Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7076)
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Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm "Demokratie leben!" (Antwort zu Drs. 21/7076)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7414
21. Wahlperiode 28.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7076 –
Folgen des Umbaus beim Bundesprogramm „Demokratie leben!“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hat seit 2015 eine
ausdifferenzierte Landschaft der Präventionsarbeit und Demokratieförderung aufgebaut, die
auch laut internationalen Fachleuten aus Forschung und Praxis als vorbildlich
gilt. Als breit angelegtes und regional verankertes Programm hat es
entscheidend zur Stärkung der Zivilgesellschaft beigetragen und Netzwerke sowie
fachliche Expertise aufgebaut, die nicht von heute auf morgen ersetzbar
erscheint. Die im Programm geförderten Akteure sind fester Bestandteil der
demokratischen Zivilgesellschaft und als solche nicht selten Zielscheibe
rechtsextremer Anfeindungen – als Organisationen wie als Einzelpersonen.
Im März 2026 wurde durch Medienberichte bekannt, dass die
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Karin
Prien (CDU) das Programm grundlegend umbauen will (vgl. www.fr.de/politik/
merz-verteidigt-kuerzungen-trotz-protesten-der-zivilgesellschaft-9423562
1.html). Die Förderung von rund 200 Projekten – insbesondere aus den
Bereichen Innovationsprojekte und Entwicklung einer bundeszentralen
Infrastruktur – soll zum Jahresende auslaufen, obwohl zahlreiche Träger auf eine
langfristige Förderung bis zum Ende der laufenden Programmphase vertraut
hatten.
Inzwischen ist bekannt, dass die Förderrichtlinie voraussichtlich im Sommer
2026 veröffentlicht werden soll; im Juli hat ein
Interessenbekundungsverfahren begonnen, die neue Förderrichtlinie soll ab 2027 greifen. Nach wie vor
bestehen erhebliche Unklarheiten über die künftige Ausgestaltung des
Bundesprogramms, dessen Ziele, Förderbedingungen und Auswirkungen auf
laufende sowie geplante Projekte.
Bekannt ist, dass für die „Partnerschaften für Demokratie“ ab 2026 ein
Beschluss der jeweiligen Kommunalparlamente die Bedingung für den Abruf der
Bundesmittel ist. Dies birgt die Gefahr, dass Demokratieförderung auf
kommunaler Ebene durch nach Ansicht der Fragestellenden antidemokratische
Kräfte leichter blockiert werden kann – besonders in Regionen
Ostdeutschlands, in denen Mehrheitsverhältnisse unter maßgeblicher Beteiligung von
Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch
oder rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, zunehmend Realität
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 28. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sind (vgl. www.belltower.news/partnerschaften-fuer-demokratie-
kommunaledemokratieprojekte-vor-dem-kollaps-164505/).
Nach Kenntnis der Fragestellenden bestehen zudem unterschiedliche
Informationsstände und Unklarheiten hinsichtlich künftiger Zuständigkeiten, der
angekündigten stärkeren Anbindung der Förderung an sogenannte Regelstrukturen
sowie des Umfangs und der Laufzeit der Förderung im kommenden
Förderzeitraum.
So steht nach Kenntnis der Fragestellenden im Raum, dass sich Projekte, die
lediglich in einem Bundesland agieren, künftig direkt über
Landesdemokratiezentren bewerben sollen, obwohl diese nach Kenntnis der Fragestellenden
bislang keine entsprechenden Informationen erhalten haben.
Darüber hinaus ist den Fragestellenden berichtet worden, dass Träger mit
bisherigen Förderschwerpunkten im Bereich der Antirassismusarbeit künftig über
die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration und damit über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert
werden sollen; eine offizielle Bestätigung liegt hierzu nicht vor.
Gleichzeitig wurde bekannt, dass das Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie ihm nachgeordnete Behörden unter
Personalnotstand agieren (vgl. https://taz.de/Bilanz-nach-einem-Jahr-Schwarz-
Rot/!6170758/); außerdem herrscht nach Kenntnis der Fragestellenden dort
ein hoher Krankenstand.
1. Hat ein Austausch zwischen dem BMBFSFJ und den zuständigen
Institutionen der Bundesländer zur Anpassung der Förderrichtlinie für
„Demokratie leben!“ stattgefunden?
a) Wenn ja, mit welchen?
b) Wenn ja, welche Anpassungen waren Gegenstand des Austauschs?
Die Fragen 1 bis 1b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundesprogramms fand seit November
2025 ein umfassender Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder
(Landes-Demokratiezentren und Landesministerien für Justiz) statt.
2. Plant die Bundesregierung, die Landesdemokratiezentren im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zukünftig in größerem Umfang
als bisher mit Eigenmitteln auszustatten?
Die Förderrichtlinie sieht weiterhin vor, den Landesdemokratiezentren Mittel
für die Umsetzung von Projekten zur Verfügung zu stellen, die im Bundesland
den Förderschwerpunkten entsprechen, von besonderer Bedeutung sind und
deren inhaltliche Schwerpunktsetzung sich an der jeweiligen Bedarfslage im
Bundesland orientiert.
3. Für welche konkreten Programmbereiche oder Förderlinien des neu
ausgerichteten Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gilt eine
Anforderung, wonach Projekte in mindestens drei Bundesländern tätig sein
müssen?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass Projekte, die in
mehr als einem, aber in weniger als drei Bundesländern tätig sind und
Kofinanzierungen der beteiligten Länder erhalten, im Rahmen der neuen
Förderstruktur des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ weiterhin
förderfähig sind, wenn ja, wie und welcher Programmebene sollen solche
Projekte künftig zugeordnet werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antworten ergeben sich aus den Förderaufrufen zum Bundesprogramm
(www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerderaufrufe-fuer-projekte-i
m-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922).
5. Wie viele Stellen sind im Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in den für das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ zuständigen Referaten oder Abteilungen jeweils
planmäßig ausgewiesen, und wie viele davon sind derzeit besetzt?
Die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ werden im Rahmen der Zuständigkeit der betroffenen
Organisationseinheiten im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMBFSFJ) wahrgenommen. Eine gesonderte Erfassung der planmäßig
ausgewiesenen und besetzten Stellen ausschließlich für dieses
Bundesprogramm erfolgt nicht.
In den entsprechenden Einheiten im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sind in einem Umfang von 105,6
Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Arbeitsplätze eingerichtet. Zum Stand 10. Juli 2026 sind diese
in einem Umfang von 92,4 VZÄ mit Personal besetzt.
6. Welche zivilgesellschaftlichen Träger oder Fachverbände wurden in
welchem Format in die Erarbeitung der neuen Förderrichtlinie einbezogen,
und wann fanden diese Konsultationen statt (bitte die einzelnen Termine
und Beteiligten angeben)?
Im Zuge der Weiterentwicklung des Bundesprogramms und der damit
verbundenen Anpassung der Förderrichtlinie wurden verschiedene Gesprächsformate
mit Zuwendungsempfängern und weiteren Akteuren durchgeführt. Hierzu
gehörten unter anderem Gespräche in Präsenz- und Digitalformaten. Darüber
hinaus fanden öffentliche Veranstaltungsformate und Symposien statt. Zudem
wurden Vor-Ort-Besuche durchgeführt.
7. Wie viele der zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Projekte in den
Programmbereichen „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ und
„Innovationsprojekte“ verfügten über zugesagte Laufzeiten, die über das
Jahr 2026 hinausgingen, und auf welcher Rechtsgrundlage wird die
vorzeitige Beendigung dieser Förderungen vollzogen?
Keine. Die jährlichen Förderungen enden entsprechend den jeweiligen
Zuwendungsbescheiden mit Ablauf des 31. Dezember 2026.
8. Wie viele der zum Jahresende auslaufenden Projekte hatten einen
Schwerpunkt im Bereich Antisemitismusprävention, und ist deren
Weiterförderung in der neuen Struktur vorgesehen?
Aktuelle Projektträger (Erstempfänger) sind auf der Programmwebseite
veröffentlicht: www.demokratie-leben.de/dl/foerderung/wen-wir-foerdern. Alle
Organisationen können sich auf die veröffentlichen Förderaufrufe bewerben.
Die Schwerpunkte und Voraussetzungen ergeben sich aus den Förderaufrufen
zum Bundesprogramm (www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerdera
ufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922).
9. Welche maximalen jährlichen Fördersummen sind für Projekte auf der
neuen Bundesebene („Bundesoffensive Demokratiebildung und
Extremismusprävention“) vorgesehen, und wie viele Projekte sollen auf dieser
Programmebene gefördert werden?
Die maximalen jährlichen Fördersummen ergeben sich aus den Förderaufrufen
zum Bundesprogramm (www.demokratie-leben.de/dl/service/aktuelles/foerdera
ufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokratie-leben-ab-2027-286922). Zur
finalen Projektanzahl können erst nach Abschluss des laufenden
Haushaltsverfahrens sowie des Interessenbekundungs- und Antragsverfahrens abschließende
Aussagen getroffen werden.
10. Ist im Rahmen der einzelnen Programmbereiche des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ eine mehrjährige Förderung von Projekten möglich,
und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen (bitte zu den einzelnen
Programmbereichen einzeln aufschlüsseln)?
11. Ist es gemäß der neuen Förderrichtlinie möglich, als Träger mehrere
Anträge für unterschiedliche Projekte gleichzeitig zu stellen?
12. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollen in den einzelnen
Programmbereichen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ künftig gefördert
werden (bitte nach den einzelnen Programmbereichen aufschlüsseln)?
13. Ist im Rahmen der Programmbereiche erneut eine Kofinanzierung durch
die Träger und die Länder vorgesehen (bitte nach Programmbereichen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
14. Welche Behörden sollen künftig über die Förderung einzelner Projekte
im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ entscheiden,
nachdem diese Entscheidungen bislang durch das BAFzA und das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
getroffen wurden?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bleibt wie
bislang Bewilligungsbehörde.
15. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Neuausrichtung
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“, dass eine Bindung von
Förderzusagen an landes- oder kommunalpolitische Beschlüsse
insbesondere in Regionen mit hoher Zustimmung zu Mandatsträgern, deren
Parteilandesverbände als gesichert rechtsextremistisch oder
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft sind, die Förderung von Trägern der
Demokratiearbeit in diesen Regionen erschweren kann?
Seit dem Förderjahr 2026 wird in den Nebenbestimmungen für die
Partnerschaften für Demokratie ein Beschluss der kommunalen Gremien gefordert. Es
werden hierbei zwei Ausnahmen vorgesehen: Ein kommunaler Beschluss muss
nicht nachgewiesen werden, wenn die projekttragende Kommune eine
Kofinanzierung vom Land oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts für
ihre Partnerschaft für Demokratie erhält oder auf Antrag, wenn wegen der
örtlichen, insbesondere kommunalverfassungsrechtlichen Gegebenheiten, der
geforderte Nachweis nicht erbracht werden kann.
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass die Pflicht zum
Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament dazu führt, dass
Demokratieförderung in Kommunen mit Mehrheitsverhältnissen unter
maßgeblicher Beteiligung von Mandatsträgern, deren Parteilandesverbände
als gesichert rechtsextremistisch oder rechtsextremistischer Verdachtsfall
eingestuft sind, künftig blockiert werden kann?
Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zu Entscheidungen der kommunalen
Ebene nicht Stellung.
17. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass Projekte zur
Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention aufgrund
mangelnder Kofinanzierung nicht mehr stattfinden können?
Die Sicherstellung einer Kofinanzierung obliegt den antragstellenden
Organisationen.
18. Wie viele der bisher im Rahmen der „Partnerschaften für Demokratie“
geförderten Kommunen haben die Förderung seit Einführung der Pflicht
zum Beschluss durch das jeweilige Kommunalparlament eingestellt oder
nicht fortgeführt, und in wie vielen Fällen ist ein entsprechender
Beschluss bisher abgelehnt worden?
Eine Kommune hat ihren Ausstieg aus dem Bundesprogramm für 2026 aus
diesem Grund mitgeteilt.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die angekündigte stärkere Anbindung
von Demokratiebildungsmaßnahmen an Regelstrukturen wie Freiwillige
Feuerwehren angesichts der von Feuerwehrverbänden geäußerten
Rückmeldungen zu einer bereits bestehenden bürokratischen Überlastung
(vgl. Protokoll der 17. Sitzung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt
des Deutschen Bundestages vom 25. Februar 2026, S. 23)?
Die Anbindung an Regelstrukturen soll die Wirksamkeit von
Demokratiebildung auch in der Breite stärken, das Erreichen relevanter Zielgruppen fördern
und einen nachhaltigen Transfer der projektgeförderten Ergebnisse in den
jeweiligen Regelstrukturen unterstützen. Die Arbeit bei der freiwilligen
Feuerwehr ist ein Beispiel hierfür.
20. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen,
Trägerorganisationen, deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der
Antirassismusarbeit im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration zu fördern, wenn ja, nach
welchen Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll sie beginnen,
und in welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt werden?
21. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen,
Trägerorganisationen, deren bisherige Förderschwerpunkte im Bereich der
Queerfeindlichkeit im Rahmen der Neuausrichtung des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ entfallen, künftig über die Beauftragte der Bundesregierung für
die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt zu fördern, wenn
ja, nach welchen Kriterien soll diese Förderung erfolgen, ab wann soll
sie beginnen, und in welchem Umfang sollen hierfür Mittel bereitgestellt
werden?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ergibt
sich aus den Förderaufrufen zum Bundesprogramm (www.demokratie-lebe
n.de/dl/service/aktuelles/foerderaufrufe-fuer-projekte-im-rahmen-von-demokrat
ie-leben-ab-2027-286922). Alle Organisationen können sich hierauf bewerben.
22. In welchem Rahmen finden bezüglich der Umgestaltung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Abstimmungen des BMBFSFJ mit den
übrigen Bundesministerien und seitens der Bundesregierung und des
BMBFSFJ mit den die Bundesregierung tragenden Koalitionspartnern
und den einzelnen Regierungsfraktionen statt (bitte jeweils nach Datum
und Gegenstand des Termins auflisten)?
a) Welche Vorschläge, Hinweise oder Änderungswünsche von
Vertreterinnen und Vertretern des Koalitionspartners SPD zur Ausgestaltung
der neuen Förderrichtlinie wurden durch das BMBFSFJ
übernommen, welche wurden nicht übernommen und aus welchen Gründen
jeweils nicht?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Die Entwicklung von Förderrichtlinien erfolgt in Verantwortung der
Bundesregierung nach Maßgabe des Ressortprinzips.
b) Trifft die Information der Fragestellenden zu, dass den Vertreterinnen
und Vertretern der Fraktion der SPD für die Programmbereiche
„Bund“ und „Digitales“ ein Richtlinienentwurf für Mitte Mai 2026
zugesagt wurde, und wenn ja, wann wurde dieser Entwurf tatsächlich
vorgelegt, beziehungsweise aus welchen Gründen erfolgte die Vorlage
nicht zum zugesagten Zeitpunkt?
Die Entwicklung von Förderrichtlinien erfolgt im Rahmen des reinen
Verwaltungshandelns der Bundesregierung. Eine Verpflichtung, den Entwurf einer
Förderrichtlinie Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorzulegen, besteht
nicht. Die Mitglieder der Bundesregierung pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen sowie mit Abgeordneten des Deutschen
Bundestages. Auch im Zuge der Weiterentwicklung des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ wurden Gespräche mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen
geführt. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw.
deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert.
23. Wann ist mit einem Ergebnis der noch laufenden Evaluation zu rechnen?
Der laufende Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Ein konkreter Zeitpunkt
kann noch nicht genannt werden.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die allgemeine Lage in
Ostdeutschland, wo aufgrund weniger Stiftungen und geringen privaten Vermögens
kaum bis keine alternativen Quellen für demokratiestärkende Arbeit
vorhanden sind?
Die Lage zivilgesellschaftlicher Akteure in strukturschwachen Regionen,
insbesondere in Ostdeutschland, ist überwiegend geprägt durch begrenzte
Ressourcen. Die Bundesregierung hat diese Herausforderungen im Blick. Hierbei
werden auch bedarfsorientierte Maßnahmen für z. B. den ländlichen Raum
getroffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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