 21. Wahlperiode 28.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7076 – Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat seit 2015 eine ausdifferenzierte Landschaft der Präventionsarbeit und Demokratieförderung aufgebaut, die auch laut internationalen Fachleuten aus Forschung und Praxis als vorbildlich gilt. Als breit angelegtes und regional verankertes Programm hat es entscheidend zur Stärkung der Zivilgesellschaft beigetragen und Netzwerke sowie fachliche Expertise aufgebaut, die nicht von heute auf morgen ersetzbar erscheint. Die im Programm geförderten Akteure sind fester Bestandteil der demokratischen Zivilgesellschaft und als solche nicht selten Zielscheibe rechtsextremer Anfeindungen – als Organisationen wie als Einzelpersonen. Im März 2026 wurde durch Medienberichte bekannt, dass die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Karin Prien (CDU) das Programm grundlegend umbauen will (vgl. www.fr.de/politik/ merz-verteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-9423562 1.html). Die Förderung von rund 200 Projekten – insbesondere aus den Bereichen Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur – soll zum Jahresende auslaufen, obwohl zahlreiche Träger auf eine langfristige Förderung bis zum Ende der laufenden Programmphase vertraut hatten. Inzwischen ist bekannt, dass die Förderrichtlinie voraussichtlich im Sommer 2026 veröffentlicht werden soll; im Juli hat ein Interessenbekundungsverfahren begonnen, die neue Förderrichtlinie soll ab 2027 greifen. Nach wie vor bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige Ausgestaltung des Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und Auswirkungen auf laufende sowie geplante Projekte. Bekannt ist, dass für die „Partnerschaften für Demokratie“ ab 2026 ein Beschluss der jeweiligen Kommunalparlamente die Bedingung für den Abruf der Bundesmittel ist. Dies birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf kommunaler Ebene durch nach Ansicht der Fragestellenden antidemokratische Kräfte leichter blockiert werden kann – besonders in Regionen Ostdeutschlands, in denen Mehrheitsverhältnisse unter maßgeblicher Beteiligung von Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, zunehmend Realität Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sind (vgl. www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie- kommunaledemokratieprojekte-vor-dem-kollaps-164505/). Nach Kenntnis der Fragestellenden bestehen zudem unterschiedliche Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich künftiger Zuständigkeiten, der angekündigten stärkeren Anbindung der Förderung an sogenannte Regelstrukturen sowie des Umfangs und der Laufzeit der Förderung im kommenden Förderzeitraum. So steht nach Kenntnis der Fragestellenden im Raum, dass sich Projekte, die lediglich in einem Bundesland agieren, künftig direkt über Landesdemokratiezentren bewerben sollen, obwohl diese nach Kenntnis der Fragestellenden bislang keine entsprechenden Informationen erhalten haben. Darüber hinaus ist den Fragestellenden berichtet worden, dass Träger mit bisherigen Förderschwerpunkten im Bereich der Antirassismusarbeit künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und damit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert werden sollen; eine offizielle Bestätigung liegt hierzu nicht vor. Gleichzeitig wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie ihm nachgeordnete Behörden unter Personalnotstand agieren (vgl. https://taz.de/Bilanz-nach-einem-Jahr-Schwarz- Rot/!6170758/); außerdem herrscht nach Kenntnis der Fragestellenden dort ein hoher Krankenstand.  1. Hat ein Austausch zwischen dem BMBFSFJ und den zuständigen Institutionen der Bundesländer zur Anpassung der Förderrichtlinie für „Demokratie leben!“ stattgefunden? a) Wenn ja, mit welchen? b) Wenn ja, welche Anpassungen waren Gegenstand des Austauschs? Die Fragen 1 bis 1b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms fand seit November 2025 ein umfassender Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder (Landes-Demokratiezentren und Landesministerien für Justiz) statt.  2. Plant die Bundesregierung, die Landesdemokratiezentren im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zukünftig in größerem Umfang als bisher mit Eigenmitteln auszustatten? Die Förderrichtlinie sieht weiterhin vor, den Landesdemokratiezentren Mittel für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung zu stellen, die im Bundesland den Förderschwerpunkten entsprechen, von besonderer Bedeutung sind und deren inhaltliche Schwerpunktsetzung sich an der jeweiligen Bedarfslage im Bundesland orientiert.  3. Für welche konkreten Programmbereiche oder Förderlinien des neu ausgerichteten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gilt eine Anforderung, wonach Projekte in mindestens drei Bundesländern tätig sein müssen?  4. Beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Projekte, die in mehr als einem, aber in weniger als drei Bundesländern tätig sind und Kofinanzierungen der beteiligten Länder erhalten, im Rahmen der neuen Förderstruktur des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ weiterhin förderfähig sind, wenn ja, wie und welcher Programmebene sollen solche Projekte künftig zugeordnet werden, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antworten ergeben sich aus den Förderaufrufen zum Bundesprogramm (www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerderaufrufe-fuer-projekte-i m-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922).  5. Wie viele Stellen sind im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in den für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zuständigen Referaten oder Abteilungen jeweils planmäßig ausgewiesen, und wie viele davon sind derzeit besetzt? Die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden im Rahmen der Zuständigkeit der betroffenen Organisationseinheiten im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wahrgenommen. Eine gesonderte Erfassung der planmäßig ausgewiesenen und besetzten Stellen ausschließlich für dieses Bundesprogramm erfolgt nicht. In den entsprechenden Einheiten im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sind in einem Umfang von 105,6 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Arbeitsplätze eingerichtet. Zum Stand 10. Juli 2026 sind diese in einem Umfang von 92,4 VZÄ mit Personal besetzt.  6. Welche zivilgesellschaftlichen Träger oder Fachverbände wurden in welchem Format in die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie einbezogen, und wann fanden diese Konsultationen statt (bitte die einzelnen Termine und Beteiligten angeben)? Im Zuge der Weiterentwicklung des Bundesprogramms und der damit verbundenen Anpassung der Förderrichtlinie wurden verschiedene Gesprächsformate mit Zuwendungsempfängern und weiteren Akteuren durchgeführt. Hierzu gehörten unter anderem Gespräche in Präsenz- und Digitalformaten. Darüber hinaus fanden öffentliche Veranstaltungsformate und Symposien statt. Zudem wurden Vor-Ort-Besuche durchgeführt.  7. Wie viele der zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Projekte in den Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ verfügten über zugesagte Laufzeiten, die über das Jahr 2026 hinausgingen, und auf welcher Rechtsgrundlage wird die vorzeitige Beendigung dieser Förderungen vollzogen? Keine. Die jährlichen Förderungen enden entsprechend den jeweiligen Zuwendungsbescheiden mit Ablauf des 31. Dezember 2026.  8. Wie viele der zum Jahresende auslaufenden Projekte hatten einen Schwerpunkt im Bereich Antisemitismusprävention, und ist deren Weiterförderung in der neuen Struktur vorgesehen? Aktuelle Projektträger (Erstempfänger) sind auf der Programmwebseite veröffentlicht: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern. Alle Organisationen können sich auf die veröffentlichen Förderaufrufe bewerben. Die Schwerpunkte und Voraussetzungen ergeben sich aus den Förderaufrufen zum Bundesprogramm (www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerdera ufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922).  9. Welche maximalen jährlichen Fördersummen sind für Projekte auf der neuen Bundesebene („Bundesoffensive Demokratiebildung und Extremismusprävention“) vorgesehen, und wie viele Projekte sollen auf dieser Programmebene gefördert werden? Die maximalen jährlichen Fördersummen ergeben sich aus den Förderaufrufen zum Bundesprogramm (www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerdera ufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922). Zur finalen Projektanzahl können erst nach Abschluss des laufenden Haushaltsverfahrens sowie des Interessenbekundungs- und Antragsverfahrens abschließende Aussagen getroffen werden. 10. Ist im Rahmen der einzelnen Programmbereiche des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ eine mehrjährige Förderung von Projekten möglich, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (bitte zu den einzelnen Programmbereichen einzeln aufschlüsseln)? 11. Ist es gemäß der neuen Förderrichtlinie möglich, als Träger mehrere Anträge für unterschiedliche Projekte gleichzeitig zu stellen? 12. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen in den einzelnen Programmbereichen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ künftig gefördert werden (bitte nach den einzelnen Programmbereichen aufschlüsseln)? 13. Ist im Rahmen der Programmbereiche erneut eine Kofinanzierung durch die Träger und die Länder vorgesehen (bitte nach Programmbereichen aufschlüsseln)? Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 14. Welche Behörden sollen künftig über die Förderung einzelner Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entscheiden, nachdem diese Entscheidungen bislang durch das BAFzA und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend getroffen wurden? Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bleibt wie bislang Bewilligungsbehörde. 15. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, dass eine Bindung von Förderzusagen an landes- oder kommunalpolitische Beschlüsse insbesondere in Regionen mit hoher Zustimmung zu Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, die Förderung von Trägern der Demokratiearbeit in diesen Regionen erschweren kann? Seit dem Förderjahr 2026 wird in den Nebenbestimmungen für die Partnerschaften für Demokratie ein Beschluss der kommunalen Gremien gefordert. Es werden hierbei zwei Ausnahmen vorgesehen: Ein kommunaler Beschluss muss nicht nachgewiesen werden, wenn die projekttragende Kommune eine Kofinanzierung vom Land oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts für ihre Partnerschaft für Demokratie erhält oder auf Antrag, wenn wegen der örtlichen, insbesondere kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten, der geforderte Nachweis nicht erbracht werden kann. 16. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die Pflicht zum Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament dazu führt, dass Demokratieförderung in Kommunen mit Mehrheitsverhältnissen unter maßgeblicher Beteiligung von Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, künftig blockiert werden kann? Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zu Entscheidungen der kommunalen Ebene nicht Stellung. 17. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Projekte zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention aufgrund mangelnder Kofinanzierung nicht mehr stattfinden können? Die Sicherstellung einer Kofinanzierung obliegt den antragstellenden Organisationen. 18. Wie viele der bisher im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“ geförderten Kommunen haben die Förderung seit Einführung der Pflicht zum Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament eingestellt oder nicht fortgeführt, und in wie vielen Fällen ist ein entsprechender Beschluss bisher abgelehnt worden? Eine Kommune hat ihren Ausstieg aus dem Bundesprogramm für 2026 aus diesem Grund mitgeteilt. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte stärkere Anbindung von Demokratiebildungsmaßnahmen an Regelstrukturen wie Freiwillige Feuerwehren angesichts der von Feuerwehrverbänden geäußerten Rückmeldungen zu einer bereits bestehenden bürokratischen Überlastung (vgl. Protokoll der 17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages vom 25. Februar 2026, S. 23)? Die Anbindung an Regelstrukturen soll die Wirksamkeit von Demokratiebildung auch in der Breite stärken, das Erreichen relevanter Zielgruppen fördern und einen nachhaltigen Transfer der projektgeförderten Ergebnisse in den jeweiligen Regelstrukturen unterstützen. Die Arbeit bei der freiwilligen Feuerwehr ist ein Beispiel hierfür. 20. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Trägerorganisationen, deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der Antirassismusarbeit im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zu fördern, wenn ja, nach welchen Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll sie beginnen, und in welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden? 21. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, Trägerorganisationen, deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der Queerfeindlichkeit im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern, wenn ja, nach welchen Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll sie beginnen, und in welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ergibt sich aus den Förderaufrufen zum Bundesprogramm (www.demokratie-lebe n.de/dl/service/aktuelles/foerderaufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokrat ie-leben-ab-2027-286922). Alle Organisationen können sich hierauf bewerben. 22. In welchem Rahmen finden bezüglich der Umgestaltung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Abstimmungen des BMBFSFJ mit den übrigen Bundesministerien und seitens der Bundesregierung und des BMBFSFJ mit den die Bundesregierung tragenden Koalitionspartnern und den einzelnen Regierungsfraktionen statt (bitte jeweils nach Datum und Gegenstand des Termins auflisten)? a) Welche Vorschläge, Hinweise oder Änderungswünsche von Vertreterinnen und Vertretern des Koalitionspartners SPD zur Ausgestaltung der neuen Förderrichtlinie wurden durch das BMBFSFJ übernommen, welche wurden nicht übernommen und aus welchen Gründen jeweils nicht? Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet. Die Entwicklung von Förderrichtlinien erfolgt in Verantwortung der Bundesregierung nach Maßgabe des Ressortprinzips. b) Trifft die Information der Fragestellenden zu, dass den Vertreterinnen und Vertretern der Fraktion der SPD für die Programmbereiche „Bund“ und „Digitales“ ein Richtlinienentwurf für Mitte Mai 2026 zugesagt wurde, und wenn ja, wann wurde dieser Entwurf tatsächlich vorgelegt, beziehungsweise aus welchen Gründen erfolgte die Vorlage nicht zum zugesagten Zeitpunkt? Die Entwicklung von Förderrichtlinien erfolgt im Rahmen des reinen Verwaltungshandelns der Bundesregierung. Eine Verpflichtung, den Entwurf einer Förderrichtlinie Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorzulegen, besteht nicht. Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen sowie mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Auch im Zuge der Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wurden Gespräche mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen geführt. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. 23. Wann ist mit einem Ergebnis der noch laufenden Evaluation zu rechnen? Der laufende Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die allgemeine Lage in Ostdeutschland, wo aufgrund weniger Stiftungen und geringen privaten Vermögens kaum bis keine alternativen Quellen für demokratiestärkende Arbeit vorhanden sind? Die Lage zivilgesellschaftlicher Akteure in strukturschwachen Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, ist überwiegend geprägt durch begrenzte Ressourcen. Die Bundesregierung hat diese Herausforderungen im Blick. Hierbei werden auch bedarfsorientierte Maßnahmen für z. B. den ländlichen Raum getroffen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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