Situation der Saisonarbeitskräfte in Deutschland
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Situation der Saisonarbeitskräfte in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3062
21. Wahlperiode 03.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince,
Cansın Köktürk, Ina Latendorf, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa
Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Situation der Saisonarbeitskräfte in Deutschland
Saisonarbeitskräfte sind ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes –
insbesondere in der Landwirtschaft, darüber hinaus in Bau, Tourismus und
Gastronomie.
Für das Erntejahr 2023 weist die amtliche Statistik 242 800 Saisonarbeitskräfte
in der Landwirtschaft aus, was 28 Prozent aller dort tätigen Arbeitskräfte
entspricht (Statistisches Bundesamt, 2023, www.destatis.de/DE/Themen/Branche
n-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftliche-
Betriebe/Publikationen/Downloads-Landwirtschaftliche-Betriebe/statistischer-b
ericht-arbeitskraefte-2030218239005.html). Die Mehrheit ist während der
Erntezeit in Sonderkulturen (unter anderem Spargel, Erdbeeren, Weintrauben,
Baumobst) beschäftigt. Rumänien zählt dabei seit einigen Jahren zu den
wichtigsten Rekrutierungsländern für die Saisonarbeit in Deutschland, jedoch war
die Zahl aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen für Landarbeiterinnen und
Landarbeiter während der Pandemie rückläufig (Initiative Faire Landarbeit,
2021, S. 6 f., https://igbau.de/Binaries/Binary19919/2021-InitiativeFaireLandar
beit-Saisonarbeitsbericht.pdf). Ferner sind Drittstaatsangehörige (z. B. aus
Georgien, Republik Moldau, Ukraine) als Saisonarbeitskräfte in Deutschland
beschäftigt (vgl. BA (Bundesagentur für Arbeit) Informationen zur
Saisonarbeit, www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/saisonarbeit-in-d
eutschland). Insgesamt ist die Datenlage unzureichend (Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF), Working Paper 89, 2020, S. 15 www.bamf.de/Sh
aredDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp89-saisonarbeitskraefte.pdf).
Regelmäßig wird von Arbeitsrechtsverletzungen und schlechten
Lebensbedingungen berichtet: hohe Abzüge für Unterkunft bzw. Verpflegung, mangelhafte
Hygienestandards, verspätete oder ausbleibende Lohnzahlungen, intransparente
Arbeitsvermittlungsstrukturen und gesundheitliche Risiken (s. IAQ (Institut
Arbeit und Qualifikation)-Report 2024, S. 2 bis 3, https://duepublico2.uni-due.de/
servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00081972/IAQ-Report_20
24_09.pdf).
Kontrollen werden u. a. durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS),
Arbeitsaufsichtsbehörden und Gewerbeaufsichtsämter durchgeführt. Berichte
weisen jedoch auf Defizite in der Abdeckung, Koordination und Meldewegen hin
und die Dunkelziffer von Arbeitsausbeutung wird als erheblich eingeschätzt
(Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Monitor Menschenhandel in
Deutschland, 2024, S. 22, S. 90 ff., www.institut-fuer-menschenrechte.de/filead
min/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Monitor_Menschenhande
l_2024.pdf). Auf EU-Ebene bildet die Richtlinie 2009/52/EG den Rahmen für
Sanktionen bei Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen
Aufenthalt.
Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB-VI-Anpassungsgesetz) wird die
Dauer kurzfristiger, sozialversicherungsfreier Beschäftigung in
landwirtschaftlichen Betrieben von 70 auf 90 Tage verlängert. Und immer wieder werden
Stimmen laut, die Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der
Landwirtschaft fordern.
Die Initiative „Faire Landarbeit“ hingegen hat konkrete politische Forderungen
zur Verbesserung der Situation von Saisonarbeitskräften vorgelegt (Initiative
Faire Landarbeit, Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Bericht 2024, https://igba
u.de/Binaries/Binary21687/InitiativeFaireLandarbeit-Saisonbericht2024.pdf).
Vor diesem Hintergrund soll erfragt werden, in welchem Umfang die
Bundesregierung belastbare Daten und Informationen zur Situation von
Saisonarbeitskräften vorlegen kann, und auf welche Weise sie die Vereinbarkeit der
nationalen Praxis mit EU- und ILO (International Labour Organization)-Standards
sowie den Schutz der Saisonarbeitskräfte sicherstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele ausländische Saisonarbeitskräfte (Personen mit nichtdeutscher
Staatsangehörigkeit in auf maximal drei Monate befristeter
Beschäftigung) waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis
2025 in Deutschland beschäftigt (bitte nach Jahr, Staatsangehörigkeit,
Beschäftigungsdauer [Tage], Wirtschaftszweige [WZ 2008], Aufenthaltstitel
und Bundesland aufschlüsseln)?
2. Bei wie vielen unterschiedlichen Unternehmen waren diese
Saisonarbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025
eingesetzt (bitte nach Jahr und Wirtschaftszweige [WZ 2008]
aufschlüsseln)?
3. Welche statistischen Lücken bestehen nach Einschätzung der
Bundesregierung bei der Erfassung von Saisonarbeitskräften (sektoral, regional,
Beschäftigte aus Drittstaaten, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger,
Beschäftigte ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus), sind Maßnahmen geplant, um
etwaige Lücken zu schließen, und wenn ja, welche?
4. Wie viele Saisonarbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren 2020 bis 2025 über Vermittlungsagenturen (national bzw.
grenzüberschreitend) rekrutiert (bitte nach Jahr, Agenturtyp [privat bzw.
öffentlich], Herkunftsland und Branche aufschlüsseln)?
5. Welche Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Arbeitsvermittlungsagenturen (privat und öffentlich, inländisch und
grenzüberschreitend) im Bereich Saisonarbeit?
6. Kam es in den Jahren 2020 bis 2025 bei festgestellten Rechtsverstößen zu
behördlichen Maßnahmen, Anordnungen oder zur Verhängung von
Bußgeldern, und wenn ja, wie oft, in welcher Höhe, gegen wen (Art der
Agentur: privat bzw. öffentlich, inländisch bzw. grenzüberschreitend), und
aufgrund welcher Art von Verstößen?
7. Wie hoch lag der durchschnittliche Brutto- und Nettolohn der
Saisonarbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020
bis 2025 (bitte nach Jahr und Wirtschaftszweig aufschlüsseln)?
8. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräfte den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestlohn erhalten?
9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Debatten um Ausnahmen vom
gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Hinblick auf die
Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Unionsrecht?
10. Wie viele Verträge von Saisonarbeitskräften wurden in den Jahren 2020
bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vor dem
vereinbarten Vertragsende vorzeitig (durch Kündigung, Aufhebungsvertrag)
beendet (bitte nach Jahr und Wirtschaftszweig aufschlüsseln)?
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Einhaltung der
täglichen Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten von Saisonarbeitenden
sicherzustellen, und wie wird die Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit
nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt und kontrolliert, ist eine
Pflicht entsprechend der Regelung aus § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur
Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA
Fleisch) vorgesehen, die Arbeitszeit tagesaktuell, elektronisch und
manipulationssicher aufzuzeichnen (bitte begründen)?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, dass Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber die Reisekosten (An- und Abreise, Weiterreise)
vollständig übernehmen, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob
Reisekosten durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übernommen
werden (bitte jeweils nach Saisonbeschäftigten aus der EU und
Drittstaaten unterscheiden)?
13. Plant die Bundesregierung über die Dokumentationspflichten in Anhang
4.4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinaus eine
verpflichtende Meldung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Anzahl
und Lage von Arbeitsunterkünften an die Arbeitsschutzbehörden der
Länder, wenn ja, bitte Fristen, Verfahren, Sanktionen bei Unterlassung
nennen, und wenn nein, bitte begründen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von Gewerkschaften
und anerkannten Beratungsstellen für Saisonbeschäftigte nach
ungehindertem Zutritt zu Arbeitsplätzen und Unterkünften, um dort
Saisonbeschäftigte über ihre Rechte informieren zu können, welche Maßnahmen
plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräfte in
Deutschland umfassend über ihre Arbeitnehmerrechte aufgeklärt werden,
und welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, inwieweit
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen solchen Zugang in der Praxis gewähren?
15. Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Vorgaben zu
angemessenen Unterkunftskosten nach § 15a Absatz 2 Satz 2 der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) für Saisonbeschäftigte aus Drittstaaten,
welche Ergebnisse liegen hierzu für die Jahre 2020 bis 2025 vor, und plant
sie rechtliche Maßnahmen, um etwaige Regelungslücken zu schließen
(bitte Prüfverfahren, festgestellte Verstöße, Rückforderungen und
einschlägige gerichtliche Entscheidungen angeben), und wie stellt die
Bundesregierung darüber hinaus sicher, dass auch EU-Saisonarbeitskräfte vor
überhöhten Unterkunftskosten geschützt sind?
16. Welche Regelungen und Kontrollen bestehen zur Sicherstellung
menschenwürdiger Unterkünfte im Einklang mit ILO-Übereinkommen
Nummer 184, und wie häufig wurden 2020 bis 2025 Kontrollen durchgeführt
(bitte nach Bundesland und Art der Befunde aufschlüsseln)?
17. Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung des
ILO-Übereinkommens Nummer 184 zu Gesundheit, Arbeitsschutz und
Unterkunft für Saisonarbeitskräfte?
18. Plant die Bundesregierung besondere Maßnahmen, dass Unterbringung
und Verpflegung für weibliche Saisonarbeitskräfte den Anforderungen an
Sicherheit, Privatsphäre und Schutz vor Diskriminierung entsprechen, und
wenn nein, bitte begründen?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Auswertung von
Meldedaten zum Krankenversicherungsschutz von Saisonbeschäftigten
nach § 28a Absatz 9a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) aus
den Jahren 2022 bis 2025 vor (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7659)?
20. Wie häufig hat die Bundesregierung von 2022 bis 2025 Verstöße gegen
die arbeitgeberseitige Meldepflicht zur Krankenversicherung nach § 28a
Absatz 9a SGB IV erfasst (bitte nach Jahr, Bundesland und
Wirtschaftszweig aufschlüsseln)?
21. Zu welchem Ergebnis kam die begonnene Überprüfung der
Bundesregierung in der 20. Wahlperiode, ob und in welchem Umfang ein gesetzlicher,
verpflichtender voller Krankenversicherungsschutz für Saisonbeschäftigte
eingeführt werden soll (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7659)?
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellenden
bestehende Notwendigkeit, dass ausländische Saisonarbeitskräfte in
Deutschland ab dem ersten Beschäftigungstag
sozialversicherungspflichtig beschäftigt und krankenversichert werden (bitte ausführen)?
23. Wie könnte die Bundesregierung sicherstellen, dass von
Saisonbeschäftigten in Deutschland geleistete Sozialversicherungsbeiträge – im Fall der
Einführung einer Beitragspflicht – ordnungsgemäß in die
Sozialversicherungssysteme der Herkunftsländer transferiert werden, und welche
Erkenntnisse liegen ihr für die Jahre 2020 bis 2025 darüber vor, ob und in
welchem Umfang in Einzelfällen dennoch Sozialversicherungsbeiträge
von Saisonbeschäftigten erhoben wurden, und wie wurde deren
Transparenz und Rückverfolgbarkeit gewährleistet?
24. Welche Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungsträgern (Renten-,
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) schätzt die
Bundesregierung für die Jahre 2020 bis 2024 infolge der sozialversicherungsfreien
Ausgestaltung kurzfristiger Saisonbeschäftigungen (bitte die Schätzungen
getrennt nach unterschiedlichen Dauergrenzen der
sozialversicherungsfreien Beschäftigung (0, 30, 50, 70, 90 und 115 Tage) angeben und die
jeweils zugrunde liegende Berechnungsmethode erläutern)?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die beschlossene Verlängerung der
Höchstdauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung von 70
auf 90 Tage (SGB-VI-Anpassungsgesetz) im Hinblick auf arbeits- und
sozialrechtliche Schutzstandards und Auswirkungen für Saisonarbeitskräfte?
26. Wie viele Maßnahmen der Gesundheitsprävention für Saisonarbeitskräfte
wurden in den Jahren 2020 bis 2025 von Bundes- und Landesbehörden
durchgeführt, welches Personal stand hierfür zur Verfügung, und welche
mehrsprachigen Informations- und Präventionsangebote (z. B. SVLFG
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)-
Gesundheitstage, Hitzeschutzschulungen) wurden umgesetzt (bitte nach Jahr und
Bundesland aufschlüsseln)?
27. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass Saisonarbeitskräfte spätestens bei Einreise in ihrer Muttersprache
über ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie über
bestehende Anlauf- und Beratungsstellen informiert werden, und wie
bewertet sie die derzeitige Praxis in diesem Bereich?
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie, um
sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräfte bereits vor ihrer Abreise über
Unterbringungs- und Verpflegungsbedingungen in ihrer jeweiligen
Muttersprache informiert werden, und wie bewertet sie die derzeitige Praxis in
diesem Bereich?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis
2025 die Zahl der Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) in der Landwirtschaft entwickelt (bitte nach Jahren
differenzieren und aktuellste Monatswerte ausweisen sowie die eingeleiteten und
abgeschlossenen Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Strafverfahren,
ermittelten Schadenssummen, verhängten Freiheits- und Geldstrafen sowie
Bußgelder der jeweiligen Zeiträume angeben)?
30. In wie vielen Fällen wurden Sanktionen gegen landwirtschaftliche
Betriebe ausgesprochen z. B. in Form von Bußgeldern, Nachzahlungen,
Strafverfahren (bitte nach Jahr und Wirtschaftssektor aufschlüsseln)?
31. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragestellenden,
dass deutsche Zollbehörden die Befugnis erhalten, Erkenntnisse über nicht
gezahlte Sozialabgaben oder Mindestlohnverstöße an Betroffene,
Gewerkschaften und Beratungsstellen weiterzugeben, sodass diese Informationen
in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren genutzt werden können, und ob
Auftraggeberinnen und Auftraggeber verpflichtet werden sollen, bei
Verstößen über strafrechtliche Ermittlungen hinaus Aufklärung zu leisten?
32. Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass
Strafverfolgungsbehörden das Non-Punishment-Prinzip systematisch anwenden, sodass
Saisonarbeitskräfte, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind, in Deutschland
mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten können, ohne selbst
Sanktionen – einschließlich aufenthaltsrechtlicher Folgen – befürchten zu
müssen?
33. Welche Schutz- und Nicht-Kriminalisierungsregelungen bestehen für
Saisonarbeitskräfte ohne rechtmäßigen Aufenthalt, wenn sie Missstände
melden (z. B. Aussetzung von Abschiebung bzw. befristeter Aufenthaltstitel,
Zugang zu Beratung und besonderen Unterstützungs- und
Betreuungsmaßnahmen)?
34. Welche Monitoring- und Berichtssysteme nutzt die Bundesregierung zur
Umsetzung der EU-Saisonarbeitsrichtlinie (RL 2014/36/EU), und wann
erfolgte die letzte Berichterstattung?
35. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Durchsetzung
der sozialen Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik zu stärken
(z. B. direkte Meldung von Verstößen gegen die soziale Konditionalität
durch Gewerkschaften bzw. Beratungsstellen, Nachverfolgung durch
zuständige Behörden)?
36. Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der bekannten
Problemlagen von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern erneut zu prüfen, die
UN-Wanderarbeiterkonvention zu ratifizieren, wenn nein, bitte
begründen?
37. Welche Unterstützung (finanziell bzw. organisatorisch) erhalten
Beratungs- und Monitoringinfrastrukturen (z. B. Gewerkschaften,
Beratungsstellen, DIMR) im Bereich Saisonarbeit durch die Bundesregierung (bitte
Programme, Volumina und Förderzeiträume angeben)?
Berlin, den 28. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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