Schriftliche Frage 201 von Jochen Haug (AfD): An welche Länder wurden im Haushaltsjahr 2024 in welcher Höhe für Maßnahmen zur Klimaanpassung Gelder bereitgestellt (bitte die Gesamtsumme…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 201 von Jochen Haug (AfD): An welche Länder wurden im Haushaltsjahr 2024 in welcher Höhe für Maßnahmen zur Klimaanpassung Gelder bereitgestellt (bitte die Gesamtsumme…
Frage 201 (Jochen Haug, AfD):
An welche Länder wurden im Haushaltsjahr 2024 in welcher Höhe für Maßnahmen zur Klimaanpassung Gelder bereitgestellt (bitte die Gesamtsumme sowie die 13 Empfängerländer mit den höchsten Beträgen aufführen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. April 2026:
Maßnahmen zur Klimaanpassung liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Mit Blick auf die Finanzierung von Aufgaben der Länder sind dem Bund klare verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt; er darf im Rahmen der föderalen Finanzverfassung diesbezügliche Mittel nur in festgelegten Ausnahmefällen bereitstellen. Solche Ausnahmen sind insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie die Städtebauförderung. Auf diesem Weg finanzierte Maßnahmen in den Ländern dienen nicht dem unmittelbaren Zweck der Klimaanpassung, können aber teilweise zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beitragen. Im Rahmen entsprechender Förderprogramme des Bundes für Klimaanpassung (z. B. Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) oder Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo)) werden Zuwendungen für modellhafte Vorhaben insbesondere an Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen vergeben, nicht aber an Länder. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, prüft der Bund die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Naturschutz und Klimaanpassung“, um eine langfristige und systematische Finanzierung von Anpassungsund Naturschutzmaßnahmen vor Ort zu sichern. Der Bund führt hierzu regelmäßige Beratungen mit den Ländern.
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