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Schriftliche Frage 164 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen entwickelt, die in Deutschland als kurzfristig Beschäftigte in der Land…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 164 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen entwickelt, die in Deutschland als kurzfristig Beschäftigte in der Land… Frage 164 (Pascal Meiser, Die Linke): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen entwickelt, die in Deutschland als kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft tätig sind (bitte für die Jahre 2023 bis zum letzten verfügbaren Jahr für jedes Jahr ausweisen; bitte bei der Gesamtzahl nach Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit und Beschäftigten mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit differenzieren; bitte bei den Beschäftigten mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit jeweils gesondert in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl ausweisen, wie viele davon gesetzlich und wie viele privat bzw. über eine private Gruppenversicherung krankenversichert waren), und wie häufig wurde im Jahr 2025 überprüft, ob die entsprechende kurzfristige Beschäftigung tatsächlich nicht berufsmäßig ausgeübt wurde, also von „untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“ war, wie es in § 8 Absatz 1 Nummer 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorausgesetzt wird (sofern für das Jahr 2025 noch keine Daten vorliegen, bitte hilfsweise für das letzte Jahr angeben, zu dem Daten vorliegen; bitte die Anzahl der durchgeführten Prüfverfahren angeben; bitte zudem in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl angeben, bei wie vielen Verfahren festgestellt wurde, dass tatsächlich doch eine Berufsmäßigkeit vorlag; bitte zudem angeben, in wie vielen Fällen das Verfahren nicht mit einem eindeutigen Ergebnis abgeschlossen werden konnte, weil dafür nicht alle angeforderten Informationen aus dem Herkunftsland der Beschäftigten überstellt wurden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 10. April 2026: Die Zahl der kurzfristig Beschäftigten in der Landwirtschaft wird durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit monatlich ausgewiesen und findet sich unter folgendem Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/S tatischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Wirtschaftszweige/gene rische-Publikationen/Kurzinfo-Saisonale-Beschaeftigung-in-der-Landwi rtschaft-Tabellenanhang.xlsx?__blob=publicationFile&v=10. Zu der Frage, wie viele kurzfristig Beschäftigte in der Landwirtschaft gesetzlich, privat oder über eine private Gruppenversicherung krankenversichert waren, liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Von den Trägern der Rentenversicherung werden regelmäßig Prüfungen bei den Arbeitgebern nach § 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang getroffenen Erkenntnisse werden jedoch nicht in nach Sachverhalten differenzierten Statistiken erfasst. Informationen darüber, wie häufig im Jahr 2025 überprüft wurde, ob eine kurzfristige Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wurde und in wie vielen Fällen es diesbezüglich zu entsprechenden Feststellungen gekommen ist, liegen der Bundesregierung daher nicht vor.

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