Situation von Saisonarbeitskräften und gesundheitspolitische Auswirkungen
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Situation von Saisonarbeitskräften und gesundheitspolitische Auswirkungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5056
21. Wahlperiode 27.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Timon Dzienus, Dr. Ophelia Nick, Dr. Janosch
Dahmen, Simone Fischer, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner,
Dr. Armin Grau, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Situation von Saisonarbeitskräften und gesundheitspolitische Auswirkungen
Saisonarbeitskräfte aus dem In- und Ausland sind in Branchen wie der
Landwirtschaft, der Gastronomie oder dem Tourismus in Deutschland unverzichtbar.
Ein großer Teil der Betriebe in diesen Branchen sorgt sich um gute
Arbeitsbedingungen für seine Arbeitskräfte.
Zugleich zeigen Berichte aus Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Forschung
und Medien seit Jahren immer wieder auch Fälle von Missständen bezüglich
der Arbeitsbedingungen in der Saisonarbeit auf: überlange Arbeitszeiten,
unzureichender Arbeitsschutz, problematische Unterbringung, fehlende oder
lückenhafte soziale Absicherung, eingeschränkter Zugang zur gesundheitlichen
Versorgung sowie Schwierigkeiten bei der Durchsetzung arbeitsrechtlicher
Ansprüche wie dem gesetzlichen Mindestlohn. Dies stellt nicht nur einen Verstoß
gegen das Arbeitsrecht dar, sondern verschafft auffälligen Betrieben zulasten
der Arbeitnehmenden auch einen unrechtmäßigen (Kosten-)Vorteil gegenüber
den vielen Betrieben, die ihre Arbeitskräfte ordnungsgemäß anstellen,
beherbergen und entlohnen.
Insbesondere in der Landwirtschaft wird ein erheblicher Teil der
Saisonarbeitskräfte im Rahmen kurzfristiger Beschäftigung eingesetzt. Durch die von der
Bundesregierung zuletzt beschlossene Ausweitung der kurzfristigen
Beschäftigung in der Landwirtschaft von 70 auf jetzt bis zu 90 Tage können
Saisonarbeitskräfte dort nun länger ohne Sozialversicherungsschutz und reguläre
Krankenversicherung beschäftigt werden. Alternativ können für jene Arbeitskräfte
spezielle Gruppenversicherungen oder private Krankenversicherungen
abgeschlossen werden. Erste Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass diese in
Krankheitsfällen nicht immer zwingend greifen.
Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen faire Löhne
sowie verlässlicher Gesundheits- und Arbeitsschutz für alle Beschäftigten
gelten – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltstitel oder Branche.
Saisonarbeitskräfte dürfen nicht zu Beschäftigten zweiter Klasse werden. Gute
Arbeitsbedingungen sind auch eine Voraussetzung, um weiterhin Saisonarbeitskräfte
gewinnen und im Wettbewerb um Arbeitskräfte mit anderen Branchen mithalten zu
können.
Die Bundesregierung ist gefordert, einen wirksamen Rahmen für gute
Arbeitsbedingungen und einen wirksamen Arbeits- und Krankenversicherungsschutz
zu schaffen. Außerdem muss sie faire Wettbewerbsbedingungen für solche
Betriebe gewährleisten, die ihre Arbeitskräfte ordnungsgemäß beschäftigen. Dafür
braucht es Transparenz über Umfang und Entwicklung saisonaler
Beschäftigung und belastbare Zahlen zu Häufigkeit und Ausmaß von Verstößen und
Missbrauch sowie zu Gesundheitsrisiken und bestehenden Lücken beim
Arbeits- und Sozialversicherungsschutz.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Saisonarbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2019 bis 2025 jeweils in Deutschland insgesamt
beschäftigt (bitte nach Jahren, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Branchen
und Bundesländern – insbesondere Landwirtschaft inklusive Gartenbau,
Tourismus, Gastronomie und Bau – aufschlüsseln)?
2. In wie vielen Betrieben waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Saisonarbeitskräfte in den Jahren von 2019 bis 2025 beschäftigt (bitte nach
Jahren, Bundesländern und Wirtschaftszweigen aufschlüsseln)?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil ausländischer
Saisonarbeitskräfte an allen Saisonarbeitskräften in Deutschland, jeweils
für die Jahre von 2019 bis 2025 (bitte nach Herkunftsstaaten, Geschlecht,
Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Wie viele Saisonarbeitskräfte waren nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2019 bis 2025 jeweils in der Landwirtschaft beschäftigt
(bitte nach Jahren, Betriebszweigen – z. B. Obstbau, Gemüsebau und bitte
gesondert nach Spargelanbau, Weinbau – und Bundesländern
aufschlüsseln)?
5. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in Form kurzfristiger Beschäftigung
(z. B. 90‑Tage‑Regelung) beschäftigt, und wie hat sich dieser Anteil seit
2015 entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Geschlecht und
Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
6. Wie viele Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft waren nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren von 2019 bis 2025 jeweils
sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und wie viele wurden als kurzfristig
Beschäftigte ohne reguläre Sozialversicherung angemeldet (bitte nach Jahren
und Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche
Dauer der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft
pro Jahr seit 2019 (bitte nach Herkunftsstaaten, Bundesländern,
Geschlecht und Betriebszweigen aufschlüsseln)?
8. Welche Rechtsgrundlagen und welche Verwaltungspraxis gelten nach
Auffassung der Bundesregierung aktuell für die Beurteilung der
Sozialversicherungspflicht von Saisonarbeitskräften aus EU- bzw. EWR-Staaten
(EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) und Drittstaaten in der
Landwirtschaft (bitte differenziert nach Kranken‑, Pflege‑, Renten‑, Arbeitslosen-
und Unfallversicherung darstellen)?
9. Wie viele in der Landwirtschaft beschäftigte Saisonarbeitskräfte
unterlagen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2019 bis
2025 jeweils dem deutschen Sozialversicherungsrecht, insbesondere der
Krankenversicherung, und wie viele waren über Rechtsvorschriften
anderer Staaten abgesichert (bitte nach Herkunftsstaaten aufschlüsseln)?
10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Abschluss
von Gruppenversicherungen und privaten Krankenversicherungen für
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vor (z. B. Zahl der Verträge,
durchschnittlicher Leistungsumfang, Anbieterstrukturen, Vertragsbedingungen),
und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Kosten dafür nicht
unzulässig vom Lohn abgezogen werden?
11. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
Saisonarbeitskräfte ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung
oder aus privaten Krankenversicherungen in Deutschland faktisch
wahrnehmen können, insbesondere bei Sprachbarrieren, fehlender Information
der Betroffenen und kurzer Aufenthaltsdauer?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Fällen, in denen
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft trotz bestehender Versicherung
faktisch keinen Zugang zu ärztlicher Versorgung hatten oder diese aus Angst
vor (Zuzahlungs-)Kosten bzw. Statusunsicherheit nicht in Anspruch
genommen haben (bitte vorhandene Studien, Berichte und Zahlen
benennen)?
13. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft rückwirkend sozialversicherungspflichtig
beschäftigt wurden (bitte für die Jahre von 2019 bis 2025 aufschlüsseln),
und wie hoch war die Summe der Beiträge, die Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber rückwirkend zahlen mussten?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Häufigkeit und Art
arbeitsbedingter Erkrankungen und Gesundheitsgefährdungen bei
Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft (z. B. Hitzestress, Muskel-Skelett-
Erkrankungen, Hauterkrankungen, Atemwegsbeschwerden, psychische
Belastungen), und welche Datengrundlagen nutzt sie hierfür?
15. Welche Mindeststandards gelten nach Kenntnis der Bundesregierung
bundes- bzw. landesrechtlich für die Unterbringung und sanitäre
Versorgung von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, und wie bewertet die
Bundesregierung deren Durchsetzung und Kontrolldichte?
16. Wie viele Verstöße gegen die Mindeststandards für Unterkünfte wurden in
den Jahren von 2019 bis 2025 in landwirtschaftlichen Betrieben
festgestellt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Welche bundesweit oder regional geförderten Beratungsangebote für
Saisonarbeitskräfte (z. B. zu Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Gesundheit,
Gewalt- und Diskriminierungsschutz) sind der Bundesregierung bekannt,
und in welchem Umfang unterstützt der Bund solche Angebote finanziell
(bitte Programme und Fördervolumen darstellen)?
18. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass
Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft über ihre Rechte – etwa in Bezug auf
Mindestlohn, Arbeitszeit, Unterbringung, Sozialversicherung und
Gesundheitsversorgung – umfassend, mehrsprachig und für sie leicht zugänglich
informiert werden, und mit welchen Materialien oder welche Kampagnen
wurden seit 2019 hierzu durchgeführt?
19. Inwiefern prüft die Bundesregierung, Saisonarbeitskräfte ausdrücklich in
bestehende oder geplante nationale Strategien und Aktionspläne zu fairem
Arbeiten, zu Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleichstellung und
Antidiskriminierung einzubeziehen, und welche Maßnahmen sind konkret
vorgesehen?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation der
Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften vor dem Hintergrund
wiederkehrender Berichte über überlange Arbeitszeiten, unzureichenden Arbeitsschutz,
mangelhafte Unterbringung und ausstehende Lohnzahlungen?
21. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung von Mindestlohn, Arbeitszeit- und
Arbeitsschutzvorschriften bei Saisonarbeitskräften haben der Zoll
(Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und nach Kenntnis der Bundesregierung die
zuständigen Landesbehörden in den Jahren von 2019 bis 2025
durchgeführt, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Jahren, Branchen,
Bundesländern, Anzahl der kontrollierten Betriebe, Art der Verstöße und der
verhängten Sanktionen aufschlüsseln)?
22. Wie viele Verstöße gegen die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an
Saisonarbeitskräfte wurden in den Jahren von 2019 bis 2025 festgestellt,
und in welcher Höhe resultierten daraus Nachzahlungen und Bußgelder
(bitte nach Jahren, Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)?
23. Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz wurden in den Jahren von
2019 bis 2025 festgestellt (bitte nach Jahren, Branchen und
Bundesländern aufschlüsseln)?
24. Wie viele Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz wurden in den Jahren
von 2019 bis 2025 festgestellt (bitte nach Jahren, Branchen und
Bundesländern aufschlüsseln)?
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem
Umfang Betriebe Unterkunfts- und Verpflegungskosten für
Saisonarbeitskräfte so anrechnen, dass der effektiv ausgezahlte Stundenlohn unter den
gesetzlichen Mindestlohn sinkt, und wie bewertet sie dies rechtlich und
politisch?
26. Wie viele Hinweise bzw. Beschwerden von Saisonarbeitskräften oder
zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ausbeuterischen
Arbeitsbedingungen sind der Bundesregierung bzw. den zuständigen Bundesbehörden seit
2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Branchen, Bundesländern und
Art der Beschwerde aufschlüsseln)?
27. Welche Erkenntnisse zu krimineller und ausbeuterischer
Arbeitsvermittlung von Saisonarbeitskräften liegen der Bundesregierung vor?
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen
Forderungen, z. B. nach einem Beschluss des Parteitages der CDU, den
Mindestlohn für ausländische Saisonarbeitskräfte (weiter) abzusenken oder
(mehr) Ausnahmen zu schaffen, und inwieweit plant sie, solchen
Forderungen nachzukommen oder ihnen entgegenzutreten?
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der letzten Jahre hinsichtlich Umfang, Struktur und
Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft für die Ausgestaltung
der 90‑Tage‑Regelung und anderer sozialversicherungsrechtlicher
Sonderregeln, und welchen Reformbedarf sieht sie?
30. Welche Initiativen plant die Bundesregierung auf EU‑Ebene, um die
Rechte von Saisonarbeitskräften – insbesondere im Hinblick auf
Mindestarbeitsstandards, faire Entlohnung, soziale Sicherung, Zugang zur
Gesundheitsversorgung und Schutz vor Ausbeutung – zu stärken, und welche
Position vertritt sie in laufenden oder geplanten europäischen Verfahren
hierzu?
Berlin, den 24. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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