polradar

Schriftliche Frage 190 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht definiert, und was spricht dagegen, in § 3 Absatz 3 StVO ein…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 190 von Swantje Henrike Michaelsen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht definiert, und was spricht dagegen, in § 3 Absatz 3 StVO ein… Frage 190 (Swantje Henrike Michaelsen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ist die Schrittgeschwindigkeit in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht definiert, und was spricht dagegen, in § 3 Absatz 3 StVO eine Nummer 1a einzufügen mit etwa folgendem Inhalt: „Ist Schrittgeschwindigkeit angeordnet, dürfen Fahrzeuge nicht mehr als 7 km/h fahren“? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 7. April 2026: Bei dem Begriff Schrittgeschwindigkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dem kein fester numerischer Wert zugeordnet ist. Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe in Gesetzes- und Verordnungstexten ist üblich und oft unumgänglich, um der Vielgestaltigkeit der Lebenswirklichkeit gerecht zu werden. Insgesamt legt die überwiegende Rechtsprechung eine Geschwindigkeit von 6 bis 11 km/h als Schrittgeschwindigkeit zugrunde. Dies entspricht der Intention des Ver- 5 Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. ordnungsgebers, schwächere Verkehrsteilnehmer vor schnell fahrenden Fahrzeugen zu schützen.

Relationen